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iPhone X Privat verkaufen - unsere Tipps

Solange du nur eins oder zwei verkaufst, kann ich mir das auch nicht vorstellen. Wo die Grenze liegt, wäre mal interessant.

Wobei, auf Dauer muss die Tätigkeit nicht ausgelegt sein, aber auf Wiederholung. Das dürfte bei dem Verkauf eines Gerätes kaum erfüllt sein.
 
Grundsätzlich genügt bereits der einmalige Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht, um gewerblich zu handeln - inklusive aller damit verbundenen Rechte und Pflichten. Denn die Gewinnerzielungsabsicht ist die klassische Definition eines gewerblichen Verkäufers.

Die deutschen Gerichte urteilen diesbezüglich unterschiedlich streng. Gelegentlich genügt bereits der einmalige Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht, um als gewerblicher Verkäufer eingestuft zu werden. Meistens wollen die Gerichte in den vorgelegten Beweisen eine gewisse Kontinuität erkennen oder weitere Kriterien erfüllt sehen.

Doch der Glaube, dass die meisten der deutschen Gerichte eher verbraucherfreundlich urteilen, nützt erst einmal nichts, wenn die ersten Abmahnungen zugestellt werden. Den Stress hat man in jedem Falle inklusive.
 
Wer ein Produkt kauft, um es mit Gewinnabsicht wieder zu verkaufen, handelt gewerblich. Es treten sodann Impressumspflicht und verschiedene Informationspflichten nach dem Fernabsatzgesetz ebenso in Kraft, wie die Pflicht zur Belehrung des gesetzlichen Widerrufsrecht, die Übernahme des Versandrisikos und die Einräumung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.

Das nur als Information für all diejenigen, die mit dem iPhone X gewinnorientierte Spekulation betreiben wollen.

Nein. Gewerblich ist es, wenn man das 2 Mal oder öfter in einem halben Jahr macht. Wer ein iPhone X weiterverkauft handelt nicht gewerblich.
 
Die in der Rechtsprechung allgemeingültige Definition des Gewerbes auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches und des Gewerberechts lautet:

"Gewerbe ist jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf
  • eigene Rechnung,
  • eigene Verantwortung
und
  • auf Dauer
mit der
  • Absicht zur Gewinnerzielung
  • legal
betrieben wird."
 
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Ich knabbere immer noch am Preis: 1108€ netto ist einfach übel viel Geld zzgl apple care+....meine Fresse....und dann zahlen Leute das Doppelte oder gar noch mehr für so ein Teil...
 
Der Titel des Artikels lautet meines Erachtens "iPhone X privat verkaufen - unsere Tips". Sollte ich falsch liegen, kannst Du mich gerne berichtigen.

Dh ich soll den Artikel als Hilfe nehmen, um privat an einen Freund zu verkaufen? Ich bitte dich
 
Ich denke, wir beide sollten uns heute in Ruhe lassen. ;)

Denn weder scheinst Du zu verstehen, was ich meine und ehrlich gesagt, geht es mir ähnlich mit Dir. Weiß nicht, was Du von mir willst.

Wie Du bemerkt haben dürftest, dreht sich die Diskussion nicht nur um Online-Geschichten, sondern deckt weitere Sichtwinkel und Aspekte der Geschichte rund um den privaten Verkauf des X ab.

So what?
 
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Wer ein Produkt kauft, um es mit Gewinnabsicht wieder zu verkaufen, handelt gewerblich. Es treten sodann Impressumspflicht und verschiedene Informationspflichten nach dem Fernabsatzgesetz ebenso in Kraft, wie die Pflicht zur Belehrung des gesetzlichen Widerrufsrecht, die Übernahme des Versandrisikos und die Einräumung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.

Das nur als Information für all diejenigen, die mit dem iPhone X gewinnorientierte Spekulation betreiben wollen.

Das ist Quatsch. Bin selber Jurist und kann dir zu 100 Prozent versichern, dass deine Behauptung nichts mit der Rechtslage zu tun hat. Diesbezüglich gibt es nicht einmal eine abweichende Mindermeinung.

Wer ein oder zwei Geräte erwirbt, um diese sofort mit Gewinnerzielungsabsicht zu veräußern, der handelt mitnichten nur dadurch gewerblich.

Jeder, der sich auf diese Weise ein paar Hundert Euro hinzuverdienen möchte, der kann das ohne Bedenken tun (ausgenommen Unternehmer). Bitte vergesst als Weiterverkäufer auch nicht, die Gewährleistungsrechte auszuschließen, damit ihr im Mangelfall keinen Stress habt. Ihr könnt aber proaktiv auf die Garantie von Apple hinweisen. Diese gilt auch für Zweiterwerber. Damit sind dann alle Seiten hinreichend abgesichert.
 
Wenn man es einfach zurückgibt, besteht keinerlei Risiko (wenn man von dem kleine Rückversand-Sendung-geht-verloren mal absieht, aber das ist ja eher theoretisch)
Ist es nicht so in Deutschland, dass das Versandrisiko des Rückversandes im Rahmen des Widerrufs mit der Übergabe an den Versanddienstleister an den Händler übergeht?

Ist dies nicht nur bei einer auf Dauer angelegten Tätigkeit so? Sollte das einmalige Handeln schon gewerblich sein? Kann ich mir fast nicht vorstellen, aber lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Was passiert mit dem Gewinn? Steuererklärung?

Dafür, dass dieser Artikel hier Tipps zum Verkauf geben soll, wird hier einiges falsch erklärt und viele wichtige Themen bleiben komplett unangetastet...
 
Grundsätzlich genügt bereits der einmalige Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht, um gewerblich zu handeln - inklusive aller damit verbundenen Rechte und Pflichten. Denn die Gewinnerzielungsabsicht ist die klassische Definition eines gewerblichen Verkäufers.

Die deutschen Gerichte urteilen diesbezüglich unterschiedlich streng. Gelegentlich genügt bereits der einmalige Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht, um als gewerblicher Verkäufer eingestuft zu werden. Meistens wollen die Gerichte in den vorgelegten Beweisen eine gewisse Kontinuität erkennen oder weitere Kriterien erfüllt sehen.

Doch der Glaube, dass die meisten der deutschen Gerichte eher verbraucherfreundlich urteilen, nützt erst einmal nichts, wenn die ersten Abmahnungen zugestellt werden. Den Stress hat man in jedem Falle inklusive.

Bitte nenne mir die Fundstelle (ein Urteil, Az. und Datum), aus der du dein Wissen schöpfst.

Zwar genügt schon der erste Verkauf, aber nur, wenn dies der Auftakt einer auf Dauer angelegten Tätigkeit darstellt. Bei einem oder zwei Geräten kenne ich kein Urteil, was im Sinne deines Vortrages entschieden hätte.

Das Fernabsatzgesetz gibt es seit 2002 nicht mehr, sondern wurde in das BGB eingegliedert.
 
Zuletzt bearbeitet:
...Dafür, dass dieser Artikel hier Tipps zum Verkauf geben soll, wird hier einiges falsch erklärt und viele wichtige Themen bleiben komplett unangetastet...
Dann nur zu, Du bist eingeladen, die falsch erklärten Dinge richtig zu stellen und die noch fehlenden Themen zu ergänzen. Das meine ich wirklich ernst. Eines der grundlegenden Prinzipien einer Community ist die Mitgestaltung :)
 
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Moin!

Die in der Rechtsprechung allgemeingültige Definition des Gewerbes auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches und des Gewerberechts lautet:

"Gewerbe ist jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf
  • eigene Rechnung,
  • eigene Verantwortung
und
  • auf Dauer
mit der
  • Absicht zur Gewinnerzielung
  • legal
betrieben wird."

Ich möchte die Diskussion an der Stelle gar nicht ins Unendliche treiben, muss aber dennoch kurz einhaken. Denn das was du hier ansprichst, gilt schon nur für bestimmte Rechtsbereiche. Unternehmerische bzw. gewerbliche Tätigkeiten werden aber auch in verschiedenen Rechtsbereichen unterschiedlich definiert. Einfachstes Beispiel: Dem Fiskus ist es ziemlich egal, ob die wirtschaftliche Tätigkeit legal ist - wonach also z.B. auch Einnahmen aus dem Drogenverkauf grundsätzlich steuerbar wären.
Verfassungrechtlich angeknüpft an die Frage der Berufsfreiheit sieht es schon wieder ganz anders aus.
Und hier sind wir zunächst erst mal im Bereich der bürgerlichen Regelungen, es geht also ohne Berücksichtigung der besonderen Regelungen u.a. des HGB um die Frage, ob die Eigenschaften des § 14 BGB erfüllt, zu denen es im Speziellen zur Klärung wann diese Voraussetzungen erfüllt sind eine ganze Fülle an Rechtsprechung gibt.
Dauerhaftigkeit *kann* dabei ein Argument sein, dass für eine Unternehmertätigkeit spricht - ist aber ebenso wenig Voraussetzung dafür, wie die reine Dauerhaftigkeit automatisch für sich die Unternehmeneigenschaft nach sich zieht.
Im Ergebnis: Es kommt auf die Würdigung der Umstände des Einzelfalls an.
 
Ist es nicht so in Deutschland, dass das Versandrisiko des Rückversandes im Rahmen des Widerrufs mit der Übergabe an den Versanddienstleister an den Händler übergeht?


Was passiert mit dem Gewinn? Steuererklärung?

Dafür, dass dieser Artikel hier Tipps zum Verkauf geben soll, wird hier einiges falsch erklärt und viele wichtige Themen bleiben komplett unangetastet...

Und genau deswegen steht am Ende des Textes die Bitte nach Ergänzung. [emoji4]
 
Die Gebühren auf zB eBay sind nicht zu unterschätzen. Im Artikel steht „schnell zweistellig“, sofern man aber das iPhone X ohne starken Verlust verkaufen möchte, ist man immer dreistellig. Normale Gebühren + PayPal sind Pi mal Daumen 12% (bei eBay). Wenn also jemand ein 64GB-Modell für 1300€ verkauft, ist er nicht gierig, sondern kommt +-0 bei raus (Versandaufwände etc. nicht betrachtet). Das sollte man immer im Hinterkopf behalten, bevor man an den Grundprinzipien der Marktwirtschaft meckert.

MfG demo, einem Wiederverkäufer, der möglichst viel Gewinn mit dem Verkauf machen will und dazu steht :innocent:
 
Am Sonntag gabs bei ebay wieder die 1€ Verkaufsprovision Aktion. [emoji6]
Und gestern bekam ich ne Mail für bis Sonntag noch für maximal 9,90€.
Also wenn man geschickt ist bzw. Überblick hat, klappt das schon gut mit der Gewinnoptimierung.
 
Ist es nicht so in Deutschland, dass das Versandrisiko des Rückversandes im Rahmen des Widerrufs mit der Übergabe an den Versanddienstleister an den Händler übergeht?


Was passiert mit dem Gewinn? Steuererklärung?

Dafür, dass dieser Artikel hier Tipps zum Verkauf geben soll, wird hier einiges falsch erklärt und viele wichtige Themen bleiben komplett unangetastet...

Gibt immer noch sonstige Einkünfte. Selbst, wenn „gewerblich“ per Definition nicht greift, will der Fiscus bei Gewinnen jeglicher Art seinen Teil. Dann sind die „einmaligen“ Einkünfte, die ja nur ein- oder zwei Mal erzielt wurden, eben bei den sonstigen Einkünften nach §22 Einkommensteuergesetz zu erklären.
 
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Am Sonntag gabs bei ebay wieder die 1€ Verkaufsprovision Aktion. [emoji6]
Und gestern bekam ich ne Mail für bis Sonntag noch für maximal 9,90€.
Also wenn man geschickt ist bzw. Überblick hat, klappt das schon gut mit der Gewinnoptimierung.

Genauso ist es. Und ich nehme stark an das die welche es bei eBay verkaufen, die Aktion auch Genutzt haben! Alles andere wäre unsinnig wenn man auf Gewinn aus wäre
 
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eigentlich zeigt das gleichzeitig wir gesund unsere Markwirtschaft und gleichzeitig wie krank unsere Gesellschaft ist.
 
.... sehe gerade, es geht noch besser:

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