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iPhone spielt komplett verrückt

Dann will ich auch mal meine subjektive Meinung dazu abgeben (keine Gewähr auf Richtigkeit):

Ich finde, dass das eine interessante Frage ist, daher habe ich auch mal gegoogelt und dazu folgendes gefunden:
http://www.juraforum.de/forum/t/ab-wann-beginnt-die-widerrufsfrist-handy-vertrag.431377/

Tendenziell habe ich es mir genauso gedacht wie es in dem Forum diskutiert wird (heisst aber nicht, dass es korrekt sein muss). Die Widerrufsfrist beginnt erst mit dem Erhalt der kompletten Lieferung, also des Handys. Wozu dient denn das Widerrufsrecht? Um die Ware zu prüfen und sich anzuschauen. Falls er nicht widerrufen könnte, würde ihm dieses Recht verwehrt bleiben. Und da der Handykauf direkt mit dem Mobilfunkvertrag verknüpft ist, wird dieser damit auch gekündigt. Aber es müssen eventuell schon erbrachte Leistungen anteilsweise bezahlt werden. Das ist meine Meinung zu diesem Fall.
 
Sollten Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese Waren getrennt geliefert werden, so beginnt die Widerrufsfrist erst ab dem Tag zu laufen, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Das ist doch eigentlich eindeutig?
 
Das ist doch eigentlich eindeutig?

Dieser Satz liest sich simpel. Aber ob man den so simpel auf einen Handyvertrag anwenden kann, ist eine andere Frage.
Daher ist es für mich nicht so eindeutig. Bei einem Handyvertrag handelt es sich eher um eine Dienstleistung und nicht um Ware. Es geht eher um die Frage, wie sind Vertrag und Handy miteinander vertraglich geknüpft.
 
Es geht eher um die Frage, wie sind Vertrag und Handy miteinander vertraglich geknüpft.
Konnte er den Vertrag schon nutzen, ohne das iPhone zu haben, indem er z. B. eine SIM-Karte mit einem anderen Handy genutzt hätte? Hat er den Vertrag schon in Anspruch genommen?
Hat er schon für das iPhone bezahlt (als Teil des monatlichen Tarifes), ohne das Gerät physisch zur Verfügung zu haben?

Das sollte wirklich juristisch sauber geklärt werden.