iPhone eingeschickt und unauffindbar!

voki

Tydemans Early Worcester
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Warum denn nicht gleich eine PZU? :p

Noch besser: Forderung fällig erklären und gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen. Da müssen die erstmal widersprechen. Vergessen die das .... am 15. Tag dann alle Konten sperren lassen. :-D;)
 

JacksoN

Schafnase
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Ich würde gleich den Gerichtsvollzieher vorbeischicken ;) Ohne Pipapo...
 

shadow2209

Klarapfel
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Mein heutiges Gespräch blieb ohne Erfolg, aber angeblich soll ich heute noch zurückgerufen werden. Sollte dies nicht der Fall sein (oder keine Lösung vorhanden) werde ich eine Frist bis zum 6.3.09 setzen, alle weiteren Gespräche können sie dann mit meinem Anwalt führen...

Gruss
 

shadow2209

Klarapfel
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Der Herr Schmidt von Apple hat mich heute angerufen. Die Nachforschungen haben ergeben das das iPhone bei UPS "verschwunden" ist. Man versendet noch heute ein Ersatzgerät an mich. Nun wendet sich doch langsam alles zum guten!

Gruss
 

-iPodTouch-

Reinette de Champagne
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damit hat sich der gute service von apple ja mal wieder bestätigt!soweit es möglich war!
finde ich:)
 

Justinian

Granny Smith
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Puh das ist vielleicht eine Geschichte die du da hast ;)

Du könntest natürlich Schadensersatz neben der Leistung wegen Verzug des Schuldners (im Fall Apple) fordern (§286 BGB). Aber ich schätze mal das es an §276 BGB scheitern wird. Apple hat Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten... Wird wohl schwer sein UPS nachzuweisen was fahrlässig war und was nicht! Und außerdem wenn Apple tatsächlich nachweißen kann das das iPhone verschwunden ist, kannst du Schadensersatz neben der Leistung nicht mehr fordern, da es für Apple nach § 275 BGB unmöglich war das iPhone zu reparieren ;) Ist ja klar... Aber im Prinzip möglich! Und die Verträge zwischen Apple und UPS bezüglich Haftung usw... Puh das ist zu tief für mich :p

Wobei du schon genau wissen musst was für ein Schaden bei dir entstanden ist. Das ist schon wichtig sonst kannst du das natürlich nicht fordern. Also wahrscheinlich deine Telefonkosten in Höhe von 20 €

Wurde denn eine Zeit bestimmt wann das ganze fertig sein soll? Also hat dir Apple gesagt zum 01.01.20xx ist die Reparatur fertig? (§ 271 BGB; Ist keine Zeit für die Leistung bestimmt, kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen. Um somit kommt Apple dirket in Verzug und du kannst Schadensersatz fordern. )

Zurücktreten könntest du vielleicht auch (§323 BGB). Aber das wird wahrscheinlich nicht so einfach sein, wer weiß ob es das iPhone überhaupt noch gibt oder ob es tatsächlich verloren gegangen ist. Nach §440 BGB hättest du das iPhone schon 2 mal vergeblich reparieren lassen müssen, um Zurückzutreten wegen Sachmängel...

Naja ein Anwalt bin ich nicht, wollte nur mal so auflisten was mir auf anhieb so einfällt ;)
Sei mir nicht böse, aber überlasse solche Dinge lieber den Rechtsanwälten... ;)
Ich gehe nun nicht auf Details ein, denn Du hast offensichtlich eine wichtige Kleinigkeit übersehen: Das (deutsche) BGB interessiert weder in der Schweiz noch in den Niederlanden. Der Fragensteller nutzt "Orange CH" - ich gehe davon aus, er lebt in der Schweiz.
 

JacksoN

Schafnase
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Hm gut das könnte ich durchaus überlesen haben :D
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Mein heutiges Gespräch blieb ohne Erfolg, aber angeblich soll ich heute noch zurückgerufen werden. Sollte dies nicht der Fall sein (oder keine Lösung vorhanden) werde ich eine Frist bis zum 6.3.09 setzen, alle weiteren Gespräche können sie dann mit meinem Anwalt führen...

Genau das ist das richtige Vorgehen!

Freundlich, aber mit deutlichem Nachdruck, eine Frist setzten. Nach verstreichen der Frist einen Anwalt einschalten.

Außerdem würde ich alles genau dokumentieren, wann du dein iPhone losgeschickt hast und wer dir wann, was gesagt hat am Telefon, damit das ganze einen deutlichen, roten Faden bekommt, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, bzw. hat der Anwalt so auch einen genauen Überblick.

Weitere Kosten für Telefonate etc. würde ich nicht auf mich nehmen. Im Gegenteil, du kannst für diesen ganzen Aufwand und für die Nichtbenutzbarkeit des iPhone eine Forderung erheben.
 

Freeway

Granny Smith
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damit hat sich der gute service von apple ja mal wieder bestätigt

Dem kann ich leider nicht zustimmen :( Ich hatte letzte Woche einen Riss im Plastik am Lautsprecher meines iPhone festgestellt. Bei Apple angerufen, alles kein Problem, ein Tag später war der Versandkarton von UPS da. Alles nach Apple geschickt und 5 Tage später kam ich mein iPhone im Originalzustand zurück, mit der Begründung das ein ''Flüssigkeitsschaden'' vorliegt und deshalb die Garantie erloschen sei.
Das iPhone wurde aber nie irgendeiner Flüssigkeit ausgesetzt!!!
Heute bei Apple angerufen, aber die meinen sie können nichts machen, da Flüssigkeitsschäden nicht von der Garantie abgedeckt werden.
Ich bin vom Apple Service daher nicht so begeistert, da ich wirklich nichts dafür kann, da ich mein iPhone nie irgendeiner Flüssigkeit ausgesetzt habe.
 

voki

Tydemans Early Worcester
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Genau das ist das richtige Vorgehen!

Freundlich, aber mit deutlichem Nachdruck, eine Frist setzten. Nach verstreichen der Frist einen Anwalt einschalten.

Außerdem würde ich alles genau dokumentieren, wann du dein iPhone losgeschickt hast und wer dir wann, was gesagt hat am Telefon, damit das ganze einen deutlichen, roten Faden bekommt, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, bzw. hat der Anwalt so auch einen genauen Überblick.

Weitere Kosten für Telefonate etc. würde ich nicht auf mich nehmen. Im Gegenteil, du kannst für diesen ganzen Aufwand und für die Nichtbenutzbarkeit des iPhone eine Forderung erheben.


Man sollte hier vielleicht kurz hinzufügen, dass Du Dir schon recht sicher sein musst, dass Apple tatsächlich in der Bringschuld ist. Die Anwaltskosten bekommst Du nur dann erstattet, wenn tatsächlich im Verfahren gewinnen solltest oder Apple Deine Kosten freiwillig übernehmen will.

Sofern Du eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hast, prüfe den Selbstbehalt pro Streitfall und zeige VORHER Deinen beabsichtigten Streit bei der Versicherung an, damit Du VORHER eine Deckungszusage erhälst. Hilfsweise kann man telefonisch nach Schilderung auch eine Zusage für eine Übernahme der Kosten für ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt Deiner Wahl erhalten.

Diese gesamten forentypischen Hinweise auf die "Keule" Anwalt haben schon das eine oder andere Mal zu einer ziemlich bösen Kostenüberraschung geführt, wenn der zur Leistung verpflichtete (hier Apple) schlicht nicht im Verzug war. Verzug kann man aber nur durch angemessene Fristsetzung erreichen und selbst dann ist ungewiss, ob denn Apple selber nicht fristgerecht geleistet hat. Dann wäre zu prüfen, was die Geschäftsbedingungen denn hinsichtlich der Lieferung vorsehen. Normalerweise ist der Versender einer Sache in Deutschland NICHT für den Transport verantwortlich. Deswegen ist es ja hier so wichtig, dass teure Waren auch versichert versendet werden. Apple kann den Versand womöglich nachweisen und wäre damit "aus dem Schneider" ... zumindest rechtlich. Du bliebest dabei auf Deinen Anwaltskosten unter Umständen schlicht sitzen.

Ich würde es immer wieder sehr freundlich, aber ansteigend sehr bestimmt schriftlich versuchen. Dann natürlich anwaltliche Drohung einbringen, aber VORHER die Rechtslage dann auch VOR dem Gang zum Anwalt prüfen, bzw. Deckungszusage der Rechtschutzversicherung einholen. Oft beträgt der Selbstbehalt hier aber ca. EUR 150,00, so dass sich eine Verfahrenseröffnung im Hinblick auf den Sachverhalt oft nicht lohnt.

Es ist nunmal so, dass unter unglücklichen Umständen die Angelegenheit manchmal länger dauern, als sie dauern sollten. Genau DAS ist doch aber der einzige Sachverhalt, der hier zugrunde liegt. Niemand hat die Lieferung / Reparatur etc. verweigert, dat Dingen ist nur einfach noch nicht da.

Mal drüber nachdenken, bevor viel Geld den Bach runtergeht und Du dennoch Dein Gerät nicht früher bekommen wirst. ;)
 
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Justinian

Granny Smith
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Ich würde es immer wieder sehr freundlich, aber ansteigend sehr bestimmt schriftlich versuchen. Dann natürlich anwaltliche Drohung einbringen, aber VORHER die Rechtslage dann auch VOR dem Gang zum Anwalt prüfen, bzw. Deckungszusage der Rechtschutzversicherung einholen. Oft beträgt der Selbstbehalt hier aber ca. EUR 150,00, so dass sich eine Verfahrenseröffnung im Hinblick auf den Sachverhalt oft nicht lohnt.
Deinen gesamten Ausführungen kann ich durchaus zustimmen. Nur gebe ich zu bedenken, dass ich bezweifle, dass ein Laie die Rechtslage vor dem Gang zum Anwalt prüfen kann. Gerade auch hier hat man schon unbrauchbare Tipps bekommen - also so einfach ist es nicht, wie es manche glauben.
Dem steht aber nicht entgegen, dass man sich VORHER über die Kosten informiert. Es ist wirklich traurig, dass das manche nicht tun. Ich persönlich empfehle zunächst beim Anwalt des Vertrauens vorstellig zu werden und den Sachverhalt kurz zu schildern, dann zu fragen, was eine kurze Beratung und Besprechung der Vorgehensweise kostet (das ist i.d.R. deutlich unter dem Selbstbehalt der Rechtsschutzversicherung!). Sollte der RA dann zum Schluss kommen, dass z.B. ein RA-Brief oder Klage Sinn machen würde, kann den Fall direkt mit der Rechtsschutzversicherung klären (dann wird natürlich der Selbstbehalt fällig, aber der RA verrechnet die Erstberatung i.d.R. mit).
Was immer gemacht werden soll: Bevor ein RA konsultiert wird - Kosten klären.
 
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voki

Tydemans Early Worcester
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Deinen gesamten Ausführungen kann ich durchaus zustimmen. Nur gebe ich zu bedenken, dass ich bezweifle, dass ein Laie die Rechtslage vor dem Gang zum Anwalt prüfen kann. Gerade auch hier hat man schon unbrauchbare Tipps bekommen - also so einfach ist es nicht, wie es manche glauben.
Dem steht aber nicht entgegen, dass man sich VORHER über die Kosten informiert. Es ist wirklich traurig, dass das manche nicht tun. Ich persönlich empfehle zunächst beim Anwalt des Vertrauens vorstellig zu werden und den Sachverhalt kurz zu schildern, dann zu fragen, was eine kurze Beratung und Besprechung der Vorgehensweise kostet (das ist i.d.R. deutlich unter dem Selbstbehalt der Rechtsschutzversicherung!). Sollte der RA dann zum Schluss kommen, dass z.B. ein RA-Brief oder Klage Sinn machen würde, kann den Fall direkt mit der Rechtsschutzversicherung klären (dann wird natürlich der Selbstbehalt fällig, aber der RA verrechnet die Erstberatung i.d.R. mit).
Was immer gemacht werden soll: Bevor ein RA konsultiert wird - Kosten klären.


Absolut einverstanden. Meine Ausführungen haben (leichsinniger Weise?) unterstellt, dass diejenigen, die sich rechtlich nun wirklich gar nicht auskennen, gut an dem Abschluß einer Rechtschutzversicherung tun, BEVOR sie mit dem Anwalt drohen und diese Drohung dann auch ernst meinen. ;)

Die "Waffe Anwalt" ist schließlich nur dann sinnvoll, wenn es tatsächlich berechtigte Ansprüche gibt und diese drohende Pistole damit dann auch echte Patronen hat. Das blöde an diesen Western ist ja immer, dass auch der Bedrohte seine Waffe (haben und) ziehen könnte. Blöd auch, wenn diese mit echten und die eigene mit Platzpatronen gefüllt wäre.

Übrigens: Sich im Recht zu glauben und tatsächlich recht zu haben sind zwei verschiedene paar Schuhe. Glück hat dann noch der, der recht hatte und dieses im Streit auch bekommt. :)
 

shadow2209

Klarapfel
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Das versprochen Ersatzgerät wurde heute verschickt und sollte mich laut Aussage von Apple innerhalb von 2 Werktagen erreichen!

Gruss
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Na siehste, viele Dinge erledigen sich auch ohne großes Getöse. ;)

Ja. Es wurden lediglich Schritte formuliert, die man gehen sollte, wenn das nachdrückliche Fordern keine Wirkung mehr hat.

Solang das Wirkung hat, ist ja alles im Lot.
 

shadow2209

Klarapfel
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Ich habe das iPhone heute erhalten, aber naja was soll ich sagen.

Wieder Lichtspalt
Sleepwakebutton schräg eingesetzt (lässt sich schwer drücken)
Silentringswitch hat keinen Widerstand, kommt mir "ausgeleiert" vor :(

Gruss