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WDZaphod

Prinzenapfel
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Sorry, ein Fuß in der Tür ist Hausfriedensbruch, und kann als Angriff gewertet werden. Da war der Fußabdruck in Größe 47 auf der Brust noch harmlos. Sowas rechtfertigt auch ganz andere Dinge.
 

Ikezu Sennin

Schöner von Bath
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Sorry, ein Fuß in der Tür ist Hausfriedensbruch, und kann als Angriff gewertet werden. Da war der Fußabdruck in Größe 47 auf der Brust noch harmlos. Sowas rechtfertigt auch ganz andere Dinge.

Bin grade auf der Suche nach entsprechenden Hinweisen in Google, aber meines Erachtens ist man durchaus berechtigt, Gewalt anzuwenden, um einen Eindringling am Betreten der eigenen Wohnung zu hindern, sofern man es dabei nicht übertreibt und denjenigen in den Rollstuhl/ins Grab bringt.

Schließlich hat ein Einbrecher auch keine Schmerzensgeldansprüche, wenn er über einen Zaun klettert und vom Wachhund in Fetzen gerissen wird.
 

Thaddäus

Golden Noble
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Die Gewaltanwendung hat nur zur eigenen Interessenswahrung (Kein Hausfriedensbruch) zu erfolgen. Dementsprechend natürlich auch in einem "Gesunden Verhältnis".

Das Problem hierbei wird sein, dass verschiedene Richter verschiedene Auffassungen von Verhältnismässigkeit haben können...

Grüsse, Steven
 

Ikezu Sennin

Schöner von Bath
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@skoenig1

Stellt sich nur die Frage in wie weit sich die deutschen von den schweizer Gesetzen unterscheiden...

Wer versucht, in meiner Anwesenheit in meine Wohnung einzudringen und kein Polizist mit Hausdurchsuchungsbefehl ist findet ganz schnell ein Schwert an seiner Kehle.
Das sollte den dümmsten Einbrecher/GEZ-Schergen davon überzeugen, dass sein Bestreben eine saublöde Idee ist und da es weil stumpf (aber nur schwer als das zu erkennen) keine Schäden hinterlässt, kann er sich an "in dubio pro reo" die Zähne ausbeißen bei dem Versuch, mir das nachzuweisen.
 

Thaddäus

Golden Noble
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Wer versucht, in meiner Anwesenheit in meine Wohnung einzudringen und kein Polizist mit Hausdurchsuchungsbefehl ist findet ganz schnell ein Schwert an seiner Kehle.

Naja, das ist bei euch wie auch bei uns erst einmal Gewaltandrohung. Wenn du ihm mit dem Schwert aber die Kehle auch durchschneidest gibt es Probleme, weil es eben nicht verhältnismässig wäre.

Ich selbst habe aber mal einem Zeugen Jehovas die Türe so vor die Nase geknallt, dass sie gebrochen war. Und das hat genau NULL Probleme gegeben, obwohl dieser Vogel mich angezeigt hat.

Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit im Zusammenhang mit Verhinderung von Hausfriedensbruch eingestellt. Ich glaub seine Nase ist heute noch krumm... :p

Grüsse, Steven
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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Naah, die Zeugen werden nicht mit Gewalt empfangen, höchstens mit Gelächter. Oder zu tun, als will man Ihr Buch anfassen, dann laut fauchen und sich vor Schmerzen krümmen :-D:-D

Aber GEZler - 5 Sekunden höflich sein, und darum bitten, daß sie das Weite suchen. Ansonsten helfe ich nach :p
 

Thaddäus

Golden Noble
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Naah, die Zeugen werden nicht mit Gewalt empfangen, höchstens mit Gelächter.

Bei mir können die wählen zwischen:

  1. Von mir rausgeschmissen zu werden.
  2. Vom Hund zerfleischt zu werden
  3. Gar nicht bei mir zu klingeln (Was am gesündesten wäre...)

Grüsse, Steven
 

Ikezu Sennin

Schöner von Bath
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Naja, das ist bei euch wie auch bei uns erst einmal Gewaltandrohung. Wenn du ihm mit dem Schwert aber die Kehle auch durchschneidest gibt es Probleme, weil es eben nicht verhältnismässig wäre.

Das Ding ist genauso scharf wie eine CD, also sollte seine Kehle heil bleiben.

Und wenn er auf die Drohung nicht anspricht, kann ich immer noch drei Schritte zurückgehen, bis der Kerl ganz in meiner Wohnung steht und ihm dann eins auf die Schnauze geben (mit der Faust).
 

C64

Kaiser Alexander
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Dieses Thema wird abonniert:-D
Ich bin mir wirklich unschlüssig darüber, ob ich nun GEZ anmelden soll oder nicht. Grundsätzlich finde ich den Ansatz oder die Idee gut, um ein unabhängiges Fernsehen zu erhalten.
Allerdings finde ich die GEZ und ihre Maßnahmen mehr als unverschämt. Was meine Zahllust mehr als mindert!
Ich habe zu Hause auch kein Radio oder Fernseher. Lediglich mein MacBook (welches auch noch seit über einer Woche defekt in Berlin liegt und sicher erst in einer Woche wieder nach Nürnberg kommt) dient mir als Unterhaltungsobjekt. Zattoo, iTunes, Streams... machen es möglich. Was müsste ich denn da nun wirklich zahlen? Eigentlich nur die 5,XY Euro, oder?
Autoradio gehört meinem Dad;)

Ich freue mich gerade förmlich darauf, dass mal ein Typ von der GEZ vorbeischaut:-D