Moin!
So viel Text und keinerlei Textverständnis

Warum gibt es denn Nettozahler und Netto-Empfänger?
Das ist ein........ tata..... Finanzausgleich, nennt sich Umverteilung von Finanzmitteln.
Je höher die (Steuer)Einnahmen eines Staates sind, um so leistungsfähiger, um so eher wird er Nettozahler, um so höher sein Anteil.
Nein, stimmt so nicht. Es geht nämlich nicht darum defizitäre Haushalte pauschal auszugleichen, sondern um Ungleichheiten in der Leistungsstärke zu bekämpfen. Dazu kommen gewollte strukturelle Ausgleiche, wie z.B. in Bezug auf die Landwirtschaft. Das ist etwas vollkommen anderes, als das von dir oben dargestellte "
die Steuern die Irland zu wenig erhalten hätte, wurden durch höhere EU Zuschüsse für Irland quersubventioniert durch die restlichen Staaten der EU." Eben jenen unterstellten Automatismus gibt es nicht, womit die Aussage ins Leere geht.
Oder mal an einem Beispiel dargestellt: Auch das leistungsstärkste Land könnte Nettoempfänger sein, wenn es z.B. nur noch EU-Subventionen für Solartechnik geben würde und alle anderen Länder hier keinen Bedarf mehr hätten (um es mal sehr überspitzt darzustellen, aber die Systematik ist damit klar). Das hat aber nichts mit der Frage zu tun, ob das Land nun mehr oder weniger Steuereinnahmen hat - und schon gar nicht, dass diese ausgeglichen werden.
Was soll ich denen dazu sagen? Das widerspricht nicht meinem Beitrag, sondern ist Kern dessen was ich geschrieben habe. Zudem hier gerade wieder ein Problem auftritt: Es wird - ohne Kontext und ohne systematisches Verständnis - einfach wild ein Artikel oder Paragraph aus einem Gesetz oder einer sonstigen Rechtsordnung zitiert bzw. darauf verwiesen. Dabei wird vollkommen außer Acht gelassen, dass eine einzelne Regelung (in Form eines Art./Paragraphen) aber nun mal nicht für sich alleine steht, sondern in bestimmten Kontext zu würdigen ist: Nämlich aus dem Kontext des Gesetzes selbst, aus dem Kontext der ergänzenden Rechtssetzung die hier eine Rolle spielt, im Kontext der Normenhierachie usw.
Art. 116 AEUV stellt zwar einen der zentral(st)en Regelungen in der Gemeinschaft dar, führt aber nun mal nicht dazu, dass die EU über ihren Regelungsbereich hinaus irgendwelche gesetzgeberischen Kompetenzen hätte. Das ist der Grund ...
a) warum die EU nunmal im Bereich der Steuergesetzgebung für z.B. Unternehmen nichts direkt (durch Gesetzgebungsakte) unternimmt.
b) der gegenwärtige Streit sich um (ggf. gg. EU-Recht verstoßende) Beihilfen dreht.
Da ist zudem auch nicht die Frage beantwortet, warum ein Mitgliedsstaat nun auf seine Regelungskompetenz verzichten sollte. Eine Bestrebung seitens der EU basierend auf Art. 116 AEUV wäre hier kein Argument - zumindest nicht für die Länder.
Und jetzt noch mal zurück dazu, warum ich es nicht mag, wenn einfach wild Paragraphen unsystematisch zitiert werden, weil sie gerade so in Google gefunden wurden: Man muss doch einfach nur mal ein wenig "nach links und rechts gucken" - und da findet sich dann der Art. 113 AEUV. Wonach es heißt: "
Der Rat erlässt gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses einstimmig die Bestimmungen zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern, die Verbrauchsabgaben und sonstige indirekte Steuern, soweit diese Harmonisierung für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen notwendig ist."
Die Aufzählung ist abschließend. Sie dient (auch) als Begrenzung der Regelungskompetenzen der EU. Der Wunsch die Gesetzgebung also dahingehend zu ändern, dass bestimmte Länder keinen steuerlichen Dumpingwettbewerb betreiben dürfen, widerspricht deutlich den Regelungen der EU-Verträge (und zwar sowohl im primären, sekundären und tertiären EU-Rechtsbereich).
Eine solche Forderung konterkariert, sogar (im Moment) die gewollten und vertraglich ausgemachten Ziele der EU. Da geht es nämlich INSBESONDERE um die Förderung des Wettbewerbs zwischen den Ländern: Art. 101-109 AEUV (ebenso wie Prot. Nr. 27 zum Binnenmarkt und Wettbewerb; hier Klarstellung, dass ein System des fairen Wettbewerbs ein wesentlicher Bestandteil des Binnenmarkts gemäß Art. 3 (3) EUV ist).
Eine Einmischung der EU in die Steuerpolitik der Länder, basierend auf Regelungen zum Beihilferecht, würde daher den Ur-Gedanken der EU, ebenso wie die nationale Fiskalhoheit der Länder gefährden.
An der Stelle hilft es vielleicht, sich einfach mal zum Einstieg die Art. 1-17 AEUV durchzulesen - da findest du eine Menge grundsätzlicher Regelungen zur Zuständigkeit und Abgrenzung.
Ich bin übrigens an der Stelle etwas griffig, da das der Bereich ist, den ich im Jura-Studium über Jahre vertieft habe und ich habe tatsächlich auch eine Zeit lang für verschiedene EU-Institutionen gearbeitet. Ich bin sehr überzeugt von dem "Konstrukt", inkl. all seiner vielzähligen Makel und Möglichkeiten zur Verbesserung. Man liest nur gerade seit gestern natürlich wieder eine ganze Menge Unsinn zu dem Thema, der teilweise schlicht auf keine Kuhhaut mehr geht (damit ist jetzt explizit nicht dein Beitrag von oben gemeint).