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Bundesweiter Netzausfall bei T-Mobile

Dragoon88

Golden Delicious
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21.04.09
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so jetzt habe ich mein geliebtes 3G wieder. hat ja doch ein bisschen lange gedauert aber ok...
 

dumby

Gloster
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Ich denke ja, das Datum bei den Servern hat nicht gepasst - die hatten jetzt sicherlich gerade den Wechsel von 1999 auf 2000 :S

Hier immer noch Funkstille - wobei wohl ein gewisser "Mike" aus dem Nachbarort im Radio sagte er hätte Netz. Jedoch konnte er nur anrufen, nicht angerufen werden.
 

MrFisch

Elstar
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bei mir in münchen geht alles wieder normal... gott sei dank. lang genug hats gedauert!!!:-D
 

horstw

Granny Smith
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So, nun war ich schön im Garten, komme zurück ins Haus und bin immer noch offline. Allmählich werde ich ärgerlich. Vielleicht ist Vodafon doch nicht so ganz schlecht, muss mal überlegen.
 

Kowalski

Bismarckapfel
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Ich glaub den ist Windows gecrasht ;)


Ich glaub denen ist Windows gecrasht ;)


Pressemitteilung

21.04.2009, 19:45 Uhr


Ursache für den Netzwerkausfall bei T-Mobile erkannt
____________________________________________________________
T-Mobile hatte heute einen bundesweiten Ausfall im Mobilfunknetz. Betroffen waren
Sprach- und SMS-Dienste.

Die Ursache der heutigen Störung im Mobilfunkbetrieb von T-Mobile ist erkannt. Grund
war ein Softwarefehler im sogenannten Home Location Register (HLR). Das HLR ist
dafür verantwortlich, eine Verbindung zwischen Mobilfunkstation und der zugehörigen
Mobilfunknummer herzustellen.

Nach einem Zurücksetzen des Systems sind seit ca. 19:00 Uhr die ersten Teile des
Netzes wieder verfügbar. Das kann vereinzelt zu einer Überlast im Netz führen. Wir
gehen davon aus, dass es noch einige Stunden dauern kann, bis das T-Mobile-Netz
wieder in gewohnter Qualität für unsere Kunden zur Verfügung steht.

"Wir bedauern diesen Vorfall und möchten uns bei unseren Kunden für die
entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen", sagte Günther Ottendorfer,
Geschäftsführer Technik von T-Mobile Deutschland.




Deutsche Telekom AG
Corporate Communications

Tel.: 0228 936-31717
E-Mail: [email protected]

Quelle http://www.t-mobile.de/downloads/e-shop/090421_netzausfall_ursache_erkannt.pdf
 

SeaMac

Hildesheimer Goldrenette
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Kann mir jemand sagen wie es in Berlin aussieht ???
Hier in Kiel läuft es auch wieder ... hätte fast mein Iphone neu aufgesetzt :)
Aber als ein Kollege von mir völlig wutentbrannt reinstürmte und mit dem Handy wedelte wußte ich das es nicht an meinem geliebten Iphone lag :)
Aber weiß jemand schon genaueres ... ist jetzt schon das zweite mal das ich ein Netzausfall für ein paar Stunden hatte !!! Und ich bin extra von O2 zu D1 gewechselt weil ich keine Empfangsprobleme mehr haben wollte !!!
 

SeaMac

Hildesheimer Goldrenette
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OK Berlin funktioniert auch wieder :)
 

Santiago2212

Tydemans Early Worcester
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Habe ich etwas unterschrieben, was deine Aussage belegt? Ich gehe gleich mal meinen Vertrag checken!

Schnell ist übrigends relativ! Ich finde, dass 4 Stunden ohne Netz unzumutbar sind!

Wenn es alles im Vertrag stehen würde das dich nicht zur Kündigung berechtigt wären die Dinger 500 Seiten lang.

Es ist allg. deutsches Vertragsrecht dass Rücktritt/Kündigung nur bei dauerhafter Nichterbringung der Leistung möglich sind. Da T-Mobile sich sofort um das problem gekümmert hat kannst du höchstens KOsten zurück verlangen, aber nunmal nicht einfach Kündigen.

Anders wäre die Sache wenn die Geschichte regelmäßig passiert.
 

Thaddäus

Golden Noble
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Anders wäre die Sache wenn die Geschichte regelmäßig passiert.

Es ist auch binnen weniger Wochen mehrere Male passiert, ob das zur Kündigung reicht, bezweifle ich aber auch, da es anscheinend vorher nie so flächendeckend zu Ausfällen kam...
 

Santiago2212

Tydemans Early Worcester
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§ 314 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund

(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
(3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.

Entspricht im wesentlichen dem Rücktritt bei normalen Schuldverhältnissen. Von einer Unzumutbarkeit wird hier wohl nicht auszugehen sein ;)
 

Luke2977

Normande
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Alle die hier meckern und zu einem anderen Anbieter wechseln wollen Viel Spaß dabei!!:-D
Es geht hier um einen Ausfall von 4 Stunden und nicht 4 Tage.Das rechtfertigt weder eine Kündigung noch einen Schadensersatz oder ähnliches, denn hier wärt ihr in der Beweispflicht und sonst keiner.
Und ja ich bezahle auch viel Geld aber hey das passiert.

Ich hätte nicht gedacht das es so viele Leute hier gibt die aus ne Mücke einen Elefanten machen:-[

Tief durchatmen und alles wird wieder gut.
 

Gokoana

Bittenfelder Apfel
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Was würde in der Bundesrepublik wohl passieren, wenn alle Mobilfunkbetreiber gleichzeitig einen mehrstündigen Ausfall hätten?

Panik? Hamsterkäufe? …

;)
 
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