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Eigene Firma/GmbH gründen?

Condomi

Pomme Etrangle
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Zuzüglich der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts

Zitat von Condomi
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber du dürftest dann afaik nicht mehr bei deinen Eltern in der Krankenkasse mitversichert sein, sondern musst dich selbst versichern.

Ja und das kommt auch hinzu.

Und ich kann Dir sagen das KV + RV 500.-€ Minimum im Monat verlangen.
 

Wunderkind

Rhode Island Greening
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Ich weiß das, jedoch gibt es einige Unternehmen die sich darauf spezialisiert haben. Man muss nichtmal mehr persönlich nach UK und dort den Vertrag unterzeichnen. Kann man alles gemütlich von Deutschland aus regeln. Kostet zwar, aber weitaus günstiger als die Stammeinlage von 25 000 Euro bei der GmbH.

Daher ja die UG (haftungsbeschränkt).
 

DubiDuh

Zwiebelapfel
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Daher ja die UG (haftungsbeschränkt).

Korrekt.

Abgesehen davon ist der Zug "Webdesign / Internetseite auf einge Faust ohne große Vorkenntnisse bauen und als Produkt verkaufen" für eine Person alleine eh abgefahren. Ich mache das seit 9 Jahren auch. Allerdings nur für Nachbarn, Freunde und Bekannte. Es gibt zu viele, die das machen wollen. Wenn man es machen will muss man es GUT machen... Und das kannst du ZEITLICH nicht mit 15...

Ich würde sagen, dass diese Diskussion ins nichts führt. Es haben hier zu viele Leute halbwissen und ne strikte eigene Meinung. Daher mein Apell an dich: Mach es, aber überleg es dir sehr gut, plane ALLES, telefoniere rum, regel die Rechtslage und erst wenn du keine Fragen mehr hast, melde dein Gewerbe an. ODER: Lass es einfach bleiben, erspare dir Stress, gehe brav zur Schule, lerne was ordentliches und später darfste dann experimentieren.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Nach der Anmeldung eines Gewerbes ist man übrigens Kaufmann im rechtlichen Sinne und muss auf ziemlich viele Dinge aufpassen.

Ein 14-tägiges Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen ist zum Beispiel nicht gegeben, wenn man als Kaufmann die Sachen bestellt.
 

proteus

Langelandapfel
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Eine Ltd. ist die einfachste Möglichkeit, im United Kingdom ein Unternehmen zu gründen. Es gibt in Deutschland, die den Secretary stellen, also eine juristische Person. Sie unterhalten ein Büro, in welchem auch die gegründeten Firmen ansässig sind. Da es in England keine Meldepflicht gibt, ist der Wohnsitz des Directors völlig egal.
Aber, ich stelle bei Kunden in Deutschland immer wieder fest, daß die Limited immer noch etwas skeptisch beäugt wird. "Warum haben Sie denn keine GmbH?" "Weil es in England keine GmbH gibt" "Warum haben Sie nicht was anderes gemacht?" "Eine Limited ist vergleichbar einer GmbH" bla bla.
Allerdings muss eine Limited mit Geschäftstätigkeit in Deutschland genauso im Handelsregister eingetragen werden wie eine GmbH. Das dauert unter Umständen, vorher ist man nicht geschäftsfähig. Außerdem ist man bilanzpflichtig, also doppelte Buchführung, Voranmeldungen etc. Und das bei einer Finanzbehörde die, im Gegensatz zu anderen Ländern, jedem Steuerpflichtigen grundsätzlich zunächst einmal Betrug unterstellt.
Ist also nichts für einen 15 jährigen Berufsanfänger.
Die UG hat die selben Probleme : Alle Pflichten, wenig Rechte, zumal das Kapital für eine vollwertige GmbH binnen der ersten 36 Monate aus dem Umsatz angespart werden muss.
Bleibt die Personengesellschaft. Selbst wenn du eine Firma angemeldet bekommst, bist du nicht geschäftsfähig. Aller Verträge die du abschließt sind nicht rechtskräftig. Heisst, du lieferst, Kunde zahlt nicht. Anspruch nicht einklagbar. Keine Versicherung wird für dich eine Betriebshaftplicht abschließen. Wer haftet bei Reklamationen?
Und wer macht mit einem 15jährigen Geschäfte ? Sicherlich keine Firmen, die dann voll in der Haftung hängen.

Ach so, das Vormundschaftsgericht hat damit gar nichts zu tun, die können bescheinigen was Sie wollen, nach geltendem Recht sind diese Verträge trotzdem ungültig.

Du wirst wahrscheinlich schon an der Eröffnung eines Firmenkontos scheitern. Ist zwar blöd, aber in Deutschland ist das halt so, der Amtschimmel wiehert laut und vernehmlich.
 

proteus

Langelandapfel
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Selbst wenn das Vormundschaftsgericht die Geschäftsfähigkeit mit Zustimmung der Eltern bescheinigt, sind die sich daraus ergebenden Verträge im Fall einer Klage nicht rechtskräftig.
In den AGB der meisten Banken steht ausdrücklich die Volljährigkeit zur Eröffnung eines Geschäftskontos, die Gründung einer GmbH mittels Notarvertrag ist nicht möglich.

Und keine Firma, zumindest keine von Verstand, würde mit einem Kind zusammenarbeiten. Zumal, aber das ist meine Meinung, die Umsetzungen als Webdesigner des Threaderstellers doch recht altersangemessen wirken, um es mal vorsichtig zu sagen. Ob das den Geschmack von Vertriebsleitern trifft, bezweifel ich stark.
 

Condomi

Pomme Etrangle
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...
Ich würde sagen, dass diese Diskussion ins nichts führt. Es haben hier zu viele Leute halbwissen und ne strikte eigene Meinung. Daher mein Apell an dich: Mach es, aber überleg es dir sehr gut, plane ALLES, telefoniere rum, regel die Rechtslage und erst wenn du keine Fragen mehr hast, melde dein Gewerbe an. ODER: Lass es einfach bleiben, erspare dir Stress, gehe brav zur Schule, lerne was ordentliches und später darfste dann experimentieren.

Hmm naja, ich weiß nicht ob du mich meintest.
Ich bin selbständig mit Betriebswirtschaftlicher Ausbildung, meine Frau ist seit 4 Jahren selbständig mit Ich-AG, sprich da sitzt schon ein bisschen fundiertes Wissen hinten dran.
Biegr ist afaik auch in einem gehobenen Posten mit wirtschaftlicher Verantwortung.
 

s23

Seidenapfel
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Selbst wenn das Vormundschaftsgericht die Geschäftsfähigkeit mit Zustimmung der Eltern bescheinigt, sind die sich daraus ergebenden Verträge im Fall einer Klage nicht rechtskräftig.

Die Verträge, die gerade in diesem Erwerbsgeschäft abgeschlossen werden sind rechtskräftig. Das hat mit einer Klage nichts zu tun. Ob allerdings eine andere Firma mit dem Mündel dann Verträge abschließt ist davon unabhängig und unterliegt der Privatautonomie der jeweiligen Partei.
 

proteus

Langelandapfel
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Und ich habe die Erfahrung gemacht, daß die wirtschaftliche Realität erheblich vom geschriebenen Gesetz abweicht und vieles von dem, was theoretisch gelehrt wird in der Praxis völlig untauglich ist. Die Tochter eines Kollegen ist nach abgeschlossenem Jurastudium zeitweise bei uns tätig, die Verträge, die sie aufsetzt sind formaluristisch bestimmt toll. Die würde nur kein Klient unterschreiben und sie gehen am Markt stringent vorbei.
Ach so, Inhaber zweier Limiteds, Unternehmensberater, seit 12 Jahren in GB wohnend, 2% Kunden in Deutschland.
 

proteus

Langelandapfel
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Ein Mündel kann nicht Geschäftsführer einer GmbH werden, allenfalls Gesellschafter.
 

Condomi

Pomme Etrangle
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Und ich habe die Erfahrung gemacht, daß die wirtschaftliche Realität erheblich vom geschriebenen Gesetz abweicht und vieles von dem, was theoretisch gelehrt wird in der Praxis völlig untauglich ist. Die Tochter eines Kollegen ist nach abgeschlossenem Jurastudium zeitweise bei uns tätig, die Verträge, die sie aufsetzt sind formaluristisch bestimmt toll. Die würde nur kein Klient unterschreiben und sie gehen am Markt stringent vorbei.
Ach so, Inhaber zweier Limiteds, Unternehmensberater, seit 12 Jahren in GB wohnend, 2% Kunden in Deutschland.

Das hängt aber auch viel von den Klienten ab. Setz mal einen Vertrag auf, bei dem du in Vorleistung trittst und bei dem der Kunde einen Abbuchungsauftrag unterschreiben soll.
Das die Bank ihm erzählt, du würdest sein Konto leer räumen ist nur eine Sache.
Das es zur Sicherheit des Unternehmens notwendig ist, interessiert den Kunden nicht,
auch wenn er bis zur Bezahlung das Gekaufte längst verbraucht hat.
 

DubiDuh

Zwiebelapfel
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Hmm naja, ich weiß nicht ob du mich meintest.
Ich bin selbständig mit Betriebswirtschaftlicher Ausbildung, meine Frau ist seit 4 Jahren selbständig mit Ich-AG, sprich da sitzt schon ein bisschen fundiertes Wissen hinten dran.
Biegr ist afaik auch in einem gehobenen Posten mit wirtschaftlicher Verantwortung.

Nene, ist ja auch nicht pauschal gemeint, aber es gibt trotzdem zu viele, die hier Halbwissen reinwerfen... Und das bei einer so heiklen Sache. Aber glückwunsch zur Selbstständigkeit :) Find ich gut, wenn es klappt. Weiterhin viel Erfolg!
 

DaFeeT

Oberösterreichischer Brünerling
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Ich habe mir jetzt mal den ganzen Thread durchgelesen und möchte auch mal etwas dazu sagen.
Also ich finde es auch gut, dass du dir auch Gedanken um die Zukunft machst, denn das mache ich auch (bin auch 15). Ich denke aber eher an Schule, danach Studium (wahrscheinlich Informatik ö.ä.). Danach werde ich mich bei erfahrenen Firmen bewerben und mir erst mal etwas aufbauen. Irgendwann könnte man ja an die Selbstständigkeit denken.
Aber mit 15 schon eine "Firma" gründen? Also der Zeitaufwand wäre mir viel zu groß. Ich nehme mir zwar außerhalb der Schulzeit nicht wirklich Zeit für die Schule (heißt nicht ich bin schlecht, ich habe gute Noten, und muss halt nicht sonderlich lernen), doch trotzdem würde so eine "Firma" doch sehr viel Zeit kosten, denke ich. Also ich verbringe meine Freizeit lieber mit Spaß haben, Party machen, Sport und anderem. Und ich denke sowas macht jeder 15-Jährige.
Ich beschäftige mich zwar schon mit meiner Zukunft, aber finde es etwas verfrüht, ohne eigene Erfahrung in der Berufswelt schon eine eigene "Firma" zu gründen.

Ich habe mir auch mal deine Seiten angeschaut und finde sie verbesserungswürdig. Ich würde es nicht besser hinbekommen, aber ich glaube kaum, dass da viele Leute Geld für bezahlen würden. Arbeite dich noch mehr in die Materie ein, und steige dann in die Firma deiner Eltern mit ein. Da sammelst du sicherlich Erfahrung und kannst später eine eigene Firma gründen, oder irgendwann die Firma deiner Eltern übernehmen. Dann hast du auch nicht den ganzen Stress mit Anmeldung, Buchhaltung, der Tatsache, dass du noch nicht voll geschäftsfähig bist usw. und so fort.

Trotzdem wünsche ich dir bei deinem Vorhaben viel Erfolg! Aber überstürze nichts!
 

holder10

Macoun
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121
Da möchte ich gleich mal meine Frage mit unterbringen:

Ich bin noch nicht volljährig, und möchte mit 2 anderen (einer volljährig) eine Art Webshop für Webdesigns machen. Wir haben da alle schon Erfahrung und haben schon so ein paar Sachen verkauft, und teilen uns das dann eben auf: Einer macht die Designs, der andere programmiert sie etc.
Nun soll also der Designer und der Programmierer des Designs jeweils 50% bekommen, der Gewinn wird also pro verkauftem Design (die Designs werdem merhmals verkauft) aufgeteilt.

Ich bin mir nun nicht sicher, was ich oder wir dafür brauchen. Brauch jeder dafür ein Gewerbe? Oder wie würde man sowas am Besten anlegen?

Zusätzlich möchten wir auchnoch die Erstellung exklusiver Designs anbieten.

Und bitte auch bei mir keine Kommentare bzgl. Alter in Verbindung mit dem Vorhaben, ich weiß schon einigermaßen was ich da vorhabe ;)
 

lowpixel

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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Da möchte ich gleich mal meine Frage mit unterbringen:

Ich bin noch nicht volljährig, und möchte mit 2 anderen (einer volljährig) eine Art Webshop für Webdesigns machen. Wir haben da alle schon Erfahrung und haben schon so ein paar Sachen verkauft, und teilen uns das dann eben auf: Einer macht die Designs, der andere programmiert sie etc.
Nun soll also der Designer und der Programmierer des Designs jeweils 50% bekommen, der Gewinn wird also pro verkauftem Design (die Designs werdem merhmals verkauft) aufgeteilt.

Ich bin mir nun nicht sicher, was ich oder wir dafür brauchen. Brauch jeder dafür ein Gewerbe? Oder wie würde man sowas am Besten anlegen?

Zusätzlich möchten wir auchnoch die Erstellung exklusiver Designs anbieten.

Und bitte auch bei mir keine Kommentare bzgl. Alter in Verbindung mit dem Vorhaben, ich weiß schon einigermaßen was ich da vorhabe ;)

Da ich einen nahen Verwandten im Amt sitzen habe ich damals immer gehört : "Du Verdienst regelmäßig Geld, also meld es an."
Ob man das Grundsätzlich muss oder sich auf gewisse Maxima /Monat/Jahr berufen möchte von denen man oft was im Internet liest ...
Ich würde dir raten sowas nicht unbedingt im Internet nachzufragen sondern einfach bei entsprechenden Behörden anzufragen.
 

gomez

Ontario
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denn...

...versuch ich es auch mal in diesem Fred:)

Bin in der Erwachsenenbildung tätig, also Vollzeit und sozialversicherungspflichtig. Nebenher möchte ich Im kleinen Stil Diplomarbeiten Korrektur lesen und Bekannte in deren Agentur bei der Textoptimierung von Werbemitteln unterstützen. Für beides liegen bereits Anfragen vor.

Reicht dann der Gewerbeschein, um das legal nebenbei zu machen? Wieviel darf ich in meinem Gewerbe verdienen, ohne steuerliche Nachteile zu bekommen?

Danke schon mal