prolinesurfer
Ingol
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Wenn du absichtlich falsche Daten angegeben hast, dann ist der Kaufvertrag meiner Meinung nach nichtig und du hättest dann auch keine Rechte erworben, sondern lediglich die Rechnung für die fiktive Person bezahlt. Zumindest so würde ich das einschätzen, denn wenn du z.B. ein Buch bei Amazon bestellst, dann bist du der Käufer, kannst die Rechnung aber auch von einem Bekannten überweisen lassen. Apple wird sicherlich nirgends nachfragen, denn die haben ja ihr Geld bekommen.
Wenn du schon absichtlich falsche Daten angibst, dann kannst du dir die Musik auch direkt von irgendwem kopieren oder aus den allgemein bekannten Kreisen beziehen. Dürfte dann keinen großen Unterschied machen.
Eigentlich ist es so, dass man im Rechtsverkehr solange unter falschem Namen auftreten kann, wie der Vertragspartner kein Interesse am richtigen Namen hat. Das dürfte hier zu verneinen sein, weil zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht ersichtlich ist, dass die Daten in die Files geschrieben werden und zur Verfolgung verwendet werden können.
Meine realen Kontaktdaten pflege ich im Übrigen nur soweit anzugeben, wie unbedingt nötig. Wer hätte vor zwei Monaten auch ahnen können, das Apple anfängt, die Musik freizuschalten und dann anhand der Metadaten in den Files die Nutzer zurückverfolgen will?