Warum denn nicht gleich eine PZU?![]()
Sei mir nicht böse, aber überlasse solche Dinge lieber den Rechtsanwälten...Puh das ist vielleicht eine Geschichte die du da hast
Du könntest natürlich Schadensersatz neben der Leistung wegen Verzug des Schuldners (im Fall Apple) fordern (§286 BGB). Aber ich schätze mal das es an §276 BGB scheitern wird. Apple hat Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten... Wird wohl schwer sein UPS nachzuweisen was fahrlässig war und was nicht! Und außerdem wenn Apple tatsächlich nachweißen kann das das iPhone verschwunden ist, kannst du Schadensersatz neben der Leistung nicht mehr fordern, da es für Apple nach § 275 BGB unmöglich war das iPhone zu reparierenIst ja klar... Aber im Prinzip möglich! Und die Verträge zwischen Apple und UPS bezüglich Haftung usw... Puh das ist zu tief für mich
Wobei du schon genau wissen musst was für ein Schaden bei dir entstanden ist. Das ist schon wichtig sonst kannst du das natürlich nicht fordern. Also wahrscheinlich deine Telefonkosten in Höhe von 20 €
Wurde denn eine Zeit bestimmt wann das ganze fertig sein soll? Also hat dir Apple gesagt zum 01.01.20xx ist die Reparatur fertig? (§ 271 BGB; Ist keine Zeit für die Leistung bestimmt, kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen. Um somit kommt Apple dirket in Verzug und du kannst Schadensersatz fordern. )
Zurücktreten könntest du vielleicht auch (§323 BGB). Aber das wird wahrscheinlich nicht so einfach sein, wer weiß ob es das iPhone überhaupt noch gibt oder ob es tatsächlich verloren gegangen ist. Nach §440 BGB hättest du das iPhone schon 2 mal vergeblich reparieren lassen müssen, um Zurückzutreten wegen Sachmängel...
Naja ein Anwalt bin ich nicht, wollte nur mal so auflisten was mir auf anhieb so einfällt![]()
Mein heutiges Gespräch blieb ohne Erfolg, aber angeblich soll ich heute noch zurückgerufen werden. Sollte dies nicht der Fall sein (oder keine Lösung vorhanden) werde ich eine Frist bis zum 6.3.09 setzen, alle weiteren Gespräche können sie dann mit meinem Anwalt führen...
damit hat sich der gute service von apple ja mal wieder bestätigt
Genau das ist das richtige Vorgehen!
Freundlich, aber mit deutlichem Nachdruck, eine Frist setzten. Nach verstreichen der Frist einen Anwalt einschalten.
Außerdem würde ich alles genau dokumentieren, wann du dein iPhone losgeschickt hast und wer dir wann, was gesagt hat am Telefon, damit das ganze einen deutlichen, roten Faden bekommt, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, bzw. hat der Anwalt so auch einen genauen Überblick.
Weitere Kosten für Telefonate etc. würde ich nicht auf mich nehmen. Im Gegenteil, du kannst für diesen ganzen Aufwand und für die Nichtbenutzbarkeit des iPhone eine Forderung erheben.
Deinen gesamten Ausführungen kann ich durchaus zustimmen. Nur gebe ich zu bedenken, dass ich bezweifle, dass ein Laie die Rechtslage vor dem Gang zum Anwalt prüfen kann. Gerade auch hier hat man schon unbrauchbare Tipps bekommen - also so einfach ist es nicht, wie es manche glauben.Ich würde es immer wieder sehr freundlich, aber ansteigend sehr bestimmt schriftlich versuchen. Dann natürlich anwaltliche Drohung einbringen, aber VORHER die Rechtslage dann auch VOR dem Gang zum Anwalt prüfen, bzw. Deckungszusage der Rechtschutzversicherung einholen. Oft beträgt der Selbstbehalt hier aber ca. EUR 150,00, so dass sich eine Verfahrenseröffnung im Hinblick auf den Sachverhalt oft nicht lohnt.
Deinen gesamten Ausführungen kann ich durchaus zustimmen. Nur gebe ich zu bedenken, dass ich bezweifle, dass ein Laie die Rechtslage vor dem Gang zum Anwalt prüfen kann. Gerade auch hier hat man schon unbrauchbare Tipps bekommen - also so einfach ist es nicht, wie es manche glauben.
Dem steht aber nicht entgegen, dass man sich VORHER über die Kosten informiert. Es ist wirklich traurig, dass das manche nicht tun. Ich persönlich empfehle zunächst beim Anwalt des Vertrauens vorstellig zu werden und den Sachverhalt kurz zu schildern, dann zu fragen, was eine kurze Beratung und Besprechung der Vorgehensweise kostet (das ist i.d.R. deutlich unter dem Selbstbehalt der Rechtsschutzversicherung!). Sollte der RA dann zum Schluss kommen, dass z.B. ein RA-Brief oder Klage Sinn machen würde, kann den Fall direkt mit der Rechtsschutzversicherung klären (dann wird natürlich der Selbstbehalt fällig, aber der RA verrechnet die Erstberatung i.d.R. mit).
Was immer gemacht werden soll: Bevor ein RA konsultiert wird - Kosten klären.
Das versprochen Ersatzgerät wurde heute verschickt und sollte mich laut Aussage von Apple innerhalb von 2 Werktagen erreichen!
Gruss
Na siehste, viele Dinge erledigen sich auch ohne großes Getöse.![]()
Ja. Es wurden lediglich Schritte formuliert, die man gehen sollte, wenn das nachdrückliche Fordern keine Wirkung mehr hat.
Solang das Wirkung hat, ist ja alles im Lot.
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