Antwuan

Gelbe Schleswiger Reinette
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Hätte ich es zu Apple gebracht, dann hätten die mir gesagt. Wasserschaden, Pech für 630 Euro bekommst du ein Ersatzgerät.
Hab ich eben schon versucht ohne, dass ich von meiner Aktion was gesagt habe. Also hätte hätte Fahradkette.

Ich denke schon, dass ein speziallist unter uns das reparieren könnte.
Mensch. Du schreibst die ganze zeit davon, was Apple definitiv gesagt hätte, ohne definitiv zu wissen, was Apple unternommen hätte.
Dein größtes Problem ist, dass du es geöffnet und zerlegt hast.
Oben wurde erwähnt, dass das Gerät scheinbar beim wiederaufspielen der Software, einige sicherheitsabfragen nicht besteht.
Dir zu sagen, dass Du dich hättest erst bei bei Apple melden sollen, bringt jetzt auch nichts mehr. Apple wirbt damit, dass das Gerät definitiv spritzwasser-geschützt ist. Zudem glaube ich noch daran erinnern zu können, dass Apple einen Standard nutzt, der definitiv voraussetzt, dass dass Gerät einige Zeit unter Wasser ausharren muss, um diesen Standard zugesprochen zu bekommen.
 

schenkel

Jonagold
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Mensch. Du schreibst die ganze zeit davon, was Apple definitiv gesagt hätte, ohne definitiv zu wissen, was Apple unternommen hätte.
Dein größtes Problem ist, dass du es geöffnet und zerlegt hast.

Hättest du alles gelesen, dann wüsstest du das ich bei Apfel war ohne meine böse Aktion zu erwähnen. Ja angerufen habe ich dort auch. Für 630 Euro bekomme ich ein neues. Das ist so, egal ob mit böser aufmachaktion oder nicht.
 

Antwuan

Gelbe Schleswiger Reinette
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Hättest du alles gelesen, dann wüsstest du das ich bei Apfel war ohne meine böse Aktion zu erwähnen. Ja angerufen habe ich dort auch. Für 630 Euro bekomme ich ein neues. Das ist so, egal ob mit böser aufmachaktion oder nicht.
In nahezu jedem Deiner beiträge schreibst du etwas von "hätte, hätte, hätte".
Untenstehendes Zitat ist ein Widerspruch in sich. Meiner Meinung nach, hast Du es definitiv nicht zu Apple gebracht.
Denn hättest Du es zu Apple gebracht, hätte Apple Dir, mit deinen Worten gesagt:" Wasserschaden, Pech für 630 Euro bekommst du ein Ersatzgerät."
Im darauffolgenden Satz schreibst Du, dass Du das angeblich bereits versucht hättest. Naja, wie auch immer. Ist letztendlich dein Problem. Mir kommt die Angelegenheit hier komisch vor.

Hätte ich es zu Apple gebracht, dann hätten die mir gesagt. Wasserschaden, Pech für 630 Euro bekommst du ein Ersatzgerät.
Hab ich eben schon versucht ohne, dass ich von meiner Aktion was gesagt habe. Also hätte hätte Fahradkette.

Ich denke schon, dass ein speziallist unter uns das reparieren könnte.
 

Mitglied 98257

Gast
Hallo,

nachdem Du es in Reis eingelegt hast, hättest Du es noch marinieren müssen...

Ernsthaft - ich gehe bei Geräten, die eh‘ nur noch zum Wegwerfen taugen, mit viel destilliertem Wasser bei.

Wo hast Du die Unterwasserfotos gemacht? In der Badewanne? Seifenwasser hat eine wesentlich geringere Oberflächenspannung...

Gruß,
Jörg
 
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Muffi123

Doppelter Prinzenapfel
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Was Apple in den Garantiebedingungen ausschliesst ist m.M. nach egal.
Das Gerät hat eine beim Kauf zugesicherte Eigenschaft nicht und war ggf. beim Kauf schon "defekt". Hier greift dann die Gewährleistung. Und da kann Apple nichts ausschliessen, da hier Gesetze den Rahmen vorgeben. Falls du nicht direkt bei Apple gekauft hast, wäre genau genommen der VK dein Ansprechpartner gewesen, da dieser für die Gewährleistung zuständig ist.
 

SomeUser

Ingol
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Moin!

Was Apple in den Garantiebedingungen ausschliesst ist m.M. nach egal.
Das Gerät hat eine beim Kauf zugesicherte Eigenschaft nicht und war ggf. beim Kauf schon "defekt". Hier greift dann die Gewährleistung. Und da kann Apple nichts ausschliessen, da hier Gesetze den Rahmen vorgeben. Falls du nicht direkt bei Apple gekauft hast, wäre genau genommen der VK dein Ansprechpartner gewesen, da dieser für die Gewährleistung zuständig ist.

Worauf beziehst du dich? Dadurch das er das Gerät in Wasser versenkt hat, ist keine beim Kauf zugesicherte Eigenschaft betroffen, sondern ein Schaden erst nach dem Gefahrenübergang verursacht, also schlicht gar kein Thema der Gewährleistung.
 
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Nathea

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Dies ist ein Forum und Rechtsberatungen hier weder möglich noch zulässig. Falls der Threadersteller erwägt, gegen Apple Rechtsansprüche geltend machen zu wollen, sollte er sich vorher offiziell rechtsanwaltlich beraten lassen. Hier im Forum gegebene Ratschläge erfüllen solche Ansprüche nicht im Ansatz und sind nicht geeignet, darauf Forderungen abzuleiten.
 

Dx667

Stina Lohmann
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Die beim Kauf zugesicherte Eigenschaft ist wohl die IP67 Zertifizierung. Der sollte das Ding dann schon entsprechen.
Wenn es nach dem Bad hin ist, tut es das wohl nicht.
 

SomeUser

Ingol
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Moin!

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Dies ist ein Forum und Rechtsberatungen hier weder möglich noch zulässig. Falls der Threadersteller erwägt, gegen Apple Rechtsansprüche geltend machen zu wollen, sollte er sich vorher offiziell rechtsanwaltlich beraten lassen. Hier im Forum gegebene Ratschläge erfüllen solche Ansprüche nicht im Ansatz und sind nicht geeignet, darauf Forderungen abzuleiten.

Es wäre ja schön, wenn wenigstens Moderatoren auch nur ansatzweise einen Kontext auf den sich ihr Beitrag bezieht herstellen würden. Als Jurist würde mich daher ernsthaft interessieren, auf welchen Beitrag sich deine Aussage bezieht, denn selbst nach zwei Staatsexamen ist es mir absolut nicht möglich, hier eine Rechtsberatung auch nur im Ansatz in einem der Beiträge zu erkennen.

Kann es sein, dass du alles was einen "juristischen Klang" hat einfach pauschal als juristische Beratung subsumierst? Um es mal mit dem Bundesgerichtshof zu sagen: "Der Begriff der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG erfasst jede konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung hinausgeht; ob es sich um eine einfache oder schwierige Rechtsfrage handelt, ist dabei unerheblich."

Schlicht und ergreifend hier nicht passiert. Wovon also redest du bitte?

Die beim Kauf zugesicherte Eigenschaft ist wohl die IP67 Zertifizierung. Der sollte das Ding dann schon entsprechen.
Wenn es nach dem Bad hin ist, tut es das wohl nicht.

Na, dann ist es ja ein einfaches den Nachweis dafür zu erbringen... Oder eben nicht. Apple würde sich sicherlich auf den Standpunkt stellen, dass das Gerät länger als 30 Minuten oder tiefer als 1m im Wasser war - den Gegenbeweis darfst du antreten.
 

Nathea

Admin
AT Administration
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...
Kann es sein, dass du alles was einen "juristischen Klang" hat einfach pauschal als juristische Beratung subsumierst? ...
Hin und wieder erscheint es erforderlich, die Nicht-Juristen hier im Forum darauf hinzuweisen, dass hier gegebene Ratschläge nicht mehr sind als solche und dass darauf keine Ansprüche aufgebaut werden können. Wir hatten bereits Fälle hier, in denen User fälschlicherweise auf solchen Ratschlägen (vermeintlich rechtssicher) basierend versuchten, Forderungen aufzubauen, was letzthin mit einer Bauchlandung und mit dann hier empört protestierenden Usern endete. Solche Situationen möchten wir generell vermeiden.

Falls Du Dich hiervon persönlich angegriffen fühlen solltest, tut mir das leid. Als Jurist, wie Du schriebst, sollte Dir aber eine Klarstellung der allgemeinen rechtlichen Situation eigentlich eher entgegenkommen.
 
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BlackCore900

Welscher Taubenapfel
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  1. Das iPhone X ist vor Spritzwasser und Staub geschützt und wurde unter kontrollierten Laborbedingungen getestet. Es ist nach IEC Norm 60529 unter IP67 klassifiziert. Der Schutz vor Spritzwasser und Staub ist nicht dauerhaft und kann mit der Zeit als Resultat von normaler Abnutzung geringer werden. Ein nasses iPhone darf nicht geladen werden. Im Benutzerhandbuch befindet sich eine Anleitung zum Reinigen und Trocknen. Die Garantie deckt keine Schäden durch Flüssigkeiten ab.
https://www.apple.com/de/iphone-x/

Mehr muss man dazu nicht sagen.
Spritzwasserfest, nicht Wasserdicht!
 

Dx667

Stina Lohmann
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Das Widerspricht sich dann aber. IPX7 ist zeitweiliges Untertauchen, IPX4 wäre Spritzwasser.
Insofern ist die Frage in Hinblick auf Gewährleistung schon spannend. (Zumindest die ersten 6 Monate)
 

Muffi123

Doppelter Prinzenapfel
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Mein Post sollte keine Rechtsberatung sein, sondern lediglich ein Hinweis was ich aufgrund der IP 67 versucht hätte.

Interessant ist ja dass Apple von IP67 und spritzwassergeschützt spricht. Was nicht wirklich zusammen passt.
Die 7 steht für zeitweiliges komplettes untertauchen in Wasser. Spritzwassergeschützt wäre die 4.
 

eXiNFeRiS

Schöner von Bath
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Wasser im Sinne von Frischwasser (Regen könnte man also auch fast ausschließen). Kein Salzwasser, Chlor-Wasser, Klo-Wasser, Putz(Seifen)-Wasser, kein Wasser in dampfender (Sauna) Form usw.