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genealogie.de - Betrugsverdacht

Dion

Friedberger Bohnapfel
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ist zwar schon etwas her aber bin auch mal drauf reingefallen ... naja so lang man nicht bezahlt passiert ja nichts ^^
 

alischa_hro

Gast
ich habe im moment das selbe problem,hab mich anscheinend sogar zweimal registriert,aber zum ersten haben wir schon ein schreiben geschrieben und das werden wir jetzt auch tun,denn wenn man sich halt bei google mal informiert findet man auch seiten über rechtschutz wo es auch um diese siete geht und die werden dir ebenfalls sagen,dass du nicht zahlen musst,da du nicht deutlich genug in kenntnis gesetzt wurdest,dass es kostenpflichtig ist.
 

Dion

Friedberger Bohnapfel
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es gibt einige sachen die man zur eigenen sicherheit machen kann (widerruf etc.), aber danach sollte man das teil nur noch ignorieren, wird keine konsequenzen nach sich ziehen, auch wenn sie damit gerne drohen.
 

kingoftf

Lambertine
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Darmstadt/Bad Homburg (dpa/lhe) - Internetnutzer können sich freuen: Das Landgericht Darmstadt hat einen Anbieter von Gewinnspielen im Internet wegen irreführender Angebote verurteilt.

Wie die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am Mittwoch in Bad Homburg mitteilte, hatten die Gebrüder Schmidtlein GbR aus dem südhessischen Büttelborn auf zahlreichen Internetseiten Leistungen angeboten, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren.

Eine Sprecherin des Landgerichts Darmstadt sagte, das Unternehmen habe trotz einer vorherigen Unterlassungsklage ein Gewinnspiel unzulässig mit kostenpflichtigen Seiten verknüpft und sei dafür zu einer Strafe von 24 000 Euro verurteilt worden. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, die Einspruchspflicht laufe noch (Aktenzeichen: Az. 12 O 532/06).

Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale stärkt die Entscheidung den seriösen Online-Handel. Denn durch undurchsichtige Angebote bestehe die Gefahr, dass das Vertrauen in den Online-Handel geschwächt wird. Die Wettbewerbszentrale hat nach eigenen Angaben gegen vier weitere Unternehmen Klagen eingereicht, bei denen für den Nutzer nicht ohne weiteres ersichtlich sei, dass es sich bei den Angeboten um kostenpflichtige Leistungen handle. dpa

@ welt.de
 

atomfried

Leipziger Reinette
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wenn die schreiben die haben deine IP zu dem jeweiligen zeitpunkt aufgezeichnet heisst das noch lange nicht das Du vor dem Rechner saßt. ich hatte auch mal so eine Forderung. Habe dann zurückgeschrieben das ich nicht mehr nachvollziehen wer genau zu der angegebenen zeit am rechner saß, da meine freunde bei mir ein- und ausgehen. danach war ruhe.
 

Dion

Friedberger Bohnapfel
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wenn die schreiben die haben deine IP zu dem jeweiligen zeitpunkt aufgezeichnet heisst das noch lange nicht das Du vor dem Rechner saßt. ich hatte auch mal so eine Forderung. Habe dann zurückgeschrieben das ich nicht mehr nachvollziehen wer genau zu der angegebenen zeit am rechner saß, da meine freunde bei mir ein- und ausgehen. danach war ruhe.
im normalfall sind denen die eigenen erklärungen egal und man bekommt nur vorformulierte schreiben aufgedrückt, von da aus würde ich mir gar nicht die mühe machen.
 

Bienchen

Riesenboiken
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Hallo zusammen,

ach ja diese lieben Briefe/Mails... Letztens flatterte auch eine bei mir rein (so vor 3 Wochen).
Inhalt: Sie müssen zahlen blablubbs 59,90€. Wir haben ihre IP! (jetzt wird es lustig) 273.981.xx.xxx. (X= hab ich vergessen) Zahlbar bis (Achtung!): 31.04.2007. Danach bin ich lachend vom Bürostuhl gefallen.
Aber sonst sah diese Rechnung recht nett aus...

Bienchen
 

DJDicht

Luxemburger Triumph
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Ich habe per Email gekündigt und alle Zahlungsaufforderungen ignoriert. Seitdem habe ich ruhe (schon fast 2 Monate)
 

SoCkEnRoCkEn

Salvatico di Campascio
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Hallo,

hab jetzt die 11 Seiten nicht komplett durchgelesen, aber mir ist auch schon etwas sehr ähnliches passiert.
Damals war es eine Seite, glaub Simsen.de hieß sie, wo ich mich registriert hatte nur hatte damals die AGB's noch nicht durchgelesen. Da es noch ein Gewinnspiel gab, hab ich meine richtigen Daten angegeben.
Diese forderten von mir 90€ für 12 Monate Mitgliedschaft. Ich hab mich dann ganz höflich in Verbindung gesetzt, ihnen den Fall geschildert und auch, dass Sie mit Minderjährigen keine Verträge abschließen dürfen usw. Daraufhin wurde mein Fall gelöscht und ich hörte nie wieder was davon.

Aber hab schon öfters von solchen Fällen gelesen, wo empfohlen wird nicht zu zahlen, da es sowieso ein zu kleiner Betrag ist, aber ob sowas etwas bringt kann ich dir nicht sagen.

Gruß
 

Dion

Friedberger Bohnapfel
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Hallo,

hab jetzt die 11 Seiten nicht komplett durchgelesen, aber mir ist auch schon etwas sehr ähnliches passiert.
Damals war es eine Seite, glaub Simsen.de hieß sie, wo ich mich registriert hatte nur hatte damals die AGB's noch nicht durchgelesen. Da es noch ein Gewinnspiel gab, hab ich meine richtigen Daten angegeben.
Diese forderten von mir 90€ für 12 Monate Mitgliedschaft. Ich hab mich dann ganz höflich in Verbindung gesetzt, ihnen den Fall geschildert und auch, dass Sie mit Minderjährigen keine Verträge abschließen dürfen usw. Daraufhin wurde mein Fall gelöscht und ich hörte nie wieder was davon.

Aber hab schon öfters von solchen Fällen gelesen, wo empfohlen wird nicht zu zahlen, da es sowieso ein zu kleiner Betrag ist, aber ob sowas etwas bringt kann ich dir nicht sagen.

Gruß
es geht nicht darum das es kleine beträge sind, sondern dass die einforderung der beträge für die (nicht) erbrachte leistung nicht rechtens ist.
 

Zille

Wohlschmecker aus Vierlanden
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Hallo!

Hier mal ein Tipp von einem Namenkundler: www.onomastik.com. Kostet nix und man findet massig Rufnamen. Hab an der Datenbank bei onomastik.com selbst mitgeschrieben. Und wer Gutachten über seinen Familiennamen, Ortsnamen oder auch eine Bestätigung für einen (vielleicht ausgefallenen) Vornamen braucht ist bei der Namenberatung der Uni Leipzig am besten aufgehoben. http://www.gfn.name/namenberatung.html hier gibts genaue Infos.

Grüße aus Leipzig.
 

Marja

Oberösterreichischer Brünerling
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So, nun also auch ich... :(

Habe heute die 2. Mahnung erhalten.
Alles andere ist mir durchgegangen, bzw. von meine SPAM- Schutz aufgefangen worden.
Ich kann nicht mehr nachvollziehen, ob und wann da etwas gekommen ist.

Die Fakten meinerseits:
> Ich habe nicht wahrgenommen, dass Kosten anfallen würden
> Ich habe nicht meinen wirklichen Namen, Geb- datum, Adresse angegeben

Reagiert habe ich (weiterhin ohne Angabe meiner Daten) mit einer im Internet zu findenden Standardantwort:

Sehr geehrten Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem, in der Rechnung vom 09.10.2006 aufgeführten, Vertrag.

Ich habe irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben.
Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäß § 119 BGB an,
da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre.

Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten
nicht klar und verständlich vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden
und in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des Gesetzes über Fernabsatzverträge nicht Rechnung getragen wurde.

Die ganz offensichtlich sehr hohe Anzahl der bei ihnen eingehenden Widerrufe belegt dieses eindeutig.


Daher ist die Vertragsgestaltung mangelhaft
und bereits aus diesem Grunde ist die Rechtsgültigkeit des Vertrages zweifelhaft.


Desweiteren trete ich mit Verweis auf §§5e, 6 KSchG von dem geschlossenen Vertrag mit Ihrer Firma,
mit sofortiger Wirkung zurück.

Da Sie die gesetzlichen Erfordernisse gem. §§ 5e, 6 KSchG nicht erfüllt haben
ist mein unwissentlich geschlossener Vertrag mit Ihrer Firma ungültig und die Zahlungsaufforderung hinfällig.

Ersatzweise nehme ich mit sofortiger Wirkung mein Recht auf Widerruf meiner Erklärung in Anspruch.

Ich ersuche Sie um eine Bestätigung für den Erhalt dieses Schreibens und darauf folgend,
um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten.
Weiter untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich hoffe,
1. die können mir ohne meine Daten sowieso nichts
2. die geben auf meine email nun Ruhe


Greetings, die Reingefallene :(
Dass mir sowas mal passieren würde... :-c
 
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Westfalenross

Bismarckapfel
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Also wenn eck mir das hier so anschaue: Junge hätteste besser mal in die Geschlechterbücher geschaut. Dann Wär dir das nit passiert und die Wissenschaftliche Bibliothek wäre gut genutzt worden. ;)
Findet man sowieso weitaus besser recherchierte Informationen in absolut verlässlicher Form.
 

Cyrics

Neuer Berner Rosenapfel
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wenn die schreiben die haben deine IP zu dem jeweiligen zeitpunkt aufgezeichnet heisst das noch lange nicht das Du vor dem Rechner saßt. ich hatte auch mal so eine Forderung. Habe dann zurückgeschrieben das ich nicht mehr nachvollziehen wer genau zu der angegebenen zeit am rechner saß, da meine freunde bei mir ein- und ausgehen. danach war ruhe.

Ich möchte klar stellen, dass der Besitzer des Internet-Anschlusses haftbar ist für alle möglichen Straftaten, Verträge etc. die über diesen Internet-Anschluss getätigt wurden.
Wenn du also Besitzer des Anschlusses bist und den Vertrag mit deinem Internet-Service-Provider abgeschlossen hast, dann bist du haftbar. Egal ob es sich um deine Freundin, Frau, Freunde, der Typ im Auto vor dem Haus, der dein WLAN kostenfrei nutzt etc. handelt.
Daher besteht auch die Pflicht sein WLAN bzw. andere Funktechnologien im ausreichenenden Maße vor unbefugten Zugriff zu schützen. Sollte dies nicht geschehen sein, bist du wiederrum haftbar.

Das wollte ich nur noch anbringen, um dich und andere vor einer möglichen Fehlinterpretation der derzeitigen gesetzlichen Lage zu bewahren.
 

markzwosieben

Gast
Fazit: Abwarten und Tee trinken

Meine Zeit mit Genealogie.de

02 / 2007 - Anmeldung bei Genealogie.de (AGBs nicht durchgelesen, was mein Fehler war)
02 / 2007 - 1 Woche später Gebrauch von meinem Wiederrufsrecht (wird nicht beachtet und zurück gewiesen)
03 / 2007 - Anfang März Zahlungsaufforderung
03 / 2007 - Mitte März 1. Mahnung per E-Mail
04 / 2007 - Anfang April 2. Mahnung per E-Mail
05 / 2007 - 3. Mahnung per Brief

Bis jetzt ist keine Aufforderung von einem Inkasso-Büro gekommen... Ab wann verjähren solche Zahlungsansprüche? Ich gehe davon aus das hier keine besteht, aber Wissen schadet ja nicht.
 

TUL

Pferdeapfel
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23.01.04
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Die Sachlage ist eine andere, als hier stellenweise dargestellt. Bei Telefonwerbung gibt es eine klare gesetzliche Regelung. Der Anrufer muss klar zu erkennen geben, dass es sich um ein Verkaufsgespräch handelt. Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Angerufenen ist jedweder vermeintliche Vertrag rechtswidrig. Dazu gibt es bereits exemplarische Gerichtsurteile und Abmahnungen z.B. gegen Tele 2.

Beim Internet müsste es eigentlich ähnlich sein. Ich erinnere mich dunkel, etwas von einem Grundsatzurteil im - ich lehn mich mal nicht so weit aus dem Fenster - rheinischen Raum gelesen zu haben. Dort heißt es, dass der Anbieter klar zu erkennen geben muss, dass ein Klick gebührenpflichtig ist. Sonst ist alles tote Hose.

Im Zweifelsfall hilft am ehesten ein Widerruf per Einschrieben mit Rückantwort. Das alles zu den Akten und dann kann eigentlich nichts mehr schiefgehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

netr4nger

Finkenwerder Herbstprinz
Registriert
27.04.05
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Ab wann verjähren solche Zahlungsansprüche? Ich gehe davon aus das hier keine besteht, aber Wissen schadet ja nicht.

Die Regelverjährung beträgt 3 Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger, hier also Genealogie.de, Kenntnis vom Bestehen des Anspruchs erlangt. Es kann aber sein, dass die Verjährung in den AGB anders geregelt wurde, das weiß ich jetzt nicht genau...

lg
 

Marja

Oberösterreichischer Brünerling
Registriert
07.08.06
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Zur Ergänzung hier nun die Antwort von Genealogie:

Sehr geehrte/r Herr/Frau ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Genealogie.de !

Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.

Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer EMail-Adresse.

Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.

Ein Widerruf dieses Vertrags ist nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Das Widerrufsrecht ist somit nach Ihrer Aktivierung des Datenbank-Zuganges erloschen, da wir Ihren Zungang freigeschaltet haben und unter anderem bereits eine eigene Ahnenhomepagen für Sie angelegt haben.
Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung der angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Genealogie.de - Team


Tja, dann lasse ich das Ganze einfach mal ruhen.
Eine Adresse habe ich ja wie gesagt nicht angegeben, einen Namen auch nicht
(Sehr geehrte/r Herr/Frau ,)

Ich streiche die Geschichte nun aus meinem Kopf und mache mir erst wieder Gedanken,
wenn ein Brief per Post kommen sollte.
 

Dion

Friedberger Bohnapfel
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11.05.07
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537
selbst da lohnt der gedanke nicht, denn so lange nichts vom gericht kommt brauchst du dir auch keine sorgen machen. bei mir kam letztens auch die 3. mahnung per post, gleich ins altpapier gewandert.
 
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