Rays7
Jonagold
- Registriert
- 29.07.16
- Beiträge
- 20
Dann will ich auch mal meine subjektive Meinung dazu abgeben (keine Gewähr auf Richtigkeit):
Ich finde, dass das eine interessante Frage ist, daher habe ich auch mal gegoogelt und dazu folgendes gefunden:
http://www.juraforum.de/forum/t/ab-wann-beginnt-die-widerrufsfrist-handy-vertrag.431377/
Tendenziell habe ich es mir genauso gedacht wie es in dem Forum diskutiert wird (heisst aber nicht, dass es korrekt sein muss). Die Widerrufsfrist beginnt erst mit dem Erhalt der kompletten Lieferung, also des Handys. Wozu dient denn das Widerrufsrecht? Um die Ware zu prüfen und sich anzuschauen. Falls er nicht widerrufen könnte, würde ihm dieses Recht verwehrt bleiben. Und da der Handykauf direkt mit dem Mobilfunkvertrag verknüpft ist, wird dieser damit auch gekündigt. Aber es müssen eventuell schon erbrachte Leistungen anteilsweise bezahlt werden. Das ist meine Meinung zu diesem Fall.
Ich finde, dass das eine interessante Frage ist, daher habe ich auch mal gegoogelt und dazu folgendes gefunden:
http://www.juraforum.de/forum/t/ab-wann-beginnt-die-widerrufsfrist-handy-vertrag.431377/
Tendenziell habe ich es mir genauso gedacht wie es in dem Forum diskutiert wird (heisst aber nicht, dass es korrekt sein muss). Die Widerrufsfrist beginnt erst mit dem Erhalt der kompletten Lieferung, also des Handys. Wozu dient denn das Widerrufsrecht? Um die Ware zu prüfen und sich anzuschauen. Falls er nicht widerrufen könnte, würde ihm dieses Recht verwehrt bleiben. Und da der Handykauf direkt mit dem Mobilfunkvertrag verknüpft ist, wird dieser damit auch gekündigt. Aber es müssen eventuell schon erbrachte Leistungen anteilsweise bezahlt werden. Das ist meine Meinung zu diesem Fall.