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iPhone aus den USA mitbringen lassen

eyecandy

Graue Französische Renette
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Soweit ich gelesen habe, sind die iPhones zur Zeit nur in New York ausverkauft und ansonsten in anderen Apple-Stores verfügbar.
nicht ganz richtig.

weder sind in allen apple-stores new yorks beide iphone-modelle ausverkauft, noch sind sie umgekehrt in stores anderer städte durchgängig erhältlich ...

aber das macht nichts ...
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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nicht ganz richtig.

weder sind in allen apple-stores new yorks beide iphone-modelle ausverkauft, noch sind sie umgekehrt in stores anderer städte durchgängig erhältlich ...

aber das macht nichts ...


Deshalb schrieb ich ja auch: anrufen, nachfragen, Bescheid wissen!
 

aqueous

Osnabrücker Reinette
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1. ich bin sicherlich nicht einer derjenigen, die alle fragen wieder und wieder OHNE die suche zu nutzen stellen.
2. gibt es diesbezüglich fast jeden tag neue meldungen und ich hätte da gerne was AKTUELLES.
3. ist es genau so respektlos gegenüber fragenden so zu antworten
4. habe ich eine frage vielleicht leichtsinnig hier gestellt. entspricht 1. post. darauf gab es nun 3 unhilfreiche (ab 1+ wird es gar unsinnig) antworten. was ist nun schlimmer?! 1 mal hätte es gereicht. andere threads sind seitenweise mit solchen diskussionen gefüllt. DAS nervt und ist respektlos.
 

Prahli

Idared
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Es weiß nicht genau ob es hier rein passt. Aber es lässt sich glaub ich gut und schnell in dieser Diskusion (die mir schon den Großteil meiner Fragen beantwortet hat) beantworten.

Ich fliege im Mai nach Amerika. Erst nach New York und danach nach Vegas. Nun möchte ich nicht unbedingt nach Vegas kommen und dort is das iPhone ausverkauft ist. Wenn ich nun das iPhone in New York kaufe mit 8% Tax und dann weiter nach Vegas fliege, bekomm ich da auch Schwierigkeiten am Flughafen oder ist es innerhalb von Amerika kein Problem?

Gruß und guten Start ins Wochenende
 

Hans Maulwurf

Grahams Jubiläumsapfel
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Moin,

ich habe bei ebay.com ein neues 16GB iPhone für 299$ von einem in den USA lebenden Deutschen erstanden.
Ich habe ihm insgesamt 230€ für iPhone und Versand auf sein deutsches Konto überwiesen.
Er hat das iPhone bei USPS verschickt und alles ordnungsgemäß deklariert (ebay-Versteigerungsprotokoll liegt auch bei).
Meine Frage ist jetzt, ob dass jetzt mit dem Zoll alles in Ordnung geht, weil der Preis ja extrem günstig ist. Nicht das der Zoll da einfach einen anderen Wert schätzt, der sich an den deutschen Preisen (499€) orientiert.

Gruß Hans Maulwurf
 

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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Moin,

ich habe bei ebay.com ein neues 16GB iPhone für 299$ von einem in den USA lebenden Deutschen erstanden.
Ich habe ihm insgesamt 230€ für iPhone und Versand auf sein deutsches Konto überwiesen.
Er hat das iPhone bei USPS verschickt und alles ordnungsgemäß deklariert (ebay-Versteigerungsprotokoll liegt auch bei).
Meine Frage ist jetzt, ob dass jetzt mit dem Zoll alles in Ordnung geht, weil der Preis ja extrem günstig ist. Nicht das der Zoll da einfach einen anderen Wert schätzt, der sich an den deutschen Preisen (499€) orientiert.

Gruß Hans Maulwurf

Wenn der Sendung eine ordentliche und glaubhafte Rechnung beiliegt, gibt es für den Zoll grundsätzlich keinen Grund, einen anderen Preis, als den bezahlten Betrag, für die Berechnung der EUST heranzuziehen. Allerdings ist ein "neues" iPhone für 299USD verdächtig. Ich hoffe, es steht "Used" auf der Rechnung, denn sonst konnte der Zoll Diebstahl oder Betrug vermuten und das Gerät bis zur Aufklärung beschlagnahmen. Dann brauchst Du eine gute und glaubhafte Begründung, warum Du ein neues Gerät für 200USD unter Neupreis kaufen konntest.

Wenn der Zoll das Gerät als "neu" erkennt, könnte es sich bei der Einfuhr zusätzlich um einen Verstoß gegen EU-Recht handeln. Dies wäre der Fall, wenn Du den Verkäufer nicht weiter kennst und der Handel als "gewerbsmäßig" (nicht gewerblich) gelten könnte. Dies träfe nicht zu, wenn der Verkäufer ein Freund oder Bekannter wäre, der Dir das Gerät als Gefälligkeit zuschickt.

Der gewerbsmäßige Import in die EU, ohne Genehmigung des Herstellers, ist verboten. EU-Lizenzrecht/Urheberrecht.

Was ich ehrlich gesagt immer nicht so ganz verstehe, ist, warum ihr Euch nicht vorher beim Zoll informiert, auf was man achten muss! :oops:

Der Zoll ist zwar oft recht nachlässig bei Postsendungen, aber die 299USD-Nummer mit Deinem iPhone könnte ziemlich nach hinten losgehen :(
 

Hans Maulwurf

Grahams Jubiläumsapfel
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Also,

ich finde 40% unter Neupreis nicht soviel, dass man gleich von einer Straftat ausgehen kann.
Warum wäre die Einfuhr eines neuen iPhones ein Verstoß gegen EU-Recht, es handelte sich doch um eine Privatauktion?
Ich habe mich ja beim Zoll ja informiert und bin auch über die Kosten informiert. Nur die Frage ist halt, wie "bindend" ist das ebay-Versteigerungsprotokoll bei der Festsetzung des Warenwertes?

Der Zoll schreibt dazu:

"Bei der Berechnung der Einfuhrabgaben ist es ohne Bedeutung, ob die Waren bei einem Internethändler oder bei einem privaten Anbieter, beispielsweise bei einer Internetauktion/Versteigerung erworben wurden. Ebenfalls unerheblich ist, ob die Waren neu oder gebraucht sind."

"Daneben sollte der Sendung vor allem die Kaufrechnung - zweifach - oder ähnliche Unterlagen, die über den im Zusammenhang mit dem Kauf vereinbarten Preis Auskunft geben (z.B. Rechnung, Verträge, Versteigerungsprotokolle) beigefügt sein."

Gruß
 

moema

Holländischer Prinz
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@Hans - mach dir keinen Kopf!

@sailings Ausführungen strotzen ja nur so vor "könnte" und "eventuell" und gleicht einem ausgesprochenen Kaffee-Sud-Lesen - gekoppelt mit paranoiden Einflüssen - selten so einen destruktiven Beitrag gelesen.

Allein schon der Gedanke, dass sich der Zoll mit einem (1) iPhone befassen sollte und hier gleich mit Beschlagnahme und Betrug und Strafanzeige und Diebstahl scharf schießt, zeigt von Panikmache und Wichtigtuerei!

@Hans: Deine "indirekte" Frage kann dir niemand beantworten. Wenn schon der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass dem Zoll die Versteigerungsunterlagen nicht passen, dann wird ein Preis festgesetzt. Gegen den kannst du dann Einspruch erheben und neue Beweise/Unterlagen für die Richtigkeit deiner Angaben vorlegen. Das Ganze liegt dann im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters.

möma
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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1. ich bin sicherlich nicht einer derjenigen, die alle fragen wieder und wieder OHNE die suche zu nutzen stellen.
fragen hinsichtlich zahlungmodalitäten sind hinreichend und eindeutig geklärt. du aber stellst sie wieder!
2. gibt es diesbezüglich fast jeden tag neue meldungen und ich hätte da gerne was AKTUELLES.
fragen hinsichtlich zahlungmodalitäten sind hinreichend und eindeutig geklärt. sie haben sich nicht verändert!
3. ist es genau so respektlos gegenüber fragenden so zu antworten
deine meinung.
4. habe ich eine frage vielleicht leichtsinnig hier gestellt. entspricht 1. post. darauf gab es nun 3 unhilfreiche (ab 1+ wird es gar unsinnig) antworten. was ist nun schlimmer?! 1 mal hätte es gereicht. andere threads sind seitenweise mit solchen diskussionen gefüllt. DAS nervt und ist respektlos.
offensichtliches und bereits x-fach beantwortetes zu fragen nervt und ist respektlos - gegenüber denen, die sich tagtäglich mit eben diesen immer gleichen fragestellungen hier konfrontiert sehen.
 

Powerbook_G4

Tokyo Rose
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68
Nur mal was ganz doofes....was ist wenn man das iphone wirklich in den staaten nutzen möchte !!?? man macht ja einen vertrag mit AT ! man sagt einfach man ist häufiger in den usa und deswegen nutzt man den vertrag halt in den usa...ganz einfach oder... ??
 

checkmate

Ribston Pepping
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Man macht keinen Vertrag mit AT&T, dieser wird erst bei der herkömmlichen Aktivierung abgeschlossen.

@hans

Du machst Dir allen ernstes einen Kopf um die Berechnungsgrundlage von 19% auf 200$ unterschied? Selbst wenn der Zoll es mit 499$ berechnet, hast Du immer noch ein Schnäppchen gemacht.
 

steza

Zuccalmaglios Renette
Registriert
07.04.05
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Ich würde Bekannte nie zu einer Straftat verleiten!!!

Lass es regulär einführen, Bum aus ....

Dann hast du es legal, und wenn du damit mal in die Schweiz fährst und dich dann da ein Zöllner fragt, woher du es hast, kannst du sagen USA und ist versteuert. Das ist besser :)
 

checkmate

Ribston Pepping
Registriert
25.03.08
Beiträge
301
Ich würde Bekannte nie zu einer Straftat verleiten!!!

Korrekt! Ich meinte auch erst zu meinem Bekannten, pack es in den Koffer und geh durch. Aber dann überlegte ich mir, das 13,5% Zoll auf 399$ Warenwert nur Peanuts sind und es sich einfach nicht lohnt, ihn deshalb ggf. Probleme zu bereiten. Also sagte ich ihm, deklariere es ganz normal, die knapp 40,-€ machen den Kohl nicht fett!