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iMac 27" mit Pixelfehlern

Mactastic

Idared
Registriert
04.05.09
Beiträge
26
Habe gestern meinen iMac 27" bekommen. Leider hat er 2 Pixelfehler. Einer davon leider recht zentral. Nun geht er zurück und ich versuche noch einmal mein Glück.

Wollte mal hören wie die Erfahrungen mit den neuen Geräten sind. Haben viele iMacs mit Pixelfehlern bekommen, oder ist das eher die Ausnahme?

Greets
 
in wie weit kann man den denn einfach so zurückgeben?
 
Naja, grundsätzlich hat man ja immer 14 Tage Rückgaberecht, da muss man nix gegründen oder sonst was.

Ich weiss halt nicht ob Mactastic davon gebraucht gemacht hat.

Also auf meinem iMac (hab ihn seit 3 Tagen) ist mir nocht nichts aufgefallen, so genau habe ich aber noch nicht geschaut.
 
Hab ihn direkt im Apple Onlinestore gekauft. Hab bei Apple angerufen und um ein Austauschgerät gebeten. Apple sieht das als "kosmetisches Problem". Ich konnte natürlich wegen des Onlinekaufes die Ware zurück geben.
 
also ist es gar nicht gesagt, dass man mit einem pixelfehler das teil, wenn man es beim reseller holt, zurückgeben kann :(
 
Wenn Du ihn im Einzelhandelgekauft hast bist du auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Nur gemäß Fernabsatzgesetz gibt es ein Rückgaberecht von 14 Tagen. Haste denn tote Pixel im Display? Und wenn ja, 27" oder 21,5"?

Wenn du noch nicht gekauft hast kannst du ihn ja vorort beim Händler genau prüfen.
 
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Reaktionen: hosja
ich habe noch nichts gekauft, aber das war damals meine größte Sorge beim MBP!! gekauft bei Cancom
 
Hat mich etwas geärgert. Natürlich weiß ich, dass es immer mal wieder vorkommen kann. Aber die Liegerzeiten bei 27" BTO Macs ist nicht gerade kurz und so heißt es wieder warten.
 
hast du ein Bild davon? kann ich nicht bestätigen bei mir ist alles tip top
 
Hab ihn einmal angeschaltet, und gleich gesehen, dass 2 Pixel schwarz bleiben. Danach ging's zurück in den Karton. Leider!
 
Seit fast einem Monat verrichtet er zur vollsten Zufriedenheit seine Arbeit!
 
Also ich habe mal in einer Rechtssendung gesehen, dass die Rücknahme eines Gerätes, dass man direkt im Handel gekauft hat nichts mit Kulanz zu tun hat.
Denn der Händler bei dem man kauft ist für das Gerät verantwortlich, egal ob er der Hersteller ist.
Selbst bereits benutzte Ware kann man zurück bringen. Da darf der Händler jedoch den Abnutzungswert abziehen.

Der Händler kann die Ware nämlich zum Hersteller zurückschicken und bekommt anstandslos ein Austauschgerät oder das Geld zurück.

Man muss nur auf sein Recht bestehen.
Ob die vollen 14 Tage greifen weiss ich nicht mehr, aber zumindest bin ich mir sicher, dass man selbst Vorort tauschen darf (ganz ohne Kulanz).

Laut Sendung ist/war das einer der größten Verbraucher-Irrtümer. Und viele lassen ihr Recht auf umtausch verbuffen, weil sie denken, das geht nur beim Onlinekauf.

Keine Ahnung wie seriös so eine Sendung ist. habs halt zufällig gesehen und fands interessant.


Zum Topic:

Da man viel Geld bezahlt und Pixelfehler ein HErstellungsfehler sind, würde ich schon tauschen. Kommt aber auch drauf an wo der Pixelfehler ist.
Glaube sogar, dass die meisten Hersteller angeben, dass 2 Pixelfehler im Rahmen sind und der Umtausch erst ab 3 und mehr gestattet ist.

Trotzdem versuchen würde ich es.
 
Meiner hat auch einen Pixelfehler.. Hab mich aber noch nicht entschieden ob ich ihn zurückgebe, hab ja auch noch bis zum 6. Januar zeit, da Apple doch die Rückgabezeit bis dahin für alle im November/Dezember gekauften Geräte auf dieses Datum verlängert hat.. Oder irre ich mich da?

Ehrlich gesagt stört mich der Pixel nicht. Nervt zwar dass man weiß, dass er da ist, aber wenn ich nicht dran denke nehme ich ihn auch nicht wahr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Würdet Ihr Euer Gerät tauschen wenn es Pixelfehler hätte?

sofort, irgendwas muss ja in der Produktion schief gelaufen sein, vielleicht sind andere auch noch betroffen und gehen kurzfristig auch kaputt. Was heißt technisch eigentlich "Pixelfehler", ist die Diode kaputt oder die Leiterbahn oder wird das nicht unterschieden?
 
Also ich habe mal in einer Rechtssendung gesehen, dass die Rücknahme eines Gerätes, dass man direkt im Handel gekauft hat nichts mit Kulanz zu tun hat.
Denn der Händler bei dem man kauft ist für das Gerät verantwortlich, egal ob er der Hersteller ist.
Selbst bereits benutzte Ware kann man zurück bringen. Da darf der Händler jedoch den Abnutzungswert abziehen.

Der Händler kann die Ware nämlich zum Hersteller zurückschicken und bekommt anstandslos ein Austauschgerät oder das Geld zurück.

Man muss nur auf sein Recht bestehen.
Ob die vollen 14 Tage greifen weiss ich nicht mehr, aber zumindest bin ich mir sicher, dass man selbst Vorort tauschen darf (ganz ohne Kulanz).

Laut Sendung ist/war das einer der größten Verbraucher-Irrtümer. Und viele lassen ihr Recht auf umtausch verbuffen, weil sie denken, das geht nur beim Onlinekauf.

Keine Ahnung wie seriös so eine Sendung ist. habs halt zufällig gesehen und fands interessant.


Zum Topic:

Da man viel Geld bezahlt und Pixelfehler ein HErstellungsfehler sind, würde ich schon tauschen. Kommt aber auch drauf an wo der Pixelfehler ist.
Glaube sogar, dass die meisten Hersteller angeben, dass 2 Pixelfehler im Rahmen sind und der Umtausch erst ab 3 und mehr gestattet ist.

Trotzdem versuchen würde ich es.

Du irrst 2x !

- Innerhalb der 14 Tage Rückgaberecht bei Onlinekäufen darfst Du das Gerät immer zurückschicken, egal ob 1 Pixelfehler oder gar kein Fehler. Das braucht man noch nicht mal begründen. Sinn ist, dass man bei Onlinekäufen die Ware ja nicht real bertrachen kann wie man es im Laden könnte. Darum kann man die Ware innerhalb 14 Tage bei Onlinekäufen zurückgeben.
- Im Laden kannst Du das Gerät vorher ansehen, darum gibt es kein Rückgaberecht. Viele Händler bieten das trotzdem an, so wie MM, oder Aldi. Wenn aber was defekt ist (bis zu 3 Pixelfehler gelten nicht als Defekt), muß aber der Händler vor Ort es tauschen oder zur Reparatur einschicken.

Also Online: IMMER 14 Tage Rückgaberecht
Kauf vor Ort: Hängt von Kulanz des Händlers ab.
 
Wie gesagt, habe das in einer Rechtssendung mit der Rückggabe Vorort gesehen und deren Anwalt meinte:
(Wortlaut grob)

"Der Händler ist für den Verkäufer der Ansprechpartner. Er ist verpflichtet die Sachen zurückzunehmen, da er sie einschicken kann und ersetzt bekommt."

In der Sendung wurden sogar gebrauchte Unterwäsche, ein gefahrenes Auto und und und Umgetauscht.

Da ich selbst in der TV-Branche arbeite, weiss ich nicht wieviel Gewicht ich dem beimessen kann. (Traue keiner Sendung, die du nicht selbst (be)schnitten hast)...

Aber wenn Acronicta sich genauso gut auskennt wie der Anwalt (der hat übrigens Paragraphen zitiert), dann glaube ich dir. Aber ich persönlich poche jetzt auch Vorort auf mein Umtauschrecht.
Und bisher ist das nicht schiefgegangen.

Zur Not lässt man sich den Abteilungsleiter oder Geschäftsführer schicken. Die akzeptieren das dann auch.
Also glaube ich nicht, dass an der Aussage in der Sendung so viel falsches dran war.

Viele Kunden lassen sich halt von einem "Nein, dass können wir nicht zurücknehmen" abschrecken.
 
Also ja umtauschen würde ich den so oder so, denn wie gesagt ist ja nicht was kleines das billig ist.
Wenn Qualitätspreis dann Qualität auch einfordern. Ausser der Pixel währe so ausserhalb des Bildschirmes und mich würde ihn nicht stören , dann ev. Schliesslich wartest du ja wieder ca 2-3 Wochen bis er wieder da ist.
 
@ maz_ab

Du verwechselst Umtauschrecht mit Rückgaberecht!

Wenn die Neuware bei Erwerb fehlerhaft war, kannst Du auch beim Händler vor Ort einen Umtausch verlangen. Umtausch gegen das selbe Produkt in enwandfreiem Zustand eben. Wobei bis zu 3 Pixelfehler nicht als defekt gelten.

Rückgaberecht heißt aber, Gerät zurück und Geld zurück. Und das RECHT dazu gibt es NUR Online. (Machen Händler vor Ort bieten das aber auch - dann ist es aber deren Kulanz, verpflichtet sich sie zur Rücknahme und Geld-Zurück nicht, nur zum Umtausch bei Defekt)