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Ebay Betrug

t3ddy

Gast
Moin!

Vor einigen Tagen habe ich bei eBay mein neues Handy (LG Chocolat) ersteigert und zwar als "NEU".
Gestern kam es dann auch endlich an. Da ich gestern viel zu tun hatte habe ich es nur mal kurz angemacht gehabt und mich nicht weiter damit beschaeftigt. Heute dann habe ich mich dem guten Stueck dann mal genauer gewidmet und musste festellten, dass

1. zwar feine aber gut sichtbare Kratzer auf dem Display sind
2. Kruemel in den Ritzen haengen
3. ein Bluetooth Name eingegeben war, der dem ebay Namen doch sehr aehnelt

Kurz gesagt: Das Geraet ist zwar noch nicht sehr alt, jedoch NICHT NEU! Es wurde auch nicht "mal kurz aus der Packung genommen um zu gucken, ob alles dabei ist."

Frage ist nun, was ich tun soll.
Soll ich sie bei eBay melden?
Soll ich versuchen einen Preisnachlass zu kriegen?
Oder soll ich ihnen direkt ein paar Anwaelte auf den Hals hetzten (mein Favourite)
Wie stehen meine Chancen ...

Danke euch
Gruß Max
 

supermario

Gast
ein preisnachlass ist wohl das einzige, was du eventuell bekommen kannst...
leider hängen die "dollen" preise bei ebay unmittelbar mit den produkten zusammen.
was heißt: es ist nicht alles neu nur weils dran steht!
ansonsten bin ich auch für deine favorisierte variante... weil ich gern wüsste ob sich dass lohnt (oder ob's da bei ebay paragraphen zum verstecken gibt).
 

bezierkurve

Halberstädter Jungfernapfel
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12.06.05
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Den Verkäufer hast du schon um Stellungnahme gebeten?
 

andi*h

Gast
hello,

schreib ihn zuerst mal an, würde ich sagen (nach preisnachlass oder rücknahme fragen). alles weitere kannst du immernoch machen...

lg, andi
 

supermario

Gast
ich habe übrigens auch das gleiche problem gehabt und hätte einen geringfügigen preisnachlass auf eine nächste "bestellung" bekommen (als wenn man da noch mal mitbieten würde). bei mir ist es bei einer schlechten bewertung geblieben... leider habe ich selber auch eine bekommen. die hieß dann so:
Vorführware kaufen und Neue erwarten, und dann noch zum halben Preis. Nein Danke
die ware war aber als neu deklariert!
 

marcozingel

deaktivierter Benutzer
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07.12.05
Beiträge
9.960
Es gibt im Internet einen 505 seitige Stellungnahme zum

Prof. Dr. Thomas Hoeren
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
Universität Münster
Leonardo-Campus 9
D-48149 Münster
Internetrecht
Stand: Januar 2006

Mit Google dürftest du diesen finden.
Ohne Genehmigung des Autors darf dieses hier nicht eingestellt werden.

Das wird dir zu mindest eine hilfreiche Lektüre für künftige Käufe sein.
Schade das es nicht so geklappt hat,wie du es erwartet hast.

Ich habe bisher gut 200 Transaktionen über eBay abgewickelt und bisher nur 2 unbrauchbare und von der Beschreibung "stark" abweichende Produkte erhalten.;)
 
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Reaktionen: daveinitiv

Felix Rieseberg

̈Öhringer Blutstreifling
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Der erste Schritt ist immer -> nachfragen. Also wenn die gute Frau ein bisschen Moral hat, dann wird sie sich "ertappt" fühlen und kooperativ sein. Wenn nicht, kann man ja immer so einiges drohen!
 

Shuffle

Gast
Gut,
es gibt ja die Seite zur Versteigerung, die für die beiden Partner und für die, die sich die Auktion in mein eBay gebookmarkt haben, soweit ich weiß noch ein halbes Jahr abrufbar ist. Dort ist sicher - auch juristisch einwandfrei - nachvollziehbar, wie die Ware präsentiert und angeboten wird. Neu ist nicht gebraucht. "Fast neu" oder "fast wie neu" ist sehr wohl auch gebraucht. Und manchmal machen es Nuancen aus. Auch in der Formulierung.

Ich kann deswegen, auch weil ich selbst kein Jurist bin, kein Urteil abgeben, kann nur aus eigener Erfahrung sagen, dass sich eine Rechtschutzversicherung lohnt (ohne dass ich damit sagen will, ich bin der Typ "Klagemann & Söhne", "Klagen ist mein schönstes Hobby"), denn man muß sich unabhängig vom Kapitalaufwand nicht mehr alles gefallen lassen und kann das anwaltlich klären lassen, was dem eigenen Rechtsempfinden ans Bein pinkelt ... ;)

Ich meine mich erinnern zu können auf Heise gelesen zu haben, dass eine Dame erfolgreich gegen ein Unternehmen geklagt habe, eine negative und unzutreffende Bewertung bei eBay löschen zu lassen. Auch das gibt es.

Grundsätzlich würde ich zunächst immer den Dialog mit dem Verkäufer suchen. Und sicher würde ich vorher auch nochmal mit der AdvoCard wedeln, bevor ich die Verhandlungen als gescheitert ansehen und zum Anwalt rennen würde. Aber wenn der Verkäufer sich querstellt und uneinsichtig ist, "Wer nicht hören will muß fühlen!"

Was jetzt das Handy hier anbetrifft, ich weiß nicht, gut vielleicht war es nicht mehr ganz neu, gut vielleicht hat der Bursche dadurch 20€ mehr rausgeschlagen (ich weiß nicht, wo bei dem Handy der preisliche Unterschied zwischen "nur kurz gebraucht" und wirklich "neu" liegt), aber es ist die Frage, ob sich der Aufwand lohnt, Kratzer kommen durch Gebrauch eh in das Handy und wenn das Handy mal 1, 2, 3 Jahre auf dem Buckel hat, ist es eh weit entfernt davon, neu auszusehen ... Also ist die Frage, ob man mit feinen, aber sichtbaren Kratzern nicht wird leben können, weil sie wären eh gekommen oder ob man aus Prinzip und weil man sowas mit sich nicht machen lassen will sich die Kante gibt und dem Typ per Anwalt die Levitten liest?

Ich weiß es nicht.
Gruß
Shuffle
 
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cws

Pomme d'or
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Versuch doch bevor du ihm und ja auch dir Mühe und Ärger machst ersteinmal herauszufinden, was es ist das dich wirklich stört.

Ist es der Zustand des Produktes, ist es in seinem Gebrauch gemindert? Sind da "Schäden", die dich wirklich stören? Gibt es ein Problem bei der Nutzung?

Kann es sein, dass der Vorbesitzer es wirklich nur einmal ausgepackt und ausprobiert hat? Das wäre doch eigentlich immer noch "neu".

Sind es wirklich Sachmängel über die du dich ärgerst?

Wie ich mich kenne würde ich mich eher darüber ärgern, dass ich das Gefühl hätte, dass mich einer reingelgt hat, dass ich in eine Falle getappt bin, es wäre viel verletzte Eitelkeit dabei, es wäre wohl eher mein Stolz verletzt.

Wenn es dir so geht wie mir, dann schreibe eine "neutrale Bewertung" etwa "Artikel nicht wie angegeben _neu_ aber technisch ok" Das ist sachlich richtig, dennoch wird jeder andere es so lesen, wie du es meinst, und eher als negativ werten.
 

cws

Pomme d'or
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3.103
LittleRedRiding schrieb:
§116 bgb scheingeschäft
§ 116 BGB schrieb:
Geheimer Vorbehalt
Eine Willenserklärung ist nicht deshalb nichtig, weil sich der Erklärende insgeheim vorbehält, das Erklärte nicht zu wollen. Die Erklärung ist nichtig, wenn sie einem anderen gegenüber abzugeben ist und dieser den Vorbehalt kennt.
Da fehlt es mir jetzt am Verständnis?
Nein ich glaube nicht, dass es auch nur einen Schatten von Sinn hat hier eine juristische Auseinandersetzung zu führen.
_Hier_ damit meine ich AT ebenso, wie die streitige Sache.
 
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Reaktionen: schwatz33

t3ddy

Gast
erstmal, warum mich es stoert:
ich kaufe eletronikgeraete nur neu, wiel ich es nicht haben kann, wenn da schon andere vor mir dran rumgefuhrwerkt haben, die weniger ahnung haben.
waere es jetzt nur mal angeschaltet worden waere das ok. auch wenn es 2 wochen oder so schon gelaufen waere waere das ok. jedoch hat das ding kratzer und kruemel haengen in den ritzen. meine handys sehen auch nach nem halben jahr noch wie neu aus (ohne diese kratzer und den schmutz weil ich sie mit schutzfolien und ner tasche nutze).
es aergert mich einfach wenn ich darauf gucke und die einzigen kratzer die da sind und da sein werden von meinem vorgaenger sind, der eigentlich garnicht existieren sollte (da "neu").
dazu kommt, dass ich diese tricksereien ueberhaupt nicht abkann. haette er gesagt, es war 2 wochen in gebrauch, dann haette ich es garnicht erst ersteigert. ich habe mich darauf verlassen, was oben in dem kasten stand ("neu") und was unten in der beschreibung beteuert wurde ("nur kurz rausgeholt um zu gucken ob alles da ist").
so geht es einfach nicht. entweder ich kriege einen richtig ordentlichen preisnachlass oder anwaelte meines vaters kriegen wieder was zu tun. einfach zurueckschicken und geld zurueck kommt fuer mich nicht in frage. der wird es genauso nochmal versuchen!

natuerlich habe ich auch schon ne ebay message rausgschickt. aber bisher keine antwort. als es noch ums geschaeft ginge hatte ich immer gleich eine antwort!
 

edward

Jerseymac
Registriert
12.05.06
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450
Wenn der Artikel als neu angeboten wird und geschrieben steht, es wurde nur zum ansehen und kurzem testen ausgepackt, dann würde ich auch von der Richtigkeit ausgehen. Anhand der Kratzer und Krümel kann man jedoch sehr gut erkennen, dass die beschreibung in diesen Punkten nicht korrekt war und diese ist nunmal entscheidend für die Kaufentscheidung von dir und jedem anderen auch gewesen. Würde zunächst mal abwarten, was der Verkäufer antwortet. Selbst wenn zunächst keine Dir vorschwebende Lösung rauskommt, würde ich es noch im Guten versuchen, d.h. ein bisschen diskutieren und freundlich bleiben. Sollte dies alles nichts helfen, dann schon den Hinweis mit dem Anwalt anbringen und falls gewünscht dann auch umsetzen.

Ich persönlich bin mit Anwälten aber immer vorsichtig, Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Ich selbst musste mal auf relativ viel Geld verzichten, weil meine Beweise nicht gerichtsfest waren, obwohl die Sache klar war. Bei Dir scheint die Lage jedoch eindeutig, da die Beschreibung ja noch online ist. Evtl. solltest Du sie ausdrucken, um sie so zu sichern.

Gruß, edward.
 
Zuletzt bearbeitet:

Macsimilian

Gast
Es gibt bei ebay die Möglichkeit, den Artikel als "nicht erhalten" zu melden.
Eine Seite weiter kann man dann angeben ob man die Ware tatsächlich gar nicht bekommen hat, oder ob er zwar geliefert wurde, aber wesentlich von der Beschreibung abweicht.
Diesen Schritt würde ich auf jeden Fall gehen, viele reagieren wenigstens, wenn sie eine "offizielle mail" von ebay bekommen.
 

Peter Maurer

Pommerscher Krummstiel
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3.077
Ich schliesse mich edward an. Ausserdem: Selbst wenn sich ein Gerichtsverfahren ueber eine Rechtsschutzversicherung abwickeln liesse, kostet Dich das ja doch wieder Zeit und Nerven. Rechne das mal per Arbeitszeit/Studenlohn in Geld um, da kommt schnell eine nette Summe rum.

Wenn Du Ehrgeiz verspuerst, die Welt vor diesem Betrueger zu warnen, dann bewundere ich Dich. Aber mich persoenlich erinnert dieser Thread daran, warum ich auch die naechsten 10 Jahre meine Finger von eBay lassen werde: Zu viele Sorgen fuer zu wenig gespartes Geld.

Und das meine ich nicht im Sinne eines "Selbst schuld!"; ich danke Dir einfach fuer die Gedaechtnisstuetze. Viel Glueck mit der Beschwerde! :)
 

edward

Jerseymac
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Bei der Beschreibung würde ich ebenfalls von einem unbenutzen Zustand ausgehen und ein mängelfreies Handy erwarten.

Allerdings hätte man vorher schon skeptisch werden können, weil die Schutzfolie abgezogen und wieder aufgetragen wurde. Daher kommen die vielen Luftblasen. Da stellt sich schon die Frage, warum jemand beim Auspacken zur Kontrolle die Schutzfolie abzieht.

Bei dem stolzen Preis würde ich auf jeden Fall nachhacken, da sollte schon ein Preisnachlass von 10-20% drin sein (rein persönliches Empfinden).

EDIT: Von wann ist denn eigentlich die Rechnung?
 

Ikenny83uk

Weisser Rosenapfel
Registriert
24.02.06
Beiträge
788
t3ddy schrieb:
erstmal, warum mich es stoert:
ich kaufe eletronikgeraete nur neu, wiel ich es nicht haben kann, wenn da schon andere vor mir dran rumgefuhrwerkt haben, die weniger ahnung haben.

Es gab auch schon hier im Forum Leute, die nagelneue Dinge verkauft haben, die schonmal getestet wurden!

Ausserdem, was soll das mit: Ich hol meines Vaters Anwälte. Das ist verschwendete Zeit und eventuell am Ende verschwendetes Geld. Stell dir mal vor, due hättest nicht son tollen und reichen Papa und dir würde dann so eine Klage ins Haus kommen, wegen einer Lapalie. Man kann bei Ebay auch mal Pech haben. Dann sollte man es so hinnehmen, wenn der Wertverlust nicht riesig ist.

Sry, aber meine Worte der Unmut mussten einfach mal sein.

gruß
 

m00gy

Gast
Abgesehen davon, dass ich den Auslöser des "Streits" nicht verstehen kann, da ich mich cws' Meinung anschließe und eine Klage bei einem kleinen Kratzer und ein paar Krümeln mal wieder zeigt, wie deutsch wir Deutschen trotz oder vielleicht gerade wegen der Abermillionen Fähnchen an unseren Autos sind, finde ich diesen Satz:
Ikenny83uk schrieb:
Stell dir mal vor, due hättest nicht son tollen und reichen Papa und dir würde dann so eine Klage ins Haus kommen, wegen einer Lapalie.
auch merkwürdig. Soll das bedeuten, wenn ich jemanden verklage, muss ich immer erst vorher mal vorsichtig nachfragen, ob derjenige finanziell in der Lage ist, einer Klage standzuhalten? Das kann ja nun auch nicht Sinn der Sache sein...
 

Ikenny83uk

Weisser Rosenapfel
Registriert
24.02.06
Beiträge
788
m00gy schrieb:
Abgesehen davon, dass ich den Auslöser des "Streits" nicht verstehen kann, da ich mich cws' Meinung anschließe und mal wieder zeigt, wie deutsch wir Deutschen trotz oder vielleicht gerade wegen der Abermillionen Fähnchen an unseren Autos sind, finde ich diesen Satz:

auch merkwürdig. Soll das bedeuten, wenn ich jemanden verklage, muss ich immer erst vorher mal vorsichtig nachfragen, ob derjenige finanziell in der Lage ist, einer Klage standzuhalten? Das kann ja nun auch nicht Sinn der Sache sein...

Nein, aber wie du selber gesagt hast:

eine Klage bei einem kleinen Kratzer und ein paar Krümeln

gruß