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Baumanns Renette
- Registriert
- 08.03.12
- Beiträge
- 5.975
Hab das hier zur Gleichbehandlungsanwaltschaft gefunden.
Hier ist eindeutig beschrieben, wie eine Stellenausschreibung in Österreich auszusehen hat.
Unter dem Punkt "Erfordernis von Lohn- oder Gehaltsangaben" steht, dass dem Gesetz, Kollektivverträgen oder anderen Normen nach festgelegte Mindestentgelt und die Bereitschaft einer Überzahlung, falls diese Bestand hat, genannt werden muss.
http://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at/DocView.axd?CobId=46782
Ist natürlich lustig, weil es in Österreich keine festgelegte Lohnuntergrenze gibt.
Allerdings gibt es die Kollektivverträge und Mindestlohntarife, die in der Regel ein Entgelt von nicht weniger als 1.500 EUR monatlich regeln. Damit könnte die Vermutung von Martin schon stimmen, dass es sich hierbei um keine Jahresgehaltsangabe handelt.
Aber Mindestlohntarife unterliegen keiner branchenübergreifenden Regelung. Demnach ist es tatsächlich auch möglich, dass Apple hier einen solchen Mindestlohntarif für seine Mitarbeiter ansetzt, der tatsächlich nicht mehr als ca. 135 EUR mtl. ausweist.
Für Deutschland gibt es so eine Verpflichtung der Gehaltsangabe nicht. Da gibt es lediglich Pläne aus dem Familienministerium (also auch irgendwie die Richtung "Gleichbehandlung" wie in Österreich), dies als gesetzliche Verpflichtung zu schaffen. Allerdings haben wir einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn in Deutschland. Aktuell liegt der bei 8,84 EUR brutto pro Stunde. Für jemanden, der eine durchschnittliche tarifliche Stundenzahl von etwa 154 Stunden mtl. zu leisten hat, würde es bedeuten, dass er dafür mindestens 1361,- EUR mtl. brutto erhalten müsste.
Unter der Voraussetzung, dass die angegebenen 1.600,- EUR einen Monatswert darstellen, läge der Mitarbeiter in Österreich sogar noch weit über dem in Deutschland geltenden Mindestlohn.
Hier ist eindeutig beschrieben, wie eine Stellenausschreibung in Österreich auszusehen hat.
Unter dem Punkt "Erfordernis von Lohn- oder Gehaltsangaben" steht, dass dem Gesetz, Kollektivverträgen oder anderen Normen nach festgelegte Mindestentgelt und die Bereitschaft einer Überzahlung, falls diese Bestand hat, genannt werden muss.
http://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at/DocView.axd?CobId=46782
Ist natürlich lustig, weil es in Österreich keine festgelegte Lohnuntergrenze gibt.
Allerdings gibt es die Kollektivverträge und Mindestlohntarife, die in der Regel ein Entgelt von nicht weniger als 1.500 EUR monatlich regeln. Damit könnte die Vermutung von Martin schon stimmen, dass es sich hierbei um keine Jahresgehaltsangabe handelt.
Aber Mindestlohntarife unterliegen keiner branchenübergreifenden Regelung. Demnach ist es tatsächlich auch möglich, dass Apple hier einen solchen Mindestlohntarif für seine Mitarbeiter ansetzt, der tatsächlich nicht mehr als ca. 135 EUR mtl. ausweist.
Für Deutschland gibt es so eine Verpflichtung der Gehaltsangabe nicht. Da gibt es lediglich Pläne aus dem Familienministerium (also auch irgendwie die Richtung "Gleichbehandlung" wie in Österreich), dies als gesetzliche Verpflichtung zu schaffen. Allerdings haben wir einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn in Deutschland. Aktuell liegt der bei 8,84 EUR brutto pro Stunde. Für jemanden, der eine durchschnittliche tarifliche Stundenzahl von etwa 154 Stunden mtl. zu leisten hat, würde es bedeuten, dass er dafür mindestens 1361,- EUR mtl. brutto erhalten müsste.
Unter der Voraussetzung, dass die angegebenen 1.600,- EUR einen Monatswert darstellen, läge der Mitarbeiter in Österreich sogar noch weit über dem in Deutschland geltenden Mindestlohn.