Benutzer 190524
Gast
Und der Buford hat Buford typisch alle jahre bravst geordert gellWetten, dass er gleich mit "Ja aber die Softwareupdates...!" Ankommt?
Und der Buford hat Buford typisch alle jahre bravst geordert gellWetten, dass er gleich mit "Ja aber die Softwareupdates...!" Ankommt?
Schlechte Verkaufszahlen und somit ein Flop hatte man nach Erscheinen des iPhone X letztes Jahr auch schon geschrieben.
@Jan Gruber:
Die Wiederaufnahme der Produktion des iPhone X hatte @Michael Reimann in der letzten Apfeltalk Live Sendung mit vertraglichen Belangen begründet.
Na da ging es später im Jahr um die Einstellung der Produktion. Was Michi und ich im Editors podcast mit „das wird nicht weiter verkauft im Herbst“ begründet haben. War wohl richtig.
Meinst du die Sendung am Freitag? Hab ich noch nicht gehört. Vertraglich in wie fern? Ich bleib dabei - das ist wie beim 6er - für schwächere Märkte. Das werden wir hier nie mehr sehen so
Nennen wir doch das Kind mal beim Namen.
Diesesmal hat sich Apple bezüglich der Produktpflege und der Preisgestaltung
schlicht und einfach verzockt.
Nein ... Apple wird dadurch nicht gleich untergehen.
Ja, ich meine die letzte Sendung von Freitag. Michi sagte, es ginge da um nicht ausgenutzte Produktionskontingente.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.