- Registriert
- 09.11.12
- Beiträge
- 9.237
Den Satachi hab ich auch, ist toll. Schön dass Du das als Trostpflaster bekommst.
Ich glaub' so einen Satz liest man für ein class compliant Dock nur in einem Apple ForumDieser Adapter ist natürlich auch für andere Apple-Produkte freigegeben (siehe Kompatibilitätsliste).
Same hier. Wobei ich den Neo eher als "mal-schnell-mitnehmen"-MacBook nutze...@Schibidi Kenne ich zu gut, trotz Macbook Pro M4 habe ich mir ...den Neo bestellt.
...kannst Du mir freundlicher weise erklären, was Du damit zum Ausdruck bringen willst? Ich würde das sehr gerne verstehen. - Danke!Ich glaub' so einen Satz liest man für ein class compliant Dock nur in einem Apple Forum
Aber eine faire Geste von Apple!
Im Chat klärt sich alles mit dem Support. Meine Schule (ich als Lehrer) war auch nicht zu finden. Nachweis von der Schule nachreichen und es geht alles seinen Gang@Papa_Baer Schüler bzw. Gymnasiasten sind nur ausgeschlossen, wenn die Schule nicht bei Unidays hinterlegt ist.
Und ja, die 8 GB RAM sind im Bildungswesen (sogar auf einem Kolleg mit kreativer Ausrichtung) vollkommen ausreichend.
.Sollte reichen, wenn er aktuell ist.Also wenn die Schule zu finden ist, dann reicht ein Scan vom Schülerausweis? Oder braucht man noch mehr von der Schule?
Und das Alter des Schülers stimmt… siehe Post #52Sollte reichen, wenn er aktuell ist.
Das ist relativ egal, da man bspw. auch eine Abendschule besuchen kann und seinen Abschluss nachmachen kann. Oder man steckt mit Mitte 40 nochmal in einer erneuten Ausbildung.Und das Alter des Schülers stimmt… siehe Post #52

Witzbold, es geht ja eher um das Alter unter 18Das ist relativ egal, da man bspw. auch eine Abendschule besuchen kann und seinen Abschluss nachmachen kann. Oder man steckt mit Mitte 40 nochmal in einer erneuten Ausbildung.![]()
Dachte, geht um das Alter nach oben :-D. Ja, sollte auch passen.Witzbold, es geht ja eher um das Alter unter 18
Suzan schrieb:Und an alle, die ein Neo haben und nutzen: wie gefällt es euch denn so im Alltag?
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.