- Registriert
- 06.06.07
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Hallo,
ich weiß nicht ob der Thread hier hin gehört, aber das Unterforum erschien mir noch am passensten...
Ich überlege derzeit mir mit ein paar Freunden eine iWork '09 Familienlizenz zuzulegen. Generell schreibt Apple aber bei Familienlizenzen den passus rein, dass sich die Rechner im selben Haushalt befinden müssen - was bei uns nicht der Fall wäre.
Deshalb beschäftigt mich die Frage, ob die von Apple für Familienlizenzen festgesetzten Lizenzbedingungen so gültig sind. Denn was Softwarehersteller in die Bedingungen reinschreiben, und wie die Rechtslage aussieht sind ja generell immer 2 Paar Schuhe. (Siehe Beispielsweise OEM-Lizenzen...)
Urteile zu dem Sachverhalt wird es wohl kaum geben, aber hat wer von euch trotzdem ein paar Anhaltspunkte? Die Rechtssprechung bei sowas ist ja generell eher verbraucherfreundlich und an sich würde ich nach Erschöpfungsgrundsatz im UrhG annehmen, dass die Bestimmungsgewalt des Herstellers über die an mich verkauften Lizenzen erlischt und ich diese deshalb installieren oder weiterverkaufen darf wo und an wen immer ich will.
Ich bitte darum die Diskussion hier möglichst sachlich zu halten, es geht mir nur um die Rechtslage und nicht um eine Diskussion über Moral.
Vielen dank schonmal
ich weiß nicht ob der Thread hier hin gehört, aber das Unterforum erschien mir noch am passensten...
Ich überlege derzeit mir mit ein paar Freunden eine iWork '09 Familienlizenz zuzulegen. Generell schreibt Apple aber bei Familienlizenzen den passus rein, dass sich die Rechner im selben Haushalt befinden müssen - was bei uns nicht der Fall wäre.
Deshalb beschäftigt mich die Frage, ob die von Apple für Familienlizenzen festgesetzten Lizenzbedingungen so gültig sind. Denn was Softwarehersteller in die Bedingungen reinschreiben, und wie die Rechtslage aussieht sind ja generell immer 2 Paar Schuhe. (Siehe Beispielsweise OEM-Lizenzen...)
Urteile zu dem Sachverhalt wird es wohl kaum geben, aber hat wer von euch trotzdem ein paar Anhaltspunkte? Die Rechtssprechung bei sowas ist ja generell eher verbraucherfreundlich und an sich würde ich nach Erschöpfungsgrundsatz im UrhG annehmen, dass die Bestimmungsgewalt des Herstellers über die an mich verkauften Lizenzen erlischt und ich diese deshalb installieren oder weiterverkaufen darf wo und an wen immer ich will.
Ich bitte darum die Diskussion hier möglichst sachlich zu halten, es geht mir nur um die Rechtslage und nicht um eine Diskussion über Moral.
Vielen dank schonmal