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MacBook Pro 15 " Retina 2012 - Fragen & Antworten Thread

charlyevolution

Alkmene
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Ja aber ich meine das Upper Case ist ja eigentlich nur eine Aluabdeckung. Habe jetzt bei iFixit gesehen da kostet das Teil 199 Dollar. Hat jemand Erfahrungen wie das ist wenn man quasi 2. Besitzer ist aber das Macbook noch versiegelt ist kann man dann trotzdem eine Delle oder Beule bei Apple als Garantiefall melden?
 

ImpCaligula

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Na ja - Du wirst irgendwie glaubhaft nachweisen müssen, dass die Beule schon vor dem Auspacken da war ...
 

Necrosis

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Eigentlich ja nicht, nach Sachmangel-Recht müsste Apple in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass der Schaden nicht schon bei Auslieferung bestanden hat. Beweislast-Umkehr und so ...
 

Broncho

Carola
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Na ja - Du wirst irgendwie glaubhaft nachweisen müssen, dass die Beule schon vor dem Auspacken da war ...

Ständig diese Laienhaften Falschaussagen. Wie kommst du darauf? Weißt du, dass du mit deinen falschen Angaben auch anderen schaden kannst?

§ 476 BGB sagt eindeutig das Gegenteil!
 

ImpCaligula

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Ständig diese Laienhaften Falschaussagen. Wie kommst du darauf? Weißt du, dass du mit deinen falschen Angaben auch anderen schaden kannst?

§ 476 BGB sagt eindeutig das Gegenteil!

a) Was heißt ständig?
b) Sachmangel! Und Du meinst, ich kann in den ersten 6 Monaten eine Delle in mein MacBook machen und bekomme es kostenlos repariert, weil der Verkäufer mir nachweisen muss, dass die Delle vorher nicht da war ;) ..?
 

Genuine-G

Fairs Vortrefflicher
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Bei Schäden, die potenziell auf äußerer Einwirkung beruhen könnten, hätte ich da allerdings auch meine Zweifel.

Ich würde mal keck behaupten, da hängt's dann vom Reklamationszeitpunkt ab. Wenn man gleich nach dem Kauf damit beim Händler vorstellig wird, mag das Gesetz da greifen. Wenn man allerdings mit einer offensichtlichen Delle erst nach sagen wir mal fünf Monaten oder so wieder beim Händler aufschlägt, könnte man sich eventuell schon die Frage gefallen lassen müssen, wieso man erst dann damit kommt. Ob in solchen Fällen die Sachmängel-Haftung des Händlers auch noch so mir nichts Dir nichts anwendbar ist, da wär' ich mir auch nicht so sicher... o_O
 

ImpCaligula

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Das will ich meinen.

Klar - ich kaufe original verpackte Ware, packe aus und die Delle wird sofort nach Kauf reklamiert. Der jetzige Käufer hat aber das MacBook bei einem Ebay Verkäufer gekauft - sprich Auktionslänge, Bezahlung, Versand - da dürften einige Tage ins Land gestrichen sein. Und wann der Ebay Käufer es wiederum gekauft hat - steht noch in den Sternen!

Und wenn ich dann 3-4 Wochen nach original Kauf komme mit einer Delle und sage - die war schon von Anfang an drin - heisa juchhe - ab sofort kann ich innerhalb 6 Monate mein MacBook demolieren, weil der Händler mir beweisen muss, dass es nicht mir passiert ist ^^

Anders natürlich bei einem Defekt...

---
Was ich eh nicht ganz kapiere. Er schreibt, dass das MBPr original eingeschweißt noch war bei Kauf. Dass der Ebay Verkäufer für die Delle nichts kann - weil die sei dem Ebay Verkäufer gar nicht aufgefallen. Ja schon klar - bei einer geschlossenen Verpackung geht das ja auch nicht! Oder war sie doch nicht mehr verschweißt? Wie denn nun?
 

charlyevolution

Alkmene
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also die Verpackung war vom Verkäufer geöffnet um zu schauen ob alles drin ist. Das Macbook an sich war aber noch eingepackt bzw versiegelt mit dem Apple Aufkleber. Hat sich jetzt aber Erledigt der Verkäufer hat sich entschuldigt und hat mir für den Schaden jetzt 150€ überwiesen und damit lasse ich eine neue Abdeckung einbauen. Ist es normal das der Akku schon 3 Ladungen anzeigt obwohl das macbook noch eingeschweißt war?
 

cynicer

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Bei meinem Macbook waren auch 1-2 Ladungen drauf soweit ich mich erinnern kann, denke der Akkucontroller zählt wirklich von anfang an mit.
 

ImpCaligula

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also die Verpackung war vom Verkäufer geöffnet um zu schauen ob alles drin ist. Das Macbook an sich war aber noch eingepackt bzw versiegelt mit dem Apple Aufkleber. Hat sich jetzt aber Erledigt der Verkäufer hat sich entschuldigt und hat mir für den Schaden jetzt 150€ überwiesen und damit lasse ich eine neue Abdeckung einbauen. Ist es normal das der Akku schon 3 Ladungen anzeigt obwohl das macbook noch eingeschweißt war?

Ah jetzt relativiert sich das Ganze.
Ob man da reklamieren hätte können nach der Zeit bei Apple?! Sehr fraglich.

Ja kann durch das Controlling vor der Auslieferung kommen.
 

Necrosis

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Wie schlimm ist die Delle denn eigentlich? Willst du da mal ein Foto von machen? Denn du könntest ja auch einfach froh sein, noch einmal 150€ gespart zu haben, und mit der Delle leben (wenn sie nicht so tragisch ist).
 

obermuh

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Eigentlich ja nicht, nach Sachmangel-Recht müsste Apple in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass der Schaden nicht schon bei Auslieferung bestanden hat. Beweislast-Umkehr und so ...

Apple muss gar nichts, denn die Gewährleistung gibt dir der Händler welcher das Gerät verkauft hat.

Und Beweislastumkehr tritt erst dann ein wenn die Beweislast nach 6 Monaten vom Händler auf den Käufer wechselt
 

Broncho

Carola
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Richtig. Wenn der Händler die Beule nicht reparieren will, dann muss er beweisen, dass diese erst nach dem Kauf entstanden ist. Das wird er nicht können. Außerdem gibt es wohl unter Händlern (HGB) die Regelung, dass Ware unverzüglich nach Erhalt auf Schäden zu prüfen ist. Das trifft jedoch nicht auf den Verbraucher zu. Ich sehe also keinen Grund, warum der Händler die Reparatur zurückweisen dürfte. Gerade wenn du sagst, dass die Ware erst Wochen oder Monate nach dem Kauf in betrieb genommen wurde. Evtl. noch von dem eigentlichen Käufer die Gewährleistungsrechte abtreten lassen, da zicken manche Händler rum. Schlimmer wird es für den Verbraucher nach 6 Monaten durch die Beweislastumkehr. Wobei dieser dann Kulanz und Medien auf seiner Seite hat.

Mit den Ladezyklen kann das schon passieren. Mein erstes rMBP hatte 7 Ladezyklen. Meine aktuelles hatte einen und hat noch 101,4 % Kapazität :)


@ ImpCaligula
Siehe weiter vorne. Wissen durch Arroganz ersetzen. Passiert hier sehr oft auf Apfeltalk. Eine Entschuldigung oder Korrektur wäre angebrachter. Fehler einsehen ist halt sehr schwer :)
Wenn du eine Beule nach dem Kauf in das Gerät machst, ist es deine Schuld und nicht von der Gewährleistung abgedeckt. Der ehrliche Mensch sollte das wissen. Was macht aber nun den Unterschied, ob du eine Beule nach einer Woche oder nach einem Monat entdeckst? Oder denkst du, dass wenn ich verbeulte Ware bekomme die ohne Sachmangelhaftung so akzeptieren muss? Denk mal drüber nach!
 

Necrosis

Goldparmäne
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Apple muss gar nichts, denn die Gewährleistung gibt dir der Händler welcher das Gerät verkauft hat.

Und Beweislastumkehr tritt erst dann ein wenn die Beweislast nach 6 Monaten vom Händler auf den Käufer wechselt

Ich ging davon aus, dass das Gerät ursprünglich bei Apple direkt gekauft wurde, dann hätte das zugetroffen. Da es aber bei MM gekauft wurde, hast du natürlich recht.

Beweislastumkehr ist ein Konzept, welches zum Verbraucherschutz eingeführt wurde. Dieses betrifft auch nur private Käufe, wenn man selbst als eingetragener Kaufmann handelt oder als Unternehmen einkauft, gilt das ganze nicht.

Die Beweislast liegt GENERELL immer beim Käufer / Anträger. Und die Umkehr dieser Beweislast zum Schutz der Verbraucher wird Beweislastumkehr genannt. Also werden die 6 Monate der Umkehr (abweichend vom Normalfall) so benannt, und nicht der Wechsel ZUM Käufer, was ja lediglich den Wechsel zur Normalität darstellt.
 

Broncho

Carola
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Ich ging davon aus, dass das Gerät ursprünglich bei Apple direkt gekauft wurde, dann hätte das zugetroffen. Da es aber bei MM gekauft wurde, hast du natürlich recht.

Beweislastumkehr ist ein Konzept, welches zum Verbraucherschutz eingeführt wurde. Dieses betrifft auch nur private Käufe, wenn man selbst als eingetragener Kaufmann handelt oder als Unternehmen einkauft, gilt das ganze nicht.

Die Beweislast liegt GENERELL immer beim Käufer / Anträger. Und die Umkehr dieser Beweislast zum Schutz der Verbraucher wird Beweislastumkehr genannt. Also werden die 6 Monate der Umkehr (abweichend vom Normalfall) so benannt, und nicht der Wechsel ZUM Käufer, was ja lediglich den Wechsel zur Normalität darstellt.

"Generell immer" heißt immer. Und das ist falsch. Grundsätzlich wäre das richtige Wort. Immer schließt Ausnahmen aus. Es ist wichtig in solchen Sachen immer die richtigen Worte zu wählen.

Außerdem ist die Beweislastumkehr durchaus der Normalfall. Denn es gibt Sie immer 6 Monate lang. Es gab vor einigen Jahren eine Erweiterung dieses Rechts. Somit stellen wohl die ersten 6 Monaten den Normalfall dar. Aber auch die weiteren 18 Monate sind ein Normalfall, denn es ist immer so. Nur weil hier der Begriff Beweislastumkehr fällt, heißt das nicht, dass hier eine Ausnahme zum tragen kommt. Der Gesetzgeber hat hier - wie so oft - eine unglückliche Formulierung verwendet, die von Laien oft verständlicher Weise falsch interpretiert wird. Vermutlich damit Anwälte auch was zu tun haben :)

Weiterhin trifft die Beschreibung für einen Verbrauchsgüterkauf auch nicht ganz zu. Die Definition ist, dass wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft, Punkt.
 

Necrosis

Goldparmäne
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Oh tut mir schrecklich leid, dass mir da ein kleiner Formulierungsfehler unterlaufen ist. War ja wahnsinnig missverständlich.
Aber ja, "grundsätzlich" ist schon das passendere Wort, da hast du recht.

Nun, was habe ich falsch interpretiert? Der Grundsatz-Gedanke in Deutschland ist bei den meisten Dingen nun einmal, dass der Antragsteller den Beweis zu führen hat. Das ist ein grundlegendes Prinzip, welches weit verbreitete Anwendung findet. Zum Glück, denn es wäre äußerst nachteilig für die Rechtssicherheit, wenn ein Antragsteller bei allem prinzipiell recht hätte.

Da das ein Grundsatz ist, interpretiere ich eine Abweichung davon als Ausnahme vom Grundsatz. Und diese Ausnahme dient der Stärkung der Verbraucherrechte. Ganz einfach aus dem Grund, weil es für den durchschnittlichen Verbrauchen kaum möglich / zumutbar ist, zu beweisen, dass eine Sache schon bei Gefahrenübergang mängelbehaftet war.

Übrigens macht dein Argument in meine Augen keine Sinn. Du sagst inhaltlich: Wenn etwas geregelt ist, dann ist es keine Ausnahme (ergo der Normalfall). Demnach gäbe es keine Ausnahmen in gesetzlichen Regelungen und schon gar keine Ausnahmeregelungen?

Ich denke, die Beweislastumkehr ist durchaus als Ausnahme des Grundsatzes zu betrachten, denn eine vergleichbare Regelung ist ziemlich selten im BGB zu finden (zumindest sagt mir das mein Gedächtnis, falls ich da falsch liege bitte ich um konkrete Aufklärung).

PS: Ich bin tatsächlich ein Laie, ich übe keinen juristischen Beruf aus. Ein Anwalt zugegen?
 

Broncho

Carola
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Es geht nicht um einen Formulierungsfehler. Der Inhalt stimmt nicht, wenn man die falschen Worte benutzt :)

Es geht hier nicht um Gesetze und allgemeine rechtliche Interpretationen. Zumindest dachte ich das. Es geht hier doch um die Beweislast der Sachmangelhaftung, oder? Außerdem will ich dir nicht das BGB erklären :)

Nur soviel sei gesagt, es ist grundsätzlich keine Ausnahme, dass man in dem genannten Fall die ersten 6 Monate grundsätzlich nicht der Beweistragende ist und das ist immer so. Ob dies im genannten BGB-Kontext anders zu formulieren sein könnte, überlasse ich dir. Aber wenn man sagt, dass die Beweislast des Händlers in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf eine Ausnahme ist, ist das wohl tendenziell irreführend. Denn es ist immer so :)

Das ist deutsche Sprache und keine Juristerei, zumindest nicht direkt. Das immer immer heisst, sollte jedem klar sein.

BTT!!!
 

Codex.

Meraner
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Hat zufällig auch jemand versucht, Fifa 13 über Bootcamp zu spielen? :)

Ich wollte es gestern mal testen, allerdings ist es nahezu unspielbar.

Laut dieser Seite müsste man mit einer GT 650M bei 1080p und max. Details auf über 130 fps kommen:
http://www.notebookcheck.com/NVIDIA-GeForce-GT-650M.71878.0.html

Ich komme mit diesen Einstellungen auf im Schnitt 25 fps mit regelmäßigen Einbrüchen auf 10-12 fps. Wenn ich die Auflösung auf 1280*800 runterstelle und Details reduziere komme ich zwar halbwegs an (instabile) 60 fps, aber eigentlich müsste mehr rauszuholen sein. Nicht, dass das Spiel wichtig wär, aber ich hab dadurch die Vermutung, dass etwas mit der Bootcamp-Installation nicht richtig funktioniert.

Den aktuellen NVIDIA-Treiber zu installieren hat nicht geholfen. Vielleicht hat jemand noch weitere Tipps?
 

cynicer

Cripps Pink
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Sind alle Bootcamp-Treiber installiert? Hört sich komisch an, da müsste wirklich viel mehr drin sein. Hast mal MB neu gestartet?
 

Codex.

Meraner
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Danke. Einen Neustart habe ich probiert. Ob alle Bootcamp-Treiber installiert sind kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Nach der Installation von Windows startete die Treiber-Installation nicht automatisch. Ich habe die entsprechende .exe dann vom USB-Stick aus selbst ausgeführt und sie wurde ohne Fehlermeldung abgeschlossen. Als FIFA damit nicht flüssig lief habe ich diesen Treiber nachinstalliert: http://www.nvidia.de/object/notebook-win8-win7-winvista-64bit-310.90-whql-driver-de.html
Allerdings hat das nichts bewirkt.

Wird das Spiel eventuell nur mit der HD 4000 ausgeführt?