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Mac Book Pro 13,3'' größter Mist überhaupt oder doch nur ein "Montagsgerät"?

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Mitglied 193083

Gast
Am 20.09.2014 erwarb ich ein Mac Book 13,3'' und der Ärger begann!
Zuerst hatte ich Probleme damit, dass ich bei denn Menübar Symbole (WiFi, Ton, Datum u. Uhrzeit, Bluetooth) nicht wie üblich vom einem zum anderen gleiten konnte. Ich muss jedes einzeln anklicken. Nur noch mehreren Neustarts funktioniert es. Teilweise wenn ich das MBP 10 mal neustarte klappt es nur 2-3 mal! Das nächste Problem ist, dass sich Photo Booth ständig aufhängt! Ich starte es und es friert das Bild sofort ein. Auch hier muss ich, dass Programm teilweise 5-6 mal neustarten bis es funktioniert! Das nächste Problem ist, wenn ich das MBP zuklappe und später wieder aufklappen will bleibt es einfach schwarz! Bzw. es wird nicht wach! Auch hier muss ich es erst wieder zuklappen um es erneut aufzuklappen! Und desweiteren stürzen die Programme gerne mal ab. Es ist auch mal passiert, dass sich OS X einfach ohne mein zutun komplett gelöscht hat! Ich hab wegen den Problemen, dass System 4 mal neuinstallieren müssen! Ich selbst nutze noch einen iMac 21.5'' 2,9 GHz mit welchem ich bisher super zufrieden bin! Aber das MacBook kotzt mich nur noch an! Ich dachte es wäre genau so hochwertig und zuverlässig wie mein iMac, aber dem ist offenbar nicht so! Vorallem ist das Gerät finanziert und ich weiß nicht was ich nun tun soll ?
 
Nutze Deine Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber Deinem Händler.
 
Was genau soll ich denn verlangen ? Neugerät oder Reparatur ?
 
Ein Neugerät kannst du überhaupt nicht verlangen da ein ein gesetzliches Recht zur Nachbesserung gibt.

Auch wenn ich hier lediglich schwerstes ein Software-Problem vermute.
 
Aber normal ist keines dieser Symptome oder?
 
Das kommt drauf an was du mit der Kiste gemacht hast. Ich wette wenn du ein neues Gerät mit einem Backup von der Maschine aufsetzt verhält es sich exakt genauso.
Für einen Hardwaredefekt sind die Symptome einfach viel zu unspezifisch.
 
Es gibt ein 14tägiges Rückgaberecht und Dir fällt nach einem Monat auf, dass da was nicht in Ordnung ist? Wobei ich bis jetzt nicht verstanden habe, wo eigentlich das Problem ist. Von Menü-Item zu Menü-Item gleiten? Hä? Drüber hovern, ja, geht das nicht? Anyway, aus der Nummer kommst Du durch Rückgabe durch die lange Nichtreaktion nicht raus. Bleibt also #2. Dem ist ja wohl nichts hinzuzufügen.
 
Es existiert kein 14 tätiges Rückgaberecht im stationären Einzelhandel! Dies geschieht alles auf Kulanz! Ich versuche es am besten mal mit einem Termin an der Genius-Bar...
 
Ein Neugerät kannst du überhaupt nicht verlangen da ein ein gesetzliches Recht zur Nachbesserung gibt.
Doch, kann man.

Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 Satz 1 BGB
Wikipedia
 
Grau ist alle Theorie. Und gerade Apple ist nicht dafür bekannt, dass sie deutsche Gesetze überhaupt mal gelesen haben; daher kommt ja ihre (große) Kulanz.
 
...es ist glaube ich noch umstritten, wieviele Nachbesserungen man als Kunde "erleiden" oder erdulden muss, aber die herrschende Meinung lehnt die dritte Nachbesserung AB. Die herrschende Meinung ist auch irgendein Rechtskonstrukt; ich habe nie Anwälte empirische Studien machen sehen ;-) daher gehe ich davon aus, dass jeder für sich selbst definiert, wie sein Eindruck aus der Literatur ist...
 
Grau ist alle Theorie. Und gerade Apple ist nicht dafür bekannt, dass sie deutsche Gesetze überhaupt mal gelesen haben; daher kommt ja ihre (große) Kulanz.
Wieso sollte Apple die deutschen Gesetze nicht kennen? Außerdem wissen wir nicht einmal, wo das MacBook gekauft wurde.

Genau dieses Recht zum sofortigen Tausch wird in der Regel immer durch die AGB beschnitten
Dann sind die AGB (bzw. dieser Teil davon) ungültig.

Zuerst hatte ich Probleme damit, dass ich bei denn Menübar Symbole (WiFi, Ton, Datum u. Uhrzeit, Bluetooth) nicht wie üblich vom einem zum anderen gleiten konnte.
Nach einem kurzen Test bei mir in der Menüleiste habe ich den Eindruck, dass das vom jeweiligen Eintrag (bzw. Entwickler) abhängt, ob man extra klicken muss oder darüberfahren reicht. Manche Symbole werden direkt ausgeklappt, andere erst beim Anklicken.
 
Wieso sollte Apple die deutschen Gesetze nicht kennen? Außerdem wissen wir nicht einmal, wo das MacBook gekauft wurde.
letzteres stimmt; ersteres war eher eine etwas blumige Umschreibung für "so richtig Mühe, Apple-Bestimmungen an deutsches/europäisches Recht anzupassen, unternimmt das Unternehmen nicht; ein Eindruck, den auch die c't gewonnen hat".
Dann sind die AGB (bzw. dieser Teil davon) ungültig.
Deutsches Recht ist Einzelfallrecht. Im konkreten Fall muss geprüft werden, ob etwas allgemein einfach ungültig ist oder weiter gelten kann. Übrigens auch ein Grund, warum die sog. "Salvatorische Klausel" unnötig ist wie ein Kropf.

Nach einem kurzen Test bei mir in der Menüleiste habe ich den Eindruck, dass das vom jeweiligen Eintrag (bzw. Entwickler) abhängt, ob man extra klicken muss oder darüberfahren reicht. Manche Symbole werden direkt ausgeklappt, andere erst beim Anklicken.
OK, ich weiß bis jetzt nicht, was eigentlich die Erwartungen des TE sind. Bei mir fährt kein Menü automatisch aus; wäre ja auch noch schöner. Draufklicken, dann geht es auf. Frage ist auch, was ist draufklicken. Tappen auf Trackpad, oder Klicken - auch das ist wieder eine Einstellung.[/QUOTE]
 
Wollen wir den TE nicht mal fragen was er alles installiert hat? Da es auf ein Softwareproblem hindeutet.
@HvG : Um ein Softwareproblem mal auszuschliessen, was hast du seit der Inbetriebnahme gemacht. Irgend ein Tool oder Virenschoner installiert?

Alternativ mal Etrecheck runterladen und das Protokoll mit den Code-Tags posten.
 
@Farafan: Firmen können mit den AGB keine gesetzlich zugestandenen Konsumentenrechte einschränken. Wo kämen wir da denn hin?
 
Hallo? Der Kunde verzichtet freiwillig auf dieses Recht, @Martin Wendel .

Wenn ich in eine Techno-Disco gehe verzichte ich auch freiwillig auf mein gesetzlich garantiertes Recht auf körperliche Unversehrtheit und Lärmschutz.
 
Habe eigentlich nichs besonderes installiert.
Pages, Keynote, Numbers, Zattoo, Spotify, Google Earth und Shazam. Aber die Probleme waren auch alle nach einer kompletten neuinstallation des Systems noch vorhanden.
 
Magst du mal Etrecheck laden und das Logfile poste. Vielleicht kann man was erkennen.