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'Ich hab' was Neues'-Thread

raven

Golden Noble
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Interessant. Wird man bei euch in der Schweiz nur im Schießverrein überfallen? Das nenne ich aber mal ehrenwerte Verbrecher. ;)

Nein natürlich nicht. Nur haben wir ein Gesetz (wiederhole mich gerne), dass niemandm erlaubt ohne, dass der Angreifer erst schiesst, man sich verteigen dürfte. Man beachte dürfte! Und dann wird noch eine Utersuchung eingeleitet, selbst wenn mannur einen Warnschuss abstetzt.

Wir leben nicht in Texas. Ist nun mal so.

Vom Slang her schon
wink.png
Aus welchem Kanton? Sovie zu Slang. Wir haben Dialekt wie auch in DE. Oder klingt bei euch ein bayer gleich wie einer aus HH? Sicher nicht. den aus HH kann man anhören und kling guuuuuuuut.
;)
 

Appelsientje

Jonagold
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Juhu...
+ generalüberholtes MacBook Air 13", 4GB, 128GB SSD
+ eine menge Vorfreude (Wird vorm Wochenende wohl nicht mehr eintrödeln)
- 810 Eur
 

lurid

Gloster
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Aus welchem Kanton? Sovie zu Slang. Wir haben Dialekt wie auch in DE. Oder klingt bei euch ein bayer gleich wie einer aus HH? Sicher nicht. den aus HH kann man anhören und kling guuuuuuuut.
;)

Ich sag's mal so. Es gibt Dialekte die versteht fast ohne Probleme, aber Schwietzerdütsch (oder wie auch immer man das schreibt) gehört nun wirklich dazu. Das Sprach- und Kulturgutverstümmelung vom allerfeinsten :-D
 

RedCloud

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Werde Mitglied, lerne schießen, treffe Freunde.

[OT]+ eine Packung DVD+RW[/OT]
 
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raven

Golden Noble
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Ich sag's mal so. Es gibt Dialekte die versteht fast ohne Probleme, aber Schwietzerdütsch (oder wie auch immer man das schreibt) gehört nun wirklich dazu. Das Sprach- und Kulturgutverstümmelung vom allerfeinsten :-D

Sag das mal den Leuten die aus dem Badischen (BW) z.B. Lörrach kommen. Die Sprache ist dem Allemannischen ähnlich.
Und über Kulturgüterverstümmelung da schweige ICH mich mal aus. Man gedenke der Geschichte. Mehr dazu ist nicht zu sagen.

Zurück u was neuem:
- ein Problem bei Outlook :)
+ zweite Infektion am Auge
 

Crunshinut

Dithmarscher Paradiesapfel
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Ganz neu:

-504 Euro (Bußgeldbescheid)
+ 3 Punkte

+ das "gute" Gefühl, den deutschen Staat mit meinem Beitrag bei der Refinanzierung der riesigen Löcher unterstützt zu haben, die durch diverse Bankenrettungen und "Auslandsgeschäfte" gerissen wurden da tappe ich doch gern nochmal in diese vollkommen sinnlose 30er Zonen-Falle bei der es sich weder um einen Unfallschwerpunkt noch um bebaute Fläche handelt.

Wollen wir nach Griechenland, Zypern, Spanien und Irland nicht vielleicht noch die USA unterstützen? Die haben ja auch einen Riesen Fehlbetrag auf ihrem Konto...


(ich bin kein Raser, wenn aus 100 aber plötzlich 30 werden und man das Schild nicht sieht, wird es schwierig. Trotzdem danke an meinen Rechtsanwalt)
 

Frapple

Mecklenburger Orangenapfel
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Wo wir grad beim Thema Waffen waren. Zum Glück leben wir nicht in den USA. Da ist man ja nirgends sicher.

Aurora/USA/Berlin. Bei einer Schießerei in einem Kino im US-Staat Colorado sind 12 Menschen getötet worden. Der Polizeichef der Stadt Aurora, Dan Oates, sagte am Freitag, mindestens 50 Menschen seien bei dem Zwischenfall während einer Vorführung des Batman-Films „The Dark Knight Rises“ kurz nach Mitternacht verletzt worden.
Weiterlesen (klick)
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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Kann hier genauso passieren.
Oder in der Schweiz.
Oder in China.
 

Mitglied 39040

Gast
Ja, leider wahr – selbst im bis dahin sehr friedlichen Norwegen konnte sich das Blatt so plötzlich wenden…

Sicherheit ist wohl stets trügerisch (bzw.: nur relativ).
 

Frapple

Mecklenburger Orangenapfel
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Ja, aber in den USA wahrscheinlicher, da so ziemlich jeder eine Waffe ohne Schein erwerben kann.
 

SilentCry

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OT
Nein natürlich nicht. Nur haben wir ein Gesetz (wiederhole mich gerne), dass niemandm erlaubt ohne, dass der Angreifer erst schiesst, man sich verteigen dürfte. Man beachte dürfte! Und dann wird noch eine Utersuchung eingeleitet, selbst wenn mannur einen Warnschuss abstetzt.

Das ist ja furchtbar. Wie kann man sich in so einem Rechtssystem als normaler Bürger überhaupt verteidigen?

In Österreich ist die Lage zum Glück deutlich günstiger für den Bürger.
Notwehr ist erlaubt, um einen rechtswidrigen, bestehenden oder unmittelbar bevorstehenden Angriff gegen das Leben, die Gesundheit, die Freiheit oder den Besitz abzuwehren. Das Mittel, das dazu eingesetzt wird, muss das von den zur Verfügung stehenden Mitteln das geeignetste sein, den Angriff abzuwehren. Hat man also nur eine Schusswaffe und wird rechtswidrig bedroht (also steht ein Angriff unmittelbar bevor) dann ist die Waffe ein geeignetes Mittel, das geeignetste, das zur Verfügung steht.
Auch wichtig in dem Zusammenhang: Man ist als (potentielles) Opfer NICHT verpflichtet, zu fliehen.
Wesentlich ist, dass der Angriff rechtswidrig sein muss und die Notwehr beschränkt ist auf die Abwehr. Einem Vergewaltiger nach zu schießen, wenn er flieht, ist beispielsweise unzulässig.
/OT

+ die Erkenntnis, dass es in der Schweiz rechtlich schlimmer ist als bei uns
+ Eine Sommer-Garten-Party heute Abend (die eher eine Gatsch-Gesellschaft wird, es regnet seit gestern)

Ja, aber in den USA wahrscheinlicher, da so ziemlich jeder eine Waffe ohne Schein erwerben kann.
Ach, das wieder. Das ist ziemlicher Blödsinn. In Relation passiert gerade in den USA recht wenig mit LEGALEN Schusswaffen.

Bei solchen Amokläufen ist ja weniger der eine, der die Waffe hat das Problem sondern die Masse, von denen niemand eine hat.
 

Mitglied 39040

Gast
Da, Frapple, gebe ich Dir recht: das dürfte einen signifikanten Unterschied ausmachen.

Die schweizer Situation scheint (wenn man der Wikipedia glauben darf) nicht ganz so seltsam zu sein, wie raven es weiter oben darstellt, hier der Artikel dazu:

„In der Schweiz ist Notwehr in Art. 15 StGB geregelt. Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, ist es erlaubt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren. Bei Überschreitung der Grenzen der Notwehr mildert das Gericht die Strafe (Artikel 16 Absatz 1: Notwehrexzess). Wird die Grenze der Notwehr jedoch in entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über den Angriff überschritten, so entfällt die Schuld, und der Angegriffene bleibt straflos (Artikel 16 Absatz 2 StGB: entschuldbarer Notwehrexzess)."

Da erscheint mir eine ganz korrekte und probate Auslegung der Notwehroptionen zu sein; zu schießen, bevor man überhaupt angegriffen wurde, das wäre mir doch etwas zu rabiat!
 

raven

Golden Noble
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@SilentCry Bei uns ist es nun mal so. Deine Erkenntnis ist bei uns Fakt. Könnte etliche Beispiele auch von der Polizei hier posten, was mir aber fern liegt, weil bestimmt wer kommt und sagt es sei OT. Deshalb verzichte ich darauf.