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Obgleich viele die Entscheidung zur einstweiligen Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1 eher skeptisch sahen, hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht das Urteil heute in einer Nachverhandlung wiederholt bestätigt und somit dem Verkauf des Galaxy Tab 10.1 in Deutschland auch weiterhin einen Riegel vorgeschoben. Die von Samsung aufgezählten Merkmale, die das Galaxy Tab von einem iPad abheben sollen, seien, so die Meinung des Gerichts, nicht ausreichend für eine deutliche Unterscheidung beider Geräte. Daher besteht weiterhin eine so genannte Verletzung von Apples Geschmacksmuster-Rechten am iPad. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Apple und Samsung werden inzwischen in Australien, Deutschland, Großbritannien, Japan, den Niederlanden, Süd Korea und den USA geführt.
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Danke, Sarandis12!
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