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- 26.01.08
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Hallo allerseits,
ich habe eine kurze Frage wegen meiner Masterarbeit und hoffe, hier einige Meinungen einholen zu können.
Ich sitze momentan an meiner Masterarbeit im Bereich Informatik. Im Rahmen dieser Arbeit habe ich zum einem eine Ausarbeitung zu schreiben und abzugeben, andererseits einen sehr umfangreichen Softwareteil. Ich habe - ganz grob - eine Webplattform entwickelt und beschreibe in meiner Arbeit den Aufbau usw.
Nun ist es so, dass meine Uni den Software-Teil der Arbeit vermarktet: zum Teil wird die Software an Dritte verschenkt, zum Teil kommerziell an Unternehmen lizensiert (es geht um einige tausend Euro im Jahr). Die Software soll nach der Abgabe der Masterarbeit vom entsprechenden Lehrstuhl weiterentwickelt werden. Nachdem ich dann in keinster Weise mehr daran beteiligt bin, habe ich auch keinerlei Mitspracherecht, wurde mir gesagt. Es wurde darauf verwiesen, dass es ja eine Prüfungsleistung ist, die a) "sowieso der Uni gehört" und b) meine Note noch nicht endgültig feststeht (und sich auch noch kurzfristig ändern kann, was - indirekt geäußert - bei weiterem Nachfragen der Fall sein könnte).
Daher: hat denn die Uni generell überhaupt Nutzungsrechte an all dem Zeugs? Ich bin doch der Urheber, die Uni prüft meines Erachtens nur und benotet. Ich bin mit der Nutzung (bzw. konkret dem Verkauf) nicht einverstanden. Gibt/gäbe es irgendwelche Fristen, die man einhalten muss, um nicht implizit der Nutzung zugestimmt zu haben (oder was auch immer, ich bin schließlich Informatiker, kein Jurist).
Mir ist klar, dass ich auf eine solche Frage keine verbindliche und eindeutige Aussage zu erwarten habe (oder diese erwarten sollte). Aber ich bin nicht sicher, ob es sich überhaupt lohnt, in dieser Frage weiter zu forschen. Vielleicht hat der eine oder andere ja einen Tipp für mich parat oder war mal selbst in der Situation.
Vielen Dank jedenfalls,
BobRoss
ich habe eine kurze Frage wegen meiner Masterarbeit und hoffe, hier einige Meinungen einholen zu können.
Ich sitze momentan an meiner Masterarbeit im Bereich Informatik. Im Rahmen dieser Arbeit habe ich zum einem eine Ausarbeitung zu schreiben und abzugeben, andererseits einen sehr umfangreichen Softwareteil. Ich habe - ganz grob - eine Webplattform entwickelt und beschreibe in meiner Arbeit den Aufbau usw.
Nun ist es so, dass meine Uni den Software-Teil der Arbeit vermarktet: zum Teil wird die Software an Dritte verschenkt, zum Teil kommerziell an Unternehmen lizensiert (es geht um einige tausend Euro im Jahr). Die Software soll nach der Abgabe der Masterarbeit vom entsprechenden Lehrstuhl weiterentwickelt werden. Nachdem ich dann in keinster Weise mehr daran beteiligt bin, habe ich auch keinerlei Mitspracherecht, wurde mir gesagt. Es wurde darauf verwiesen, dass es ja eine Prüfungsleistung ist, die a) "sowieso der Uni gehört" und b) meine Note noch nicht endgültig feststeht (und sich auch noch kurzfristig ändern kann, was - indirekt geäußert - bei weiterem Nachfragen der Fall sein könnte).
Daher: hat denn die Uni generell überhaupt Nutzungsrechte an all dem Zeugs? Ich bin doch der Urheber, die Uni prüft meines Erachtens nur und benotet. Ich bin mit der Nutzung (bzw. konkret dem Verkauf) nicht einverstanden. Gibt/gäbe es irgendwelche Fristen, die man einhalten muss, um nicht implizit der Nutzung zugestimmt zu haben (oder was auch immer, ich bin schließlich Informatiker, kein Jurist).
Mir ist klar, dass ich auf eine solche Frage keine verbindliche und eindeutige Aussage zu erwarten habe (oder diese erwarten sollte). Aber ich bin nicht sicher, ob es sich überhaupt lohnt, in dieser Frage weiter zu forschen. Vielleicht hat der eine oder andere ja einen Tipp für mich parat oder war mal selbst in der Situation.
Vielen Dank jedenfalls,
BobRoss