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Austauschgeräte - Generalüberholte Geräte unzulässig

Semih91

Jerseymac
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Einstellungen -> Allgemein -> Info -> Modell

Sobald hier der erste Buchstabe ein "N" ist, habt ihr Refurbished-Geräte. Wenn es ein "M" ist, dann ist das ein Neugerät
 

double_d

Baumanns Renette
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Beiträge
5.975
Eine Meldung über ein Urteil in Dänemark ist für uns hier in Deutschland völlig belanglos, denn in Dänemark kann, so wie es in der Schweiz z. B. auch ist, eine völlig andere gesetzliche Grundlage für die Gewährleistung gelten.
Ich schreibe hier extra Gewährleistung, weil diese bei uns in Deutschland gesetzlich verankert ist und es darüber hinaus keine Garantiepflicht für Hersteller gibt. Eine Garantie, die in Umfang und Dauer von den gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung abweicht, ist eine reine freiwillige Leistung des Herstellers.
In der Schweiz, so mein Kenntnisstand, wäre eine Garantie allerdings gleichbedeutend mit Gewährleistung und ist damit grundsätzlich gesetzlich geregelt und weicht dann nur in speziell vereinbarter, vertraglicher Form von der Gewährleistung ab.

Von Land zu Land also völlig unterschiedlich und in keiner Weise vergleichbar.
Sind also die gesetzlichen Grundlagen in Dänemark für eine (dem Sinn nach) Garantieleistung durch einen Tausch mit einem Refurb-Gerät verletzt worden, dann ist das Urteil nur eine logische Konsequenz, welches hier in Deutschland allerdings nicht mal annähernd Beachtung finden dürfte, da die Bedingungen der 1jährigen Garantiezeit auf Apple-Produkte reinweg (auch inhaltlich) eine vertragliche Grundlage hat und bis auf die Form (Vertragsrecht) nicht gesetzlich geregelt, und darüber hinaus auch noch freiwillig ist.

Wir müssten demnach im BGB im Kaufrecht und im Vertragsrecht nach Gewährleistung oder Mängelhaftung suchen und dort die gesetzlichen Regelungen mit dem Handeln von Apple, bzw. dem Verkäufer im Gewährleistungsfall abgleichen. Und ich fürchte, dass dort nicht explizit und auch nicht interpretativ geschrieben steht, dass man bei einem grundsätzlichen Mangel das Recht auf ein fabrikneues iPhone hat.

Den Dänen also, was den Dänen gebührt. ;)
 

Fresh_Prince

Kantil Sinap
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Ich habe auch schon oft solche Geräte erhalten. Für mich waren sie nie zum Zweck des Verkaufs "defekt".
Könnte ich grundsätzlich nicht mit meiner Ehre vereinbaren, wenn ich da rumlüge damit ich mehr Geld erhalten kann.

Ich beobachte ja immer noch ziemlich oft beendete Ebay Auktionen und es ist immer noch so, das auf ein Austauschgerät deutlich als positiven Gesichtspunkt hingewiesen wird vom Verkäufer.

"Das Gerät wurde gerade erst von Apple ausgetauscht. Es sind noch alle Folien drauf und es wurde noch nicht aktiviert"

Und nein, es bringt nicht weniger Geld ein. Es bringt mindestens genauso viel ein wie ein schon ein Jahr genutztes, aber noch sehr gut oder wie neu aussehendes Retailgerät. Oftmals kommt sogar noch mehr Geld bei rum.
Der entscheidende Punkt ist das "wie neu" und da ist es egal ob es ein Austauschgerät ist oder nicht. Und deshalb sage ich aus meiner Erfahrung heraus, dass mir die Aussage von diesem dänischen Gericht zu pauschal ist. Es ist eher enau anders herum.


Zumal Austauschgeräte nicht mal immer generalüberholt sein müssen. Es können auch Geräte vom selben Band sein wie Geräte die für die Retailkartons bestimmt sind.

Nur erhalten dann auch diese Geräte kein "M" am Anfang der Modellnummer, sondern auch ein "N".

Ich hab zum Beispiel Mitte Oktober ein 6s Plus getauscht. Das Tauschgerät wurde Anfang Oktober hergestellt. Das sagte die Seriennummer aus. Kann also kein Generalüberholtes Gerät gewesen sein, weil dort ja in den meisten Fällen das Logicboard weiterverwendet wird. Verschleißt ja so gut wie nicht. ;)

Aber wie man es dreht oder wendet. Bei einem Austauschgerät beim Verkauf dessen daran zu denken man müsse es al defekt verkaufen erschließt sich mir absolut nicht. Oder ich hab das jetzt falsch verstanden.


@firewire

Das ist aber dann eher unter dem Punkt Einzelfall abzustempeln. Wenn die Indikatoren nicht anschlugen und der Flüssigkeitsschaden erst später sichtbar wurde, tja dann kann man sowas auch mal übersehen. Passiert auch den Besten.