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Die Krimialpolizei rät ...

Blixten

Adams Apfel
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Mag sein, dass da noch was anspruchvolles kommt, aber nach dem 11. September-Verschwörungskram, hab ich das Video abgeschaltet. Dieser Thread hat es verdient, ernsthaft behandelt zu werden (daher würde ich dir, netr4nger, gerne Karma geben, leider darf ich das derzeit nicht).
Bevor wirklich ein Gesetz zur Onlinedurchsuchung auf dem Tisch liegt, lässt sich da viel spekulieren, warten wir mal ab und regen uns auf, wenn es konkret wird.

(Und ohnehin strört mich die Tendenz in AT, statt selbst zu antworten, Links (meist ohne Beschreibung) zu posten.)
 

Svenrique

Adams Parmäne
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[...]Wer garantiert mir den nicht, dass der Bundestrojaner nicht irgendwann (still und heimlich) für andere Zwecke missbraucht wird. Den eins ist doch bitte klar: Die "Terroristen" werden einen anderen Weg zur Kommunikation finden, aber der kleine Bürger ist einer eventuellen Kontrollwut ausgeliefert. [...]

Also eins muss man doch den Terroristen lassen: Ein Ziel haben sie erreicht. Wir verzichten mehr und mehr auf unsere Freiheit.

Zustimmung dafür. Von dem Google Video habe ich zwar nur ein paar Sekunden gesehen, aber dort taucht komischerweise auch der Vergleich mit dem kleinen Österreicher auf.
 

Stereotype

Tokyo Rose
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"Terrorgefahr in Deutschland steigt!"
"Bundesinnenminister Schäuble hält Anschläge von in Deutschland lebenden Türken für möglich."


Diese und gleich-lautende Überschriften gehen derzeit durch die Medien. Für mich ist das schlichtweg Propaganda. Anscheinend versucht Schäuble und Co. gerade, aufgrund des schlechten Medienechos über den Trojaner, mit diesen Mitteln sich die Akzeptanz der Bürger einzufordern.

Was genau dahinter stecken soll, ist mir weiterhin schleierhaft. Was will die Regierung tatsächlich mit der Stasi-ähnlichen Überwachungsmethoden erreichen?

Das Deutschland kein direktes Ziel für Terroranschläge sein kann, sollte jedem doch mittlerweile bewusst sein. Dland dient für potentielle Terroristen eher als Zwischenstop oder Ruheraum. Aber nicht als aktives Ziel für Angriffe.
Und diese beiden Idioten von Kofferbomber (die im Juli vergangenen Jahres zwei Bomben in deutschen Zügen explodieren lassen wollten), waren nichts weiter als dämliche Mitläufer (die selbst zu blöd waren eine Bombenanleitung aus dem Internet nachzubauen). Deren Motiv waren die Mohammed-Karikaturen und sonst nix.

Ich halte, das was Schäuble gerade macht, für sehr gefährlich. Mit diesen Aussagen provoziert er schon fast einen Anschlag oder Mitläufer-Anschlag herbei.
 

netr4nger

Finkenwerder Herbstprinz
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Das Deutschland kein direktes Ziel für Terroranschläge sein kann, sollte jedem doch mittlerweile bewusst sein. Dland dient für potentielle Terroristen eher als Zwischenstop oder Ruheraum. Aber nicht als aktives Ziel für Angriffe.

Das halte ich für schlichtweg falsch! Natürlich kann Deutschland Ziel von Terroranschlägen werden. Für mich spricht sogar mehr dafür, als dagegen. Die eigentliche Frage ist aber, ob höhere Fahndungserfolge automatisch auf Kosten von Grundrechten gehen müssen, oder anders gesagt, ob das Beschneiden von Grundrechten automatisch zu mehr Fahndungserfolg führt, wie ja gerne behauptet wird.
Aber das Deutschland Terrorziel ist daran habe ich ehrlich gesagt keinen Zweifel. Außerdem ist es mir wurscht, ob die Täter am Ende zum fanatischen Kern eines weltweiten Terrornetzes gehören, oder einfach Trittbrettfahrer waren... sollte es die ersten Toten geben spielt das eh keine Rolle mehr.

lg
Stefan
 

guy_incognito

Oberdiecks Taubenapfel
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Wenn man zuwenig Feinde hat, schafft man sich halt welche. ;)

Was soll man sich da noch aufregen? Terrorismus lebt von der Angst. Die Angst wird aber sowohl von der Seite des Terrors als auch vom Staat geschürt. Und beide wollen damit ihre Anliegen durchsetzen.
Man kann das mit zwei Mühlsteinen vergleichen, zwischen denen das gemeine Volk verwurstet wird.
 

pepi

Cellini
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Immerhin fürchtet sich Herr Schäuble nur vor in Deutschland lebenden Türken und nicht auch noch vor bereits verstorbenen. Letzterer wäre wohl ein Fall für die Einweisung in eine Klinik.

Was man sehen muß ist, daß die Regierungen hier mit den gleichen Marketingmitteln arbeiten wie jede andere Firma auch. In diesem Fall wird FUD gesprüht. Viele Religionen arbeitet mit den gleichen Mitteln. Mache Deinen Anhängern Angst! Beispielsweise mit einem Fegefeuer. Die Frage ist nur, wieviele Fälle von Fegefeuer sind in unserer Zeitrechnung bekanntgeworden? Dessen Existenz konnte bisweilen noch nicht belegt werden. Alles nur Chimäre? Wovor fürchtet man sich eigentlich? Vor der eigenen Einbildung und der eingeredeten Überzeugung!

Genau so geschieht es auch hier. Der Vorwand irgendwelche imaginären Terroristen zu bekämpfen muß halt herhalten damit man uneingeschränkte Macht bekommen kann. Wenn dann ein paar Leute mit Bürgerrechten aus der Verfassung kommen, muß man halt diese blöde Verfassung ändern. Die steht doch nur im Weg.

Ein kleines Gedankenspiel wie man sich solche Prophezeihungen zu Nutze machen kann.

Nehmen wir an man möchte eine Zuckerknappheit erzeugen. (Warum ist für dieses Beispiel vollkommen unerheblich.) Nun hat man am Markt aber ausreichend Zuckerproduktion und die Regale sind durchaus ausreichend gefüllt mit Kristall, Staub- und Würfelzucker. In einigen Feinschmeckerläden soll sogar Kandis gesichtet worden sein.
Was kann man gegen diesen Wohlstand tun? Man verleugnet ihn, zweifelt dessen Existenz lauthals schreiend an. Bring die Medien dazu über Zuckerknappheit zu schreiben. Wenns in den 8 Uhr Nachrichten läuft, auf allen Webseiten steht und man sogar in der Caféteria davon spricht muß ja was dran sein.
Was wird der gut erzogene Konsument machen um über die Dauer der propagierten Zuckerknappheit zumindest seine Eigenversorgung mit Zucker sicherzustellen? Er wird so schnell wie möglich eine größere Menge Zucker erwerben. Der Wirtschaftler nennt sowas Hamsterkäufe.
Darauf ist die Produktion natürlich nicht ausgereichtet und die kommen kaum nach. Fazit, durch das künstlich erzeugte Kaufvolumen kommt es tatsächlich zu einem Produktmangel.

So wie also die Sieger die Geschichte der Welt schreiben, schreiben die Medien heutzutage die Realität. Und wenn man die Realität ein wenig biegen möchte, dann muß man die Medien eben dazu bringen, daß sie darüber schreiben. Als Politiker ist man hier natürlich in einer denkbar günstigen Ausgangsposition.

Wenn man also irgendwelche Überwachungsmaßnahmen rechtfertigen will, braucht man einen Bösewicht vor dem sich alle fürchten. Dieser Bösewicht kann natürlich nur durch diese (und 347 andere zukünftig notwendige) Überwachungsmaßnahmen gefunden und gestoppt werden. Das kleine bisschen Opfern der eigenen Privatsphäre muß es einen schließlich wert sein damit man den Bösewicht fangen kann. Das ist quasi Bürgerpflicht, denn der Staat schützt einen damit ja nur davor, daß der Bösewicht was anstellen kann.

Damit jedoch nicht genug, man muß natürlich auch bedenken, daß irgendeiner daherkommt und das dann doch noch hinterfragt. Am Ende kommt der dann sogar drauf, daß das alles nichts bringt und nur Steuergelder verschlingt die irgendwelchen der Lobby befreundeten Unternehmen gegeben werden die sich damit gesundstossen können.

Was macht man also mit einem der nun öffentlich meint, daß dies alles nicht wahr ist und nur der Überwachung dient und es evt. diesen vermeintlichen Bösewicht garnicht gibt?
Erstens muß ja was dran sein, immerhin haben alle Medien darüber geschrieben. Zweitens muß der Typ ja ein Sympathisant des Bösewichtes sein sonst würde er sich nicht so darüber aufregen. Implizit haben wir nun also sogar einen zweiten (real existenten) "Bösewicht" der mit dem ersten (imaginären propagierten) Bösewicht sympathisiert. Den zweiten Bösewicht kann man nun sogar in den Medien herzeigen. Solche Leute muß man also auch in Misskredit bringen.

Damit schließt sich der Kreis. Der Überwachungsstaat hat durch seine selbsterfüllenden Prophezeiungen seine eigenen Maßnahmen rückwirkend gebilligt. Nach der Sinnhaftigkeit und den Erfolgen fragt niemand mehr. Man hat die Bösen ja schon im Fernsehen gesehen.

Wenn mir meine eigene von mir gewählte Regierung mir als Bürger der diese Regierung mit Ihrer Macht ausgestattet hat nicht mehr vertraut und mich durch Zwangsüberwachung unter Generalverdacht stellt, wieso soll ich dieser Regierung dann vertrauen, daß sie mi diesen so gewonnenen Daten kein Schindluder betreibt. Denn auch die Mitglieder der Regierung sind Bürger...



Ich hoffe, daß ich nicht überall die impliziten Ironie-Tags ergänzen muß.
Gruß Pepi
 

netr4nger

Finkenwerder Herbstprinz
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Wenn dann ein paar Leute mit Bürgerrechten aus der Verfassung kommen, muß man halt diese blöde Verfassung ändern. Die steht doch nur im Weg.

Irgendwie gewinne ich den Eindruck, hier kursiert die Meinung, dass eine Grundgesetzänderung per se was unanständiges sei.
Und das stimmt nicht. Im Gegenteil: Das GG datiert von 1949 und spiegelt die Wertvorstellungen und Gesellschaftsstrukturen eben dieser Zeit wieder. Das Allermeiste davon ist natürlich heute immernoch genauso richtig und gültig wie damals, aber trotzdem muss Platz für Anpassungen und Änderungen bleiben.

1949 war den Machern des GG die Bedrohung durch dezentrale Terrornetzwerke eben völlig fremd, man dachte eher in den Kategorien der "typischen" Konflikte zwischen Nationalstaaten.
Das GG selber sieht Änderungen ja durchaus vor. Dafür ist zunächst einmal 2/3 Mehrheit nötig, aber grundsätzlich kann jeder Artikel, auch die Grundrechte, zunächst einmal geändert werden. Eingeschränkt wird dies durch Art. 79 Abs. 3 (sog. Ewigkeitsklausel) und Art. 19 Abs. 2 (sog. Wesengehaltsgarantie).

Art. 79 III
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes
Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die
Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Die angesprochenen Art. 1 und 20 beeinhalten die Menschenwürde und die Staatsprinzipien (demokratisch, sozial, föderal).

Art. 19 II
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.​

Abgesehen von diesen Beschränkungen darf das GG natürlich geändert werden. So zu tun, als sei eine GG-Änderung Trickserei oder irgendwie anrüchig, geht also an der Realität vorbei.

Damit jedoch nicht genug, man muß natürlich auch bedenken, daß irgendeiner daherkommt und das dann doch noch hinterfragt. Am Ende kommt der dann sogar drauf, daß das alles nichts bringt und nur Steuergelder verschlingt die irgendwelchen der Lobby befreundeten Unternehmen gegeben werden die sich damit gesundstossen können.

Ich glaube, so einfach ist es nicht. Natürlich ist es immer bequem, "den Politikern" vorzuwerfen, sie würden immer alles nur abnicken und nur daran denken irgendwelche Lobbys oder Unternehmen, am besten auch noch sich selbst, zu bereichern.

Sollte Schäuble tatsächlich beabsichtigt haben, sich oder andere mit der ganzen Aktion zu bereichern, dann wären ihm sicher ganz spontan 1241 andere Möglichkeiten eingefallen, wie man sowas effektiver und weniger öffentlichkeitswirksam tun könnte.
Nein, man darf nicht vergessen, dass der Bundesinnenminister auch über Informationen verfügt, die dem normalen Bürger nicht zugänglich sind, und er daher vielleicht ein detailiertes Bild von Gefahren hat, von denen wir gar nichts ahnen...vielleicht!

Ob ein Bundestrojaner auf solche Gefahren die richtige Antwort ist, das ist eine völlig andere Frage, die man zu Recht mit großer Skepsis betrachten kann.

Aber so zu tun, als sei eine Bedrohung Deutschlands völlig an den Haaren herbeigezogen, und das alles nur eine riesige Show um daraus politischen oder finanziellen Vorteil zu ziehen, das halte ich, milde gesagt, für unrealistisch.

Niemand sagt, dass alle Politiker die Weisheit mit Löffeln gegessen haben. Und unserem Herrn Schäuble mag man vieles vorwerfen können - aber sicher nicht, dass er ein Dummkopf sei.

Und wenn Herr Schäuble diesen ganzen Aufriss für einen Bundestrojaner betreibt, dann nur, weil er persönlich überzeugt ist, dass dieses Mittel absolut nötig ist! Nur das, und keine ominösen persönlichen Interessen, sind der Grund für seinen Vorstoß. Ob seine Einschätzung richtig ist... wie gesagt, das steht auf einem anderen Blatt.

Ich wehre mich nur gegen das vorherrschende Bild des Sesselfurzer-Politikers, der den ganzen Tag nichts anderes im Kopf hat als seine persönlich Macht zu festigen und sich zu bereichern...denn das ist ungefähr genauso realistisch wie das Vorurteil vom Mac, er sei "zu teuer und total inkompatibel" ;)

lg
Stefan
 

maverick75

Allington Pepping
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Aber so zu tun, als sei eine Bedrohung Deutschlands völlig an den Haaren herbeigezogen, und das alles nur eine riesige Show um daraus politischen oder finanziellen Vorteil zu ziehen, das halte ich, milde gesagt, für unrealistisch.

Niemand sagt, dass alle Politiker die Weisheit mit Löffeln gegessen haben. Und unserem Herrn Schäuble mag man vieles vorwerfen können - aber sicher nicht, dass er ein Dummkopf sei.

Und wenn Herr Schäuble diesen ganzen Aufriss für einen Bundestrojaner betreibt, dann nur, weil er persönlich überzeugt ist, dass dieses Mittel absolut nötig ist! Nur das, und keine ominösen persönlichen Interessen, sind der Grund für seinen Vorstoß. Ob seine Einschätzung richtig ist... wie gesagt, das steht auf einem anderen Blatt.

Ich wehre mich nur gegen das vorherrschende Bild des Sesselfurzer-Politikers, der den ganzen Tag nichts anderes im Kopf hat als seine persönlich Macht zu festigen und sich zu bereichern...denn das ist ungefähr genauso realistisch wie das Vorurteil vom Mac, er sei "zu teuer und total inkompatibel" ;)

Will her Schäuble sich bereichern? Keine Ahnung...
Will er sein (persönliche) Macht sichern/erweitern...keine Ahnung.

Was er will? Ich dneke, das er das selbst nicht weiß.

Sicherlich sind wir in D (wie im Rest der Welt) nciht sicher vor Terroratacken.
Aber der "Bundestrojaner" ist definitiv die beste Möglichkeit an Daten zukommen die bei allen Dingen (Musikdownloads, KiPo, Steuersachen, Seitensprünge usw) hilft außer Terroranschlägen....

für wie blöde halten die die Terroristen eigentlich? Denkt ihr nicht auch, das die komplette Kommunikation und Datenspeicher verschlüsselt sein werden? VPN, Verschlüsselungskarten und was weiß ich für spielereien, die sonst nur DeutscheBank, IBM und wer auch immer einsetzt.

und wenn icht, dann werden die das, wenn sie gehört haben, das es solche Terrorfangsoftware gibt. (man soll es kaum glaube, aber ich dneke, die lesen auch die Zeitung und Newsticker ;))
Ich verstehe ehrlich gesagt aber nicht, warum Herr Schäuble nicht gleich auch die heimliche hausdurchsuchung fordert, die sicerlich genauso wirksam sein wird, die Online-Durchsuchung.
Das würde aber sicher einen größerne Aufschreien geben...weil das die leute (also nicht unbedingt uns erfahrenen) dann auch raffen.....
Eine offene Durchsuchung am PC ist möglich...warum langt das nicht mehr?

Behaupten wir mal, das er wirklich nur die Sicherheit im Kof hat und sonst keinelei "Hidden Agenda"...dann ist der nächste Schitt doch wirklich Ausnahmezustand. Weg mit allen Freiheiten...DANN sind wir sicher und gefangen....

Der Bundestojaner ist in einem Rechtsstaat nicht möglich - in meinen Augen.
Aber sicherlich der Anfang eines Polizeistaates. Ob er sich das so denkt weiß ich nicht, ob er soweit gehen will...keine Ahnung. Aber das für mich der Konsequente Weg, den er gehen müßte (technische Probleme mal völlig aus Acht gelassen)

Ich kenne Herrn Schäuble nicht, um zu sagen, das er eine solche Denke hat. Ich kenne seine Berater genausowenig um dazu was zu sagen.

Auf der anderen Seite könnte ich mir gut vorstellen, das er sich denkt...fordere das unmögliche um dann sich mit weniger zufrieden zu geben und mehr zu haben als man eigentlich erhofft hatte.

all das ist möglich.....und alles irgendwo auch traurig.
Es ist schlimm, das die Politik in Deutschland einen so schlechten Ruf hat. Das die Wahlbeteiligung doch irgendwie immer weiter sinkt bzw eigentlich keiner mehr weiß, was er wirlich wählt.
Die Horrorstories, Skandale und alles die man immer in den zeitungen liest...hilf tauch alles nicht um das zu verhinden.

Ich denke, wir sind alle in vielen Bereichen zu einschnitten bereit, wenn wir dadurch sicherer werden, aber was ist sinnvoll und was ist nicht?
Meinen Rechner der Regierung ohne mein Wissen zu verfügung zu stellen (wartet ab, die Regierung will dann noch irgendwann die IdleTime unsere Prozessoren haben, um die verschlüsselten Dateien zu knacken, die der Bundestrojaner besorgt hat: Projekt Schäubi@home) Mein Rechner ist und bleibt mir.
Irgendwie habe ich das Gefühl vom thema abgekommen zu sein.....sorry.

kurz. Ich bin dagegen.

Aber mal ehrlich:
Wird OS X, Linux, persönliche Firewalls usw verboten, das der Trojaner eine Chance hat?
DAS wird sicherlich nicht einfach werden.

eMail-Traffic, Web-Traffic wird sicher unter die Lupe genommen werden, ich denke, das brauche wir uns alle keine gedanken zu machen.

Aber ist ein Bundetrojaner realistisch?
Der Aufwand dahinter liegt sicher WEIT über den 200 000 Euro, die ich irgendwo mal gelesen habe.
 

netr4nger

Finkenwerder Herbstprinz
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Sicherlich sind wir in D (wie im Rest der Welt) nciht sicher vor Terroratacken.
Aber der "Bundestrojaner" ist definitiv die beste Möglichkeit an Daten zukommen die bei allen Dingen (Musikdownloads, KiPo, Steuersachen, Seitensprünge usw) hilft außer Terroranschlägen....

Stimme ich dir völlig zu. Allerdings würde ich meine Hand dafür ins Feuer halten, das eine weitergehende Verwendung der Daten vor dem BVerfG sang und klanglos untergehen würde.
Das Trojaner-Gesetz, wenn es denn tatsächlich eins geben sollte, wird wohl eher so aussehen:
- ein eng begrenzter Katalog ganz bestimmter schwerster Straftaten, bei denen die Trojaneranwendung überhaupt nur in Frage kommt - Urheberrechtsverletzungen oder Steuergeschichten gehören ganz sicher nicht dazu! Es muss sich da schon um schwerwiegende Gefahren für die Allgemeinheit handeln.
- ein ganz konkreter Verdacht, also nicht "wir glauben, der typ könnte" oder so
- die Genehmigung durch 3 verschiedene Richter
- nach Ausspionieren der Daten: Sichtung der Daten durch einen Richter, der entscheidet, welche Daten verwendet werden dürfen und welche in den persönlichsten Intimbereich fallen (Tagebücher, Liebesbriefe etc.)
- die Nachträgliche Information des Ausgespähten um diesem die Möglichkeit zu geben, gegen die Maßnahmen gerichtlich vorzugehen.
- Bei Emails: Ausspionieren nur dann erlaubt, wenn beide, also sowohl Absender wie auch Empfänger konkret im Verdacht stehen.​

Wie gesagt, so könnte ein solches Gesetz aussehen, das vielleicht sogar Chancen hätte, vor dem BVerfG zu bestehen.

für wie blöde halten die die Terroristen eigentlich? Denkt ihr nicht auch, das die komplette Kommunikation und Datenspeicher verschlüsselt sein werden? VPN, Verschlüsselungskarten und was weiß ich für spielereien, die sonst nur DeutscheBank, IBM und wer auch immer einsetzt.

Ich denke, das werden die schon bedacht haben... ich glaube, an den technischen Möglichkeiten wird das nicht scheitern... hier gibt's ne Erläuterung, wie das ganze technisch funktionieren könnte

Eine offene Durchsuchung am PC ist möglich...warum langt das nicht mehr?

Weil es wohl darum geht, die Verdächtigen über einen längeren Zeitraum zu beobachten und festzustellen, mit wem sie kommunizieren, um die Netzwerke offenzulegen
(ist für mich die einzige logische Erklärung)

Der Bundestojaner ist in einem Rechtsstaat nicht möglich - in meinen Augen.
Das wird sich zeigen...es gibt aber in der Tat viele Stimmen, die das anzweifeln...ich gehöre auch dazu.

lg
Stefan
 

maverick75

Allington Pepping
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Stimme ich dir völlig zu. Allerdings würde ich meine Hand dafür ins Feuer halten, das eine weitergehende Verwendung der Daten vor dem BVerfG sang und klanglos untergehen würde.
Das Trojaner-Gesetz, wenn es denn tatsächlich eins geben sollte, wird wohl eher so aussehen:
- ein eng begrenzter Katalog ganz bestimmter schwerster Straftaten, bei denen die Trojaneranwendung überhaupt nur in Frage kommt - Urheberrechtsverletzungen oder Steuergeschichten gehören ganz sicher nicht dazu! Es muss sich da schon um schwerwiegende Gefahren für die Allgemeinheit handeln.
- ein ganz konkreter Verdacht, also nicht "wir glauben, der typ könnte" oder so
- die Genehmigung durch 3 verschiedene Richter
- nach Ausspionieren der Daten: Sichtung der Daten durch einen Richter, der entscheidet, welche Daten verwendet werden dürfen und welche in den persönlichsten Intimbereich fallen (Tagebücher, Liebesbriefe etc.)
- die Nachträgliche Information des Ausgespähten um diesem die Möglichkeit zu geben, gegen die Maßnahmen gerichtlich vorzugehen.
- Bei Emails: Ausspionieren nur dann erlaubt, wenn beide, also sowohl Absender wie auch Empfänger konkret im Verdacht stehen.​
Wie gesagt, so könnte ein solches Gesetz aussehen, das vielleicht sogar Chancen hätte, vor dem BVerfG zu bestehen.

Ja das klingt "realistisch"...Allerdings sehe ich da ein andres Problem. "Wenn wir die Daten schon haben........siehe TollCollect.
Da werden jetzt auch schon begehrlichkeiten nach den Daten wach, die eben nicht für die Abrechnung benötigt werden..."Die Daten isn ja schon da" DAS ist dann auch in dem Fall das Problem!
"Aber Herr Richter, Wir sind uns ganz sicher, das er den ermordet hat...ok schaune sie mal in sein Tagebuch....Diesmal sind wir sicher, das er gaaaanz Viel Geld hinterzogen hat...." und so weiter.


Ich denke, das werden die schon bedacht haben... ich glaube, an den technischen Möglichkeiten wird das nicht scheitern... hier gibt's ne Erläuterung, wie das ganze technisch funktionieren könnte
Nur steht da nicht drin, wie dann der Trojaner instaliert werden kan. Wenn der so Tief wi angesprochen im System hängt, dann brauch tman Admin/Root-rechte...habe ich im Moment nicht. Ich fange mir das Ding zwar ein, aber er kann nicht installiert werden.

Das wird sich zeigen...es gibt aber in der Tat viele Stimmen, die das anzweifeln...ich gehöre auch dazu.

Tja mag jetzt kleinkariert sein, aber wenn das möglich ist, dann haben wir definitiv den Rechtsstaat verlassen!
 

Nomen Nescio

Jamba
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Das Trojaner-Gesetz, wenn es denn tatsächlich eins geben sollte, wird wohl eher so aussehen:
- ein eng begrenzter Katalog ganz bestimmter schwerster Straftaten, bei denen die Trojaneranwendung überhaupt nur in Frage kommt - Urheberrechtsverletzungen oder Steuergeschichten gehören ganz sicher nicht dazu! Es muss sich da schon um schwerwiegende Gefahren für die Allgemeinheit handeln.
- ein ganz konkreter Verdacht, also nicht "wir glauben, der typ könnte" oder so
- die Genehmigung durch 3 verschiedene Richter
- nach Ausspionieren der Daten: Sichtung der Daten durch einen Richter, der entscheidet, welche Daten verwendet werden dürfen und welche in den persönlichsten Intimbereich fallen (Tagebücher, Liebesbriefe etc.)
- die Nachträgliche Information des Ausgespähten um diesem die Möglichkeit zu geben, gegen die Maßnahmen gerichtlich vorzugehen.
- Bei Emails: Ausspionieren nur dann erlaubt, wenn beide, also sowohl Absender wie auch Empfänger konkret im Verdacht stehen​
Deiner rechtlichen Würdigung eines möglichen BTroG :) möchte ich mich weitestgehend anschliessen.

Der Katalog möglicher Straftaten findet sich jetzt bereits in den Regelungen zu repressiven (strafverfolgenden) Lauschangriffen im Sinne des Art. 13 Abs. 3 GG.

Hier die (von mir etwas gekürzte) Aufzählung des §100d Abs.2 StPO:

Code:
Besonders schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind: 
1. aus dem Strafgesetzbuch: 
a) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des 
demokratischen Rechtsstaates oder des Landesverrats und der Gefährdung 
der äußeren Sicherheit[...]
b) Bildung krimineller Vereinigungen nach § 129 Abs. 1 in Verbindung mit 
Abs. 4 Halbsatz 2 und Bildung terroristischer Vereinigungen[...]
c) Geldfälschung und Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 
jeweils auch in Verbindung mit § 152, gewerbs- oder bandenmäßige
Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln nach § 152a Abs. 3 
und Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken 
für Euroschecks nach § 152b Abs. 1 bis 4, 
d) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung[...]
e) Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften[...]
f) Mord und Totschlag[...]
g) Straftaten gegen die persönliche Freiheit[...]und Menschenhandel zum Zweck der 
sexuellen Ausbeutung und zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft[...]
h) Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 und schwerer Bandendiebstahl 
nach § 244a, 
i) schwerer Raub und Raub mit Todesfolge[...]
j) räuberische Erpressung nach § 255 und besonders schwerer Fall einer 
Erpressung[...]
k) gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige 
Bandenhehlerei[...], 
l) besonders schwerer Fall der Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig 
erlangter Vermögenswerte[...]
m) besonders schwerer Fall der Bestechlichkeit und Bestechung[...]
2. aus dem Asylverfahrensgesetz: 
[...]
3. aus dem Aufenthaltsgesetz: 
[...]
4. aus dem Betäubungsmittelgesetz: 
[...]
5. aus dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen: 
[...]
6. aus dem Völkerstrafgesetzbuch: 
[...]
7. aus dem Waffengesetz: 
[...]
Keinesfalls wird es ausbleiben können, den unanstasbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung abzugrenzen und zu schützen. In den Regelungen der StPO wurde dies wie folgt realisiert (§100d Abs.4, 5 StPO):

Code:
(4) Die Maßnahme darf nur angeordnet werden, soweit auf Grund tatsächlicher 
Anhaltspunkte, insbesondere zu der Art der zu überwachenden Räumlichkeiten und dem 
Verhältnis der zu überwachenden Personen zueinander, anzunehmen ist, dass durch die 
Überwachung Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen 
sind, nicht erfasst werden. Gespräche in Betriebs- oder Geschäftsräumen sind in der 
Regel nicht dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen. Das Gleiche gilt 
für Gespräche über begangene Straftaten und Äußerungen, mittels derer Straftaten 
begangen werden. 
(5) Das Abhören und Aufzeichnen ist unverzüglich zu unterbrechen, soweit sich während 
der Überwachung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Äußerungen, die dem Kernbereich 
privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, erfasst werden. Aufzeichnungen über 
solche Äußerungen sind unverzüglich zu löschen. Erkenntnisse über solche Äußerungen 
dürfen nicht verwertet werden. Die Tatsache der Erfassung der Daten und ihrer 
Löschung ist zu dokumentieren. Ist eine Maßnahme nach Satz 1 unterbrochen worden, so 
darf sie unter den in Absatz 4 genannten Voraussetzungen fortgeführt werden. Im 
Zweifel ist über die Unterbrechung oder Fortführung der Maßnahme unverzüglich eine 
Entscheidung des Gerichts herbeizuführen; § 100d Abs. 4 gilt entsprechend.
Zudem wird sicher auch eine präventive Komponente enthalten sein, im Sinne des Art. 13 Abs.4 GG. Hieran lehnen sich auch die Regelungen des VerfSchG NRW an.

Grundlage für eine präventive Überwachung kann nur die Abwehr einer dringenden,also erheblichen Gefahr sein. Also Gefahr für Leib und Leben: Terrorismus, geplanter Mord, Menschenraub, etc.

Hierbei entfällt übrigens der qualifizierte Richtervorbehalt (3 Richter), die Entscheidung eines Richters reicht aus.

Ich bezweifle jedoch, dass es bei der Überwachung von e-Mails nötig sein wird, dass beide überwachten Personen einer schweren Straftat verdächtigt werden. Vielmehr gehe ich davon aus, dass unzweifelhaft private Mails unverzüglich gelöscht werden müssen, nachdem sie inspiziert wurden. Ist die Frage, was mit der zukünfigen Kommunikation der beiden Parteien dann geschehen soll. Das dürfte dann wohl der Entscheidung eines Richters obliegen.


Wobei ich mich frage, wie man eine verschlüsselte Verbindung zweier Punkte aushebeln könnte.
Selbst wenn ich ein Paket direkt abfange, kann ich es -sofern verschlüsselt- nicht mehr so manipulieren, dass es es unbemerkt bliebe.

Daher wird es auf verschlüsselte Verbindungen ankommen, sowie auf OpenSource-Systeme, deren Systeminnereien nur mit Dateien von verschlüsselten und signierten Updateverbindungen verändert werden können.
 
Zuletzt bearbeitet:

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Querina
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Ich finde die Vorstellung erschreckend, dass alle Internetuser pauschal als potenzielle Verbrecher über einen Kamm geschert werden, so dass der gesamte Traffic an DE-CIX abghört werden muss.

Wie sieht eigentlich die Rechtslage zum Thema verbreitung von Schadsoftware durch den Staat selbst aus? Wenn ich als privatmann einen Trojaner, Spyware, etc. verteile mache ich mich ja strafbar.

Ich bin ja mal gespannt....
 

maverick75

Allington Pepping
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Wie sieht eigentlich die Rechtslage zum Thema verbreitung von Schadsoftware durch den Staat selbst aus? Wenn ich als privatmann einen Trojaner, Spyware, etc. verteile mache ich mich ja strafbar.

Na die Rechtslage soll doch geändet werden, das DU Dich strafbar machst, wenn Du nicht Polizei (oder welche Executiven auch immer) angehörst.....
 

iBooker

Querina
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STASI lässt grüssen, fällt mir da so auf die schnelle ein.

Telefondatenvorratsspeicherung, Internetüberwachung, RFID, ... mal sehen, wie es dann noch weitergeht....

Und das naklar alles nur zum Wohl des deutschen Volkes....
 

Tengu

Apfel der Erkenntnis
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Ich weiß nicht, was es da zu fürchten gibt. Die Instanz, die die Kompetenz hätte meine Dateien im Computer zu "filzen" und zu "nutzen" wäre alleinig der BND. Der überwacht mich bestimmt nicht, weil eigentlich doch nen ganz lieber Junge bin. Relativ^^

Technische Informationsbeschaffung ist nicht die Aufgabe des LKA, weder im Inland, noch im Ausland. Die können auf Geheiß eines Staatsanwalts ermitteln. Mehr nicht. Die Werkzeuge, die sie haben, sind qualitativ doch minderwertig. Dieser olle Polizeitrojaner, ein Virus, wie den 14jährge schon besser hingekriegt haben...

Zum Anderen: der gläserne Bürger... naja. Der erste Schritt dahin war ja google. Ich mein wer hat denn noch nicht nach seinen Bekannten gegoogelt? Der zweite Schritt ist ja dieses Web 2.0. Der dritte dürfte in nicht ganz so ferner Zukunft Public Free Webspace werden. Doch daran hat doch der böse kontrollgierige Staat wenig Anteil, oder?
 

guy_incognito

Oberdiecks Taubenapfel
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Interessant finde ich auch die Idee von hohen juristischen Hürden. Hörte gerade auf Deutschlandradio, dass man das ja so lösen kann, dass erstmal der Rechner ausspioniert wird und dieses Material dann einem Richter vorgelegt wird. Nach dem Motto: Erstmal alle ausspionieren und dann mal schauen, was hängen bleibt und dieses Verhalten dann im Nachhinein zu legitimieren. *grusel*
Zum Glück mag das Bundesverfassungsgericht den Lauschangriff nicht wirklich; siehe Abhören ja, aber nur wenn es um die Sache geht; bei Privatgesprächen: Abschalten.