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iPHONE Verkauf legal?

  • Ersteller JaJaIsKlar
  • Erstellt am

Gastone

Bismarckapfel
Registriert
16.08.06
Beiträge
145
@sunto
Bei der Veräußerung von nur zwei Geräten fehlt das Kriterium der nachhaltigen Gewinnerzielungsabsicht. Daher sehe ich hier keine Gewerblichkeit.
 

JaJaIsKlar

Gast
Zum einen wären es wirklich nur 2 Telefone und zum anderen würde ich diese auch nicht per Ebay verkaufen sondern einfach so über einen Kontakt im Forum.

Demnach ja auch an verschiedene Personen quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
 

Gastone

Bismarckapfel
Registriert
16.08.06
Beiträge
145
...habe 2+ geschrieben...

Aber das war hier doch gar nicht die Frage. Soweit ich den Thread verstanden habe, geht es nicht um eine allg. Diskussion zur Definition der Gewerblichkeit im Sinne des Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- oder Umsatzsteuerrechts. Hier geht es um einen konkreten Fall.
 

Sunto

Allington Pepping
Registriert
21.02.08
Beiträge
190
Um die Frage des Themenstartes zu beantworten:

Ist es legal ? -> ja
Ist es illegal -> nein
Hat es Auswirkungen -> ja, Handels- und Steuerrechtliche.

Aber das war hier doch gar nicht die Frage. Soweit ich den Thread verstanden habe, geht es nicht um eine allg. Diskussion zur Definition der Gewerblichkeit im Sinne des Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- oder Umsatzsteuerrechts. Hier geht es um einen konkreten Fall.

...das hab ich schon verstanden....
...die "Gewerblichkeit" entsteht nicht durch Steuerarten...sondern resultiert aus Verkäufen mit nachhaltiger "Gewinn Erzielung Absicht". Diese liegt halt vor, wenn die Verkäufe über das Maß des üblichen Privaten hinaus gehen.

Die Grenzen sind hier eng gesteckt - im besonderen, wenn es mehrere gleichartige Gegenstände sind, bei denen es sich um Neuware handelt.


In diesem Fall:
Hallo.
Habe mal eine Frage. Ist es legal, wenn ich mir 3 iPHONES in England kaufe und 2 davon hier wieder verkaufe?

...ist es gewerblicher Handel.
Wie bei allen Dingen im Leben - wo kein Kläger, da kein...

Anm.:
...bin mal gespannt wenn die ersten Reklamationen bei den "Verkäufern" eintrudeln, und der/die Käufer nachweisen können, das er regen Handel damit betrieben hat.
(Ebay Auktions Scanner, Screenshots vom Marktplatz hier usw.)

Jeder ("gewerbliche") Verkäufer hat nach Verbraucherschutzgesetz 6 Monate Garantie zu leisten.
Jailbreak, Garantieausschluss etc. ....hin oder her... - alles nicht wirksam.
 
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