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Michael Reimann

Geschäftsführung
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Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es ja darum, dass Apple den Musikstreaming-Diensten untersagte, im App Store auf ihre günstigeren Abo-Konditionen gegenüber den In-App-Abopreisen hinzuweisen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das denn wirklich zwingend sein muss. Wie ist denn das zum Beispiel bei Amazon? Darf da ein Anbieter auf der Amazon-Plattform darauf hinweisen, dass er die Ware im eigenen Store eigentlich günstiger verkauft?

Sagen wir so: Durch diese Praxis „zwingt“ Apple den Streamingdienst die Konditionen von Apple zu akzeptieren. Er muss 30% abgeben. Würde er Zahlung außerhalb des Stores akzeptieren, könnte er es billiger anbieten. Kann er auch aber er kann im Store halt nicht drauf hinweisen. Und da der Store übermächtig groß ist, ist es praktisch so, als wäre die Info, dass es billiger geht nicht vorhanden. Weil niemand (allgemein gesprochen) auf die Idee käme, außerhalb des Stores nach günstigen Preisen zu suchen.

Ist ein bisschen mit Google zu vergleichen. Wenn du nicht im Google Index bist, bist du praktisch nicht vorhanden.
 

doc_holleday

Roter Herbstkalvill
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Wie macht Amazon das denn z.B. bei Spotify auf Amazon-Geräten?

Behält Amazon da auch Teile der Abozahlungen ein? Kann man die Spotifiy-App nur über einen Amazon App-Store auf die Amazon-Hardware bekommen? Darf man im Amazon App-Store als Anbieter wie Spotifiy darauf hinweisen, dass man das Abo auch (günstiger) an anderer Stelle abschließen kann und es dann trotzdem auf der Amazon-Hardware nutzbar ist?

Ich hab wirklich keine Ahnung, wie das z.B. bei den Echos etc. aussieht. Deshalb frage ich so doof... :eek:
 

dtp

Prinzessin Louise
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Ist ein bisschen mit Google zu vergleichen. Wenn du nicht im Google Index bist, bist du praktisch nicht vorhanden.

Ein ähnliches Geschäftsgebaren sehe ich auch bei Reiseportalen wie z.B. booking.com. Kann aber auch sein, dass das dort doch noch etwas anders ist.
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es ja darum, dass Apple den Musikstreaming-Diensten untersagte, im App Store auf ihre günstigeren Abo-Konditionen gegenüber den In-App-Abopreisen hinzuweisen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das denn wirklich zwingend sein muss. Wie ist denn das zum Beispiel bei Amazon? Darf da ein Anbieter auf der Amazon-Plattform darauf hinweisen, dass er die Ware im eigenen Store eigentlich günstiger verkauft?
Zum einen ist das eher selten der Fall, zum anderen weisen mich Händler auf Amazon natürlich auch in ihrer Kommunikation auf ihre eigenen Shops hin, wo es dann "mehr Auswahl", "Sonderangebote" usw. gäbe. Apple verbietet ja aber sogar, dass du die Anwender während ihrer kostenlosen Testphase auf die Abomöglichkeiten auf der Webseite per eMail hinweist. Zumindest war das mal der Fall.
 
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jensche

Korbinians Apfel
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saw

Sondergleichen von Welford Park
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Wie macht Amazon das denn z.B. bei Spotify auf Amazon-Geräten?
Auf dem Fire kann man einfach in der app auf das entsprechende Abo klicken, wird auf die Webseite geleitet und kann da abschließen.
IMG_5890.JPG

In der app auf dem iPhone kann man nix machen, weder Preise sehen, geschweige gleich zur Webseite gehen.
IMG_81D935F23536-1.jpeg
Für mich als Nutzer, ist es halt sehr viel besser, wie es amazon macht.

Apple behindert mich als Nutzer aktiv, um sich selber die Taschen voll zu machen.
Spotify macht seit Jahren keine wirklichen Gewinne, wird dabei kritisiert, nicht genug an die Künstler auszuschütten.
Wenn die nun aber 30% vom Umsatz, an Apple abführen sollen und Apple aktiv auch maximale Hürden dazu aufstellt,
die Nutzer unnötig einschränkt dafür, dann wird Apple von einigen noch fast bemitleidet?

Klar hat Apple mit seinen Geräten einiges an Hartware im Angebot um Spotify nutzen zu können,
aber was wäre denn ein Apple Gerät ohne die apps der Entwickler und Anbieter?

Beim iPhone scheint es einigen schwer zu fallen, es zu verstehen,
darum mal ein anderes Beispiel aus dem Apple Universum.
Wer würde eine AppleTV kaufen, wenn da kein Disney, Netflix, primeVideo etc für angeboten würde?
Apple hat sich in dem Schreiben zum Urteil in der EU hingestellt,
als wenn es Spotify ohne Apple und den Appstore garnicht geben würde,
ich behaupte mal ähnlich, ohne die apps all der Entwickler und Anbieter,
würde es das iPhone heute so nicht geben.
 

Michael Reimann

Geschäftsführung
AT Administration
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Ein ähnliches Geschäftsgebaren sehe ich auch bei Reiseportalen wie z.B. booking.com. Kann aber auch sein, dass das dort doch noch etwas anders ist.
Ich glaube bei Reise- und Hotel-Anbietern ist es komplex. Und immerhin hat man die Wahl der Plattform. Im Zweifel kann man auch direkt beim Hotel buchen und es gibt keinen übermächtigen Hotelkatalog. Obwohl Booking schon in die Richtung geht.
 

saw

Sondergleichen von Welford Park
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die EU braucht Geld für Krieg.
Dafür nutzen wir ja schon das Geld das wir mit der Zwangsimpfung verdient haben,
das Geld der Strafen brauchen wir seit Jahren um Futter für die Reptiloiden einzukaufen.
Zuerst dachten wir, mit den 4 Milliarden von Google würden wir einige Zeit auskommen, aber dann waren die 4 Containerschiffe im Sturm von der Erdscheibe gerutscht und von den Klingonen geklaut worden und wir mussten das ganze Futter außerhalb des sale neu kaufen :(
 

Verlon

Wöbers Rambur
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Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es ja darum, dass Apple den Musikstreaming-Diensten untersagte, im App Store auf ihre günstigeren Abo-Konditionen gegenüber den In-App-Abopreisen hinzuweisen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das denn wirklich zwingend sein muss. Wie ist denn das zum Beispiel bei Amazon? Darf da ein Anbieter auf der Amazon-Plattform darauf hinweisen, dass er die Ware im eigenen Store eigentlich günstiger verkauft?

Das ist meiner Meinung nach nicht relevant, weil Amazon in dem Bereich keine marktbeherrschende Stellung hat. Apple aber eben schon. Und das ist der entscheidende Punkt. Eine marktbeherrschende Stellung verhindert Wettbewerb und wenn Apple diese dann nutzt, um in anderen Marktbereichen einen Vorteil zu erlangen, verhindert dies auch dort einen fairen Wettbewerb. Und das soll verhindert werden.

Ein ähnliches Geschäftsgebaren sehe ich auch bei Reiseportalen wie z.B. booking.com. Kann aber auch sein, dass das dort doch noch etwas anders ist.

Bei Booking.com gab es übrigens auch mal ein interessanter Urteil. Booking.com hat es den Hotels untersagt, auf der eigenen Webseite die Zimmer günstiger anzubieten als auf booking.com. Auch das wurde gerichtlich verboten, weil es den wettbewerb behindert und gegen das Kartellrecht verstößt.
 
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AndaleR

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Bei Booking.com gab es übrigens auch mal ein interessanter Urteil. Booking.com hat es den Hotels untersagt, auf der eigenen Webseite die Zimmer günstiger anzubieten als auf booking.com. Auch das wurde gerichtlich verboten, weil es den wettbewerb behindert und gegen das Kartellrecht verstößt.
Ist das nicht auch bei Amazon so? Zumindest hatte ich das mal gehört - dass Anbieter bei Amazon die Produkte außerhalb nicht günstiger anbieten dürfen.

Aber das wäre ja ähnlich - und somit auch nicht erlaubt.
 

Verlon

Wöbers Rambur
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Ist das nicht auch bei Amazon so? Zumindest hatte ich das mal gehört - dass Anbieter bei Amazon die Produkte außerhalb nicht günstiger anbieten dürfen.

glaube nicht, ich habe öfters Angebote im Amazon Marketplace gesehen, die es dann bei eBay oder im eigenen Shop günstiger gab.