• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Bayerischer Gesetzesentwurf sieht Verbot von "Killerspielen" ab April 2008 vor

harden

Roter Eiserapfel
Registriert
28.03.05
Beiträge
1.445
Ich finde ein Verbot für sogenannte Killerspiele für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren absolut in Ordnung - Pornos und Uncut-Versionen von "Killer-Filmen" sind meist auch erst 18 Jahren erlaubt - warum sollte man bei Spielen nicht die selbe Messlatte ansetzen? Ich bin mir zwar sicher, dass Killerspiele nicht wirklich was mit Amoklaufenden Jugendlich zu tun hat, aber wie gesagt - warum eine andere Messlatte ansetzen, als bei Filmen/Zeitschriften?

Du bist über 18? Wenn das Gesetz so durchgeht darfst DU! kein Computerspiel mehr spielen, in dem Virtuelle Gestalten ihr Virtuelles Leben aushauchen.

Darin, dass die nichts für Kinder sind, stimmen wir (zumindest die über 18) wohl überein.
 

zottel@mac

Klarapfel
Registriert
02.01.07
Beiträge
282
Nur mal ein Beispiel für die Freihet der Medien: Warum dürfen gewisse Filme erst nach 22 Uhr über den Äther bzw. Kabel/Satelit übertragen werden? Warum dürfen manche Filme garnicht in Deutschland übertragen werden, in Frankreich jedoch sehr wohl?

Die Freiheit hört in der Demokratie dort auf wo die eines anderen beginnt. Soll heißen: Du kannst tun was du willst, solange du keinem dabei auf die Füße tritts.

Dass Filme erst nach 22 Uhr gesendet werden dürfen hat was mit Jugendschutz zu tun und es ist auch gut so. Es ist aber definitiv keine Zensur, denn du kannst diese Filme ja sehen wenn du alt genug bist.

Filme dürfen von privaten Fernsehsendern nur dann nicht übertragen werden, wenn sie verfassungswidrig sind. In Ländern in denen sie es nicht sind werden sie logischerweise ausgestrahlt.


Kein demokratischer Staat zensiert irgendwas. Ist halt so, weil es fundamental gegen demokratische Grundsätze ist.
Schon alleine die Gedanken über eine Zensur in Deutschland lässt es mir kalt den Rücken runterlaufen. Und wenn ich denke, dass die meißten Bürger es gar nicht verstehen, dass ein Verbot von Computerspielen Zensur und nichts anderes ist, kann ich nur sagen: "Armes Deutschland, wohin mit dir?" :(
 

iBooker

Querina
Registriert
09.11.06
Beiträge
185
Du bist über 18? Wenn das Gesetz so durchgeht darfst DU! kein Computerspiel mehr spielen, in dem Virtuelle Gestalten ihr Virtuelles Leben aushauchen.

Darin, dass die nichts für Kinder sind, stimmen wir (zumindest die über 18) wohl überein.

Nichts anderes wollte ich mit meinem Post mitteilen ^^
 

Gogul

Uelzener Rambour
Registriert
21.05.04
Beiträge
372
Frage zum Gesetztesentwurf

"§ 131a
Virtuelle Killerspiele

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielpro-
gramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen
oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestell-
ten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,

1. verbreitet,
2. öffentlich zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder
auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder
einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.“

1-3 sollte ja recht klar sein, bei 4tens: "einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen"

heist das: a) einem anderen (Also einen über 18Jährigen) ist es auch verboten(=Verwenden)
oder b) Man darf das "Killerspiel" auch keinem anderen geben, der es dann "herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt" (=Selber spielen ist aber ok)
 

processus

Kaiser Wilhelm
Registriert
15.09.06
Beiträge
176
Diese Diskussion ist doch absurd. Hier geht es nicht um Bayern und nicht um Stoiber.
@zottel@mac: wenn Du etwas älter (und ev. weiser) geworden bist, wirst Du verstehen, daß Schwarz-Weiß-Denken (Deine Anti-Zensur-Parolen in Deiner Signatur) häufig nicht zur Problemlösung beiträgt. Soziale Gewalt ist ein vielschichtiges Thema ("multifaktoriell"), sicherlich läßt sich das Problem nicht beheben durch Killerspiel-Verbote. Dennoch haben diese Spiele vermutlich einen negativen Einfluß auf die kindliche Psyche, und können so indirekt zur erhöhten Gewaltbereitschaft beitragen. Dazu braucht man keine Studien, das sollte eigentlich einleuchten. Also warum soll man dann die Kinder und damit die Gesellschaft nicht davor schützen?
Und laß doch bitte mal das Zensur-Thema weg. Demokratie? Wo lebst denn Du? Diese Demokratie, die Du meinst exisitert nicht, oder allenfalls theoretisch. Ohne Regeln und Verbote geht es nicht. Man muß halt immer eine Risiko-Nutzen-Abwägung durchführen. Sonst wären wir längst in einer Anarchie.
 

zottel@mac

Klarapfel
Registriert
02.01.07
Beiträge
282
Diese Diskussion ist doch absurd. Hier geht es nicht um Bayern und nicht um Stoiber.
@zottel@mac: wenn Du etwas älter (und ev. weiser) geworden bist, wirst Du verstehen, daß Schwarz-Weiß-Denken (Deine Anti-Zensur-Parolen in Deiner Signatur) häufig nicht zur Problemlösung beiträgt.

Das mag eventuell richtig sein. Ich hoffe jedoch, dass ich auch noch in 20 Jahren diese vielleicht zu hohen Standards haben und auch versuchen diese durchzusetzen werde.
Dass Zensur keine Lösung ist hat ja definitiv nichts mit Schwarz-Weiß-Denken oder mit meinem ALter zu tun, ich plädiere schlicht und einfach auf die Verfassung (ohne die wir sehr arm dran wären). Zensur ist halt einfach verfassungswidrig!

Soziale Gewalt ist ein vielschichtiges Thema ("multifaktoriell"), sicherlich läßt sich das Problem nicht beheben durch Killerspiel-Verbote. Dennoch haben diese Spiele vermutlich einen negativen Einfluß auf die kindliche Psyche, und können so indirekt zur erhöhten Gewaltbereitschaft beitragen. Dazu braucht man keine Studien, das sollte eigentlich einleuchten. Also warum soll man dann die Kinder und damit die Gesellschaft nicht davor schützen?
Ich stimme dir vollkommen zu, dass Kinder davor geschützt werden sollten. Das spricht aber doch bitte absolut nicht für ein generelles Verbot, sonder nur für schärfere Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes. (Und meinetwegen sollen Ballerspiele erst ab 25 käuflich zu erwerben sein, mir sowas von egal!)

Und laß doch bitte mal das Zensur-Thema weg. Demokratie? Wo lebst denn Du? Diese Demokratie, die Du meinst exisitert nicht, oder allenfalls theoretisch. Ohne Regeln und Verbote geht es nicht.

In einem anderen Thread gelesen, passt aber ganz gut:

"Da darf man Jean-Claude-Juncker zitieren, der die Demokratie so erklärte:
'Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.'"

Das es ohne Regeln und Verbote nicht geht ist mir bewusst, und auch den Urhebern unseres Grundgesetzes war dies sicherlich klar.
ABER: Das rechtfertigt die Unmündigkeit die manche (und leider sehr sehr viele) Bürger an den Tag legen nicht! Das Volk soll und kann (auch zu diesen Zeiten noch) die Demokratie kontrollieren. Das Volk verliert aber immer mehr von dieser Kontrollfunktion umso weniger es sich darum kümmert, ist leider in einem demokratischen Staat so, sagte schon Aristoteles. Wenn etwas Verfassungswidrig ist, dann soll es nicht Gesetz werden. ... Naja das BVG wird dem Gesetzentwurf irgendwann schon ein Ende setzen.

Auf jeden Fall finde ich deine Einstellung sehr sehr traurig, und sage gerade deswegen: "Armes Deutschland, wohin mit dir?" (Ist übrigens auch ein Zitat, hab bloß vergessen von wem.)
 

sale53

deaktivierter Benutzer
Registriert
14.10.04
Beiträge
728
Ich stimme dir vollkommen zu, dass Kinder davor geschützt werden sollten. Das spricht aber doch bitte absolut nicht für ein generelles Verbot, sonder nur für schärfere Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes. (Und meinetwegen sollen Ballerspiele erst ab 25 käuflich zu erwerben sein, mir sowas von egal!)

Wenn du den § 131a Virtuelle Killerspiele liest, wirst du merken, dass es nicht um ein generelles Verbot geht. Du sagtst selber, dass von dir aus die Spiele erst mit 25 käuflich sein sollten. Also, wo ist dein Problem??

Du kannst in deinem stillen Kämmerlein so viel rumballern wie du willst!!!!

Im übrigen, wenn du so um unsere Demokratie besorgt bist, ist das die einzige Gefahr, die du siehst?
 

zottel@mac

Klarapfel
Registriert
02.01.07
Beiträge
282
Lese dir bitte mal den Gesetzesentwurf genau durch und sag das nochmal.

Ich wär zufrieden wenn alle Killerspiele, oder alle Spiele die Waffen enthalten oder sonstwas auf den Index wandern (d.h. in jedem Laden unter der Theke für volljährige Personen zur Verfügung stehen), wie es schon seit Jahren mit manchen Medien passiert.

Nein sale53 es ist nicht meine einzige Sorge, aber die die zu dem Thema passt.
 
Zuletzt bearbeitet:

harden

Roter Eiserapfel
Registriert
28.03.05
Beiträge
1.445
Du kannst in deinem stillen Kämmerlein so viel rumballern wie du willst!!!!


Das sieht E.S. aber anders...
Das vorliegende Gesetz sieht ein Verbot von virtuellen Gewaltspielen vor. Es erfasst Spiel-
programme, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder
menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Ge-
walttätigkeiten solcher Art ermöglichen.

Da Spiele nicht bezogen, hergestellt oder eingeführt werden dürfen... wie genau willst du dann spielen? In dem Abschnitt über Verleih und Vermietung stellt er ausserdem fest:
Es ist durchaus gängige Praxis, dass sich erwachsene bzw. heranwachsende Personen mit
billigen Mietkassetten bzw. DVDs versorgen und diese an ihre noch nicht volljährigen Freun-
de weitergeben oder ihnen vorführen.

Im Umkehrschluss kann man daraus ziehen, dass selbst wenn du über 18 bist und dir Quake 12 aus den USA bestellst, dies nicht erlaubt ist, da es potentiell möglich ist, dass du das nicht für dich, sondern für deinen 17,98 Jahre alten Nachbarn kaufst. Auf alle Fälle wird der Zollmensch, der das Paket aufmacht nicht unterscheiden können.

Bisher wurde in vergleichbaren Fällen das Paket einbehalten (leider hab ich meine letzten Zollpapiere weggeworfen, da stand noch mehr drin) und du als Käufer hast in die Röhre gesehen. Jetzt erwartet dich dann eine Strafanzeige...

Ausserdem stellt E.S. auf den letzten Seiten virtuelle Killerspiele mit (Kinder)pornographie mehr oder weniger gleich.
 

sale53

deaktivierter Benutzer
Registriert
14.10.04
Beiträge
728
Das sieht E.S. aber anders...


Da Spiele nicht bezogen, hergestellt oder eingeführt werden dürfen... wie genau willst du dann spielen? In dem Abschnitt über Verleih und Vermietung stellt er ausserdem fest:


Im Umkehrschluss kann man daraus ziehen, dass selbst wenn du über 18 bist und dir Quake 12 aus den USA bestellst, dies nicht erlaubt ist, da es potentiell möglich ist, dass du das nicht für dich, sondern für deinen 17,98 Jahre alten Nachbarn kaufst. Auf alle Fälle wird der Zollmensch, der das Paket aufmacht nicht unterscheiden können.

Bisher wurde in vergleichbaren Fällen das Paket einbehalten (leider hab ich meine letzten Zollpapiere weggeworfen, da stand noch mehr drin) und du als Käufer hast in die Röhre gesehen. Jetzt erwartet dich dann eine Strafanzeige...

Ausserdem stellt E.S. auf den letzten Seiten virtuelle Killerspiele mit (Kinder)pornographie mehr oder weniger gleich.

Sicherlich habt ihr insofern recht, dass es schwierig ist, graduelle Unterschiede zu machen. Dennoch werden nach meiner Einschätzung nicht alle Spiele vom Markt verschwinden, die Überprüfung der bestehenden Verbote aber verschärft.
 

harden

Roter Eiserapfel
Registriert
28.03.05
Beiträge
1.445
Nicht vom Markt verschwinden?
Erinnere dich mal an all die Spiele, bei denen in der dt. Version grünes Blut (wenn überhaupt) geflossen ist oder die "menschlichen" Gegner Robo-Skins (mit Nieten durchs Gesicht) bekommen haben, damit die in D verkauft werden durften.

In dem 131a steht "Menschenähnliche Wesen". Spitzenmäßig schwammig der Begriff:
Kein Mensch blutet grün oder hat grüne Haut, C3PO ist sicher kein Mensch, trotzdem kann man, wenn man so ein Spiel vom Tisch haben will, damit argumentieren, das die gezeigten Figuren menschenähnlich sind und somit unter den 131a fallen.

Also kein "Star Wars: Knights of the Republic 8" für dich, weil man darin einen Wookie erschiessen kann.
 

Fullspeedahead

Strauwalds neue Goldparmäne
Registriert
26.05.06
Beiträge
634
also für den Gesetzentwurf um die Wookie´s zu retten...
wookiepr0n.jpg

.. auch Sie haben ein Recht zu leben^^
 

sale53

deaktivierter Benutzer
Registriert
14.10.04
Beiträge
728
Und was willst du damit ausdrücken?
Ist ja schön, dass manche Politiker doch noch wissen was genau die Grundsätze der Demokratie sind.
Hier geht es aber um den Gesetzesentwurf von E.S., welcher definitiv nicht den demokratischen Grundsätzen entspricht!

Ich will damit sagen, dass der Entwurf von E.S. keine Chance haben wird und es so kommen wird, wie ich es vorher schon vermutet hatte.
Ich denke, man kann mit diesem Kompromiss leben.
 

zottel@mac

Klarapfel
Registriert
02.01.07
Beiträge
282
Dann bin ich zufrieden, weil ich mit dem landesweiten Entwurf sehr sehr gut leben kann. ;)