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Da bei den Tarifen der deutschen Telekom einige Dienste nicht verfügbar sind, wie beispielsweise chatten oder Internettelefonie, wird der deutschen Telekom die Werbung eines "freie[n] Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" untersagt. Die Telekom schränkt außerdem ab einem bestimmten Volumen die Datenraten ein, was dazu führt, dass andere Dienste des Internets nicht weiter genutzt werden können (beispielsweise Internetradio). Das Landgericht Hamburg gab unter dem Aktenzeichen 315 O 360/08 damit dem Antrag des Düsseldorfer Internettelefonie-Anbieters Indigo Networks ("Sipate") statt.
Artikel der ARD zum Urteil
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