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[12] keine iPhone Reparatur trotz Garantie

ChriKoRe14

Granny Smith
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Moin!

Letzten Montag war mein iPhone 12 (7 Monate alt) trotz geladenen Akkus einfach komplett aus. Von jetzt auf gleich schwarz und stumm wie ein Stein. Ein äußerlicher Schaden ist nicht zu erkennen.

Hab Kontakt zum Apple Support aufgenommen. Wir versuchten eine Aktualisierung sowie ein Zurücksetzen auf Werkszustand via Macbook. Das lief mehrfach auf einen Fehler. Es kam ein Bote und holte das iPhone ab.

Kurze Zeit später erreichte mich eine Nachricht, dass das iPhone zurückgeschickt werde. Eine Reparatur könne aufgrund von "Fehlgebrauch oder nicht autorisierter Modifikationen" nicht durchgeführt werden.

Ich habe das iPhone normal benutzt und keine Modifikationen durchgeführt. Dies habe ich mittlerweile dem Support zurückgespielt. Es rief mich eine "Vorgesetzte" an, die mich bat, auf das iPhone zu warten und ihr dann Fotos zur Verfügung zu stellen. Das ist mittlerweile passiert. Warte nun auf Rückmeldung von Apple.

Das mit den Fotos ist reine Schikane. Was will die Dame auf den Bildern sehen, was ihr Techniker beim eingeschickten Handy nicht sehen konnte? Und kein Hinweis bisher, was genau ich modifiziert haben soll oder was genau mein Fehlgebrauch war. EIn Wasserschaden wurde bereits ausgeschlossen.

Hab das iPhone über die Telekom bezogen. Hätte mich vermutlich gleich dorthin wenden sollen, aber man ruft ja erst mal bei Apple an, wenn was nicht geht.

Meine Fragen: Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie ist das ausgegangen und was kann man tun, wenn sich Apple weiter stur stellt?

Danke fürs Feedback!
Christian
 

dtp

Roter Winterstettiner
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Und ein Jailbreak war auch niemals installiert?

Aber nein, ich habe bisher keine derartigen Erfahrungen mit dem Support gemacht.
 

Mitglied 87291

Gast
Ich habe mit dem Apple Support bisher ausschließlich schlechte Erfahrungen gemacht. Dementsprechend passt so ein Vorgang durchaus ins Bild.

Hartnäckig bleiben, Apple muss dir mindestens konkret begründen, warum sie eine Reparatur ausschließen. Wenn Sie vorwerfen dass das Gerät modifiziert war, müssen sie sagen was konkret modifiziert war.
Ob die Begründung seitens Apple dann ausreicht um eine Reparatur zu verweigern, wird man dann sehen.
 
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Thaddäus

Golden Noble
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Zumindest in der Schweiz stellt sich Apple auch gerne mal quer, wenn es darum geht Garantiefälle auuserhalb des ersten Jahres zu gewährleisten, sofern das Gerät nicht bei Apple sondern über einen Mobilfunkanbieter gekauft wurde.

Das sagen sie dann aber auch direkt, und verweisen eben an den Verkäufer des Gerätes.
 

dtp

Roter Winterstettiner
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...wenn es darum geht Garantiefälle auuserhalb des ersten Jahres zu gewährleisten

Nun ja, da greift zumindest hier in Deutschland und der EU die Beweislastumkehr der gesetzlichen Gewährleistung. Im konkreten Fall geht es aber um die Herstellergarantie.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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das hat durchaus System. Bei den massenhaft vorgekommenen defekten GPUs in Macbook Pro 15" wurde dereinst angewiesen, ein Testprogramm zur Diagnose laufen zu lassen. Wenn das durchlief, hat es eigentlich nichts gefunden. War der Defekt schon da, blieb der Bildschirm schwarz, konnte das Programm nicht ausgeführt werden und die Garantie wurde abgelehnt.

Am Ball bleiben, wobei ich Dich mal beurteilen lasse, da Du am besten weißt, ob evtl. etwas am Handy gemacht worden war, und sei es eine Reparatur bei einem nicht-Apple-zertifizierten Dienstleister.
 

dtp

Roter Winterstettiner
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Bei und sind es 2 Jahre

Was sind bei euch 2 Jahre? Die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung, die Frist, ab der die Beweislastumkehr greift, oder die von Apple gewährte Garantie? Bei uns sind es jeweils 2 Jahre, ein halbes Jahr und 1 Jahr.

Ich habe aber auch schon häufiger gehört, dass sich Apple hinsichtlich der Beweislastumkehr durchaus kulant zeigt. Wobei das natürlich auch vom jeweiligen Apple-Mitarbeiter abhängt.
 

ottomane

Golden Noble
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Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Nein, noch nie. Ich wurde immer korrekt oder gar sehr kulant behandelt. Aber die Erfahrungen scheinen sehr zu divergieren.

Bedenke, dass dein iPhone nicht von Apple selbst repariert wird, sondern von einem Dienstleister in einem Land, wo die Arbeit günstig ist. Zudem mag es natürlich zu Fehlern kommen. Ich würde freundlich bleiben und auf meinem Recht bestehen. Ggf. Vorgesetzte verlangen.
 
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Wuchtbrumme

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Nein, die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Händler. Danach kehrt sie sich um und liegt beim Käufer.
ja, ist richtig, trotzdem hast Du es nicht verstanden. Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Käufer, nur hier hat man eine Ausnahme gemacht (sog. Keimtheorie), weswegen netterweise die Beweislast am Anfang umgekehrt ist und der Käufer für Defekte in den ersten sechs Monaten keine Probleme hat. Deswegen ist die zweijährige Gewährleistung in Deutschland schön auf dem Papier, aber nach den ersten sechs Monaten fast nutzlos, es sei denn, man beauftragt tatsächlich einen Gutachter.

*Deswegen* heißt es Beweislastumkehr, nicht, weil es sich nach 6 Monaten plötzlich nachteilig umdreht. ;)

(offtopic:
P.S.: Kann mir mal jemand sagen, warum mein Mac mir ständig den Beachball anzeigt, während ich hier auf Apfeltalk lese und rumtippe? (Update: Der FavIcon-Cache war's wohl, der Mistsack ;) )
Update: Hm, war es wohl auch nicht, aber nach einem SMC-Reset scheint es nun wieder zu gehen.)
 
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dtp

Roter Winterstettiner
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Verstanden habe ich es schon. Aber du hast Recht. Ich hatte den Begriff in der Tat falsch herum interpretiert. Danke.

Oder um es mit den Worten des von mir sehr geschätzten Markus Kavka zu sagen: "Hamma wieder was gelernt". ;)
 

Thaddäus

Golden Noble
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Was sind bei euch 2 Jahre? Die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung, die Frist, ab der die Beweislastumkehr greift, oder die von Apple gewährte Garantie? Bei uns sind es jeweils 2 Jahre, ein halbes Jahr und 1 Jahr.

Ich habe aber auch schon häufiger gehört, dass sich Apple hinsichtlich der Beweislastumkehr durchaus kulant zeigt. Wobei das natürlich auch vom jeweiligen Apple-Mitarbeiter abhängt.

Bei uns ist das viel einfacher. Geht innerhalb der ersten zwei Jahren unverschuldet kaputt, hat der Hersteller Reparatur oder Ersatz zu leisten. Nicht mehr, nicht weniger.
 
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Sequoia

Swiss flyer
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Was sind bei euch 2 Jahre? Die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung, die Frist, ab der die Beweislastumkehr greift, oder die von Apple gewährte Garantie? Bei uns sind es jeweils 2 Jahre, ein halbes Jahr und 1 Jahr.

Ich habe aber auch schon häufiger gehört, dass sich Apple hinsichtlich der Beweislastumkehr durchaus kulant zeigt. Wobei das natürlich auch vom jeweiligen Apple-Mitarbeiter abhängt.

2 Jahre Garantie (anstatt 1 Jahr, wie in DE) gibt es bei Apple in der Schweiz.
 
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Thaddäus

Golden Noble
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2 Jahre Garantie (anstatt 1 Jahr, wie in DE) gibt es bei Apple in der Schweiz.

Wobei Apple die Abwicklung nach einem Jahr gerne an den Verkäufer abwälzt, sofern das Gerät nicht direkt bei Apple gekauft wurde.

Ein wenig witzlos, da im Hintergrund auch nichts anderes passiert, als wenn ich es direkt in den Retailstore bringe.
 

Sequoia

Swiss flyer
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Ok, ich habe gerade auf der Apple Seite mal geschaut.
Offensichtlich gibt es keine Beweislastumkehr, sondern der Verbrauchter muss auch in den ersten 6 Monaten "beweisen", dass der Defekt vorhanden war. Damit wäre es ja doch vergleichbar mit der Gewährleistung in der EU, jedoch nur noch ein wenig schlechter...

Ich dachte bisher, es wäre eine Garantie von Apple CH über 24 Monate.

Zusammenfassung der Schweizer Verbraucherschutzgesetze

Ihre Verbraucherrechte gemäß den Schweizer Verbraucherschutzgesetzen gelten neben und zusätzlich zu Ihren Rechten aus der eingeschränkten Apple-Garantie sowie dem optional erhältlichen AppleCare Protection Plan oder AppleCare+.

Gemäß den Schweizer Verbraucherschutzgesetzen können Verbraucher wahlweise eine Kaufpreisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, indem sie das Produkt gegen volle Kaufpreiserstattung zurückgeben. Verbraucher können den Ersatz mangelhafter Waren auch verlangen, wenn es sich bei dem Erwerb um austauschbare Waren handelte. Die Hauptverantwortung liegt beim Verkäufer, also Apple beim Kauf der Waren im Apple Online Store oder in einem Apple Store. Diese Rechte gelten zwei Jahre ab Übergang der Waren. Ein Verbraucher muss den Verkäufer unverzüglich über den Mangel oder die Abweichung in Kenntnis setzen, wobei je nach Umständen auch eine längere Frist möglich ist.

Gemäß den Schweizer Verbraucherschutzgesetzen liegt die Beweislast, dass der Mangel oder die Abweichung von Waren vom Vertrag bereits zum Zeitpunkt des Übergangs bestand, beim Verbraucher, es sei denn, der Verbraucher hat das Produkt nicht akzeptiert oder einen Vorbehalt bezüglich des beanspruchten Mangels geäußert.
Quelle: apple.ch

Aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass auch im zweiten Jahr sofort wie bei einem Garantiefall agiert wurde. Sprich: mein iPhone 6s Plus damals wurde nach 22 Monaten gegen ein Refurbished ausgetauscht.
 

-nob-

Tokyo Rose
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Einem Bekannten hat man einen Flüssigkeitsschaden unterstellt, nach Drohung einen Anwalt einzuschalten wurde es dann getauscht.