• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Martin Wendel

Redakteur & Moderator
AT Administration
AT Moderation
AT Redaktion
Registriert
06.04.08
Beiträge
45.136
gericht-urteil-wp_flickr1-700x420.jpg


Martin Wendel
Am Mittwoch Vormittag kam es im Verfahren zwischen Apple und der EU-Kommission zu einem Paukenschlag. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg annulliert die von der EU-Kommission verhängte Steuernachzahlung gegen den Konzern. 2016 stellte die Europäische Kommission fest, dass Apple in Irland, von wo aus Apple sein Europa-Geschäft betreibt, unerlaubte Steuervergünstigungen erhalten habe. Die Konsequenz: Satte 13 Milliarden Euro sollte Apple nachzahlen.
EU-Kommission verliert gegen Apple


Die Richter des EU-Gerichts sind nun zum Schluss gekommen, dass die Kommission fälschlicherweise davon ausgegangen sei, dass Apple unerlaubte Steuervergünstigungen erhalten habe. Apple selbst hat stets beteuert, sich an die Steuergesetze gehalten zu haben - ohne zu erwähnen, dass diese allerdings so manche Schlupflöcher für Steuervermeidungsstrategien bieten. Unterstützung erhielt Apple von Irland, das sich ebenfalls an die Seite des Konzerns stellte.
Berufung möglich


In einer ersten Stellungnahme gegenüber Bloomberg begrüßt Apple die Entscheidung. In der Angelegenheit sei es nicht darum gegangen, wie viele Steuern sie zahlen, sondern wo sie diese zahlen müssen, so Apple. Ob die EU-Kommission weiter gegen das Urteil vorgehen wird und die Sache somit in nächster Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof landet, ist momentan nicht bekannt. Die 13 Milliarden Euro hat Apple übrigens bereits 2018 zur Gänze bezahlt, die Summe wird bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung treuhändisch verwaltet.

Bild von Joe Gratz (flickr), bestimmte Rechte vorbehalten

Via Der Standard

Den Artikel im Magazin lesen.
 

NorbertM

Hochzeitsapfel
Registriert
03.01.15
Beiträge
9.384
Auch Frau Vestager muss sich an die geltenden Gesetze halten und kann sie nicht nachträglich umdefinieren.
 
  • Like
Reaktionen: Mitglied 233949

leton53

Thurgauer Weinapfel
Registriert
03.07.08
Beiträge
1.019
Da wird in Irland wohl die eine Hand die andere waschen, oder die Hand die füttert, wird nicht gebissen ... Die Korruption ist inzwischen synonym zur Globalisierung (die eine erfüllt der anderen Zweck) und wir können nur noch zähneknirschend zuschauen, wie die Lobbies, deren Klimawandel und die Pandemie unseren Planeten zerstören; ich will ja nicht eifern, aber das Ganze hat inzwischen ein apokalyptisches Gschmäckle, wie die Badenser sagen ...
 
  • Like
Reaktionen: SORAR

NorbertM

Hochzeitsapfel
Registriert
03.01.15
Beiträge
9.384
Es ging darum, ob die Gewinne in Irland oder in den USA zu versteuern sind und Apple hat sie im Einklang mit der Gesetzgebung in den USA versteuert.
 

hillepille

Melrose
Registriert
19.07.09
Beiträge
2.508
An welcher Stelle in dem Artikel kamen denn Korruption, Klima und Pandemie vor.
 
  • Like
Reaktionen: paul.mbp

saw

Sondergleichen von Welford Park
Registriert
31.08.07
Beiträge
9.943
Es ging darum, ob die Gewinne in Irland oder in den USA zu versteuern sind und Apple hat sie im Einklang mit der Gesetzgebung in den USA versteuert.
Ich glaube, das EuG hat eher über den Einklang mit der europäischen Gesetzgebung zu entscheiden, die amerikanische ist da eher irrelevant.
Na ja, warten wir ab was der EuGH sagt ^^
Prinzipiell bin ich da bei Frau Vestager und ihrer Ansicht.
Bevor jetzt wieder das "Argument" kommt, deutsche Firmen würden ihre Gewinne auch nur in Deutschland und nicht in den USA versteuern,
einfach mal die Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums zur US Steuerreform lesen und schauen welche positiven Effekte diese z.B. für Daimler oder BMW hatten, und dann mal erklären wie deutsche Firmen, die angeblich in den USA keine Steuern zahlen würden, Milliarden sparen konnten dadurch ;)
 
  • Like
Reaktionen: dg2rbf

Ijon Tichy

Clairgeau
Registriert
21.11.06
Beiträge
3.693
Mir bleibt ein Rätsel, wie Menschen vor Genugtuung zergehen, wenn Multimilliarden-Dollar-Konzerne ihre Steuern nicht zahlen müssen. Da bleibt mir kaum mehr als Abscheu.

Ob große Konzerne subventioniert werden müssen oder nicht, da kann man sicher geteilter Meinung sein. Es geht aber nicht, dass man erst Zusagen macht, und dann Jahre später auf die Idee kommt, dass man das eigentlich doch nicht so haben will. Und dann versucht alles wieder rückgängig zu machen.

Wenn die Besteuerung nicht in Ordnung ist, ok, dann kann man das für die Zukunft ändern. Da bin ich dann auch dabei.
 

saw

Sondergleichen von Welford Park
Registriert
31.08.07
Beiträge
9.943
Es geht aber nicht, dass man erst Zusagen macht, und dann Jahre später auf die Idee kommt, dass man das eigentlich doch nicht so haben will.
Na ja, die "Zusagen" hat ja Irland gemacht, beanstandet werden diese jedoch von der EU Kommission, die es als unzulässige Beihilfe durch Irland ansieht.
Gaaaanz grob gesagt, muss man ja sehen,
die Steuern die Irland zu wenig erhalten hätte, wurden durch höhere EU Zuschüsse für Irland quersubventioniert durch die restlichen Staaten der EU.
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
Registriert
17.10.16
Beiträge
8.005
Na ist doch der eindeutige Auftrag, die Gesetzgebung anzupassen, dass Staaten wie Luxemburg oder Irland keinen Dumpingwettbewerb starten können.

Und dafür, dass Apple ja angeblich Steuern in den USA zahlt... kommt da erstaunlich wenig an in Städten, Counties, States, usw. Haben da ja auch so ihre liebe Not mit aus dem Ruder gelaufenen Steuervermeidungsgesetzen, von Milliardären für Milliardäre geschrieben und von ach so sozialverantwortlichen Unternehmen natürlich entsprechend ausgenutzt.
 
  • Like
Reaktionen: dimo1

SomeUser

Ingol
Registriert
09.02.11
Beiträge
2.084
Moin!

Na ist doch der eindeutige Auftrag, die Gesetzgebung anzupassen, dass Staaten wie Luxemburg oder Irland keinen Dumpingwettbewerb starten können.

Und jetzt kannst du dir die Frage stellen, warum die Gesetzgebung der Länder das tun sollte? Die EU hat dort nämlich schlicht keine Regelungskompetenz, diese kann nur in den Bereichen Regelungen erlassen, in denen sie dazu von den Mitgliedsstaaten ermächtigt wurde - Steuergesetzgebung für die Besteuerung von Wirtschaftssubjekten gehört da nicht zu. Daher ist der Angriffspunkt ja im Moment auch nicht im Steuerrecht zu finden, sondern im Beihilfenrecht.

Jetzt kannst du dir also die Frage stellen, warum Irland, aber auch viele andere Länder - übrigens EINSCHLIESSLICH Deutschland - ihre Regelungskompetenzen hier abtreten sollten und sich damit die Möglichkeit zur eigenen Regelung/Steuerung im eigenen Interesse nehmen sollte.

Kurzum: Die EU kann dort keine Regelungen erlassen. Die Mitgliedsstaaten werden hingegen kaum ihre Kompetenzen an die EU abgeben. Damit ist dein Einwurf hinfällig.
Moin!

Gaaaanz grob gesagt, muss man ja sehen,
die Steuern die Irland zu wenig erhalten hätte, wurden durch höhere EU Zuschüsse für Irland quersubventioniert durch die restlichen Staaten der EU.

Wie kommst du eigentlich auf das dünne Brett? Es ist ja nicht so, als würde hier ein Länderfinanzausgleich gegeben sein und niederige Steuereinnahmen durch höhere Subventionen ausgeglichen werden. Das ganze passt schon daher nicht. Irland ist zudem NettoZAHLER.
Moin!

Mir bleibt ein Rätsel, wie Menschen vor Genugtuung zergehen, wenn Multimilliarden-Dollar-Konzerne ihre Steuern nicht zahlen müssen. Da bleibt mir kaum mehr als Abscheu.

Man sollte das differenziert betrachten: Ich kann die gegenwärtigen steuerlichen Regelungen, insbesondere für international agierende Unternehmensgruppen, durchaus kritisieren und mangelhaft erachten. Gleichzeitig kann ich mich aber hinsichtlich dieses Urteils zufrieden zeigen, da es die staatliche Souveränität der Mietgliedstaaten schützt und nicht Willkür die Tür öffnet. Für mich ist der Erhalt rechtsstaatlicher Grundsätze ehrlich gesagt deutlich wichtiger, als die - durchaus ärgerliche - Situation, einem Großkonzern ein paar Mrd. Euro "hinterher zu werfen".
 
Zuletzt bearbeitet:

saw

Sondergleichen von Welford Park
Registriert
31.08.07
Beiträge
9.943
Wie kommst du eigentlich auf das dünne Brett? Es ist ja nicht so, als würde hier ein Länderfinanzausgleich gegeben sein und niederige Steuereinnahmen durch höhere Subventionen ausgeglichen werden. Das ganze passt schon daher nicht. Irland ist zudem NettoZAHLER.
Moin!
So viel Text und keinerlei Textverständnis :D
Warum gibt es denn Nettozahler und Netto-Empfänger?
Das ist ein........ tata..... Finanzausgleich, nennt sich Umverteilung von Finanzmitteln.
Je höher die (Steuer)Einnahmen eines Staates sind, um so leistungsfähiger, um so eher wird er Nettozahler, um so höher sein Anteil.

Damit ist dein Einwurf hinfällig.
Dann sag dass denen:
 

SomeUser

Ingol
Registriert
09.02.11
Beiträge
2.084
Moin!

So viel Text und keinerlei Textverständnis :D
Warum gibt es denn Nettozahler und Netto-Empfänger?
Das ist ein........ tata..... Finanzausgleich, nennt sich Umverteilung von Finanzmitteln.
Je höher die (Steuer)Einnahmen eines Staates sind, um so leistungsfähiger, um so eher wird er Nettozahler, um so höher sein Anteil.

Nein, stimmt so nicht. Es geht nämlich nicht darum defizitäre Haushalte pauschal auszugleichen, sondern um Ungleichheiten in der Leistungsstärke zu bekämpfen. Dazu kommen gewollte strukturelle Ausgleiche, wie z.B. in Bezug auf die Landwirtschaft. Das ist etwas vollkommen anderes, als das von dir oben dargestellte "die Steuern die Irland zu wenig erhalten hätte, wurden durch höhere EU Zuschüsse für Irland quersubventioniert durch die restlichen Staaten der EU." Eben jenen unterstellten Automatismus gibt es nicht, womit die Aussage ins Leere geht.
Oder mal an einem Beispiel dargestellt: Auch das leistungsstärkste Land könnte Nettoempfänger sein, wenn es z.B. nur noch EU-Subventionen für Solartechnik geben würde und alle anderen Länder hier keinen Bedarf mehr hätten (um es mal sehr überspitzt darzustellen, aber die Systematik ist damit klar). Das hat aber nichts mit der Frage zu tun, ob das Land nun mehr oder weniger Steuereinnahmen hat - und schon gar nicht, dass diese ausgeglichen werden.



Was soll ich denen dazu sagen? Das widerspricht nicht meinem Beitrag, sondern ist Kern dessen was ich geschrieben habe. Zudem hier gerade wieder ein Problem auftritt: Es wird - ohne Kontext und ohne systematisches Verständnis - einfach wild ein Artikel oder Paragraph aus einem Gesetz oder einer sonstigen Rechtsordnung zitiert bzw. darauf verwiesen. Dabei wird vollkommen außer Acht gelassen, dass eine einzelne Regelung (in Form eines Art./Paragraphen) aber nun mal nicht für sich alleine steht, sondern in bestimmten Kontext zu würdigen ist: Nämlich aus dem Kontext des Gesetzes selbst, aus dem Kontext der ergänzenden Rechtssetzung die hier eine Rolle spielt, im Kontext der Normenhierachie usw.
Art. 116 AEUV stellt zwar einen der zentral(st)en Regelungen in der Gemeinschaft dar, führt aber nun mal nicht dazu, dass die EU über ihren Regelungsbereich hinaus irgendwelche gesetzgeberischen Kompetenzen hätte. Das ist der Grund ...
a) warum die EU nunmal im Bereich der Steuergesetzgebung für z.B. Unternehmen nichts direkt (durch Gesetzgebungsakte) unternimmt.
b) der gegenwärtige Streit sich um (ggf. gg. EU-Recht verstoßende) Beihilfen dreht.
Da ist zudem auch nicht die Frage beantwortet, warum ein Mitgliedsstaat nun auf seine Regelungskompetenz verzichten sollte. Eine Bestrebung seitens der EU basierend auf Art. 116 AEUV wäre hier kein Argument - zumindest nicht für die Länder.

Und jetzt noch mal zurück dazu, warum ich es nicht mag, wenn einfach wild Paragraphen unsystematisch zitiert werden, weil sie gerade so in Google gefunden wurden: Man muss doch einfach nur mal ein wenig "nach links und rechts gucken" - und da findet sich dann der Art. 113 AEUV. Wonach es heißt: "Der Rat erlässt gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses einstimmig die Bestimmungen zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern, die Verbrauchsabgaben und sonstige indirekte Steuern, soweit diese Harmonisierung für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen notwendig ist."
Die Aufzählung ist abschließend. Sie dient (auch) als Begrenzung der Regelungskompetenzen der EU. Der Wunsch die Gesetzgebung also dahingehend zu ändern, dass bestimmte Länder keinen steuerlichen Dumpingwettbewerb betreiben dürfen, widerspricht deutlich den Regelungen der EU-Verträge (und zwar sowohl im primären, sekundären und tertiären EU-Rechtsbereich).

Eine solche Forderung konterkariert, sogar (im Moment) die gewollten und vertraglich ausgemachten Ziele der EU. Da geht es nämlich INSBESONDERE um die Förderung des Wettbewerbs zwischen den Ländern: Art. 101-109 AEUV (ebenso wie Prot. Nr. 27 zum Binnenmarkt und Wettbewerb; hier Klarstellung, dass ein System des fairen Wettbewerbs ein wesentlicher Bestandteil des Binnenmarkts gemäß Art. 3 (3) EUV ist).
Eine Einmischung der EU in die Steuerpolitik der Länder, basierend auf Regelungen zum Beihilferecht, würde daher den Ur-Gedanken der EU, ebenso wie die nationale Fiskalhoheit der Länder gefährden.

An der Stelle hilft es vielleicht, sich einfach mal zum Einstieg die Art. 1-17 AEUV durchzulesen - da findest du eine Menge grundsätzlicher Regelungen zur Zuständigkeit und Abgrenzung.

Ich bin übrigens an der Stelle etwas griffig, da das der Bereich ist, den ich im Jura-Studium über Jahre vertieft habe und ich habe tatsächlich auch eine Zeit lang für verschiedene EU-Institutionen gearbeitet. Ich bin sehr überzeugt von dem "Konstrukt", inkl. all seiner vielzähligen Makel und Möglichkeiten zur Verbesserung. Man liest nur gerade seit gestern natürlich wieder eine ganze Menge Unsinn zu dem Thema, der teilweise schlicht auf keine Kuhhaut mehr geht (damit ist jetzt explizit nicht dein Beitrag von oben gemeint).
 

saw

Sondergleichen von Welford Park
Registriert
31.08.07
Beiträge
9.943
Es geht nämlich nicht darum defizitäre Haushalte pauschal auszugleichen, sondern um Ungleichheiten in der Leistungsstärke zu bekämpfen.
Und Staaten senken freiwillig "ihre Leistungsfähigkeit" durch die Ermöglichung solcher Steuerkonstrukte.
Natürlich ist "das große Ganze" viel komplizierter, weshalb ich auch
Gaaaanz grob gesagt
geschrieben habe.
 

SomeUser

Ingol
Registriert
09.02.11
Beiträge
2.084
Moin!

Und Staaten senken freiwillig "ihre Leistungsfähigkeit" durch die Ermöglichung solcher Steuerkonstrukte.
Natürlich ist "das große Ganze" viel komplizierter, weshalb ich auch

geschrieben habe.

Nein, sie senken bestenfalls die Bemessungsgrundlage oder erheben einen Sachverhalt gar nicht erst zum steuerbaren Sachverhalt. Damit senken sie aber NICHT ihre Leistungsfähigkeit. Beispiel: Wir haben gerade die Mehrwertsteuer gesenkt, um die Leistungsfähigkeit zu ERHÖHEN.
Die Leistungsfähigkeit ist viel mehr, als nur die Frage, ob bzw. in welchem Umfang Steuereinnahmen generiert werden können.
 

saw

Sondergleichen von Welford Park
Registriert
31.08.07
Beiträge
9.943
Äh... würde die MwSt. Senkung nicht durch neue Schulden finanziert, würde es dann noch funktionieren? ;)
 

SomeUser

Ingol
Registriert
09.02.11
Beiträge
2.084
Moin!

Äh... würde die MwSt. Senkung nicht durch neue Schulden finanziert, würde es dann noch funktionieren? ;)

OB es in der Folge überhaupt zu Steuermindereinnahmen kommt, ist ein umstrittenes Thema. Übrigens ja auch im Bereich der Einkommensteuer. Ist ja eine alte Forderung, u.a. der der FDP, die Steuerbelastung zu senken ("Mehr netto vom Brutto"), da die Erwartung ist, dass dies den Konsum anfachen würde und dadurch sogar zu Mehreinnahmen, Sicherung von Arbeitsplätze etc. führt.
 

YungMulder

Braeburn
Registriert
15.06.20
Beiträge
43
Das Urteil des EuG führt doch einmal mehr die Notwendigkeit der Einführung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmen vor Augen. Diese "tax ruling"-Methoden sind doch nicht wirklich nachhaltig, da die Loyalität der Firmen, die aufgrund einer vergleichsweise geringen Steuerbelastung ihre Gewinne bzw. Aktivitäten in ein Niedrigsteuerland umschichten, doch sehr gering ausgeprägt ist. Aber solange solche Steueroptimierungskonstrukte legal sind, kann man keiner Firma einen Vorwurf machen.
BTW: Bisher gibt es allerdings keine empirischen Belege für die Behauptung, dass der Steuerwettbewerb im Bereich der Unternehmensbesteuerung zulasten des Sozialstaates geht.