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Apple TV und die GEZ

The Stig

Idared
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Hallo Apfeltalker,

ich hatte heute Besuch von der GEZ. Habe die Herren direkt mal wieder nach Hause geschickt;). Da ich tatsächlich keinen Fernseher und kein Radio besitze, habe ich die Hoffnung nicht zahlen zu müssen. Leider gibt es ja noch die "neuartigen Empfangsgeräte". Weiß jemand, wie ein Apple TV an einen Computermonitor angeschlossen zu werten ist?

Liebe Grüße

Der Stig
 

cmue

Freiherr von Berlepsch
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du musst dann eine Gebühr für Internetfähige Geräte bezahlen. Wenn man die normalen Rundfunkgebühren bezahlt, ist das mit inbegriffen.

und warum schaust du nicht einfach auf die GEZ Seite?

http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/
 

MacTobsen

Akerö
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Vor allem, weil Du bestimmt nicht "nur" einen Apple-TV im Haus hast, oder?

iPhone, iPad, Laptop zählen auch schon alle zu dieser Kategorie...
 

The Stig

Idared
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Hey,

Danke für die schnellen Antworten! Woher hast du denn die Info cmue? Das wäre gut zu wissen.
Das Apple TV kann zwar Inhalte aus dem Internet wiedergeben, besitzt aber ja keinen Browser, über den ich zum Beispiel das Internetradio des Öffentlich rechtlichen Rundfunks hören könnte. Ich verstehe nicht wieso das Apple TV dann mit z.b. Smartphones gleichgestellt wird.
Ob ein Laptop vorhanden ist oder nicht, lassen wir an dieser Stelle doch einfach außen vor;)
 

Martin Wendel

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Kann man mit dem Apple TV nicht direkt auch Radioprogramme empfangen?

Edit: Und auf den YouTube-Channel der öffentlich rechtlichen kannst du auch zugreifen. ;)
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Das Thema ist eh durch. Bald kommt die neue Rundfunkgebühr, dann bezahlst du pro Haushalt, egal wie nun so ein Apple TV einzuordnen ist...

Abgesehen davon hast du doch eh einen Mac der als neuartiges Rundfunkgerät zählt, da ist der ATV dann ganz egal.
 

DubiDuh

Zwiebelapfel
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Ob ein Laptop vorhanden ist oder nicht, lassen wir an dieser Stelle doch einfach außen vor;)

Mit dieser Aussage hast du imho die Sinnhaftigkeit deines Themas hier selbst ins Abseits gestellt. Offenbar hast du einen Laptop und du weißt auch, dass du mit diesem browsen und Radio hören kannst (du konstatierst, dass du das mit dem ATV nämlich nicht kannst, was aber egal ist s.u.) und zahlen müsstest. Du willst diesen Laptop aber nicht angeben, weil es zu einem eindeutigen "JA! Du musst zahlen" führen würde.

Die GEZ macht es sich leicht: Sobald ein Gerät im Haus ist, welches ins Internet gehen kann (egal in welchem Umfang) musst du zahlen.

Du willst aber eigentlich gar nicht zahlen, daher willst du die Laptopfrage nicht beantworten/außen vor lassen, das ATV aber am besten von uns als nicht zahlungspflichtig deklariert bekommen um doch um die Gebühren zu bringen, bzw. von uns ein für dich legitimierendes "Nein, lieber Stig, du musst nicht zahlen *knuddel*" hören.

Ich glaube wir sind uns einig, dass du den Statuten der GEZ nach (die cmue geposted hat) auch für dein ATV zahlen musst, es aber deine Entscheidung obliegt, dies auch zu tun.

Cheers ;)

Edit: Ich greife dich nicht an und unterstelle dir nichts, da es mir egal ist, ob du GEZ zahlen willst/wirst oder nicht. Dieser Beitrag ist völlig wertfrei! – Nur verwirrt mich deine Frage, da die Intention doch die ist, dass du ein "Nein" hören willst.
 

Peterpeterpeter

Wilstedter Apfel
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Mir ist es nicht egal. Schließlich zahlen wir alle für ihn mit. (auch wenn ich die Methoden der GEZ als grenzwertig erachte)
 

JGmerek

Boskop
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Hallo,

Dann will ich dennoch mal meinen Senf dazu geben. Unabhängig von der Frage, ob weitere Empfangsgeräte im Haushalt sind - deren Abwesenheit würde ich jedoch als äußerst unwahrscheinlich und auch eher unglaubwürdig halten - kann man mal die Frage betrachten, ob appleTV GEZ-pflichtig ist.

Nach meiner Meinung nach ist diese Frage eindeutig mit "ja" zu beantworten.

Eine Legaldefinition von neuartigen Empfangsgeräten gibt es nicht. Die GEZ ist da sehr ausufernd.
Siehe hier.

Nach diesen Vorstellungen ist jeder Server, der an das Internet angeschlossen werden kann, darunter zu subsumieren. Das heißt für die Einordnung der Gebührenpflicht reicht etwas Hardware mit einen Netzwerkanschluss, sei es über Modem oder Netzwerkkarte. Damit fiele praktisch alles, was heute irgendwie kommuniziert, in die Gebührenpflicht. Somit auch Geldautomaten, EC-Kartenterminals, eine moderne Wetterstation, die ich in meinem Garten aufstelle, etc. Dass diese Auslegung der GEZ nur der Gebührenmaximierung dient und daher wohl in dieser Reichweite sich nicht durchsetzen wird, ist offensichtlich. Daher muss als Definition das Gesetz herhalten:

Rundfunkgebührenstaatsvertrag schrieb:
§ 1 Rundfunkempfangsgeräte, Rundfunkteilnehmer

(1) Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind. Rundfunkempfangsgeräte sind auch Lautsprecher, Bildwiedergabegeräte und ähnliche technische Einrichtungen als gesonderte Hör- oder Sehstellen. Mehrere Geräte gelten dann als ein einziges Rundfunkempfangsgerät, wenn sie zur Verbesserung oder Verstärkung des Empfangs einander zugeordnet sind und damit eine einheitliche Hör- oder Sehstelle bilden.

Wenn wir jetzt die einzelnen Schritte durchgehen, wird man sehen, dass appleTV in Verbindung mit dem Bildschirm ein Rundfunkgerät im Sinne des Gesetzes darstellt.

Es ist ein zusammen gesetztes Gerät, was man als einheitliche Hör- und Sehstelle ansehen kann. Es kann im Internet Fernsehsendungen und Radioprogramme wiedergeben. Es gibt in der Mediathek sogar eine eigene Rubrik "Fernsehsendungen". Auch kann ich damit unstreitig Internetradio über iTunes empfangen. Hier brauchen wir noch nicht einmal ins Detail gehen und problematisieren, ob die youtube-Inhalte der Fernsehsender als Rundfunkprogramme zu subsumieren sind. Das soll an dieser Stelle auch nicht weiter diskutiert werden, zumal sich die Gerichte schon lang nicht mehr an der technischen Rundfunkdefinition (Übertragung von Signalen mittels Radiowellen) orientieren.

Das heißt, ich kann mit appleTV entsprechende Programminhalte empfangen. Es stellt damit ein sogenanntes neuartiges Empfangsgerät dar.

Dann kann man noch auf die Frage eingehen. Wie der Arbeitscomputer einzuordnen ist. Hier sind selbst die Gerichte unterschiedlicher Auffassung. Artikel 12 GG ist als Korrektiv zu sehen. Hintergrund der Argumentation ist, dass der internetfähige PC für einige Berufe heute unerlässlich ist. Seit dem Zwang seine UST-Voranmeldung beim FiA elektronisch einzureichen, ist er zwingendes Arbeitsmittel. In dieser Argumentationskette wäre die GEZ-Gebühr eine fiskalische Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit, da sie mit der Berufstätigkeit zwangsläufig entstünde. Seit 2008 gibt es deswegen verschiedene Gerichtsurteile, die die Gebührenpflicht für Arbeits-Computer abgelehnt haben, jedoch auch mit unterschiedlichen Begründungen.

Dieses Problem stellt sich bei appleTV jedoch gar nicht, da appleTV auf die Unterhaltungsnutzung ausgerichtet ist, so dass die Eigenschaft als neuartiges Empfangsgerät eindeutig bejat werden muss.

Ab dem 1. Januar 2013 tritt allerdings der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag in Kraft. Ab da zahlen wir alle Gebühren fürs Fernsehen. Die neue Gebühr ist dann haushaltsbezogen und nicht mehr gerätebezogen. Das heißt jeder Haushalt zahlt Fernsehgebühren, egal ob es dort Fernsehen gibt oder nicht. Es wird nur noch ganz wenige Ausnahmen geben. Da die Gebühren auch in das verfassungsmäßig zu belassene Mindesteinkommen eingerechnet werden, werden nicht einmal Hartz IV o.ä. zu Ausnahmetatbeständen führen. Es wird deswegen nicht weniger Streit geben, diesen nur in die Sozialgerichtsbarkeit verschieben. Probleme mit der Eigenschaft von Geräten als Empfangsgeräte gehören dann allerdings der Geschichte an.

Liebe Grüße
Jens
 
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The Stig

Idared
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Hallo Jens,

das war mal ein Brocken von einem Beitrag. :-D Vielleicht kannst du mir noch eine weitere Frage beantworten: In der Definition ist von

"nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen)" die Rede.

Was ist denn jetzt die Definition von Rundfunk genau? Ab wann wird aus einer Übertragung von Audio über das IP Protokoll Hörfunk? Wann ist die Übertragung eines Videos Fernsehen?
 
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Bananenbieger

Golden Noble
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In wenigen Monaten hat sich das Thema eh erledigt. Dann müssen alle Zahlen, egal ob sie ein Rundfunkempfangsgerät haben oder nicht.

GEZ-Leute lasse ich übrigens erst gar nicht rein (ich zahle ja schon GEZ). Denen erteile ich als Hausbesitzer immer direkt Hausverbot - Und das ist mein gutes Recht.
 

JGmerek

Boskop
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Was ist denn jetzt die Definition von Rundfunk genau? Ab wann wird aus einer Übertragung von Audio über das IP Protokoll Hörfunk? Wann ist die Übertragung eines Videos Fernsehen?

Hallo,

diese Definition ist ein theoretisches juristisches Problem. Rundfunk hat eine technische Definition: Es ist die Übermittlung von Informationen mittels elektromagnetischen Wellen an die Allgemeinheit. Das Informationssignal wird dabei auf eine Trägerwelle aufgesetzt und übermittelt. Die unterschiedlichen Frequenzbereiche für die Trägerwelle kennt man noch von alten Radios mit Einstellungen wie Langwelle, Mittelwelle, Kurzwelle. Anhand des entstehenden Wellenmusters kann das Empfangsgerät die Informationen entschlüsseln und entsprechend den Ausgabemodalitäten wiedergeben. Wir haben hier sicherlich ein paar Elektroniker, die das besser erklären können als ich.

Die juristische Definition baut auf der technischen auf. Wie man aber auch als Laie erkennen kann, hat die heutige Informationstechnik die Technik der modernen Informationsübertragung stark verändert. Aus diesem Grunde muss auch die juristische Definition, was mit dem Begriff Rundfunk im Gesetz gemeint ist entsprechend angepasst werden. Auch hier gibt es keine allgemeine Legaldefinition. Zwar lässt sich eine im Saarländischen Mediengesetz
finden:

§ 2 Abs. 4 SMG schrieb:
Im Sinne dieses Gesetzes ist

1. Rundfunk die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind,

2. Rundfunkprogramm eine planvoll und zeitlich geordnete Folge von lokal, regional oder überregional verbreiteten Darbietungen eines Veranstalters,

3. Sendung ein inhaltlich zusammenhängender, in sich abgeschlossener zeitlich begrenzter Teil eines Rundfunkprogramms; Sendung ist auch die einzelne Folge einer Serie, wenn die Serie aus in sich geschlossenen, aber inhaltlich zusammenhängenden Folgen besteht,

4. Vollprogramm ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden,

5. Spartenprogramm ein Rundfunkprogramm mit im Wesentlichen gleichartigen Inhalten,

6. Rundfunkveranstalterin oder Rundfunkveranstalter, wer ein Rundfunkprogramm unter eigener inhaltlicher Verantwortung darbietet,

7. LMS die Landesmedienanstalt Saarland,

8. SR die Anstalt Saarländischer Rundfunk.

Diese ist jedoch für die Frage nach den Rundfunkgebühren nur bedingt brauchbar, da
1. der saarländische Gesetzgeber keine Regelung für ganz Deutschland treffen kann und
2. diese Definition aus der Systematik heraus nur für das SMG gilt.

Auch hier ist wieder die Auslegung zu Rate zu ziehen.

Das wesentliche Merkmal ist hier die Übermittlung an die Öffentlichkeit, dass heißt an einen unbestimmten oder zumindest großen Empfängerkreis. Er ist abzugrenzen von der Individualkommunikation, wie dem Telefongespräch zwischen zwei oder vielleicht auch mehr Teilnehmern in einer Telefonkonferenz. Das Beispiel hinkt, da jedweder Informationsaustausch gemeint ist, nicht nur Ton- bzw. Bildinformationen. Eine klare Definition kann ich hier nicht bieten. Der Rundfunkbegriff lässt sich lediglich eingrenzen bzw. umreißen.

Letztlich kann man auf die Informationsübermittlung mittels des Broadcastprinzips abstellen. Das bedeutet, es wird eine vordefinierte Information (Fernshsendung oder Radioprogramm) bereitgestellt. Damit fällt Individualkommunikation raus, die Informationsbereitstellung kann unabhängig von vielen Empfängern erhalten werden. Damit fallen so Übertragungsformen wir Tunnel, p2p, und auch der individuelle down- bzw. upload aus. Ein weiteres Merkmal war bisher immer die "Sendeeigenschaft" das heißt der Sender schickt die Information unabhängig von einer Anforderung durch einen Empfänger auf den Weg. Am besten kann man dies mit dem Radio vergleichen. Die Sender spielen, ob ich nun mein Radio anhabe oder nicht. Genau hier liegt ein wesentliches Problem mit der Rundfunkdefinition im Internet, da die Informationen hier anders übermittelt werden. Wo genau die Grenze zwischen Rundfunk und Individualkommunikation gezogen werden muss, kann weit diskutiert werden.

Am Ehesten kann man Streamingangebote als Rundfunk bezeichnen.

Ich hoffe ich konnte ein paar Denkanstöße geben. Ich möchte hier darauf hinweisen, dass dies lediglich eine Diskussionsanregung sein kann. Eine gerichtliche Argumentation dergestalt "Information würden im Internet nicht mittels Rundfunk übertragen" und aus diesem Grunde entstehen für internetfähige Geräte keine GEZ-Gebühren, wäre nicht sehr Erfolg versprechend, da der Gesetzgeber in den Erläuterungen zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag sehr deutlich gemacht hat, dass er diese Geräte in die Gebührenpflicht aufnehmen will.

Viele Grüße
Jens
 

lefpik

Reinette Coulon
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Mein Gott. Bezahl doch einfach die GEZ-Gebühren wie alle anderen auch und gut ist es.....
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Mein Gott. Wie kann man nur so obrigkeitshörig sein.

Wobei: Ich schick Dir mal meine Kontoverbindung. Bitte 50 Euro pro Monat an mich überweisen, weil Du ja potentiell meine Dienste in Anspruch nehmen könntest.
 

JGmerek

Boskop
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Mein Gott. Bezahl doch einfach die GEZ-Gebühren wie alle anderen auch und gut ist es.....

Ich bezahl ja auch und zwar zweimal. Einmal privat und einmal für die Kanzlei. Für die Kanzlei wird es ab Januar 2013 sogar billiger.

Liebe Grüße
Jens