• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Hilfe: Urheberrecht Masterarbeit + kommerzielle Nutzung seitens Uni

BobRoss

Stechapfel
Registriert
26.01.08
Beiträge
157
Hallo allerseits,

ich habe eine kurze Frage wegen meiner Masterarbeit und hoffe, hier einige Meinungen einholen zu können.

Ich sitze momentan an meiner Masterarbeit im Bereich Informatik. Im Rahmen dieser Arbeit habe ich zum einem eine Ausarbeitung zu schreiben und abzugeben, andererseits einen sehr umfangreichen Softwareteil. Ich habe - ganz grob - eine Webplattform entwickelt und beschreibe in meiner Arbeit den Aufbau usw.

Nun ist es so, dass meine Uni den Software-Teil der Arbeit vermarktet: zum Teil wird die Software an Dritte verschenkt, zum Teil kommerziell an Unternehmen lizensiert (es geht um einige tausend Euro im Jahr). Die Software soll nach der Abgabe der Masterarbeit vom entsprechenden Lehrstuhl weiterentwickelt werden. Nachdem ich dann in keinster Weise mehr daran beteiligt bin, habe ich auch keinerlei Mitspracherecht, wurde mir gesagt. Es wurde darauf verwiesen, dass es ja eine Prüfungsleistung ist, die a) "sowieso der Uni gehört" und b) meine Note noch nicht endgültig feststeht (und sich auch noch kurzfristig ändern kann, was - indirekt geäußert - bei weiterem Nachfragen der Fall sein könnte).

Daher: hat denn die Uni generell überhaupt Nutzungsrechte an all dem Zeugs? Ich bin doch der Urheber, die Uni prüft meines Erachtens nur und benotet. Ich bin mit der Nutzung (bzw. konkret dem Verkauf) nicht einverstanden. Gibt/gäbe es irgendwelche Fristen, die man einhalten muss, um nicht implizit der Nutzung zugestimmt zu haben (oder was auch immer, ich bin schließlich Informatiker, kein Jurist).

Mir ist klar, dass ich auf eine solche Frage keine verbindliche und eindeutige Aussage zu erwarten habe (oder diese erwarten sollte). Aber ich bin nicht sicher, ob es sich überhaupt lohnt, in dieser Frage weiter zu forschen. Vielleicht hat der eine oder andere ja einen Tipp für mich parat oder war mal selbst in der Situation.

Vielen Dank jedenfalls,
BobRoss
 

rc4370

Wöbers Rambur
Registriert
09.03.09
Beiträge
6.528
naja, du wirst für deine arbeit ja nicht bezahlt. also würde ich behaupten, die komerzielle vermarktung deiner prüfungsleistung bedarf deiner zustimmung. in einer firma verhält sich das anders. da erhälst du ein entgelt für deine arbeit und die rechte gehören dem, der die arbeit bezahlt.

in deinem fall empfehle ich die nachfrage bei einem anwalt, der sich mit urheberrechtsfragen auskennt.

es könnte auch eine rolle spielen, ob du studiengebühren zahlst oder nicht.
 
  • Like
Reaktionen: BobRoss

BobRoss

Stechapfel
Registriert
26.01.08
Beiträge
157
Ich zahle Studiengebühren und bin nicht am Lehrstuhl beschäftigt. Ein stinknormaler Student sozusagen :)

Danke für die Antwort jedenfalls!
 

macaneon

deaktivierter Benutzer
Registriert
19.06.07
Beiträge
1.753
Eine Bekannte von mir hat eine universitäre Abschlussarbeit in Agrarwissenschaften geschrieben. Diese war so gut, dass sie direkt als Doktorarbeit behandelt wurde. Allerdings war die junge Dame trotz konkreter Präsentation an anderen Instituten "nur" Co-Autorin. Die Rechte an der Arbeit sowie die Veröffentlichung gehen auf das Konto der betreuenden Professorin. Dies könnte also durchaus üblich sein, wenngleich ich zugestehe, dass das "ungerecht" erscheint.
Im weiteren Zusammenhang können sich die Studenten unter uns mal Folgendes klarmachen:
Woher stammen die Themen der Haus- und Abschlussarbeiten, d.h. wer hat das Größte Interesse daran, dass es ausgerechnet dieses Thema sein muss?!
So sieht dann wohl der Dienst im Dienste der Wissenschaft aus...
 
  • Like
Reaktionen: BobRoss

quarx

Brauner Matapfel
Registriert
17.04.05
Beiträge
8.444
Das ist definitiv üblich. Die Rechte an Diplom-/Bachelor-/Masterarbeiten gehören immer dem oder der ThemenstellerIn. Studiengebühren haben damit nichts zu tun.
Oha, ich muss da wohl einiges revidieren. :eek:



OT: Ich wusste gar nicht, dass Bob Ross auch solche Bilder malt. :p
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
Registriert
25.12.07
Beiträge
8.088
Ich behaupte einfach mal, dass die Prüfungsarbeit in keinem Fall der Universität gehört, sondern Dir. Daran gibt es – allein auf Grund des Urheberschutzes – nichts zu rütteln, denn der ist letztlich auch nicht übertragbar – an nichts und niemanden.

Der Urheber bleibt der Urheber.

Ich schließe mich also den Empfehlungen von rc4370 an: Such Dir schnellstens einen Anwalt mit dem Fachgebiet Urheberschutz/Urheberrecht.

Bis dahin empfiehlt sich das Studium dieser Seite.
 
  • Like
Reaktionen: BobRoss

macaneon

deaktivierter Benutzer
Registriert
19.06.07
Beiträge
1.753
Ich behaupte einfach mal, dass die Prüfungsarbeit in keinem Fall der Universität gehört, sondern Dir. Daran gibt es – allein auf Grund des Urheberschutzes – nichts zu rütteln, denn der ist letztlich auch nicht übertragbar – an nichts und niemanden.

Der Urheber bleibt der Urheber.

Es gibt Arbeiten, die speziell an einen Lehrstuhl gebunden sind, z.B. deshalb, weil hier Förder- und Forschungsgelder fließen, mit denen der Absolvent arbeitet. Da kann das durchaus ganz schnell ganz anders aussehen. Eine Uni ist auf eine gewisse Art und Weise auch ein Unternehmen.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
Registriert
25.12.07
Beiträge
8.088
Es gibt Arbeiten, die speziell an einen Lehrstuhl gebunden sind, z.B. deshalb, weil hier Förder- und Forschungsgelder fließen, mit denen der Absolvent arbeitet. Da kann das durchaus ganz schnell ganz anders aussehen. Eine Uni ist auf eine gewisse Art und Weise auch ein Unternehmen.

Kann man das zum besseren Verständnis irgendwo nachlesen?
 

BobRoss

Stechapfel
Registriert
26.01.08
Beiträge
157
Ich danke euch allen für eure Beiträge! Ich sehe mich momentan quasi zu Recht im Recht. Der Anwalt ist bei mir nicht unbedingt Mittel der Wahl (jedenfalls nicht vor Bekanntgabe der Prüfungsnote - kennt sich wer mit etwaig zu wahrenden Fristen aus? So nach dem Motto "Sie wussten doch schon seit drei Monaten, dass die das verkaufen! Warum kommen Sie denn jetzt erst?! Nu isses zu spät!").

In invers chronologischer Reihenfolge:
-Durch obig genannten Link quäle ich mich mal durch... die schönste Lektüre ist das aber nicht.
-Bob Ross mal *super* Bilder
-es gibt da, soweit ich weiß, Unterschiede zwischen Diplom-/Masterarbeiten und Disseratationen

Forschungsgelder sind an meiner Arbeit nicht beteiligt. Es ist eine komplette Eigenentwicklung, die einzig auf meinem Mist gewachsen ist und keine Unterstützung egal welcher Form (außer der Nutzung der Lehrstuhl-Kaffeemaschine) erfuhr.
 

macaneon

deaktivierter Benutzer
Registriert
19.06.07
Beiträge
1.753
Kann man das zum besseren Verständnis irgendwo nachlesen?

Das weiß ich nicht. Ich beziehe mich hierbei auf Hören-Sagen von Betroffenen. Vielleicht kann der Themensteller die "AGBs" seiner Uni offenlegen.
Ein ähnlicher mir bekannter Fall bezieht sich auf eine Forschungsarbeit im Fachbereich Soziologie.
Ich habe mich vor der Veröffentlichung meiner Arbeiten auch mit meinem Professor unterhalten. Für meine Arbeiten gab es offenbar keine Auflagen. Ist daher vielleicht abhängig vom jeweiligen Fachbereich.
Klarheit wird ein Anwalt schaffen, Gokoana, damit hast du sicher Recht. Ich wollte nur zur Vorsicht mahnen, denn diese Fälle sind keine Seltenheit, sondern möglicherweise ein legitimer Standard.
 

rc4370

Wöbers Rambur
Registriert
09.03.09
Beiträge
6.528
letzten endes verbietet sich hier jede spekulation. wie in vielen bereichen ist der unterschied zwischen rechtsempfindung und geltendem recht meist sehr groß.
also kann die frage nur von einem juristen beantwortet werden.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
Registriert
25.12.07
Beiträge
8.088
… Klarheit wird ein Anwalt schaffen, Gokoana, damit hast du sicher Recht. Ich wollte nur zur Vorsicht mahnen, denn diese Fälle sind keine Seltenheit, sondern möglicherweise ein legitimer Standard.

Selbstverständlich ist Vorsicht geboten, deshalb finde ich die Beratung durch einen Anwalt die erste Wahl.

Dieses so genannte Erstgespräch zu Beratungszwecken sollte bei einem Anwalt auch nichts kosten, was man aber zunächst telefonisch festzustellen versuchen sollte.
 

Phlip

Kaiser Wilhelm
Registriert
25.01.08
Beiträge
174
Unbedingt einen Anwalt fragen. In aller Regel bietet doch der AStA einen kostenlose Rechtsberatung (durchgeführt von einem Anwalt!) an. Der wird Dir zumindest sagen können, ob es sich lohnt, juristisch gegen die Sache vorzugehen.

Grundsätzlich würde ich sagen: Selbstverständlich bist Du Urheber, bei der Arbeit handelt es sich um Dein geistiges Eigentum – nur muss das ja nichts mit der juristischen Wirklichkeit zu tun haben.

edit: Mensch, bin ich langsam.
 
  • Like
Reaktionen: BobRoss

macaneon

deaktivierter Benutzer
Registriert
19.06.07
Beiträge
1.753
Selbstverständlich ist Vorsicht geboten...

Mehr als das, denn wenn die Uni auch nur einen Windhauch davon mitbekommt, kann das - natürlich nicht offiziell - zu Nachteilen führen.
Und für eine ordentliche Untersuchung des Falles - Ersttermin hin oder her - könnten Informationen und deren Beschaffung nötig sein, die die Aufmerksamkeit der Uni auf sich ziehen.
Ich bin sicher kein Verschwörungstheoretiker, aber genügend Realist, um die wechselseitigen Interessen an so einer Arbeit/Software und einer guten Abschlussnote einschätzen zu können.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
Registriert
25.12.07
Beiträge
8.088
Ich denke, die Informationsbeschaffung für eine anwaltliche Beratung ist insofern keine Schwierigkeit, als dass eine 1/1-Kopie der entsprechenden Arbeit in den Händen des Urhebers liegt und damit die Beweislage ziemlich klar ist.

Aber wie gesagt: Fähigen Anwalt kontaktieren, beraten lassen, mehr wissen …

Hier ein etwas besserer Link zum UrhG: Klick.

Interessant hierzu auch das hier: Klick.
 

Phlip

Kaiser Wilhelm
Registriert
25.01.08
Beiträge
174
Mehr als das, denn wenn die Uni auch nur einen Windhauch davon mitbekommt, kann das - natürlich nicht offiziell - zu Nachteilen führen.
Und für eine ordentliche Untersuchung des Falles - Ersttermin hin oder her - könnten Informationen und deren Beschaffung nötig sein, die die Aufmerksamkeit der Uni auf sich ziehen.
Ich bin sicher kein Verschwörungstheoretiker, aber genügend Realist, um die wechselseitigen Interessen an so einer Arbeit/Software und einer guten Abschlussnote einschätzen zu können.

Deshalb sollte bob_ross vielleicht zunächst mit dem Anwalt abklären, ob man vielleicht juristisch erst dann gegen die Sache vorgehen kann, wenn er sein Zeugnis bereits in den Händen hält.
Wenn er natürlich vorhat, eine akademische Laufbahn einzuschlagen, müssen dann weiterhin Interessen gegeneinander abgewogen werden.
 

macaneon

deaktivierter Benutzer
Registriert
19.06.07
Beiträge
1.753
Ich denke, die Informationsbeschaffung für eine anwaltliche Beratung ist insofern keine Schwierigkeit, als dass eine 1/1-Kopie der entsprechenden Arbeit in den Händen des Urhebers liegt und damit die Beweislage ziemlich klar ist.

Das ist blanker Unsinn. Wenn es eine Regelung im Hintergrund gibt, ist der Ausdruck deiner Arbeit soviel wert, wie das Klopapier, das du benutzt, um dir die Kotze am Mund wegzuwischen, weil du vor lauter Ärger über diesen Umstand nicht mehr an dich halten konntest.
 

dasmaeh

Stechapfel
Registriert
09.11.09
Beiträge
159
An meiner Uni ist es so, dass sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen grundsätzlich der Uni "gehören", inklusive aller Vermarktungsrechte. Darüber wurde ich auch vor Beginn des Studiums schriftlich informiert. Und ich denke, dass das auch allgemein so üblich ist.
 
  • Like
Reaktionen: BobRoss

Gokoana

Bittenfelder Apfel
Registriert
25.12.07
Beiträge
8.088
Das ist blanker Unsinn. Wenn es eine Regelung im Hintergrund gibt, ist der Ausdruck deiner Arbeit soviel wert, wie das Klopapier, das du benutzt, um dir die Kotze am Mund wegzuwischen, weil du vor lauter Ärger über diesen Umstand nicht mehr an dich halten konntest.

Noch einmal: Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine „Regelungen im Hintergrund“, die deutsche Gesetze, wie zum Beispiel das UrhG in irgend einer Weise aushebeln können.

Aber wie gesagt: Ich lasse mich gern eines besseren belehren, wenn Fakten vorgelegt werden.
 

Walli

Blutapfel
Registriert
06.01.06
Beiträge
2.605
Geht es hier nicht vielmehr um Nutzungsrechte und ob man diese in seinem Fall abtreten muss? Dass das Urheberrecht beim Urheber bleibt ist klar.