• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Garantieabwicklung bei Gebrauchtkauf?

dreday1

Idared
Registriert
30.09.19
Beiträge
28
Hallo,

Ich habe mir ein gebrauchtes iPhone XS bei Flip4New gekauft.

Ich habe dann auf der Apple-Support-Seite die Seriennummer einegeben und demnach habe ich auf das Gerät bis 1.4.2020 Garantie.
Läuft die Garantieabwicklung ausschliesslich über die Seriennummer ab, oder bräuchte ich dann zusätzlich die Rechnung?
Ich würde gerne zum Ende der Garantie den Akku erneuern lassen, kann ich das einfach so Gratis durchführen lassen? Oder muss dazu der Akkuzustand auf einem bestimmten Wert unter 100% gefallen sein?
 

orcymmot

Russet-Nonpareil
Registriert
06.03.16
Beiträge
3.748
Garantie als solche ist in der Regel an das Gerät/Seriennummer gebunden. Hat Apple Zweifel am Kaufdatum muss der Erstkauf u. U. nachgewiesen werden.

„Einfach so“ bekommt man keinen neuen Akku ins Gerät gebaut, auch nicht bei vorhandener Garantie. Nur wenn Apple nach eigener Diagnose eine Restkapazität <80% feststellt und das Gerät noch innerhalb der Garantiezeit ist.

Ansonsten gelten die Preise für den Batterieservice „außerhalb der Garantie“, was im Falle vom XS 75€ kosten würde.
 

dreday1

Idared
Registriert
30.09.19
Beiträge
28
Ok danke.
Wäre meine Rechnung vom FLip4New Shop in dem Falle ausreichend? Oder müsste ich quasi die Rechnung des Erstkäufers vorlegen die ich nicht habe.
 

orcymmot

Russet-Nonpareil
Registriert
06.03.16
Beiträge
3.748
Wie erwähnt, vermutlich die Rechnung des Erstkaufs.
 

Sequoia

Swiss flyer
Registriert
03.12.08
Beiträge
17.023
Ich habe bisher noch nicht erlebt, dass die Rechnung bei Garantie-Dingen angefragt wurde. Bei Apple reicht die Seriennummer.
 

Martin Wendel

Redakteur & Moderator
AT Administration
AT Moderation
AT Redaktion
Registriert
06.04.08
Beiträge
45.136
Ich denke die Originalrechnung ist nur dann wichtig, falls das von Apple ermittelte Garantiedatum nicht stimmen sollte.
 
  • Like
Reaktionen: orcymmot

Wuchtbrumme

Golden Noble
Registriert
03.05.10
Beiträge
21.481
Ich habe bisher noch nicht erlebt, dass die Rechnung bei Garantie-Dingen angefragt wurde. Bei Apple reicht die Seriennummer.
das ist in der Pauschalität falsch. Bei der Garantiereparatur meines MBPr 15" 2015 musste ich explizit die Rechnung vorzeigen (witzigerweise gab es ja dann kurze Zeit später auch den Rückruf wegen Akkubrandgefahr).
Für das Rücksetzen eines Firmwarekennworts in Macs ist die Originalrechnung zwingend erforderlich, IIRC.
 

Sequoia

Swiss flyer
Registriert
03.12.08
Beiträge
17.023
das ist in der Pauschalität falsch. Bei der Garantiereparatur meines MBPr 15" 2015 musste ich explizit die Rechnung vorzeigen (witzigerweise gab es ja dann kurze Zeit später auch den Rückruf wegen Akkubrandgefahr).
Für das Rücksetzen eines Firmwarekennworts in Macs ist die Originalrechnung zwingend erforderlich, IIRC.

Ok, ich meinte nur iOS Geräte. Bei Computern sieht es anders aus, das stimmt.
 

radioenrique

Hildesheimer Goldrenette
Registriert
30.12.15
Beiträge
685
hallo, hänge mich hier mal an.
möchte auf Willhaben (in Österreich) ein MBP 13, 2018, 256GB 8GB Ram, Touchbar, noch inOVP um 1000€ kaufen. Laut Anbieter gibt's keine Rechnung, aber da es noch nie in Betrieb war soll die Garantie mit dem Erstbertieb für 1 Jahr starten. So weit, so gut. Aber braucht Apple im Falle des Falles nicht eine Rechnung, dass Kaufdatum ist ja doch schon über 2 Jahre alt?
Habe noch nie ein gebrauchtes Apple-Gerät gekauft, daher keinerlei Erfahrung.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
Registriert
03.05.10
Beiträge
21.481
Laut Anbieter gibt's keine Rechnung, aber da es noch nie in Betrieb war soll die Garantie mit dem Erstbertieb für 1 Jahr starten.
davon habe ich noch nie gehört; ich gehe davon aus, dass das nicht stimmt.
Außerdem bezieht sich die Garantie des Herstellers auf Neugeräte - und Du schreibst von einem Gebrauchtgerät.
Ja, was denn nun? :)

Ist das nicht nicht noch ein Gerät mit dieser Tastatur?
 
  • Like
Reaktionen: YoshuaThree

radioenrique

Hildesheimer Goldrenette
Registriert
30.12.15
Beiträge
685
Nun, laut Angaben des Verkäufers ist das MBP 2018 gekauft, aber noch nie(?) in Betrieb gewesen. Somit ist es praktisch neu, aber Garantie?
Mir geht‘s auch nicht grundsätzlich darum, ob dieses MBP noch Garantie hat. Ich hinterfrage aber die Angaben des Verkäufers. Ich habe das MBP schon gesehen, es scheint tatsächlich unbenützt zu sein.
Die Seriennummer-Abfrage brachte „Kein Kaufdatum hinterlegt“.
Wohl nicht bei Apple direkt gekauft.
1000€ für ein MBP 13, 256GB, 4 TB-Ports und Touchbar ist doch ein guter Preis. Oder nicht.
Und ist das diese unsägliche Tastaur, von der ich schon gelesen habe?
 

Xmas24

Boskop
Registriert
26.08.17
Beiträge
211
Normal erkennt Apple die erste Inbetriebnahme eines Gerätes daran, wenn es mit dem Internet verbunden ist und anfängt sich mit den Apple/iCloud Servern zu verbinden. Meist wird dies als Startdatum für den Zeitraum genommen, in dem Support besteht - dann muss man oft auch keine Rechnung vorlegen.
Ist das Gerät allerdings schon älter, wird ein Kaufnachweis mit Datum verlangt...

Was den Preis betrifft: Die 2020er 13“ MBP Einsteiger-Modelle, mit dem neuen (alten) Keyboard gibt es mit Edu Konditionen bei versch. Händlern auch schon ab ca 1.180€...
 
  • Like
Reaktionen: dg2rbf

mainzer999

Lane's Prinz Albert
Registriert
24.08.09
Beiträge
4.894
Fragwürdig ist auch, warum kauft man ein solches Gerät und lässt es dann 2 Jahre liegen bzw. Nimmt es nicht in Betrieb?
ich würde da aus dem Bauch raus sagen, Finger weg.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
Registriert
03.05.10
Beiträge
21.481
Normal erkennt Apple die erste Inbetriebnahme eines Gerätes daran, wenn es mit dem Internet verbunden ist und anfängt sich mit den Apple/iCloud Servern zu verbinden. Meist wird dies als Startdatum für den Zeitraum genommen, in dem Support besteht - dann muss man oft auch keine Rechnung vorlegen.
nein, man muss IMHO das Gerät registrieren.
Und dass man keine Rechnung vorlegen muss stimmt in der Pauschalität nicht.

Ist das Gerät allerdings schon älter, wird ein Kaufnachweis mit Datum verlangt...
auch das ist nicht richtig - es kommt einfach drauf an
 
  • Like
Reaktionen: dg2rbf

Xmas24

Boskop
Registriert
26.08.17
Beiträge
211
nein, man muss IMHO das Gerät registrieren.
Und dass man keine Rechnung vorlegen muss stimmt in der Pauschalität nicht.
...
auch das ist nicht richtig - es kommt einfach drauf an
Bitte meinen Post vor der Kritik genau lesen, genau das was Du bemängelst habe ich geschrieben.
 

radioenrique

Hildesheimer Goldrenette
Registriert
30.12.15
Beiträge
685
Ich hab's nicht gekauft. Habe woanders ein gleichwertiges MBP um 920€ bekommen, da passt alles. Bin zufrieden.
Ist mein erstes MBP, hatte bisher"nur" iMacs.
 
  • Like
Reaktionen: YoshuaThree