• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
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Joh1

Golden Noble
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Quod est demonstrandum.

Bislang ist es nicht eindeutig geklärt, ob dem deutschen Recht zufolge eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn technische Schutzmaßnahmen umgangen werden. Noch gab es keine gerichtlichen Debatten und Verhandlungen in diesem Bereich.
 

SomeUser

Ingol
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Türkei, Südamerika,…. Die üblichen YT NF und co Aboländer. Da wo das Abo billig ist und man wissentlich gegen die AGB verstößt

Jetzt muss ich mal einhaken, obwohl ich nicht von diesen "Bestellen über Drittländer" betroffen bin. Dennoch lehnst du dich mit ziemlich viel Meinung ziemlich weit aus dem Fenster.

Fangen wir mal vorne an:
1. Das steht in den AGB!
Ja, da steht in so einigen AGB verschiedenster Unternehmen ziemlich viel drin. Bedeutet das aber auch, dass das rechtswirksam ist? Nein. In AGB enthaltene Regelungen könnten z.B. gegen nicht dispositives Recht verstoßen. Und auch wenn ich das, weil ich nicht mein fachlicher Schwerpunkt ist, all zu aktiv verfolge, gibt es da - soweit ich es weiß - keine große Rechtsprechung dazu.

2. Es gibt gute Argumente, die dafür sprechen, dass es durchaus legal ist
Und zwar wenigstens innerhalb der EU. Während Unternehmen nämlichn den freien Warenverkehr, gerne natürlich auch international, für sich nutzen, um koperative und andere Vorteile im Ein- und Verkauf zu nutzen, will man das Kunden gegenüber gerne unterbinden. Nur gilt für diese natürlich der gleiche Rechtsrahmen - und damit z.B. auch die Freiheit des Warenverkehrs, der auch immaterielle Güter und Dienstleistungen mit einschließt.
Es ist also erst mal nicht ganz unwahrscheinlich, dass solche Regelungen, die den Kunden den Erwerb im Ausland untersagen, schlicht gegen EU-rechtliche Vorgaben verstoßen *könnten*.

3. Der Kunde soll mal schön zahlen, was der Hersteller *hier* dafür will
Es steht einem Unternehmen frei, seine Lieferanten frei zu wählen. Wir importieren Rohstoffe und Waren aus aller Welt, um sie hier weiter zu vergüten und zu veräußern. Es erschließt sich nicht, warum ein Verbraucher nicht ebenso seinen Lieferanten für eine beliebige Ware oder Dienstleister frei wählen können sollte - und wenn das eben die spanische Gesellschaft von Spotify oder Netflix ist.

4. Lasst und mit der Diskriminierung aufhören
Stell dir mal vor, du fliegst morgen nach Italien. Dort willst du in ein Restaurant. Der Kellner sagt dir aber: "Ne, mein Freund - du bist kein Italiener. Verzieh dich gefälligst!"
Was würdest du sagen? Du wurdest aufgrund deiner Herkunft diskriminiert - du wurdest nämlich anders, in diesem Fall schlechter, behandelt. Ich glaube kaum, dass du da als nächstes eine 5-Sterne-Google-Bewertung abgeben würdest: "Voll cool, ziehen ihr anti-italienisches Gästeprogramm voll durch! Gerne wieder!"
Den Unterschied zwischen der Diskriminierung in der Onlinewelt und dem Restaurant, welches ja auch gerne eine Zettel ins Fenster hängen kann, wirst du sicher schnell erklären können - oder? Und bitte auch, warum es kein Verstoß, gegen die Rechtsnormen der EU ist...

Man kann auch durchaus Argumente finden, die ein solches Verhalten legitmieren *könnten*. Dennoch finde ich es schon etwas, nun, "schräg", mit welch lautem Getöse du hier so urteilst und vollkommen sicher bist, dass schon so alles seine Richtigkeit hat. Steht ja in den AGB. Und da wird kein Unternehmen je was unwirksames reinschreiben...
 

Thaddäus

Golden Noble
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Stell dir mal vor, du fliegst morgen nach Italien. Dort willst du in ein Restaurant. Der Kellner sagt dir aber: "Ne, mein Freund - du bist kein Italiener. Verzieh dich gefälligst!"

Der Italiener wird dich nicht wegschicken, er wird dir aber den Kaffe auch nicht zum günstigeren Preis den du in der Türkei bezahlt hast verkaufen. Insofern hint dieser Vergleich gewaltig.
 

AndaleR

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Wie oft hatten wir die Diskussion hier im Forum schon?

@SomeUser Und dennoch dürfen die Anbieter jederzeit auch von deren Seite aus das Angebot beenden.
Andererseits: Sie behaupten, IP-basiert Account-Sharing zu bestrafen - aber im Ausland abgeschlossene Abos wären ihnen egal? Irgendwie passt das nicht.
 
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Antwuan

Leipziger Reinette
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Also könnte ich die Disney oder X app dann alternativ laden zu deren aktuellen Preisen, ohne dass sich Apple etwas abzweigt von den Abo Kosten. Doch bei seriösen Anbietern gut.
Kannst du das nicht trotzdem am Mac über den Browser ? Du loggst dich in der App ja dann sowieso nur mit deinen Zugangsdaten ein.
 

voyager

Moderator
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nämlichn den freien Warenverkehr
Wo werden da Waren bezogen? Du beziehst eine Dienstleistung

3. Der Kunde soll mal schön zahlen, was der Hersteller *hier* dafür will
Genau, du musst ja nicht abonnieren, abgesehen dass der Punkt komplett vorbei am thema ist.
Lasst und mit der Diskriminierung aufhören
hab ich nie, im gegensatz zu dir.

Und so nebnebei, bei Filmen, Tv Sendungen usw spielen auch Lizenzrechte uvm mit rein, die immer National sind. Deswegen darfst du auch nicht (legal) in Deutschland Ösi ÖR TV schauen, weil denen die entsprechenden Lizenzrechte deren Filme fehlen, wie ich auch in Österreich teile des deutschen Programms nicht schauen kann.
 
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saw

Sondergleichen von Welford Park
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9.958
Muss man halt nur wissen,
in der app darf der Anbieter nicht darauf hin weisen.

Es gibt Leute, die wissen nicht mal, dass man auf Bluesky auch mit dem browser kommt,
die dachten das ginge nur mit der app.

Das schöne ist ja,
es kann ja dann jeder halten wie er will.
So wie beim Mac, da kann man nur im Appstore laden, oder auch von alternativen Quellen.
 

O-bake

Aargauer Weinapfel
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750
[…] Appstore laden, oder auch von alternativen Quellen.
Beim Mac kann man sich Software von den Webseiten der Hersteller oder Programmierer beziehen. Alternativ bieten einige die Software auch im Appstore an.