nelson_g
Gala
- Registriert
- 24.04.07
- Beiträge
- 52
Hi,
also Sie können es Dir aus verschiedenen Gründen verbieten:
1) Datensicherheit:
Sie können eventuell nich nachvollziehen, was du alles während deiner Anwesenheit mit dem Notebook anstellst.
2) Vertraglische Struktur:
Beispiel: Unsere Schulen haben von uns die Anweisung nur IT in den Schulen zuzulassen, die von unserem IT-Dienstleister beschafft wurde. Hintergrund: Wir haben einen Full-Service-Vertrag. Geht der Beamer kaputt, wird er über die vertragslaufzeit (auch über die Garantie hinaus) kostenlos repariert. Sollte der Dienstleister rauskriegen, dass das Gerät anderweitig genutzt wurde, gibt es keine kostenlose Repartur (klingt bescheuert, ist aber wirklich ein Grund günstigere Verträge auszuhandeln)
3) Versicherungsschutz:
Normalerweise sind mitgeführte Sachen der Schüler versichert (Beschädigung, Diebstahl, etc). Für dein Notebook wird es keine *geklärte* Absicherung geben. Sollte dein Notebook für schulische Zwecke genutzt werden (was es ja schon wurde), kannst du bei defekt eventuell Ansprüche geltend machen.
4) Die müssen dir nicht mal Gründe nennen, da die Schulleitung das Hausrecht inne hat!
Ärger würde ich keinen machen! Such dir vernünftige Argumente und trage diese vor. Gehen die nicht drauf ein, haben die eh keine Lust sich damit zu beschäftigen. Machst du Ärger, schadest du nur dir selber.
Grüße nelson
also Sie können es Dir aus verschiedenen Gründen verbieten:
1) Datensicherheit:
Sie können eventuell nich nachvollziehen, was du alles während deiner Anwesenheit mit dem Notebook anstellst.
2) Vertraglische Struktur:
Beispiel: Unsere Schulen haben von uns die Anweisung nur IT in den Schulen zuzulassen, die von unserem IT-Dienstleister beschafft wurde. Hintergrund: Wir haben einen Full-Service-Vertrag. Geht der Beamer kaputt, wird er über die vertragslaufzeit (auch über die Garantie hinaus) kostenlos repariert. Sollte der Dienstleister rauskriegen, dass das Gerät anderweitig genutzt wurde, gibt es keine kostenlose Repartur (klingt bescheuert, ist aber wirklich ein Grund günstigere Verträge auszuhandeln)
3) Versicherungsschutz:
Normalerweise sind mitgeführte Sachen der Schüler versichert (Beschädigung, Diebstahl, etc). Für dein Notebook wird es keine *geklärte* Absicherung geben. Sollte dein Notebook für schulische Zwecke genutzt werden (was es ja schon wurde), kannst du bei defekt eventuell Ansprüche geltend machen.
4) Die müssen dir nicht mal Gründe nennen, da die Schulleitung das Hausrecht inne hat!
Ärger würde ich keinen machen! Such dir vernünftige Argumente und trage diese vor. Gehen die nicht drauf ein, haben die eh keine Lust sich damit zu beschäftigen. Machst du Ärger, schadest du nur dir selber.
Grüße nelson