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[4] Erpressung mit iPhone 4 Daten

mehlwurm

Granny Smith
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Hi
ich könnte echt Hilfe gebrauchen! Aufgrund der Tatsache das ich nun ein iPhone 4S geleistet habe, habe ich mein iPhone 4 verkauft. Soweit so gut. Nun schien der Käufer nicht zufrieden zu sein und beschwerte sich bei mir. Aber anstatt nun zu sagen, er schickt es zurück oder irgend was, hat er scheinbar Zeit sich die mühe gemacht, um meine Löschung / Formartierung des iPhones rückgängig zu machen und mich nun mit diesen Daten zu erpressen!
Scheinbar hat er Zugriff auf ein paar alte Fotos, Kontakte und Emails. Er will nun zb meine Freundin anrufen oder meinen Vermieter anrufen und irgend welche Geschichten erzählen - also klingt für mich nach Verleumdung.

Nach ersten Recherchen per Google kam ich recht schnell auf §202a StGB. Meiner Meinung ist das mehr als strafbar. Jetzt weis ich aber nicht so recht weiter. Es sind Digitale Daten das heisst einfach kopierbar, also ein einfach gib mir das Gerät zurück gibt es dort nicht mehr.

Was soll bzw sollte ich tun? Ich habe Name und Adresse der Person, sollte ich damit zur Polizei und Anzeige erstatten? Er war sogar so dumm und hat mir per eMail gedroht, also hab ich es auch noch schriftlich. Trotzdem bekomme ich Bauchschmerzen, wenn Leute in meinem Privatleben Rumschnüffeln.

Fazit, selbst zweimalige Löschung hilft nichts - ich werde nie mehr ein Handy oder Laptop privat verkaufen! Weiterhin frage ich mich echt, was solchen Menschen durch den Kopf geht.

Entschuldigt aber ich hoffe jemand kann mir helfen - danke
 

Martin Wendel

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Bist du dir denn sicher, dass er die Daten wirklich hat und nicht nur blufft?
 
Zuletzt bearbeitet:

martin81

Rheinischer Bohnapfel
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Ich würde mir auch einen Beweis schicken lassen und damit dann direkt zur Polizei oder zum Anwalt gehen.

Prinzipiell ist die Sache aber schon interessant. Wie hast du die Daten vom iPhone gelöscht? Wenn man sie löscht, könnte der Käufer nicht per iTunes einfach eine Wiederherstellung machen?
Mich würd daher auch interessieren, wie man seine Daten vom iPhone komplett und vor allem unwiederbringlich löschen kann.
 

XSkater

Horneburger Pfannkuchenapfel
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Je nachdem, ob wahr oder unwahre Geschichten, siehe §§ 186, 187 StGB. § 202 StGB ist bereits gegeben, allerdings könnte man auch an § 202a StGB denken. Da müsste man dann aber prüfen, ob eine Formatierung als Sicherung im rechtlichen Sinne gilt. § 253 StGB ist auch recht interessant.
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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Da solltest du gar nicht lange Fackeln. Einfach Anzeige erstatten (Polizei oder Staatsanwaltschaft) und zum Anwalt gehen und rechtliche Schritte einleiten. Dass man da überhaupt fragen muss wundert mich leicht.

Edit: und die Ausführungen zu den verschiedenen Straftatbeständen sind an dieser Stelle auch eher überflüssig.

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XSkater

Horneburger Pfannkuchenapfel
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die Ausführungen zu den verschiedenen Straftatbeständen sind an dieser Stelle auch eher überflüssig.

Schon möglich, da der TE aber bereits einen genannt hat, dachte ich, hätte er sich wohl darüber informiert und ihn würde es auch interessieren.
 

danousek

Tydemans Early Worcester
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Ich finde es halt nur etwas schwammig, wenn man, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen alle möglichen §§ aufzählt.
Nur meine 0,2 € :)


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Snooze1988

Prinzenapfel
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Ich glaube dein Anwalt ist der beste Ratgeber. Ich würde da nicht lange warten. Egal ob er Daten hat oder nicht es ist eine Bedrohung (Erpressung). Druck dir alle E-Mails von Beginn des Verkaufs des iPhones bis hin zu letzten E-Mail mit dem Käufer aus und ab damit zu einem Anwalt. Meiner Meinung nach gilt das wiederherstellen der Daten als nicht illegal aber daraus Vorteile gegenüber des Eigentümers zu gewinnen ist illegal.
 

XSkater

Horneburger Pfannkuchenapfel
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SR66

Bismarckapfel
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Schon derbe was sich solche Vollpfosten gerade zur Weihnachtszeit einfallen lassen. :p:-$

Aber wirklich: Kein Zögern, druck die Emails bzw alles, was der dir geschickt hat, aus und zusammen mit dem Sachverhalt ab zur Polizei! Dem würd ichs zeigen!
 

Eric Draven

Osnabrücker Reinette
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Ich würde ASAP meine wichtigsten Bekannten informieren, dass da einer eine Erpressung versucht (um vorzugreifen, dass er sich dort meldet und einen Sch**** erzählt). Also quasi Flucht nach vorn.

Und dann direkt zur Polizei oder noch besser einem Anwalt, zusammen mit dem Mailverkehr.

Das ganze in kürzestem Zeitraum. Da müsste ich nicht nachdenken. Da würd ich nichtmal überlegen, mich erpressen zu lassen....
 

karolherbst

Danziger Kant
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Ja, das informieren von Bekannten wird sicher ganz lustig.

"Ach ja, Sie sind der Erpresser, der sich bei mir melden wollte? Dann erzählen Sie mir mal Geschichten, die ich noch nicht weiß!" :D
 

Cohni

Ananas Reinette
Unvergessen
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Klare Sache. Ab zur Polizei! Die endgültige rechtliche Wertung erfolgt ohnehin durch die Staatsanwaltschaft. Eines kann ich aber aus eigener Erfahrung bestätigen. Selbst wenn er nur blufft und gar keine Daten hat, spielt dies für eine mögliche strafrechtliche Relevanz keine Rolle.

Beispiel: Ein cleverer Mitbürger verkauft eine Tüte Feinzucker im Glauben weiter, es wäre Koks. Mit seiner kriminellen Absicht wird das an sich harmlose Handelsgut inkriminiert und der Herr macht sich strafbar.

Okay, das Beispiel passt nicht ganz. Aber es soll zeigen, dass die Absicht des Täters hier im Vordergrund steht und nicht das, was er für die Tat in die Hand nimmt.

Klare Sache, es "riecht" nach Straftat und bei so etwas würde ich in meinem Fall sofort darauf reagieren.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Ich finde die Sache mit der Wiederherstellung der Daten ja sehr spannend... Wie hattest du das Gerät denn gelöscht?
 

Ellmor

Kaiser Wilhelm
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Gar nicht lange fackeln direkt zur Polizei gehen!Am besten heute noch!
Und ihm das auch mitteilen dass du Anzeige gegen ihn erstattet hast.
Dann wird dem sicherlich erstmal du Düse gehen.

Und lass dich auf keinen Fall auf irgendeinen Kompromiss oder ähnliches ein falls er das Gerät auf einmal doch zurück geben möchte.
Solche Leute lernen höchstens was daraus wenn sie mal einen Schuss vor den Bug bekommen.
 

below

Purpurroter Cousinot
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08.10.06
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Geh zur Polizei. Heute. Ob der andere Blufft oder nicht ist unerheblich: "Der Versuch ist Strafbar"

Alex
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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25.12.07
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8.088
Wie lange es wohl noch dauert, bis jemand "unerlaubte Rechtsberatung" ins Spiel bringt?

Zum Thema: Auf zum Anwalt, Sachverhalt schildern und dann weiter sehen. Erstberatung ist kostenfrei.
 

karolherbst

Danziger Kant
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boah, Gokoana, dein Bild! (Sry für OT, aber ich glaube der TE hat Hilfe genug und darum erlaube ich mir diesen kleinen Ausrutscher).

Und ja, ich bin auch gespannt auf den Ausgang dieser Geschichte.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
Registriert
25.12.07
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8.088
Natürlich hat er Hilfe genug!

Ich wollte nur meine kleine Spitze mit dem Märchen der „unerlaubten Rechtsberatung“ anbringen, das hier immer wieder gern erzählt wird und weil sich ganz sicher auch daran jemand wegen „Off Topic“ reiben wird, musste ich den Tipp zum Thema des Threads reinschieben.

Alles klar?