Haftpflicht
Das ist doch Quatsch. Eine Haftpflichtversicherung zahlt dann, wenn jemand einen Schaden verschuldet hat, d.h. wenn jemand Schuld ist. Das ist insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit eindeutig der Fall. Cola über eine Tastatur zu verschütten ist zweifellos fahrlässig (ich gehe davon aus, dass es nicht absichtlich war, denn das wäre dann Vorsatz). Das gilt natürlich auch für Gegenstände, die man sich ausgeliehen hat - wieso denn auch nicht?
Man kann als Lebenspartner eine gemeinsame Haftpflichtversicherung abschließen. Die ist dann billiger als zwei einzelne, aber dann schließt der Versicherung gegenseitige Ansprüche aus. Aber eben nur dann, wenn man so eine Mitversicherung hat.
Das ist wohl wahr! Aber wenn man Mist gebaut, dann muss man dafür geradestehen. Und da springt dann eine Haftpflichtversicherung ein. Es gitb aber eben auch Fälle, da ist der Verursacher nicht schuldfähig (Kinder) oder nicht ermittelbar (höhere Gewalt). Vor allem daran, dass es eben einfach manchmal nur Pech war und basta, können sich manche nicht mehr erinnern...
Hello, Leute!
Ich habe hier eine Bitte an alle Anwesenden: Besonders was Versicherungen anbelangt, hütet euch vor gefährlichem Halbwissen! Fast alle Beiträge, die hier zum Thema Versicherung abgegeben wurden, sind zwar nicht grundsätzlich falsch, aber auch nicht unbedingt Richtig. Wie's bei den Versicherungen meistens so ist: Es kommt darauf an!
Es stimmt schon, dass Grundsätzlich Ehepartner oder Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt im Regelfall bei Schäden im Haushalt ausgenommen sind. Das muss jedoch nicht immer so sein: Es gibt durchaus Versicherer, die so etwas in teureren Produkten oder über besondere Vereinbarung einschließen.
Ebenso ist es mit dem Entlehnen von einem Gerät: Borgt man sich zB ein Macbook aus und verursacht daran einen Schaden, wird das im Regelfall wahrscheinlich nicht bezahlt werden, da das Gerät versicherungstechnisch wie eigener Besitz behandelt wird, wenn man es sich ausleiht. Und da die Haftpflicht immer nur einem geschädigten Dritten, nie aber einem selbst einen Schaden ersetzt, hat man da im Regelfall Pech. Aber auch das muss nicht immer so sein. Manche Versicherer bauen so einen Punkt gegen Prämienzuschlag auch wieder in's Produkt ein.
Ferner hat "Schuld" nicht unbedingt etwas damit zu tun, dass ein Schaden bezahlt wird. Es stimmt schon, dass kleine Kinder zB nicht schuldfähig sein können. Würde aber die 5jährige Tochter eines Freundes Cola über ein Macbook leeren, müsste das die Haftpflicht ihrer Eltern trotzdem zahlen, denn auch wenn die Kleine nicht schuldfähig ist, ist sie dennoch Verursacher. Und da Kinder grundsätzlich in der Haftpflicht der Eltern mitversichert sind, wäre das an sich eine klare Sache...
Alles in allem lässt sich also nur eines sagen: Der TE (bzw. dessen Freundin) soll beim Haftpflichtversicherer anrufen, den Fall wahrheitsgemäß schildern und fragen, ob das gedeckt ist. Im Idealfall könnte man sich zuvor auch noch die Polizze ansehen und mal durchlesen, was da so gedeckt ist.
Ich weiß schon, es kann bitter sein, wenn sowas passiert und man bleibt auf den Kosten sitzen, aber ich würde mir einfach die Frage stellen, ob ich es auch reparieren lassen würde, wenn ich von vornherein wüsste, dass ich selbst dafür aufkommen müsste. Wenn ja, reparieren lassen und schauen, ob man was über die Haftpflicht machen kann. Wenn nein, dann mit dem Schaden leben...
Ist natürlich extrem dumm gelaufen, die ganze Sache und der TE hat mein volles Mitgefühl! Ist vor allem bei einem neuen gerät bitter.
Ach ja, noch was! Dieses Versicherungszeug kommt nicht von ungefähr; ich bin seit knapp 8 Jahren bei einem Versicherer tätig und hab daher ein bisschen Ahnung von der einen oder anderen Sache. Wenn der TE will, kann er mir ne PN schicken, damit wir uns zusammenreden: Ich schau mir gern die Versicherungspolizze mal an, wenn ich damit helfen kann. Ich arbeite zwar in einer Versicherung in Österreich, aber das Deutsche und das Österreichische Versicherungsvertragsgesetzt ist ziemlich ähnlich...
LG