Macs mit opt. Laufwerk und beiliegendem Betriebssystem gehören aus Lizenzrechtlichen Gründen zusammen ...oder nicht?

redbull-kalli

Herrenhut
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Hallo Apfeltalker,
in letzter Zeit fällt mir des öfteren auf, dass ältere Macs (iMac, Mac Mini, MacBook, MacBook Pro, Mac Pro etc.) welcher früher noch mit einem festverbauten opt. Laufwerk ausgestattet waren, und denen das Betriebssystem per opt. Datenträger beigefügt waren, ohne diese Datenträger verkauft werden bzw. diese separat angeboten werden. Ich glaube mich zu erinnern, dass das gegen Apples Lizenzbestimmungen verstößt. - Irre ich mich?
 

MACaerer

Charlamowsky
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Gegen lizenrechtliche Auflagen verstößt das meines Wissens nicht (mehr). Aber sinnvoll ist es trotzdem nicht, zumindest nicht für den Käufer. Die einem älteren Mac beigelegten System-Datenträger funktionieren nur auf eben diesem einem Mac bzw. auf einem absolut identischen Mac. In den allermeisten Fällen kann der Käufer der Datenträger also nichts damit anfangen.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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ich glaube, diese geldschneiderische, sinnlose Praxis (siehe @MACaerer) ist schon alt. Apple hat nie offiziell alte Lizenzvereinbarungen, die Du zitierst, widerrufen. Wohl aber hat es neue erlassen. Andererseits ist Apple was Recht (sowohl amerikanisches, wie auch deutsches) meist ziemlich... komisch - ich glaube, man könnte es pragmatisch nennen (solange es läuft, läuft es; juristisch geht man nur vor, wenn es ihnen nutzt oder es eben gar nicht mehr geht).

Für die Geräte ab Modelljahr 2010 ist das zumindest unkritisch, da alle mit Internet Recovery ausgestattet wurden (oder hätten werden sollen: vielleicht gibt es ein paar wenige, die wirklich nie das dafür notwendige Firmwareupdate durchgeführt bekommen haben).

Praktische Relevanz dürfte das also kaum mehr haben.
 

Scotch

Bittenfelder Apfel
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Die EULA schreiben vor, Apple OS nur auf Apple HW zu betreiben (die mit 10.6 eingeführten Sonderregeln zum Betrieb in VMs für Retail-Versionen mal außen vor). Warum sollte also der Verkauf von Apple OS ohne HW, oder Apple HW ohne OS problematisch sein?

Eine Grauzone stellt lediglich der Betrieb von Apple OS auf nicht-Apple-HW da (und von MacOS sowie OS X <10.6 auf Hypervisoren oder Emulatoren). Das geht mit den produktspezifischen Datenträgern von OS X aber sowieso nicht.
 
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redbull-kalli

Herrenhut
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Ergänzung: - Nach Rücksprache mit Apple-Care, die - doch länger als erwartet - Zeit gekostet hat, wurde mir mitgeteilt, dass für alle Macs mit dem Hinweis "Vintage" dies keine Rolle mehr spielen würde. - Das war zwar nicht das was ich gefragt habe, auch wollte man mir das nicht per Email bestätigen, aber zu mehr hat es halt nicht gereicht. - Ich bin darauf gespannt, was die Anfrage bei Mac & i ergibt.
 
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helge

Leipziger Reinette
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Die einem älteren Mac beigelegten System-Datenträger funktionieren nur auf eben diesem einem Mac bzw. auf einem absolut identischen Mac.
Es stimmt nicht ganz, dass Mac OS X nur und ausschließlich auf identischen Geräten funktioniert. Neuere Versionen von Mac OS X lassen sich sehr wohl auf ein wenig älteren Macs installieren. Es lässt sich auch auf Computern installieren, auf denen die gleiche Version ausgeliefert wurde (z.B. Mac OS X Tiger 10.4.6 auf allen Intel Core Duo).

Richtig ist, dass einzig die mitgelieferte Version die volle Funktionalität garantiert.
So habe ich auf meinem MacBook2,1 die Tiger 10.4.6-DVD vom MacBook1,1 installiert (das MacBook2,1 wurde mit 10.4.8 ausgeliefert). Das System kam mit dem Chipset aber erst klar, nachdem ich es per Online-Update auf Version 10.4.11 aktualisiert habe.
Um die Installation vom 1,1 auf dem 2,1 zu ermöglichen, musste ich die Whitelist auf der DVD um das MacBook2,1 ergänzen. Und genau diese Black- und Whitelist sind die einzigen aussagekräftige Quellen, ob der Installationsdatenträger für das Gerät geeignet ist oder nicht. Sogar mit modifizierter Black- und Whitelist kann eine modifizierte Kopie dieses Installationsmediums werden, wenn der Mac mit einer Version dieses Systems ausgeliefert wurde. So kann man auch auf dem zweiten 2,1 (Early 2007) das System vom 1,1 installieren, obwohl das zweite 2,1 mit Leopard ausgeliefert wurde.

Mac OS X ist schließlich ein UNIX und UNIX ist ein Plug-And-Play-System. Genaugenommen kann ich sogar die Leopard-Installation auf meinem PowerBook G4 per Firewire auf meinem MacBookPro starten (PowerBook im Target-Mode). Auf einem iBook G3 kann ich sogar die Tiger-DVD vom MacBook2,1 booten - da komme ich aber nicht sehr weit, aber es bootet grundsätzlich erstmal.

Die Blacklist und die Whitelist befinden sich auf dem Installationdatenträger unter System/Installation/Packages/OSInstall.mpkg/Contents/OSInstall.dist. Suche nach var badMachines = [ für die Blacklist und lösche eventuell die Maschine aus der Liste. Suche nach var hwbeSupportedMachines = [ für die Whitelist und trage dort das nötige Modell ein.
 

MACaerer

Charlamowsky
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Ich denke hier liegt ein Missverständnis vor. Es geht nicht darum ob sich ältere Systeme auch auf neueren Macs installieren lassen. Vielmehr geht es darum, dass die früher bei einem Mac mitgelieferten System-DVDs nur die für diesen Mac erforderlichen Systemkomponenten draufhaben und das damit installierte System eben nur auf diesem speziellen Mac läuft. Mit einer DVD für einen iMac wird man also kein System auf einen MacBook installieren können, auch wenn beide Geräte das gleiche Herstellungsjahr haben sollten.
 
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helge

Leipziger Reinette
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Alle in der Whitelist aufgeführen Geräte funktionieren mit dem Installationsdatenträger.

Die Tiger-DVD des MacBook2,1 (10.4.8) funktioniert sehr wohl auch auf dem iMac5,1; iMac5,2; iMac6,1; MacPro1,1; MacBookPro2,1 und MacBookPro2,2.
 

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Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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Vielmehr geht es darum, dass die früher bei einem Mac mitgelieferten System-DVDs nur die für diesen Mac erforderlichen Systemkomponenten draufhaben und das damit installierte System eben nur auf diesem speziellen Mac läuft.

Das ist so nicht richtig. Die jeweilige Version von Mac OS X ist immer vollständig und würde auf jedem Mac laufen. Die System-DVDs enthalten aber neben Mac OS X noch weitere Software, und die ist entweder aus technischen oder aus lizenzrechtlichen Gründen an eine bestimmte Baureihe gekoppelt. Dazu gehört beispielsweise der Apple Hardware Test, der modellspezifisch ist, oder iWork, was bei bestimmten Modellen im Kaufpreis enthalten war.

Die Bindung funktioniert über Sperrlisten in den jeweiligen Installern, bzw. im Startprogramm der DVD.
 
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Roman78

Goldparmäne
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Es wurde neben dem OS auch andere Software mitgeliefert, z.B. beim hmmm war es das iBook G4 hmmm jedenfalls habe ich bei einer Version Tony Hawk auf einer der grauen DVDs drauf.

Egal. Ich finde es immer beschi... eeehhh bescheiden, dass ich die Geräte ohne den CDs DVDs bekomme. Für meinen Mini 1.1 musste ich mir extra die beiden DVDs bei eBay kaufen, weil ich unbedingt 10.4 auf der Kiste haben wollte. Darum wenn einer solche CDs DVDs anbietet, nehme ich die immer gerne. Mittlerweile habe ich auch einige hier.
 

MACaerer

Charlamowsky
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Das ist so nicht richtig. Die jeweilige Version von Mac OS X ist immer vollständig und würde auf jedem Mac laufen.
Ist das wirklich so? Ich habe ja schon eine ganze Latte von unterschiedlichen Macs gehabt. U. a.. auch ein MacBook Pro MID 2007 und ein MacBook Late 2006. Beide Geräte sind hardwaremäßig einigermaßen ähnlich bzw. hatten die gleiche CPU. Natürlich habe ich - Lizenzbestimmungen hin oder her - versucht auch das mit dem Pro mitgelieferte System auf dem MacBook zu installieren. Die Installatin hat sogar ohne Probleme funktionert, aber gelaufen ist das System auf dem MacBook nicht, bzw. nicht richtig. Ich weiß natürlich nicht ob man das verallgemeinern kann, aber ich kann letztendlich auch nur von meinen persönlichen Erfahrungen berichten.
 

helge

Leipziger Reinette
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Hattest du den Datenträger anpassen müssen? Hast du anschließend alle Updates gemacht? Fehlten Angaben im System-Profiler?
Es müsste sich ja aber noch um Mac OS X Tiger gehandelt haben, ich nehme an, 10.4.9 oder so (10.4.8 war beim late 2006 dabei).
Auf das, was du beschreibst, trifft der Screenshot oben zu, das MacBookPro2,1 (17" C2D) und das MacBookPro2,2 (15" C2D) stehen mit dem MacBook2,1 in der Whitelist ein und des selben Datenträgers.

Auf meinem MacBook2,1 lief Tiger von der MacBook1,1-DVD erst nach dem Update von 10.4.6 auf 10.4.11 richtig rund (wie gesagt, erst 10.4.8 kam mit dem MacBook2,1).

Das Mid 2007 Pro hat eine AMD-GPU, das MacBook2,1 von Late 2006 nur eine Intel GMA950. Bis auf den Prozessor und der Firmware unterscheidet sich das MacBook2,1 auch nicht von seinem 32-Bit-Vorgänger. Wenn das MacBook2,1 aber auf der Whitelist steht, hätte das System eigentlich richtig laufen sollen.

Nun ist das MacBook2,1 nicht gerade für hohe Performance bekannt - schon gar nicht im Vergleich mit einem MacBook Pro. Auch drehen die Lüfter beim MacBook1,1 und 2,1 sehr schnell hoch, dazu musst du nicht einmal eine Minute auf Facebook surfen. Möglicherweise war es nur ein subjektiver Eindruck.
 
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Benutzer 236231

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Ergänzung: - Nach Rücksprache mit Apple-Care, die - doch länger als erwartet - Zeit gekostet hat, wurde mir mitgeteilt, dass für alle Macs mit dem Hinweis "Vintage" dies keine Rolle mehr spielen würde. - Das war zwar nicht das was ich gefragt habe, auch wollte man mir das nicht per Email bestätigen, aber zu mehr hat es halt nicht gereicht. - Ich bin darauf gespannt, was die Anfrage bei Mac & i ergibt.
Soll das ein Abmahnverfahren für Verkäufer von Hardware-losen OSX-Installations-Datenträgern werden?

Nicht, dass mich Mondpreise für die Teile/Datenträger zerlegter Mac nicht auch nerven ... aber es geht mit alten Rechnern z.T. nicht anders zu, wie auf dem Auto-Schrottplatz, wo man auch kein komplettes Fahrzeug mehr bekommt.
Und wenn Apple die Lizenzfrage in Bezug auf second-hand "Vintage"-Geräte eh Wurscht ist, warum sollte man deshalb seinen Hirnschmalz verbraten ...
 
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redbull-kalli

Herrenhut
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@bobbesch,
Soll das ein Abmahnverfahren für Verkäufer von Hardware-losen OSX-Installations-Datenträgern werden?
Nein! - Aber es sei mir gestattet als TE mit der Hartnäckigkeit Fragen zu klären wie ich es - im legalen Rahmen - für nötig halte.
Und wenn Apple die Lizenzfrage in Bezug auf second-hand "Vintage"-Geräte eh Wurscht ist, warum sollte man deshalb seinen Hirnschmalz verbraten ...
Das musst Du auch nicht. - Übrigens habe ich erst meine Frage hier gestellt, und dann nach der offiziellen Apple-Meinung gefragt. Und die von Mac&i steht immer noch aus.

Also ich verstehe das grundsätzlich so: Ich eröffne einen Thread in einem Sachgebiet (Betriebssysteme - Retroecke) mit einer Frage die mich - warum auch immer - beschäftigt in der Hoffnung möglichst viele "zielführende" Antworten zu erhalten. Das gelingt nicht immer. Manchmal verselbstständigen sich Themen auch im Sinne der Ausgangsfrage. Aber das kann durchaus das Thema sinnvoll erweitern.

Was meiner Meinung nach das Thema völlig verfehlt ist die Sinnhaftigkeit der Frage anzuzweifeln. Und schon mal gar nicht mit so einer Frage. - Wenn Du zu diesem Thema keinen konstruktiven Beitrag leisten willst oder kannst, dann wende Dich doch einfach einem anderen Thema zu. - Darüber hinaus steht es Dir ja frei das zum Gegenstand eines eigenen Themas zu machen.

Noch einmal in aller Deutlichkeit: Das hier ist ein "Sachthema". Es eignet sich nicht für Polemik.
 
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Benutzer 236231

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@bobbesch,

Nein! - Aber es sei mir gestattet als TE mit der Hartnäckigkeit Fragen zu klären wie ich es - im legalen Rahmen - für nötig halte.

Das musst Du auch nicht. - Übrigens habe ich erst meine Frage hier gestellt, und dann nach der offiziellen Apple-Meinung gefragt. Und die von Mac&i steht immer noch aus.

Also ich verstehe das grundsätzlich so: Ich eröffne einen Thread in einem Sachgebiet (Betriebssysteme - Retroecke) mit einer Frage die mich - warum auch immer - beschäftigt in der Hoffnung möglichst viele "zielführende" Antworten zu erhalten. Das gelingt nicht immer. Manchmal verselbstständigen sich Themen auch im Sinne der Ausgangsfrage. Aber das kann durchaus das Thema sinnvoll erweitern.
Was meiner Meinung nach das Thema völlig verfehlt ist die Sinnhaftigkeit der Frage anzuzweifeln. Und schon mal gar nicht mit so einer Frage. - Wenn Du zu diesem Thema keinen konstruktiven Beitrag leisten willst oder kannst, dann wende Dich doch einfach einem anderen Thema zu. - Darüber hinaus steht es Dir ja frei das zum Gegenstand eines eigenen Themas zu machen.
Noch einmal in aller Deutlichkeit: Das hier ist ein "Sachthema". Es eignet sich nicht für Polemik.

Also, dann jetzt zum „Sachthema“ …

So weit ich das überblicke, betreffen Apple’s Software Lizenzvereinbarungen nicht die Hardware bzw. ein Hardware-Software-Bundle. Ausnahme: bei Rückgabe einer Software aus einem Software-Hardware-Bundle muss das „vollständige Software-/Hardware-Paket zurückgegeben werden.
Ansonsten wird von physischen Datenträgern gesprochen, die in den eigenen Besitz übergehen, die aber getrennt sind von der Lizenz, die Software zu benutzen. (Siehe „Allgemeines“ und „Nutzung und Beschränkungen“ des „Software Lizenzvertrags“.)

Unter „3. Übertragung“ ist Rede davon, dass man berechtigt ist und nur dann berechtig ist, „eine einmalige permanente Übertragung aller Lizenzrechte an der Apple Software and einen Dritten vorzunehmen“, wenn eine komplette Übertragung der gesamten Software inclusive aller Komponenten (Originalmedien, gedruckte Materialien und Lizenzvertrag) erfolgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass „Apple Software, die mit einem bestimmten Apple Hardware-Produkt geliefert wird, möglicherweise nicht auf anderen Modellen der Apple Hardware ausgeführt werden kann.“ Aber da steht nicht, dass man die übertragene Software auf einer anderen, als der original gebündelten betreiben darf.
Aus dem Software License Agreement ist nicht herzuleiten, dass „Macs mit opt. Laufwerk und beiliegendem Betriebssystem aus Lizenzrechtlichen Gründen zusammengehören“. (Ausnahme: Rückgabe eines Software-/Hardware-Bundles).
Die Hardware unterliegt auch keinen speziellen Lizenz-Bedingungen bezüglich einer Nutzung, z.B. mit anderen Betriebssystemen oder als Buchstütze oder Türstopper und es ist bzgl. der „Übertragung“ der Lizenzrechte an der Apple Software an einen Dritten nicht davon die Rede, dass auch eine Übertragung der Hardware stattfinden muss.
Verkauf von Hardware setzt nicht den gleichzeitigen Verkauf von ehemals gebündelter Software voraus - eine von der ursprünglichen Hardware getrennte Weiternutzung der Softwarelizenz oder eine von der Hardware getrennte Übertragung der Softwarelizenz auf Dritte ist laut „Software Lizenzvertrag“ nicht untersagt.
Separater Verkauf von ehemals mit Hardware gebündelter Datenträger käme im Prinzip einer Lizenzübertragung gleich - aber es steht im Lizenzvertrag nicht, dass die Software obligat mit der ursprünglichen Hardware Lizenz-rechtlich zusammengehört.

Das stammt aus Zeiten, als Lizenzen für OSX noch gekauft werden mussten, wenn nicht mit einem Mac gebündelt. (Hier recherchiert in den Unterlagen von PowerBook/Tiger; MBP C2Duo/Leopard)

Da jeder Mac mit einer Software-Lizenz für OSX verkauft wurde, konnte es damals eigentlich keinen Mac ohne Software-Lizenz geben und das eigentliche Problem einer Lizenzverletzung betrifft eigentlich nur die Mehrfach-Installation von Voll-Versionen/Upgrades von OSX bzw. deren Nutzung als VM oder Hackintosh.

Das ist hoffentlich „zielführend“ genug und ist im übrigen im „Software License Agreement“ nachzulesen, das zusammen mit den Datenträgern jedem alten Mac beigelegt war.

Meiner saloppen Frage „ob das für ein Abmahnverfahren sei“, hätte ich mal besser einen ;) angehängt. Dann wären mir die ganzen Belehrungen erspart geblieben … Einen Maulkorb lasse ich mir im übrigen nicht verpassen.
Es ging es nicht um die Sinnhaftigkeit Deiner Frage als TE, sondern um den Kontext, z.B. Relevanz für gewerblichen Einsatz von vermischter alter Apple Hard&Software, (gewerblichen) Verkauf etc.

Egal, für Nutzer von Retro-Macs ist das ganze Lizenz-Gedöhns irrelevant - das erkennt man allein schon daran, dass Retro-Seiten, wie z.B. Macintoshgarden (die die ganze Legacy-Apple-Software für 68k und PPC bereitstellen) von Apple unbehelligt existieren.
 
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helge

Leipziger Reinette
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So gesehen würde ich graue Datenträger als Einzelteile eines alten Macs betrachten - gleichzusetzen mit jedem anderen Einzelteil des eigentlichen Gerätes. Wenn man die einzeln verkauft, warum dann nicht auch den grauen Datenträger?
 

Obineg

Fießers Erstling
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Ergänzung: - Nach Rücksprache mit Apple-Care, die - doch länger als erwartet - Zeit gekostet hat, wurde mir mitgeteilt, dass für alle Macs mit dem Hinweis "Vintage" dies keine Rolle mehr spielen würde. - Das war zwar nicht das was ich gefragt habe, auch wollte man mir das nicht per Email bestätigen, aber zu mehr hat es halt nicht gereicht. - Ich bin darauf gespannt, was die Anfrage bei Mac & i ergibt.

wenn du die frage streng juristische beantwortet haben wolltest, dann dürfte diese einschätzung, dass es da im hintergrund noch irgendwelche anderen spielregeln gibt, juristisch "falsch" sein.

denn die auskunft, die der rechteinhaber dir gibt - indem er dir eine genehmigung erteilt oder dich bittet, etwas zu unterlassen - das IST die aktuelle rechtliche lage, selbst wenn es zuvor andere schrifltiche vereinbarungen gab.

"es spielt keine rolle mehr" ist also genau das, was man jetzt damit beachten muss.

anders würde es sich nur noch verhalten, wenn du geld dafür nimmst oder dich selbst für den urheber ausgibst. (die besondere situation mit 10.6.x setze ich mal als als bekannt voraus.)

Apple hat nie offiziell alte Lizenzvereinbarungen, die Du zitierst, widerrufen.

So weit ich das überblicke, betreffen Apple’s Software Lizenzvereinbarungen

eine "lizenzrechtliche" betrachtung (wie sie hier ständig von allen zitiert wird) kommt übrigens immer nur dann in frage, wenn du einen lizenzvertrag geschlossen hast.

ansonsten reden wir hier über das urheberrecht, denn wo keine zivilrechtliche vereinbarung ist, kann auch keine gebrochen werden.

...

Ist das wirklich so? Ich habe ja schon eine ganze Latte von unterschiedlichen Macs gehabt. U. a.. auch ein MacBook Pro MID 2007 und ein MacBook Late 2006. Beide Geräte sind hardwaremäßig einigermaßen ähnlich bzw. hatten die gleiche CPU. Natürlich habe ich - Lizenzbestimmungen hin oder her - versucht auch das mit dem Pro mitgelieferte System auf dem MacBook zu installieren. Die Installatin hat sogar ohne Probleme funktionert, aber gelaufen ist das System auf dem MacBook nicht, bzw. nicht richtig. Ich weiß natürlich nicht ob man das verallgemeinern kann, aber ich kann letztendlich auch nur von meinen persönlichen Erfahrungen berichten.

naja, aber wenn das alternative system dann ein jahr neuer ist als der rechner, dann geht es wieder.
 
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helge

Leipziger Reinette
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Wenn man einen grauen Datenträger ersteht und Mac OS X installiert, so verstößt man in der Regel gegen keine Lizenzen, die ja in der Regel immer noch die nächsten ca. 70 (oder 90?) Jahre gelten.
Man nutzt Mac OS X auf einem Mac, man akzeptiert es als urheberrechtlich geschütztes Werk und man veräußert auch keine unautorisierten Kopien des Betriebssystems (sprich goldene, von Hand beschriebene Datenträger).
Streng genommen muss derjenige, der die graue DVD oder CD veräußert, diese von seinem Rechner löschen. Die nachträgliche Degradierung der Vollversion von Snow Leopard zu einem reinen Update, der eine gültige Tiger oder Leopard Lizenz voraussetzt, kann man dabei getrost vernachlässigen, denn das war eher eine Art juristischer Kniff, der sich gegen die Hackintosh-Szene richten sollte - die im Nachhinein nie eine ernsthafte Gefahr für Apples Hardwareverkäufe darstellte. Marketingtechnisch war das "Update für Computer mit Leopard" nur eine Begründung, warum das Produkt von einem Preis von 129$ (Leopard) auf plötzlich nur noch 29$ fiel - so einen Preisunterschied sieht man sonst nur zwischen Premium- und Billigprodukten. Snow Leopard sollte aber nicht als billiges Abfallprodukt von Leopard gelten. Jedenfalls steht auf keiner meiner 3 Snow Leopard-Packungen (Deutsch und Englisch) irgendwo etwas von einem Update. Echte Updates waren schon immer gratis, z.B. von 10.6 von 10.6.8.