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Hi,
Stellen wir uns mal folgendes vor:
Ein Junge von 17 Jahren nimmt im Internet an einem Gewinnspiel für einen BMW teil. In den AGBs steht, man darf erst ab 18 teilnehmen, also trägt er ein verfrühtes Geburtsdatum ein. Und er macht ein Häkchen bei "AGB gelesen und akzeptiert".
Nach etwa einer Woche ruft eine Frau an und teilt mit: "Sie sind bis jetzt unter die letzten 120 gekommen." Ausserdem lässt sie sich nochmal das Geburtsdatum bestätigen.
Was kann dem Jungen rechtlich passieren?
Gruß
Cologne
Stellen wir uns mal folgendes vor:
Ein Junge von 17 Jahren nimmt im Internet an einem Gewinnspiel für einen BMW teil. In den AGBs steht, man darf erst ab 18 teilnehmen, also trägt er ein verfrühtes Geburtsdatum ein. Und er macht ein Häkchen bei "AGB gelesen und akzeptiert".
Nach etwa einer Woche ruft eine Frau an und teilt mit: "Sie sind bis jetzt unter die letzten 120 gekommen." Ausserdem lässt sie sich nochmal das Geburtsdatum bestätigen.
Was kann dem Jungen rechtlich passieren?
Gruß
Cologne