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Bananenbieger

Golden Noble
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Nicht wie jedes Angebot.

Es gibt ja auch einen Unterschied zwischen "teuer" und "Wucher".
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Die so genannten „Angebotszettel“ diverser Supermärkte, Möbelhäuser und so weiter verfolgen nichts weiter als das Ziel, Kunden „in die Falle zu locken“, wenn man es denn so ausdrücken will.

Dem „König Kunde“ ein gutes Angebot zu machen, weil er tatsächlich der König ist, liegt sehr vielen Unternehmen – gerade hierzulande – mehr als fern.

Die Prämisse: Umsatzmaximierung vor Kundenzufriedenheit.

Nichts weiter.

Der Unterschied zwischen „teuer“ und „Wucher“ ist lediglich dort zu suchen, wie viel es jedem einzelnen wert ist, auszugeben.

Das bedeutet: Der Preis einer Sache, einer Dienstleistung oder was auch immer, ist völlig nebensächlich, bzw. unwichtig!

Entscheidend ist einzig und allein, ob der Käufer den jeweiligen Preis bezahlen will, bzw. ob ihm der Kauf die zu zahlende Summe wirklich wert ist.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Die Prämisse: Umsatzmaximierung vor Kundenzufriedenheit.
Umsatzmaximierung durch Kundenzufriedenheit ist die Prämisse. Sonst gehen Unternehmen relativ schnell insolvent.

Die so genannten „Angebotszettel“ diverser Supermärkte, Möbelhäuser und so weiter verfolgen nichts weiter als das Ziel, Kunden „in die Falle zu locken“, wenn man es denn so ausdrücken will.
Wenn man es so ausdrücken will, ist die Anbahnung zwischengeschlechtlicher Beziehungen auch eine Form von "in die Falle locken". ;)
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Umsatzmaximierung durch Kundenzufriedenheit ist die Prämisse. Sonst gehen Unternehmen relativ schnell insolvent. …

Wie zum Beispiel der Gammelfleisch-Skandal bei der noch immer existierenden Supermarkt-Kette „real“ zeigte, richtig? ;)

Nein, die Prämisse sollte „Umsatzmaximierung durch Kundenzufriedenheit“ sein.

Leider sieht der Ist-Zustand oft ganz anders aus.

Doch das ist nicht Thema dieses Threads.
 

Apple-Freak

Weisser Rosenapfel
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Man muss die Artikelbeschreibung eben immer richtig durchlesen. Solange der Hinweis deutlich erkennbar ist und keine weiße Schriftfarbe auf weißer Seite (!) ausgewählt wird, habe ich nichts dagegen.
 

paul.mbp

Sternapfel
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gegoogelte Stellungnahme von ebay zum Verkauf von Originalverpackungen:

"Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der Kaufinteressenten, sicherzustellen, dass sie genau wissen was im Rahmen eines bestimmten bei eBay eingestellten Artikels zum Verkauf angeboten wird. Aus diesem Grund sollten sie sich die Artikelbeschreibung sorgfältig durchlesen und bei Unklarheiten über die Art des angebotenen Artikels vor Abgabe eines Gebots eine Klärung durch Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer veranlassen. Sofern eBay Kenntnis von Angeboten auf dem eBay-Marktplatz erlangt, bei denen auch eBay der Meinung ist, dass Verkäufer Artikelbeschreibungen bewusst missverständlich gestalten, um einen höheren Preis für ihre Ware zu erzielen, wird eBay solche Angebote löschen und ggf. weitere Schritte gegen die Verkäufer einleiten.
Eine rechtliche Bewertung dieser Art von Angeboten möchten wir nicht vornehmen. Dies ist Aufgabe der Rechtsprechung.
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Dann schau dir mal das Bild an. im Titel "iPhone 3GS 16GB OVP [...]" dann im Text Apple iPhones 3GS 16GB fett geschrieben. Als Abschluss "DER KNÜLLER SAG' ICH EUCH!!!"

Sicher liegt die Schuld beim Käufer, der nicht richtig gelesen hat. Aber so, wie es aufgebaut ist, ist es eben bewusst darauf ausgerichtet, dass der Käufer nicht richtig liest.

Es war vom rein juristischen Standpunkt aus betrachtet ;) und da kommt es auf die reine Aussage an und diese bezieht sich deutlich auf die Verpackung.

Das einzige wo man was draus sehen könnte wäre das OVP, wobei die Artikelbeschreibung OVP und gebraucht sich wohl gegenseitig ausschließen xD.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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oO
Wo haben wir denn hier eine Täuschung?

Täuschung ist jede intellektuelle Einwirkung (durch aktives oder konkludentes Tun oder durch Unterlassen) auf das Vorstellungsbild eines Anderen mit dem Ziel der Irreführung über Tatsachen.

Ich sehe hier keine Einwirkung auf eine Person die auf eine Irreführung abzielt. Er beschreibt alles so wie es ist, er beschreibt nicht einmal die Funktionen des iPhone.

Unsinn. Wir haben alleine in unserer Kanzlei etliche vergleichbarer Angebote, die auf Verkauf von Leerkartons (nicht nur iPhone) mit solchem Wortlaut abzielen, erfolgreich wegen arglistiger Täuschung angefochten.

Natürlich wird bei so einer geschickten Formulierung auf die Willensbildung arglistig eingewirkt.

Das ist sogar der Klassiker und vielelicht Universitätstheorie, wie Du es auseinanderdröselst, aber nicht die Gerichtspraxis. Kein Richter hat bei einer solchen Formulierung "Bauchschmerzen", die arglistige Täuschung als absolut begründet anzusehen. Inzwischen übrigens auch meist nicht die Verkäufer, wenn wir sie anschreiben ;)
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Du redest hier vom zivilrechtlichen Standpunkt aus oder?
Denn dir wird nicht entgangen sien, das ich strafrechtlich argumentiere.
Und Unsinn ist es schonmal gar net, höchstens net vertretbar ;)
Das es aber sehr wohl vertretbar ist, hast du bereits in deinem 3. Absatz geschrieben, ich habe es allein von der Theorie her aufgerollt du darfst gern deine Gegenmeinung formulieren :)

PS: Wir haben ähnliche Fälle in der AG gelöst und sind bei der Täuschung rausgeflogen ;)
 
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Balkenende

Manks Küchenapfel
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Und Unsinn ist es schonmal gar net, höchstens net vertretbar ;)

Was Dich betrifft, unterschreibe ich das natürlich :-D

Aber wer auch immer das so vertritt an der Uni, nun ja - zeigt leider, dass die Ausbildung, die ich im letzten Jahrtausend genossen habe, scheinbar immer noch zu theoriebefrachtet ist.

Also im Ernst, auch strafrechtlich kann da niemand ungeschoren davonkommen.

Furchtbar, solche Angebote bei Ebay.

PS:

viel interessanter ist eigentlich eh die Frage, ab welchem Kenntnisstand Ebay selbst (Folge-)angebote von solche Leuten zu unterbinden hat und selbst in der Haftung ist.

Da haben wir gerade ein echt interessantes Ding. Werde ich beizeiten mal posten, wenn das entschieden ist.

Greetz
 

Tazjin

Hildesheimer Goldrenette
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Meint ihr, das würde auch mit den iMac/MacBook Pro/Mac Pro Kartons funktionieren die ich hier noch rumstehen habe? :D
*kassenklingeln*
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Was Dich betrifft, unterschreibe ich das natürlich :-D

Aber wer auch immer das so vertritt an der Uni, nun ja - zeigt leider, dass die Ausbildung, die ich im letzten Jahrtausend genossen habe, scheinbar immer noch zu theoriebefrachtet ist.

Also im Ernst, auch strafrechtlich kann da niemand ungeschoren davonkommen.

Furchtbar, solche Angebote bei Ebay.

PS:

viel interessanter ist eigentlich eh die Frage, ab welchem Kenntnisstand Ebay selbst (Folge-)angebote von solche Leuten zu unterbinden hat und selbst in der Haftung ist.

Da haben wir gerade ein echt interessantes Ding. Werde ich beizeiten mal posten, wenn das entschieden ist.

Greetz

Hast du dazu vll einen guten Kommentarvorschlag wo man das nachlesen kann? Würde mich interessieren :)
Glaub mal ich leide gut darunter, dass es so Theoriebehaftet ist :(
Manchmal stellt man sich dann einfach die Frage: "Ist ja alles schön und gut und vll auch interessant aber wann passiert mir denn das mal?"

Würde mich freuen wenn du das postest :)