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Was war das Echo groß, das angesichts der von Apple mit iOS 6 neu eingeführten iPad-Uhr durch die Medien ging. Das US-Unternehmen hatte sich kurzerhand am Design der berühmten Bahnhofsuhren der Schweizer Bundesbahn bedient, ohne jedoch vorher beim Schweizer Hersteller um Erlaubnis zu fragen, geschweige denn ein entsprechendes Lizenzabkommen zu erbeten. Zu den daraufhin auf Initiative von SBB anberaumten Gesprächen zwischen den Unternehmen werden jetzt offenbar erste Details bekannt. Im Ergebnis dieser Gespräche, über das beide Unternehmen Stillschweigen vereinbarten, steht für Apple eine Vergleichszahlung von rund 20 Millionen Schweizer Franken im Raum. Das berichtet der Tagesanzeiger aus der Schweiz unter Berufung auf mehrere Quellen.[PRBREAK][/PRBREAK]
Diese ungewöhnlich hohe Zahlung (umgerechnet rund 16 Millionen Euro) könnte nach Vermutung des Tagesanzeigers vor allem einen Grund haben. Die Schweizer Bundesbahn soll Apple danach womöglich angedroht haben, die Verwendung der Uhr zumindest auf schweizerischem Terrain zu verbieten. Ein vor Jahren von der SBB zugesprochener Markeneintrag hätte dabei als Druckmittel ausgereicht, heisst es. Apple hätte daraufhin nicht nur entsprechende Anpassungen in iOS 6 vornehmen müssen, sondern wäre sehr wahrscheinlich auch mit einem Verkaufsstopp der Geräte konfrontiert worden. Gut möglich also, dass damit einhergehende Zusatzkosten und Umsatzeinbußen Apple letztlich zur Zahlung dieser Summe bewegten. "Nach dem Erfolg im Patentstreit gegen Samsung in den USA wäre es für Apple auch ein Imageverlust gewesen, gerichtlich angewiesen zu werden, die Uhr vom iPad zu entfernen", so der Berner Marken- und Designanwalt Jean Marcel Wälchli.
Diese ungewöhnlich hohe Zahlung (umgerechnet rund 16 Millionen Euro) könnte nach Vermutung des Tagesanzeigers vor allem einen Grund haben. Die Schweizer Bundesbahn soll Apple danach womöglich angedroht haben, die Verwendung der Uhr zumindest auf schweizerischem Terrain zu verbieten. Ein vor Jahren von der SBB zugesprochener Markeneintrag hätte dabei als Druckmittel ausgereicht, heisst es. Apple hätte daraufhin nicht nur entsprechende Anpassungen in iOS 6 vornehmen müssen, sondern wäre sehr wahrscheinlich auch mit einem Verkaufsstopp der Geräte konfrontiert worden. Gut möglich also, dass damit einhergehende Zusatzkosten und Umsatzeinbußen Apple letztlich zur Zahlung dieser Summe bewegten. "Nach dem Erfolg im Patentstreit gegen Samsung in den USA wäre es für Apple auch ein Imageverlust gewesen, gerichtlich angewiesen zu werden, die Uhr vom iPad zu entfernen", so der Berner Marken- und Designanwalt Jean Marcel Wälchli.
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