@sunto
Bei der Veräußerung von nur zwei Geräten fehlt das Kriterium der nachhaltigen Gewinnerzielungsabsicht. Daher sehe ich hier keine Gewerblichkeit.
...habe 2+ geschrieben...
Aber das war hier doch gar nicht die Frage. Soweit ich den Thread verstanden habe, geht es nicht um eine allg. Diskussion zur Definition der Gewerblichkeit im Sinne des Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- oder Umsatzsteuerrechts. Hier geht es um einen konkreten Fall.
Hallo.
Habe mal eine Frage. Ist es legal, wenn ich mir 3 iPHONES in England kaufe und 2 davon hier wieder verkaufe?
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