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Gewährleistung nach Garantieaustausch Beats Solo3?

Fritzi98

Erdapfel
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1
Guten Tag,

ich habe mit meinen Beats Solo 3 Wireless nun zum 2. mal das gleiche Problem.
Immer geht einer der Lautsprecher durch einen Wackelkontakt kaputt.
Beim ersten Defekt lag ich innerhalb der Garantiezeit und erhielt ein neues Austauschprodukt (Aug '20). Meines Wissens nach beginnt der Gewährleistungszeitraum mit Austausch erneut, d.h. bis Aug '22 hätte ich Anspruch auf Reparatur/Austausch.
Der Support Mitarbeiter versuchte mir jetzt allerdings zu erklären, dass dem nicht so sei und eine Reparatur ca. 150€ kosten würde.
Da dies bereits mein 3. Paar ist, das Erste ging auf die gleiche Art und Weise kaputt nach genau 2 Jahren, fühle ich mich auf gut deutsch langsam verar***t.

Hatte eventuell jemand mal ein ähnliches Problem und kann mir sagen wie ich vorgehen muss um mein Recht geltend zu machen?
Oder liege ich in meinen Annahmen falsch und es besteht tatsächlich kein Anspruch?

Ich gehe davon aus, dass es hier bereits ähnliche Fälle gab. Ich habe sie leider nicht gefunden. Gerne verlinken:)

Vielen Dank im Voraus!
 

saw

Sondergleichen von Welford Park
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Ich glaube zwar, dass bei einem Austauschgerät, wieder die volle Gewährleistungzeit läuft, aber da musst du dich um sicher zu gehen, bei einem Anwalt oder der Verbraucherberatung informieren. da Glauben nicht Wissen bedeutet ^^
Welches Land überhaupt, BRD oder Austria?
 

NorbertM

Hochzeitsapfel
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Ich zitiere mal aus meinem Reparaturbericht (AppleStore) von 2016. Ich habe damals ein neues iPhone 6s im Austausch bekommen:

"Darüber hinaus gilt auf sämtliche Reparaturen die 90tägige begrenzte Reparaturgarantie von Apple bzw. die einjährige eingeschränkte Herstellergarantie"

Die bestehende Garantiezeit läuft weiter, es sind aber mindestens 90 Tage.
 

Dario von Apfel

London Pepping
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Nein, man hat entweder 90 Tage Garantie auf Reparationen von Apple, wenn die eigentlich Garantiezeit/Gewährleistungszeit schon abgelaufen ist, oder den Rest der Garantie/Gewährleistung. Sonst könnte man ja auf ewig immer neue Geräte bekommen, wenn sie innerhalb der Gewährleistung kaputtgehen
 

saw

Sondergleichen von Welford Park
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Reparaturgarantie

Gefragt war nach
Gewährleistungszeitraum

Nein, man hat entweder 90 Tage Garantie auf Reparationen von Apple, wenn die eigentlich Garantiezeit/Gewährleistungszeit schon abgelaufen ist, oder den Rest der Garantie/Gewährleistung
Sicher?
Meines Wissens nach ist was du sagst eindeutig falsch.

Wenn z.B. nach 5 Monaten das Display kaputt ist bei einem Macbook, hast du auf das ausgetauscht Display wieder 2 Jahre Gewährleistung, auf das "restliche Macbook" nur noch die restlichen 19 Monate.
Sonst könnte man ja auf ewig immer neue Geräte bekommen, wenn sie innerhalb der Gewährleistung kaputtgehen
Wäre doch richtig, wenn das Produkt keine 2 Jahre funktioniert, für solche Fälle ist die doch auch eingeführt worden.

Den Anspruch bei Apple auch durch zu bekommen, ist natürlich ein anderer Fall,
meine 4er watch, hatte ein defektes Barometer.
200 Stockwerke am Tag, waren da üblich, und dass in Renesse am Strand.
Apple wollte die erst auch nicht tauschen, nach 23 Monaten.

Ich hab dann beim 2. Mal einen guten Freund anrufen lassen, der sich ein wenig in Verbraucherrecht auskennt,
4 Tage später war UPS mit der neuen da.
 

Dario von Apfel

London Pepping
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Also festnageln solltest du mich nicht darauf, aber es ergibt doch eigentlich Sinn, dass du innerhalb der Gewährleistung so oft Anspruch auf ein neues Gerät oder Reparatur hast, bis die Gewährleistungszeit vom ursprünglichen Kauf rum ist.

Du kaufst Gerät X, worauf du 1 Jahr Garantie Anspruch hast. Wenn das Gerät 2 Wochen vor der Garantie kaputt geht, muss das neue Gerät ja eigentlich nur 2 Wochen Garantie bieten, da das dem ursprünglich gekauftem Gerät entspricht. Sonst könntest du ja wirklich immer ein neues Gerät beanspruchen, was ja auch nicht Sinn der Gewährleistung ist.
 
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SomeUser

Ingol
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Moin!

1. Werden hier schon wieder recht frei Gewährleistung und Garantie durcheinander geworfen.

2. Die Bedingungen für die (freiwillige) Garantie von Apple kann jeder bei Apple nachlesen.

3. Gewährleistung adressiert nur die Beschaffenheit bei Gefahrenübergang, nicht - kurz gesagt - nachträglich(e) (entstandende) Schäden. Im Zeitraum der Beweislastumkehr, welche im August 2020 noch bei sechs Monaten lag, wird - soweit der Händler nicht das Gegenteil beweist - nur aus Vereinfachungsgründen unterstellt, dass der Fehler schon bei Gefahrenübergang gegeben war, soweit dies nicht aufgrund der Natur des Fehlers ausscheidet.
Da die sechs Monate rum sind, bliebe für die Geltendmachung aus Gewährleistungsansprüchen ohnehin nur der Weg, den Nachweis zu erbringen, dass der Fehler bei Gefahrenübergang schon vorlag. Was, im beschriebenen Fall, wahrscheinlich unmöglich sein dürfte.

Case closed.
 
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saw

Sondergleichen von Welford Park
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Sonst könntest du ja wirklich immer ein neues Gerät beanspruchen, was ja auch nicht Sinn der Gewährleistung ist.
In Österreich scheint es schon mal so zu sein:
Da die sechs Monate rum sind, bliebe für die Geltendmachung aus Gewährleistungsansprüchen ohnehin nur der Weg, den Nachweis zu erbringen, dass der Fehler bei Gefahrenübergang schon vorlag. Was, im beschriebenen Fall, wahrscheinlich unmöglich sein dürfte.

Case closed.
Puh...., gerade von dir, hatte ich da mehr erhofft, als das übliche bla bla.

Du tust gerade so, als wenn man Gewährleistung nie bekommen würde, zu mindest nicht ohne einen Beweis darüber, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand.

Die Beweislastumkehr nach 6 Monaten, ist nicht mehr das scharfe Schwert des Händler, was es mal war.
 
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SomeUser

Ingol
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Puh...., gerade von dir, hatte ich da mehr erhofft, als das übliche bla bla.

Ich weiß ja nicht, was dir über die Leber gelaufen ist, aber dazu mal zwei Punkte:
1. Ich stelle hier allgemein die Rechtslage dar. Diese ist korrekt. Sofern du eine inhaltlich falsche Aussage findest, benenne diese konkret, ansonsten spar dir deinen Beitrag.

2. Ich werde ausdrücklich NICHT weiter konkretisierend eine Würdigung des konkreten Sachverhaltes vornehmen, da ich hier keine Rechtsberatung leisten darf, will und werde.


Du tust gerade so, als wenn man Gewährleistung nie bekommen würde, zu mindest nicht ohne einen Beweis darüber, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand.

Wo habe ich "so getan"? Du unterstellst mir gerade etwas, was so nicht in meinem Beitrag steht, sondern ausschließlich deiner Interpretation entspringt. Genau genommen schreibe ich sogar das Gegenteil, indem ich die Beweislastumkehr und deren Funktionsweise beschreibe.
Da steht eben gerade NICHTS von einem Beweis.


Die Beweislastumkehr nach 6 Monaten, ist nicht mehr das scharfe Schwert des Händler, was es mal war.

Und was hat mit meinem Beitrag zu tun oder steht hierzu im Widerspruch?
 
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Wuchtbrumme

Golden Noble
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Nicht alles, was Apple schreibt, muss deutsches Recht widerspiegeln (falls es hier überhaupt um Deutschland geht, bin hier noch nicht ganz schlau geworden, worauf sich der TE bezieht).
Was Apple schreibt (@NorbertM ) kenne ich und es bezieht sich auf Austauschteile im Rahmen der Garantie. Das wirft auch Apple (bewußt oder nicht) gerne durcheinander.

Wenn ich Apple beauftrage, einen Akku auszutauschen, muss ich unter Umständen dafür bezahlen. Meiner Meinung nach kann dann nicht die 90Tage Mindestgarantie in Betracht kommen, sondern wie @saw schreibt, nur ein Neubeginn der Gewährleistung (weil Apple dafür Händler ist) von 2Jahren und zwar nur für den Akku (BTW: Das Austauschteil müsste eigentlich Kundeneigentum bleiben, ganz nebenbei; hier kann nur das Anbieten der fachgerechten Entsorgung ein willkommenes Argument sein).

Aber IANAL und viel Spaß vor deutschen Gerichten, das auszufechten.

Für die Frage des TE wegen wiederkehrender Defekte an den Beats gehe ich davon aus, dass tatsächlich der Fall anders liegt und keine neue Gewährleistung gilt, somit auch kein Anspruch auf kostenfreien Ersatz.
 

Dario von Apfel

London Pepping
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Wenn ich Apple beauftrage, einen Akku auszutauschen, muss ich unter Umständen dafür bezahlen. Meiner Meinung nach kann dann nicht die 90Tage Mindestgarantie in Betracht kommen, sondern wie @saw schreibt, nur ein Neubeginn der Gewährleistung
Der Meinung bin ich auch, aber nur wenn der Tausch bezahlt wurde und nicht durch Garantie oder Gewährleistung erfolgt
 
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NorbertM

Hochzeitsapfel
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Schön, wie schnell man sich hier (wieder) vom Thema entfernt. Es geht um einen Defekt, der auf Garantie durch Austausch des Kopfhörers behoben wurde und da gibt es die von mir geschilderten 90 Tage. So hat man es mir jedenfalls im AppleStore bestätigt und anders macht es auch gar keinen Sinn.
 
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saw

Sondergleichen von Welford Park
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Es geht um einen Defekt, der auf Garantie durch Austausch des Kopfhörers behoben wurde
Jep, und die Frage, ob auf dieses Produkt, z.B. wie in Österreich, die 2 Jahre Gewährleistung zutreffen.
und anders macht es auch gar keinen Sinn.
Für Apple.

Ob aber eine Nacherfüllung auch zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt, ist eine Frage des Einzelfalls. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kommt es nämlich darauf an, ob Sie die Reparatur oder auch den Austausch als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers ansehen können. Manchmal bekommen Sie eine Reparaturbestätigung, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder Ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder reparierte Gerät beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für 2 Jahre.

Fraglich ob dies auch auf den TE zutrifft, da er ja einen Garantifall hatte und keinen Gewährleistungsfall am Anfang :D