• Es ist bereits Apfeltalk-Tradition und wir möchten sie auch in diesem Jahr fortsetzen: Unser Apfeltalk-Weihnachtslogo-Wettbewerb hat begonnen! Gestaltet für uns das Weihnachtsbanner, das im Monat Dezember bis zum Weihnachtsfest unsere Webseite schmücken soll. Lasst Eurer Kreativität freien Lauf! Hier geht es zum Wettbewerb --> Klick

Mac Book Pro 13,3'' größter Mist überhaupt oder doch nur ein "Montagsgerät"?

  • Ersteller Ersteller Mitglied 193083
  • Erstellt am Erstellt am
Hallo? Der Kunde verzichtet freiwillig auf dieses Recht, @Martin Wendel .
Wenn ich in eine Techno-Disco gehe verzichte ich auch freiwillig auf mein gesetzlich garantiertes Recht auf körperliche Unversehrtheit und Lärmschutz.
Also in der Schweiz kann man kein Recht, das in der Gesetzgebung verankert ist, freiwillig abgeben. Alles, was in AGB`s und Verträgen steht, das Rechtswidrig ist, macht entweder diese Klausel oder gegebenenfalls sogar den ganzen Vertrag (AGB inkl) ungültig.
Ich glaub jetzt mal nicht, dass diesbezüglich die Deutsche Gesetzgebung bescheuerter ist als die Schweizerische.... Wobei wundern täte mich heutzutage gar nix mehr.....
 
Also in der Schweiz kann man kein Recht, das in der Gesetzgebung verankert ist, freiwillig abgeben.
Deswegen gibt es in der Schweiz wohl keine Discos, Konzerte, Motorsportveranstaltungen, Fussball oder ähnliches wo ein körperlicher Schaden für die Beteiligten nicht auszuschließen ist? Oder werden dort alle Betreiber zu horrenden Schadenersatzforderungen für die bei der Veranstaltung erlittenen Dinge verknackt?

Sorry, so einfach ist die Materie nicht.
 
Sebiges denke ich mir bei deinen Beiträgen auch. Aber da du wie immer sehr überzeugt bist und das hier sowieso Offtopic ist: Bleib in deinem Irrglauben, dass Unterehmen in ihre AGB reinschreiben können was sie wollen und das ganze dann wirksam ist - Hauptsache der Kunde setzt sein Häkchen. Verbraucherschutz? Pff, wer braucht denn schon sowas. ;)
 
  • Like
Reaktionen: simmac
Okay, dann geht alle in die Läden und schreit sofort nach Neugeräten. *seufz*
 
Deswegen gibt es in der Schweiz wohl keine Discos, Konzerte, Motorsportveranstaltungen, Fussball oder ähnliches wo ein körperlicher Schaden für die Beteiligten nicht auszuschließen ist? Oder werden dort alle Betreiber zu horrenden Schadenersatzforderungen für die bei der Veranstaltung erlittenen Dinge verknackt?
Sorry, so einfach ist die Materie nicht.
In der Schweiz werden tatsächlich Veranstalter oder gegebenenfalls verantwortliche Tontechniker zur Rechenschaft gezogen, wenn körperliche Schäden durch zu hohe Schallpegel entstanden sind. In Zürich gabs mal ein Urteil, wonach ein Techniker wegen Grobfahrlässiger Körperverletzung verurteilt wurde, weil ein Zuhörer einen Gehörschaden erlitten hatte. Ich bin übrigens selber professioneller Tontechniker, bei dem Thema solltest Du Dich nicht mit mir anlegen. :-P
 
  • Like
Reaktionen: raven
Bevor eir und hier gegenseitg Paragraphen um die Ohren schlagen und uns über das Schweiterische OR unterhalten frage ich nochmals den TE: Willst du das Protokoll von erecheck hier mal einstellen, damit man es sichten kann. Vielleicht ist was erkennbar.

Ergänzung: Wer das OR nicht kennt soll sich bitte auch nicht darüber auslassen. Danke
 
...wobei schweizerisches Recht noch am wenigsten einschlägig wäre (geraten; die Info, wo gekauft, fehlt immer noch); anyway, bitte wieder zum OT zurückkehren und dem TE helfen versuchen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Und dem TE würd ich halt einfach mal raten, in das Geschäft zu gehen, wo das Gerät herstammt und dem mal ordentlich die Ohren vollzujammern. Ich glaube eher, dass es ein Hardwaredefekt, konkret die Festplatte ist.
 
Wie rufe ich denn das Ere-Check Protokoll auf ?


Gesendet von meinem iPhone mit Apfeltalk
 
verstehe ich ja, aber mal die Suche *vor* dem Posten anfangen.... wäre ja mal schon ein Anfang. Hat ja auch mit "Profis" nichts zu tun. Ich meine, wenn man sich damit nicht befassen will, gibt es immer noch die Möglichkeit, jemanden zu bezahlen, um ein Problem aus der Welt zu schaffen.