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Fragen an einen Rechtsanwalt...

Cologne_Muc

Schöner von Nordhausen
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Hi,

Stellen wir uns mal folgendes vor:

Ein Junge von 17 Jahren nimmt im Internet an einem Gewinnspiel für einen BMW teil. In den AGBs steht, man darf erst ab 18 teilnehmen, also trägt er ein verfrühtes Geburtsdatum ein. Und er macht ein Häkchen bei "AGB gelesen und akzeptiert".

Nach etwa einer Woche ruft eine Frau an und teilt mit: "Sie sind bis jetzt unter die letzten 120 gekommen." Ausserdem lässt sie sich nochmal das Geburtsdatum bestätigen.

Was kann dem Jungen rechtlich passieren?

Gruß
Cologne
 

Appleboy

Neuer Berner Rosenapfel
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Hallo,

ich bin zwar kein Rechtsanwalt, könnte mir aber diese Situation vorstellen:

Da du aber noch nicht 18 bist, demnach noch nicht voll geschäftsfähig, wirst du das Auto, falls du gewinnst nicht bekommen.

Viele Grüße

Timo
 

Kang00

Zwiebelapfel
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Ich könnte mir vorstellen, dass wenn du das Ding weiter durchziehst, man dich wegen Betruges belangen kann...
 

MacApple

Schöner von Bath
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Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber auf jeden Fall wird im Gewinnfall das richtige Geburtsdatum herauskommen und dann hat der Junge den Gewinn auch gleich wieder verloren. Ob weitere Konsequenzen drohen, wie z.B. eine Anzeige wegen Urkundenfälschung, weiß ich nicht.

MacApple
 

Silver111

Reinette Coulon
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Ein Junge und paar cm weiter links steht "Alter: 17". Kannst du auch gleich sagen, dass du es bist.

Also das Auto wirst du sicherlich nicht bekommen und ob du rechtlich belangt werden kannst, würde ich ja in einem dafür vorgesehen Forum nachfragen. Google hilft und nachdenken auch.
( Aufs Gewinnspiel bezogen )
 

mische

Transparent von Croncels
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Hi,
" Ausserdem lässt sie sich nochmal das Geburtsdatum bestätigen."

Hat der Junge denn bei der Bestätigung der Angaben wieder das verfrühte Geburtsdatum angegeben?

Ich denke du wirst, solltest du das Auto gewinnen wahrscheinlich eh leer ausgehen...
Steht denn was in den AGB's zu dem Thema, abgesehen davon, dass eine Teilnahme erst ab 18 Jahren rechtmäßig wäre ?

Viele Grüße
mische
 

Schwupz

Weißer Winterglockenapfel
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Ihr solltet nicht auf den Threadersteller schliessen ;) Würdet zwar alles passen, aber er schrieb nicht, dass er es war ;)

Desweiteren hat derjenige gegen die Teilnahmebedingungen verstossen und wird das Auto wohl kaum gewinnen können. Ich denke mehr passiert dann nicht. Da derjenige aber so oder so nicht gewinnen kann, sollte er sich mit der Gesellschaft, welche das Auto verlost, in Verbindung setzen - evtl. in Verbindung mit einem Volljährigem (am besten Erziehungsberechtigtem) und irgendeine Geschichte auftischen (so das letzten endes der Erziehungsberechtigte den Platz des Minderjährigen einnimmt).

Chris
 

ma.buso

Châtaigne du Léman
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Es ist das gleiche wie bei Lotto oder im Casino: Unter 18 nicht mitmachen dürfen. Wer sich reinschmuggelt, gewinnt nix wenn er/sie gewinnt.

Das nächste mal Papa mitmachen lassen.
 

Isa

Gast
Sämtliche eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen beiderseitig sind nichtig. Belangt werden kannst er jedoch nicht. Allerdings hast du auch keine Chance, zu gewinnen.
 

.holger

Borowitzky
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Was dem Jungen passieren kann? Er schließt ein ABO einer Zeitschrift ab und gut ist. Also ob schonmal jemand irgendwo gewonnen hätte, wo man in den angeblich letzten 120 Mitspielern ist.....
 
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Isa

Gast
Da geht es aber nur um den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der war ja bekanntlich vorher ;)
 

AdiS

Cox Orange
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es verhält sich wie folgt: da das Geschäft, das der bedingt Geschäftsfähige getätigt hat ja lediglich rechtlich vorteilhaft für den Jungen ist, bedarf es der Genehmigung der Eltern bzw. des rechtlichen Vormundes.
 

landplage

Admin
AT Administration
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Schön wärs

es verhält sich wie folgt: da das Geschäft, das der bedingt Geschäftsfähige getätigt hat ja lediglich rechtlich vorteilhaft für den Jungen ist, bedarf es der Genehmigung der Eltern bzw. des rechtlichen Vormundes.
Das ist die günstige Variante. o_O Im realen Leben hat der Junge nebenbei ein Zeitschriften-Abo mit zweijähriger Kündigungsfrist und Bezahltung im voraus für zwei Jahresgebühren (in Höhe jenseits der 100 €) abgeschlossen und demnächst ein Inkassobüro auf dem Hals.
Erfahrungen einer Mutter, deren ebenfalls nicht volljährige Tochter einen Mini gewinnen wollte. :-c
Gegen die Mutter hatte das Inkassobüro allerdings keine Chance. :p

Ich würde empfehlen, die ganze Sache schnellstens den Eltern zu beichten und noch schneller die AGB tatsächlich gründlich zu lesen.
 

debunix

Prinzenapfel
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Auch der Gewinn eines Autos ist nicht nur rechtlich vorteilhaft, da sich hieraus Abgaben für KFZ-Steuer, Versicherung etc. ergeben.
Bei 17-jährigen dürfte dies jedoch anders gesehen werden, da sie hinreichend verständig sind.
Dennoch keine Chance auf Gewinn, da Verstoß gegen AGB.
Ganz zu schweigen von irgendwelchen komischen Abos, die einem immer untergejubelt werden.
Also lernt für's Leben und denkt mal nach. Und bitte keine konkreten Fragen zu Rechtsstreitigkeiten stellen, da sich fast jeder, der antwortet auf Glatteis begibt und es auch rechtlich sehr heikel ist.
 

Cologne_Muc

Schöner von Nordhausen
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In der Tat habe ich nie gesagt, ich sei der Junge.

Der Junge will nicht wissen, ob er das Auto gewinnen kann, das ist ihm nämlich egal, der Junge will nur wissen, ob bald eine Vorladung im Briefkasten liegt (ums mal etwas drastisch auszudrücken)

Die AGBs hat er wieder gefunden: AGBs

Nach §8 wären die Konsequenzen für den Jungen lediglich eine Disqualifikation, richtig?
 

debunix

Prinzenapfel
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13.01.05
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Aus welchem Grund?
Dafür sollte man schon eine Straftat begangen haben. Dies ist hier nicht der Fall!
 

hbex

Martini
Registriert
22.11.06
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650
... wenn bei der Preisübergabe keiner meinen Personalausweis sehen will, dann ist der BMW mein ;)
 

t3ddy

Gast
Du bist der junge, du gewinnst sowieso nicht weil das verarsche ist, selbst wenn du gewonnen haettest würdest du es nicht kriegen UND du könntest noch richtig Stress kriegen wenn man das wollte.

Gruß T3d