[XR] iPhone XR entgültig wegschmeißen ? iCloud Sperre

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

hoxx

Cox Orange
Registriert
10.11.10
Beiträge
97
Hallo Apfeltalker.

Zunächst mein Fall im Kurzstil...

Für meine Tochter habe ich ein iPhone XR via ebay Kleianzeigen gekauft. Das Gerät war neu, die Rechnung dabei.
Und dennoch lag eine Straftat vor.
Die Orginalbesitzerin hatte das iPhone zunächst verkauft, jedoch wurde sie mit Falschgeld bezahlt. Als der Schwindel aufflog hat Sie alles richtig gemacht, iPhone gesperrt und Anzeige erstattet.

Ich habe das iPhone dann mit echtem Geld gekauft, nur ließe es sich natürlich nicht entsperren.
Auch ich bin zur Polizei gegangen und habe Anzeige gegen den Verkäufer erstattet.

Weder der Käufer mit dem Falschgeld noch der Verkäufer der es mir untergejubelt hat ließ sich ermitteln und so sind beide Strafverfahren mittlerweile eingestellt, das Schreiben der Staatsanwaltschaft liegt vor.

Ich bin aber nun der rechtmäßige Besitzer des iPhones, das sieht die betrogene Erstbesitzerin nicht ein und mag das iPhone nicht entsperren. Apple Support sagt mir das sie das iPhone entsperren könnten und und würden wenn nur die iCloudsperre drin wäre. Da das iPhone aber in einer Art “verloren-Modus” ist, haben sie offensichtlich keinen Zugriff mehr darauf.

Nun endlich meine Frage : was soll ich tun ?
Ich mag das neuwertige XR nicht wegschmeißen, es ist ja an sich fehlerfrei.

Über Eure Tips wäre ich dankbar.

Gruss

hoxx
 
  • Like
Reaktionen: Wotan18m14

turbocharged255

Boskoop
Registriert
27.07.14
Beiträge
41
Seit wann ist man der rechtmäßige Eigentümer, wenn man Hehlerware kauft?

Hier spielt es auch keine Rolle, ob man davon wusste oder nicht. Die ursprüngliche Eigentümerin wurde betrogen durch die Bezahlung mit Falschgeld.

Das Gerät ist nun zwar in deinem Besitz, Sie ist und bleibt jedoch die Eigentümerin.
 

doc_holleday

Roter Herbstkalvill
Registriert
14.01.12
Beiträge
13.264
Das wäre auch mein laienhaftes Verständnis der Lage.

Aber möglicherweise die Polizei oder bestimmt ein Anwalt sollten hier Klarheit verschaffen können.
 
  • Like
Reaktionen: dg2rbf und orcymmot

Mitglied 231919

Gast
Meiner Meinung nach ist das Gerät nicht abhanden gekommen (und somit auch keine Hehlerware) sondern das Eigentum regulär übergegangen. Die Rechtsgültigkeit eines Kaufvertrags ist von dessen Erfüllung zu unterscheiden! Wer will kann ja mal "Trennungsprinzip" googlen. Weitere Ausführungen mache ich dazu nicht, sonst kommt wieder das panische "keine-Rechtsberatung-Mimimi". Somit kann ich nur eines sagen: Ohne die Entsperrung hast du nur einen schicken Briefbeschwerer. Wenn du das Gerät jedoch nutzen willst geh zu einem Anwalt und setze die Entsperrung gegen die ursprüngliche Eigentümerin durch.
 

happy-koala

Reinette de Champagne
Registriert
18.03.15
Beiträge
413
Hallo,

nur zu meinem Verständnis... bei dem vom TE beschriebenen Erstgeschäft (Übergabe Ware gg Falschgeld) war das Gerät nicht aus Cloud usw. abgemeldet oder kann man ein iPhone dann immer noch sperren lassen wenn man es ordnungsgemäß für den Verkauf vorbereitet hat? danke
 

Cohni

Ananas Reinette
Unvergessen
Registriert
04.08.11
Beiträge
6.206
Weitere Ausführungen mache ich dazu nicht, sonst kommt wieder das panische "keine-Rechtsberatung-Mimimi"...
Das Mimimi bewahrt unser Portal vor unangenehmen Rechtsfolgen, insofern ich dieses...egal ob von Usern oder uns vorgebracht, durchaus als berechtigt ansehe. Du hast im Grunde Recht, Dein Seitenhieb auf die entsprechenden Bedenkenträger ist jedoch ein wenig übertrieben.;)

Ein Blick in das RBerG sorgt für die notwendige Kenntnis der eindeutigen Rechtslage. Aus dem Kopf würde ich sagen irgendwas mit Artikel 1, §8 oder so ähnlich.
 

rocket6861

Transparent von Croncels
Registriert
13.11.17
Beiträge
312
Meiner Meinung nach ist das Gerät nicht abhanden gekommen (und somit auch keine Hehlerware) sondern das Eigentum regulär übergegangen.
Ware gekauft mit Falschgeld. Somit in den Besitz gekommen durch eine Straftat, ist also Besitzer aber nicht Eigentümer, da er die Ware nicht wie vereinbart bezahlt hat. Jeder der das Teil danach gekauft hat kann demnach niemals Eigentümer der Sache sein.
Demnach müsste der jetzige Besitzer das Gerät der Erstbesitzerin zurück geben, Sie ist noch Eigetümerin. Alle die das Gerät danach von jemanden gekauft haben dürfen sich ihr Geld vom jeweiligen Verkäufer wieder holen.
So sehe ich das,aber ich bin kein Anwalt.
 
  • Like
Reaktionen: Yiruma und dg2rbf

Mitglied 231919

Gast
@rocket6861: So einfach ist es eben nicht. Die Gültigkeit eines Vertrags ist nicht an dessen ordnungsgemäße Erfüllung gebunden.
@Cohni: Ich verstehe euch diesbezüglich durchaus, nur seid ihr in solchen Fällen sehr schnell dabei, diesbezüglich schon einen ersten Meinungsaustausch sofort zu ersticken. Wenn man über Themen, die rechtliche Bewertungen durch die Kommentierenden hervorrufen, nicht diskutieren darf, könnt ihr die Themen meiner Meinung nach auch gleich sofort zumachen. Nur daher rührte meine kurzzeitige Verstimmung beim Verfassen des Beitrags. :)
 

Cohni

Ananas Reinette
Unvergessen
Registriert
04.08.11
Beiträge
6.206
@mArKuZZZ
Allet jut.

Alles, was nicht in einer Rechtsberatung endet, darf doch gerne diskutiert werden. Es darf auch gerne über Straftatbestände gesprochen werden. Nur eben alles nicht, was irgendjemanden rechtliche Schritte im Sinne einer Beratung nahelegt. Da die Abgrenzung manchmal sehr schwammig sein kann, müssen wir darauf hinweisen. Letztendlich hätten wir mit einem Bußgeld den schwarzen Peter. Das will natürlich keiner.

Und ebenso letztendlich fragte der TE tatsächlich nach einer technischen und nicht rechtlichen Lösung, so wie @landplage dies schon erwähnte.
 

peter hb

Châtaigne du Léman
Registriert
20.01.08
Beiträge
818
„Technische Beratung“... also Entsperrung eines iPhones ohne die Zugangsdaten?! Oh Gott! Ist das nicht ein Grund um das Thema sofort zu schließen?!
 
  • Like
Reaktionen: dg2rbf und trexx

Mitglied 231919

Gast
nd ebenso letztendlich fragte der TE tatsächlich nach einer technischen und nicht rechtlichen Lösung
Wo entnehmt ihr denn diese angeblich rein technische Zielrichtung der Frage? Aus technischer Sicht würde das ja darauf hinauslaufen, dem TE zu helfen, ein Gerät, was möglicherweise nicht sein Eigentum ist, zu knacken. Und das ist hier auch verboten wie ich aus anderen Fällen mitbekommen habe.
 
  • Like
Reaktionen: dg2rbf

Cohni

Ananas Reinette
Unvergessen
Registriert
04.08.11
Beiträge
6.206
Ganz einfach aus der Aussage, dass er das beinahe neue Gerät nicht wegwerfen will. Das heißt, er mag es behalten und das lässt wiederum den ziemlich eindeutigen Schluß zu, dass er andere technische Wege sucht, weil ihm die Erstbesitzerin nicht helfen wird.

Letztendlich führt das Ganze zum Ergebnis, wurde aber auch schon so gesagt, dass er unter den gegebenen Umständen einen Briefbeschwerer erworben hat und das Thema wie so oft an dieser Stelle endet...
 

Martin Wendel

Redakteur & Moderator
AT Administration
AT Moderation
AT Redaktion
Registriert
06.04.08
Beiträge
45.134
Es ist relativ irrelevant, ob der TE rechtmäßiger Eigentümer ist oder nicht. Denn auch wenn er Eigentümer sein sollte, führt Apple eine Aufhebung der Aktivierungssperre nur gegen Vorlage der Originalrechnung durch.
 
  • Like
Reaktionen: dg2rbf

MACaerer

Charlamowsky
Registriert
23.05.11
Beiträge
12.987
Das ist schon ein ziemlich verzwickter Fall. Meiner Meinung nach ist das Gerät keine Hehlerware, weil es schließlich vom Erstbesitzer mit Verkaufsabsicht weitergegeben wurde. Wenn der Käufer es mit Falschgeld bezahlt hat ist das eben nach meiner Meinung kein Diebstahl sondern Betrug und das ist nicht das Gleiche. Ob der Erstbesitzer in dem Fall das Recht hat die Entsperrung zu verweigern weiß ich allerdings auch nicht. Letztendlich hilft nur der Gang zu einem Rechtsanwalt, der kann das sicher besser beurteilen.
 
  • Like
Reaktionen: dg2rbf und saw

Mistert

Roter Delicious
Registriert
11.06.09
Beiträge
93
Was ich noch nicht ganz verstehe ist wie der Ersbesitzer das Gerät sperren konnte . Klingt für mich genauso als hätte dieser betrogen weil er das Gerät nicht von der Icloud entfernt hat es denn man kann es mit Der Rechnung und einem Polizeibericht bei Apple sperren .
Gruß Torsten
 

Nathea

Admin
AT Administration
Registriert
29.08.04
Beiträge
15.089
Verständnis hin oder her, das ändert nichts an den Tatsachen. Alle anderen Fragen haben Rechtsanwälte und/oder Apple zu klären.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.