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Mac gebraucht kaufen - Kaufvertrag? Echtheit der Kaufrechnung? Wie Betrug vermeiden?

mabe7

Fießers Erstling
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Hallo,

ich habe eine Frage zum Kauf eines gebrauchten Macs:
wie kann ich sicherstellen, dass ich keinem Betrüger auf den Leim gehe?

Möglich wäre ja, dass das Gerät ihm gar nicht gehört (gestohlen).

Wie kann ich mich dagegen absichern?
Wenn ich mir einen Ausweis zeigen lasse und der Name dort mit dem Namen auf der Original-Rechnung übereinstimmt, müsste ich ja schon relativ sicher sein.

Kann ich mich anhand der Seriennummer bei Apple nach dem Erst-Käufer (Besitzer) erkundigen?
Steh die Seriennummer auf der Original-Kaufrechnung drauf?

Was sollte in einem Kaufvertrag für den Gebrauchtkauf drinstehen?

Gruß

mabe7


(was ich bisher mißtrauisch macht: der Verkäufer hat bisher jegliche Hinweise auf seine Identität verschleiert, z. B. Original-Kaufvertrag geschickt, aber Adreßinformation geschwärzt und er will nicht, dass ich das Gerät bei ihm zuhause abhole, sondern will sich an einem neutralen Ort in der Stadt treffen.
Spätestens beim Verkauf sollte der Verkäufer ja aber seine Identität preisgeben.)
 

Keef

Gestreifter Böhmischer Borsdorfer
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Wie Betrug vermeiden? - Kauf beim Händler deines Vertrauens.

Zurück gegebene Geräte gibt es auch gut, günstig und mit Garantie(!) bei Apple im Refurbished-Store. Ob das dir vorliegende Angebot gut und günstig ist, wird sich erst später herausstellen.
 
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MACaerer

Charlamowsky
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Es gibt mittlerweile in allen größeren Städten Händler für gebrauchte Macs. Bei denen zahlt man natürlich mehr als beim Kauf "gebraucht von Privat", aber dafür muss der Händler auch Gewährleistung geben.
Was sollte bei einem Gebrauchtgerät enthalten sein:
-Die originale Rechnung, du kannst die eingetragene Seriennummer mit der auf dem Mac vorhandenen vergleichen
-Die Installationsmedien des Systems uns aller installierter Fremdprogramme, Lizenzen etc.
Im Kaufvertrag sollte stehen:
-Typ des Macs
-Kaufdatum, Baujahr, gekauft wo
-Jegliches installierte und mitgelieferte Zubehör, mitgelieferte lizenzfreie Programme
-dass das Gerät frei ist von versteckten Mängeln
In der Regel wird ein Privat-Verkäufer die Garantie ausschließen. Das muss aber im Kaufvertrag explizit stehen, sonst gilt es nicht.
Das Bootlaufwerk sollte gelöscht und das ursprünglich installierte System sollte clean vorinstalliert sein, so dass der Käufer vor Ort die einwandfreie Funktion des Geräts überprüfen kann, aber kein Benutzerkonto des Vorbesitzers installiert ist.

Ganz schön viel zu beachten, aber damit bist auch beim Kauf von Privat einigermaßen sicher, dass alles rechtens und klar ist.

MACaerer
 
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mabe7

Fießers Erstling
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@Keef: vielen Dank für den Hinweis.
Den Refurbished Store kenne ich - das Angebot dort ist sehr begrenzt und letztlich meist (bei dem von mir gesuchten Gerät) auch nicht günstiger als die Angebote für identische Neugeräte in vertrauenswürdigen Online-Shops.

Ich habe über Kleinanzeigen schon diverse Angebote gefunden, die ganz offensichtlich Betrugsversuche waren und da natürlich die Finger von gelassen (meist "Neuware", "Original eingeschweißt" zu einem sensationellen Preis...

Das betroffene Angebot ist eben sehr interessant und ich bin denke eigentlich, dass mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen der Kauf ein gutes Geschäft werden könnte.
Garantie hat das Gerät natürlich keine mehr, aber dafür ist es eben auch deutlich günstiger als ein neues.

@MACaerer: vielen Dank für Deine Antwort!

bleibt noch die Frage offen: wie kann ich feststellen, ob die Original-Rechnung wirklich ein Original ist?
Ein hübsch aussehendes Stück Papier bringt ja heute fast jeder zustande und die passende Seriennummer dort draufkopieren wäre ja auch kein Problem...


(EDIT)
kann ich z. B. bei Apple selbst die Echtheit einer Rechnung erfragen und prüfen, ob Rechnungsnummer, Rechnungsdaten und Seriennummer zusammenpassen?
 
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MACaerer

Charlamowsky
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Der Vorbesitzer müsste bei Apple registriert sein, das lässt sich also klären. Ich habe noch etwas vergessen zu erwähnen:
Im Kaufvertrag sollte noch die Zusicherung stehen, dass das Gerät das persönliche Eigentum des Verkäufers ist und keine Rechte Dritter vorliegen. Das gilt natürlich auch für die mitgelieferte Software.

MACaerer
 
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Fresh_Prince

Kantil Sinap
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Wenn das Gerät bei Apple registriert ist kannst du Apple natürlich einen Vor- und Nachnamen sagen und sie können dir dann bestätigen ob diese Namen dort auf dieses Gerät registriert sind. Wenn nicht werden sie dir das auch sagen. Jedoch werden sie nicht einfach so Namen nennen. Aus Gründen des Datenschutzes. Sie bestätigen gern Dinge die man ihnen sagt, aber sie würden dir nicht mal deine eigene Apple ID nennen, wenn du sie ihnen vorher nicht sagen würdest.

Ansonsten versuche zu schauen ob du Gebrauchtgeräte findest, die du auch besichtigen kannst. Das ist ja immer die sicherste Variante. Oder eben bei einem Gebrsuchthändler wie Flip4Shop oder AsGoogAsNew. Zum Beispiel bei ebay zu finden. Mit beiden habe ich schon gute Erfahrungen machen können.
 

mmonse

Strauwalds neue Goldparmäne
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Nachdem mein Junior auch über eBay Kleinanzeigen ein - wie sich nachher herausstellte - gestohlenes MBpro gekauft hatte, tauchte die Polizei auf, das Book ist futsch und ob er vom "Verkäufer" das Geld jemals zurück bekommt (fasse einem Nackten in die Tasche) ist mehr als fraglich. Der Kommissar sagte, beim Gebrauchtkauf kann ein Anruf bei der Polizei (nicht die 110 wählen ;) ) Aufklärung bringen. Die Seriennummer nennen, die Sheriffs checken dann ihre Datenbank.
 
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MadMacMike

Hibernal
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Wenn sich bei eBay ein Verkäufer so verhält, dann Finger davon!
 

Farafan

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Original-Kaufvertrag geschickt, aber Adreßinformation geschwärzt und er will nicht, dass ich das Gerät bei ihm zuhause abhole, sondern will sich an einem neutralen Ort in der Stadt treffen.
Ganz klar: Finger weg.
Möglicherweise ist der "neutrale Ort" dann noch ein dunkles Parkhaus und 3 böse Buben ziehen dir dann auch noch das Geld aus der Tasche.

Apple-Hardware hat nun einmal ihren Preis und das weiß auch jeder Verkäufer.
 

MACaerer

Charlamowsky
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Das sehe ich genau so. Ein seriöser Verkäufer hat nichts zu verbergen! Abgesehen davon würde ich niemals ein Gebrauchtgerät kaufen ohne vorher alle Funktionen gründlich gecheckt zu haben. Das kann am an einem "neutralen Ort" wohl kaum.

MACaerer
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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was ich bisher mißtrauisch macht: der Verkäufer hat bisher jegliche Hinweise auf seine Identität verschleiert, z. B. Original-Kaufvertrag geschickt, aber Adreßinformation geschwärzt und er will nicht, dass ich das Gerät bei ihm zuhause abhole, sondern will sich an einem neutralen Ort in der Stadt treffen.

das finde ich auf einem Bild, was auf eBay eingestellt ist, völlig OK - bis es zum Verkaufsgeschehen kommt. Es ist ja nicht nur die Seite des Käufers wichtig, auch der Verkäufer hat vielleicht ein Interesse, seine persönlichen Daten nicht jedem Datensammler auf solchen Plattformen zur Verfügung zu stellen. Öffentliche Plätze wären meinem Verständnis nach ein Cafe in Stadtmitte zu Öffnungszeiten - nicht aber ein Park&Ride-Parkplatz in einem Außenbezirk von Berlin gegen 23 Uhr. Die Idee dabei ist, dass alle ein wenig Weg haben und sich niemand in eine Situation bringen muss, wo er entweder seine Privatwohnung offenbaren muss (auch Käufer können (/////%&/ sein) oder völlig auf sich gestellt ist. Im Gegensatz zum bisher geäußerten ist das auch durchaus gebräuchlich.

Nur noch pauschal: Eine Rechnung schützt auch nicht vor Hehlerei bzw. Erwerb eines Diebesgutes. Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass sich ein Dieb/Hehler die Mühe machen wird. Aber dennoch. Im Allgemeinen würde ich die originale Rechnung als ein Indiz für einen gepflegten Haushalt und einen vernünftigen Menschen sehen (Indiz, nicht Beweis!), die dabei sein sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:

mabe7

Fießers Erstling
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Hallo,
vielen Dank für Eure Kommentare.
Beim "neutralen" Ort ist der Verkäufer auf meinen Gegenvorschlag eingegangen - insofern ist das unkritisch.
Dort gibt es Sitzmöglichkeiten, Strom (Computerarbeitsplätze), so dass ich das Gerät testen kann und es ist ein öffentlicher Raum, wo auch andere Leute anwesend sind (kein abgelegener Autobahnparkplatz :) )

Und prinzipiell kann ich ja verstehen, wenn jemand sehr vorsichtig damit ist, persönliche Daten herauszugeben (das mache ich ja auch ungern) oder Fremde in seine Privatwohnung zu lassen.


Ich habe auch mittlerweile einen kleinen (unbeabsichtigten) Hinweis auf den echten Namen des Verkäufers..

Die Frage, die bleibt: wie kann der Käufer möglichst sicher sein, dass dem Verkäufer das Gerät auch gehört?
  • Verkäufer hat einen echt aussehenden Original-Kaufvertrag, der auf seinen Namen und seine Adresse lautet (incl. Seriennummer des Geräts) und kann sich ausweisen
  • Seriennummer des Geräts ist nicht bei der Polizei als gestohlen gemeldet
  • ...?
 

Farafan

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...wie kann der Käufer möglichst sicher sein, dass dem Verkäufer das Gerät auch gehört?
Gar nicht.

Rechnungen produziere ich dir mit einem Scanner und ein wenig Bildbearbeitung bergeweise die besser aussehen als das Original.
Nicht jedes geklaute Gerät landet automatisch in den Datenbanken der Polizei. Zudem das gerade bei Seriennummern hier Eingabe- oder Übertragungsfehler nicht auszuschließen sind.
 

mabe7

Fießers Erstling
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Der Apple Customer Service hat mir freundlicherweise bestätigt, dass Seriennummer und Auftragsnummer von der Kaufrechnung zusammenpassen und dass der Name des Käufers mit dem von mir genannten übereinstimmt.

Das klingt so weit ja schon recht positiv.

Vermutlich ist der Verkäufer tatsächlich einfach nur "schüchtern" - ich werde aber trotzdem mit aller gebotenen Vorsicht weitermachen.
 

Fedelix

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Ich würde eher sagen, dass der Verkäufer mit der selben „gebotenen Vorsicht“ weitermacht, wie du es tust...

Ich würde auch nicht einem potenziellen Käufer auf Kleinanzeigen, der zwar eine Kaufabsicht äußert und um eine Kopie der Rechnung im Vorfeld bittet, gleich meine persönlichen Adressdaten mitschicken. Sowas wird - wenn man es im Vorfeld schicken soll - geschwärzt gesendet.
 

mabe7

Fießers Erstling
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@Fedellix: ich gebe Dir im Prinzip Recht.
Aber ich habe von dem Verkäufer bisher weder eine "echte" Mailadresse noch eine Telefon- oder Handynummer.
Er unterschreibt seine Mails auch mit keinem Namen und der Name des Kleinanzeigen-Kontos ist so wie es aussieht nicht sein echter...
Er hält sich da also schon sehr bedeckt.

Ich gebe meine Telefon- oder Handynummer auch nicht ohne weiteres heraus, aber ich finde, spätestens wenn es an eine Terminvereinbarung für die Übergabe geht, könnte man eine Telefonnummer nennen..
 

mabe7

Fießers Erstling
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Nachtrag:
vielen Dank an alle.
Bei der Übergabe hat der Verkäufer sich sofort namentlich vorgestellt, hat einen Ausweis vorgelegt und es passte von den Daten her alles zusammen.
Ich habe das Thema dann angesprochen, dass es mich misstrauisch gemacht hatte, vorab keinen Namen und nichts von ihm zu erfahren. Der Verkäufer sagte, dass er selbst kurz vor meiner Anfrage mehrere Anfragen von anderen ebay-Nutzern bekam, deren Accounts innerhalb kürzester Zeit danach gesperrt worden sind.
Insofern wollte er auch vorsichtig sein.

So habe ich nun nach langer Suche endlich ein besseres MacBook zu einem (vergleichsweise) günstigen Preis.

:)