Hilfe: Urheberrecht Masterarbeit + kommerzielle Nutzung seitens Uni

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Geht es hier nicht vielmehr um Nutzungsrechte und ob man diese in seinem Fall abtreten muss? Dass das Urheberrecht beim Urheber bleibt ist klar.

Genau genommen geht es um das Urheberrecht, damit zwangsläufig auch um das Nutzungsrecht und auch ums Verwertungsrecht, das anwaltlich geklärt werden sollte.
 

Drumtier

Jonagold
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Ich kenn es auch nur so, dass alle an der Uni abgelegten Prüfungen Eigentum der Uni sind. Die dürften die dann meines Erachtens auch vermarkten, wie sie wollen.
Der Tipp mit dem Asta-Rechtsanwalt ist immer gut, der kostet nämlich nie was, ist ungebunden,...

Wünsche trotzdem viel Erfolg.
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Genau genommen geht es um das Urheberrecht, damit zwangsläufig auch um das Nutzungsrecht und auch ums Verwertungsrecht, das anwaltlich geklärt werden sollte.

So ist es. Das solltest du tunlichst tun.

Dennoch: Der Sachverhalt scheint zwar komplex, dennoch sagt mir mein ethischer und moralischer Kompass, dass so etwas nicht angehen kann. o_O
 

macaneon

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Noch einmal: Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine „Regelungen im Hintergrund“, die deutsche Gesetze, wie zum Beispiel das UrhG in irgend einer Weise aushebeln können.

Aber wie gesagt: Ich lasse mich gern eines besseren belehren, wenn Fakten vorgelegt werden.

Wenn beispielsweise der GRIN-Verlag ausdrücklich nach den Rechten Dritter an einer Arbeit fragt, sollte einen das aufmerken lassen.
Hier, hier und hier gibt es durchaus Regelungen, die diese Frage erzwingen.
Ob das nun wiederum lauter ist, kann ich nicht beurteilen, ist aber stark anzunehmen, denn Universitäten sind in aller Regel nicht an Rechtsstreitereien interessiert.
Und da der Themensteller uns hierüber bisweilen noch nicht informiert hat (konkret: ob er eine solche Klausel an irgendeiner Stelle jemals, und sei es implizit oder explizit, unterschrieben hat), ist diese Frage, mein lieber Gokoana, alles andere als obsolet, zumal es solche "rechtskräftigen" Klauseln tatsächlich gibt, wenigstens aber zu geben scheint (und hier bezogen auf "rechtskräftig", denn ihr faktisches Dasein auf den entsprechenden Bögen steht hoffentlich nicht zur Diskussion, es sei denn, dieser Teil der Realität wurde von dir als dəʄ e ərK . .ɴT .ɴT
. dəʄ.ə kt ərK ɐɴ.ɴT . T ;) ).
 
Zuletzt bearbeitet:

BobRoss

Stechapfel
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Ich habe nichts unterschrieben. In der Studienordnung steht auch nichts (weder im Sinne von "ist Urheber" noch "ist ...nichts"). Seitens der Uni-Immatrikulation finde ich auch nichts (aber das sagt ja nichts aus).

Ich marschier nächste Woche mal zur Rechtsberatung an der Uni und halte euch hier dann auf dem Laufenden! Ich finde es schonmal schön, dass ich hier nicht auf totales Unverständnis im Sinne von "macht was an der Uni und erwartet dann noch, dass man ihn ernst nimmt!" treffe.
 

Phlip

Kaiser Wilhelm
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[…]Ich marschier nächste Woche mal zur Rechtsberatung an der Uni und halte euch hier dann auf dem Laufenden! Ich finde es schonmal schön, dass ich hier nicht auf totales Unverständnis im Sinne von "macht was an der Uni und erwartet dann noch, dass man ihn ernst nimmt!" treffe.

Das wäre nett, würde mich tatsächlich interessieren, wie das weitergeht. Ist aber womöglich nicht verkehrt, wenn Du Dich beim Anwalt auch gleich informierst, wie detailliert Du werden darfst bzw. solltest.

Zweites liegt vielleicht daran, dass hier gar nicht so wenige schreiben, die auch mal 'ne Abschlussarbeit geschrieben haben oder noch schreiben wollen ;)
 

Ashura

Hildesheimer Goldrenette
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Japp,
ich mein, mich wird es wohl weniger treffen, unsere Themengebiete eignen sich nicht dafür.

Bzgl. Prof und "Author". Bedenkt eines, bei uns ganz schlimm. Es ist egal, relativ, wie gut ein Artikel ist, wichtig ist, wird er zitiert. Zitiert wird oftmals nach Namen, sprich, de rist bekannt, den muss ich zitieren, denn so, steht meine Arbeit mit seiner in Verbindung und wird eher gelesen.
Enstprechendes gilt erst Recht für Newcomer. Die kennt gar niemand, die brauchen schon den Ziehvater. Schlimm wird das nur, wenn es nicht Sprungbrett, sondern Dauerzustand ist.

Ansonsten, viel Erfolg beim Anwalt, die Konsultation ist das wichtigste an dieser Stelle.

Ach ja, Unis können keine AGBs haben, da sie Körperschaften d. öffentl. Rechts sind und keine jur. Personen. Es gibt Ausnahmen, ich weiß, aber seht es so, es schliesst ja niemand einen Vertrag in dieser hinsicht.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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… zumal es solche "rechtskräftigen" Klauseln tatsächlich gibt, wenigstens aber zu geben scheint (und hier bezogen auf "rechtskräftig", denn ihr faktisches Dasein auf den entsprechenden Bögen steht hoffentlich nicht zur Diskussion, es sei denn, dieser Teil der Realität wurde von dir als dəʄ e ərK . .ɴT .ɴT
. dəʄ.ə kt ərK ɐɴ.ɴT . T ;) ).

Es freut mich, dass Du den Begriff „rechtskräftig“ in Anführungszeichen gesetzt hast.

Dass eine Diskussion über das Vorhandensein solcher Klauseln Unsinn ist, steht außer Frage. Sollten Sie aber tatsächlich faktisch auf irgend welchen Bögen existieren, macht sie das nicht zwangsläufig rechtskräftig.

Papier ist bekanntermaßen geduldig und ich habe bei solchen Geschichten sehr stark den Verdacht, dass man hier nach der Prämisse „wo kein Kläger, da kein Richter“ handelt.

Das funktioniert auch ganz hervorragend, so lange sich keiner wehrt. ;)
 

macaneon

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...
Ach ja, Unis können keine AGBs haben, ...

Deswegen hab ich es in Anführungszeichen gesetzt.

Sollten ie aber tatsächlich faktisch auf irgend welchen Bögen existieren, macht sie das nicht zwangsläufig rechtskräftig.

Papier ist bekanntermaßen geduldig und ich habe bei solchen Geschichten sehr stark den Verdacht, dass man hier nach der Prämisse „wo kein Kläger, da kein Richter“ handelt.

Das funktioniert auch ganz hervorragend, so lange sich keiner wehrt. ;)


Gut, dass die Universitäten nur auf jemanden wie dich gewartet haben, der sie vor Gericht zerrt und ihnen bei ihren abstrusen Machenschaften mal so richtig in die Parade fährt...
Die Unis in Deutschland mögen viel Geld und Zeit haben, aber nicht zu viel von beidem.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Gut, dass die Universitäten nur auf jemanden wie dich gewartet haben, der sie vor Gericht zerrt und ihnen bei ihren abstrusen Machenschaften mal so richtig in die Parade fährt...

Zu viel der Ehre, aber solche Dinge überlasse ich dann doch lieber den Menschen, die (noch) mit Universitäten zu tun haben, sei es weil sie derzeit Student sind oder in der Zukunft vor haben, einer zu werden.
 

BobRoss

Stechapfel
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Neues von der Front.

Nach meinem Besuch bei der Rechtsberatung steht jetzt folgendes fest: ich bin Urheber (das ist der wenig überraschende Teil) und ich habe alle Nutzungsrechte an meiner Software. Es gibt Ausnahmen zu dieser Regel, die ich an dieser Stelle für die Allgemeinheit festhalten will:

-Wer unterschreibt, dass es alle oder zumindest einige Rechte abgibt, der (das überrascht uns eigentlich auch nicht) gibt alle oder diese einigen Rechte ab.
-Wenn in der Studienordnung oder gleichwertigen Unterlagen darauf hingewiesen wird, dass man die Rechte abtritt, bleibt einem auch nix.
-Wer am Lehrstuhl angestellt ist oder für seine Arbeit in irgendeiner Weise Geld bekommt, der hat weniger bis keine Rechte an seiner Arbeit. Inwieweit Fördergelder hier hereinspielen, ist etwas komplex und sollte, Zitat, vom Anwalt entschieden werden. Normalerweise hat man als Student mit Fördergeldern jedoch keinen Kontakt, die Prüfungsleistung (die die Masterarbeit ja zweifelsfrei darstellt) ist auch nur das - eine Prüfung gegenüber der Universität - und keine Leistung gegenüber Geldgebern, die eine "Einbehaltung des Resultats" erlauben würde. Einziger Rechteinhaber bin ich, lizenzieren kann ich die Software nach Gutdünken.

Das für mich sehr befriedigende Zitat des konsultierten Jura-Profs zu "meinem Fall" fasst es wohl ganz gut zusammen: "Gibt es an diesem Lehrstuhl denn kein Unrechtsbewusstsein?". Mein nächster Weg führt also zu einem Fachanwalt Urheberrecht und mittelfristig zu einer Unterlassungsklage - nach Noten- und Zeugnisvergabe, denn: einzuhaltende Fristen, für die Interessierten, gibt es keine. Alle eingenommenen Mittel sind dann dem Urheber (yay!) zurückzugeben.

Ich danke für die Aufmerksamkeit. ;)
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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... mittelfristig zu einer Unterlassungsklage - nach Noten- und Zeugnisvergabe, denn: einzuhaltende Fristen, für die Interessierten, gibt es keine. Alle eingenommenen Mittel sind dann dem Urheber (yay!) zurückzugeben.

Ich danke für die Aufmerksamkeit. ;)

Jap. Sehr schön! :)

Viel Erfolg beim Kalibrieren des moralischen Kompasses dieses Professors/der Professoren. Hoffentlich wissen die anschließend nicht mehr, wo der geographische Nordpol ist ... o_O
 

AnGer

Angelner Borsdorfer
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Wenn sie nicht gerade Geoinformatik lehren, dürften diese Kellerprofs das sowieso nicht wissen ;)